Mütter- und Schwangerenforum

Urlaubsanspruch nach BV und Elternzeit

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iceangel29
8193 Beiträge
13.01.2015 11:47
Verwirrt nicht verwirrten

Das bedeutet also ich hab auch Joch urlaubsanspruch während der Elternzeit ?
Jani85
27577 Beiträge
13.01.2015 11:48
Zitat von iceangel29:

Verwirrt nicht verwirrten

Das bedeutet also ich hab auch Joch urlaubsanspruch während der Elternzeit ?

nein in der ez kann dein arbeitgeber den urlaub kürzen. Was sie idr auch tun
luciluc
1048 Beiträge
13.01.2015 12:06
Zitat von Jani85:

Zitat von iceangel29:

Verwirrt nicht verwirrten

Das bedeutet also ich hab auch Joch urlaubsanspruch während der Elternzeit ?

nein in der ez kann dein arbeitgeber den urlaub kürzen. Was sie idr auch tun


Natürlich hat sie Anspruch auf Urlaub während der Elternzeit, natürlich nicht in der vollen Höhe, aber anteilig, ich konnte den nach meinem Wiedereinstieg dann nehmen, da sie ihn nicht nehmen kannst, muss der Arbeitgeber ihn auszahlen. Siehe hier:

Urlaubsanspruch und Elternzeit

Hat man einen Jahresurlaub von beispielsweise 30 Tagen, so kann man in diesem Fall über die ganzen Tage verfügen. Anders verhält es sich, wenn die berufstätige Mutter eine Elternzeit beantragt. In diesem Falle darf der Arbeitgeber vom Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat in der Elternzeit 1/12 des Jahresurlaubs kürzen.

Geht beispielsweise eine Mutter ab September eines Jahres in die Elternzeit, so verkürzt sich der Jahresurlaub um zehn Tage, bei einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr. Hat man aber vor dem Mutterschutz mehr Urlaub genommen, als einem durch die Streichung der Elternzeit zustehen würde, wird er dann im Jahr der regulären Beschäftigung abgezogen. Geht man während der Elternzeit wieder in Teilzeit oder stundenweise arbeiten, so muss der Arbeitgeber die Urlaubstage anteilmäßig nach dem Teilzeitgesetz für die entsprechende Zeit anrechnen.
luciluc
1048 Beiträge
13.01.2015 12:14
Frag einfach mal beim Arbeitgeber nach bzw. formuliere es so, dass der gesamte Urlaubsanspruch ausgezahlt werden soll. Dann machst Du alles geltend was geht und kannst nichts falsch machen. Bei mir war es eben tatsächlich so, aber vielleicht war es auch der anteilige Urlaub während des Mutterschutzes, was im nachhinein wohl eher sein wird. Sorry für die Verwirrung.
miamo
8196 Beiträge
13.01.2015 13:00
Zitat von iceangel29:

Huhu Mädels,

Ich hab im Oktober 2012 meine Tochter bekommen und war ab dem 1.2. Im BV .
So , derzeit bin ich noch in Elternzeit , kündige aber zum 28.2. Weil ich einen neuen Job hab.

Ich werde aus Dr. Google nicht richtig schlau, hab ich anrecht auf die Auszahlung meines Jahresurlaubs von 2012 ?
ich war ab oktober 2010 im BV und zum 28.02 2011 lief mein vertrag aus ... mein nicht genommener urlaub wurde mir ausbezahlt
13.01.2015 13:02
ich bin am 1.7.13 in BV gegangen und im Feb. 2014 kam meine Tochter. ich kann nun den ganzen Urlaub aus 2013 an die Elternzeit ranhängen. wenn ich jetzt kündigen würde und einen neuen job hätte, dann müssten die mir den urlaub ausbezahlen von 2013 und das sind immerhin noch 20 tage die ich anspruch habe
13.01.2015 13:57
Zitat von Sarah24:

klar!!!! ich bin jetzt im moment auch im BV, und wenn ich im märz 2016 wieder arbeiten gehe kann ich meinen urlaub von 2014 nehmen! Ich hätte ihn auch auszahlen lassen können!!


Ich weiß ganz sicher, dass es vom Arbeitsvertrag abhängt, ob wahlweise eine Auszahlung möglich ist.

Urlaub ordentlich nehmen geht immer. Aber wenn du kündigst und ihn aus irgendwelchen Gründen nicht nehmen kannst, heißt das nicht, dass eine Auszahlung stattfinden wird, sofern dies nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist.
iceangel29
8193 Beiträge
13.01.2015 14:03
Doch das geht , wenn man während der Elternzeit kündigt ist der Urlaub auszubezahlen.
Mama2015
784 Beiträge
13.01.2015 14:23
Meine Tochter kam am 1.10.12 auf die welt. Ich bekam ab 01.03.2012 ein BV.

Ich erhielt meinen kompletten urlaub.

Sprich ich war ein Jahr in elternzeit danach ging ich noch 6 wochen in Urlaub, hättr.uhn auch ausbezahlt bekommen das muss aber.mit dem AG abgesprochen werden. Fakt ist das deine Urlaubstage weiter laufen während deines BV. Also während deines BV stehen dir trotzdem deine Urlaubstage zu. Ich hoffe du verstehst mich
iceangel29
8193 Beiträge
13.01.2015 14:31
Zitat von Mama2015:

Meine Tochter kam am 1.10.12 auf die welt. Ich bekam ab 01.03.2012 ein BV.

Ich erhielt meinen kompletten urlaub.

Sprich ich war ein Jahr in elternzeit danach ging ich noch 6 wochen in Urlaub, hättr.uhn auch ausbezahlt bekommen das muss aber.mit dem AG abgesprochen werden. Fakt ist das deine Urlaubstage weiter laufen während deines BV. Also während deines BV stehen dir trotzdem deine Urlaubstage zu. Ich hoffe du verstehst mich


Ja ich versteh dich ... Da ich aber nicht mal einen Tag in den Betrieb zurück gehe MUSSer mir den auszahlen
-Brünni88
23365 Beiträge
13.01.2015 14:49
bei uns wird der Urlaub aus dem BV und Mutterschutz normalerweise nach dem Mutterschutz ausbezahlt zusammen mit dem letzten Mutterschaftsgeld.Wurde bei mir aber vergessen und somit habe ich nach der Elternzeit noch 5 Wochen Urlaub extra gehabt, beziehungsweise war ich nach einem jahr wieder Teilzeit arbeiten gegangen und habe den Urlaub dann genommen.
Mama2015
784 Beiträge
13.01.2015 14:55
Zitat von iceangel29:

Zitat von Mama2015:

Meine Tochter kam am 1.10.12 auf die welt. Ich bekam ab 01.03.2012 ein BV.

Ich erhielt meinen kompletten urlaub.

Sprich ich war ein Jahr in elternzeit danach ging ich noch 6 wochen in Urlaub, hättr.uhn auch ausbezahlt bekommen das muss aber.mit dem AG abgesprochen werden. Fakt ist das deine Urlaubstage weiter laufen während deines BV. Also während deines BV stehen dir trotzdem deine Urlaubstage zu. Ich hoffe du verstehst mich


Ja ich versteh dich ... Da ich aber nicht mal einen Tag in den Betrieb zurück gehe MUSSer mir den auszahlen


In dem Fall hat er keine andere Wahl und JA er muss ihn ausbezahlen.
13.01.2015 16:32
Außer im Arbeitsvertrag steht, dass Urlaub grundsätzlich genommen werden muss (oder er verfällt nach Ablauf von xxx) und nicht ausbezahlt wird

iceangel29
8193 Beiträge
13.01.2015 17:31
Zitat von kataleia:

Außer im Arbeitsvertrag steht, dass Urlaub grundsätzlich genommen werden muss (oder er verfällt nach Ablauf von xxx) und nicht ausbezahlt wird


Ja aber das zählt nicht bei Kündigung in der Elternzeit - wie in meinen Fall
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