Unterhaltszahlungen vom Studenten?
21.11.2013 21:48
Zitat von Marlen:
Zitat von anakey:
wie gesagt- es ist eben vermessen zu verlangen das jem mehr als den Selbstbehalt verdient. klar, wenn er in ner Branche arbeiten würde, wo 2000€ üblich sind und er aber nur 1000 bekommt, wärs schon komisch. aber als Student ist das Einkommen nicht wirklich groß.
und dann beantrag am besten wirklich Unterhaltsvorschuss. Den muss der Papa dann (im Normalfall) eh zurück zahlen.
und irgendwann ist er ja auch fertig mit studieren und wird arbeiten gehen und Geld verdienen und dann wohl auch Unterhalt zahlen können.
kümmert er sich denn sonst? (das wäre mir persönlich wichtiger als jedes Geld der welt)
Sie kann doch als Verheiratete keinen Unterhaltsvorschuss mehr beantragen, oder? Aber ich würde auch davon ausgehen, dass irgendwann in der Zukunft wirklich auch die Zeiten kommen wo er fertig studiert hat und sie auch und wo am Ende auch beide finanziell besser dastehen.
Hab's gerade nachgelesen. UHV ist eine Leistung für Alleinerziehende und: "Der Elternteil ist nicht alleinerziehend, wenn er verheiratet ist und nicht dauernd getrennt lebt oder wenn er unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt." Sie kann also wirklich keinen UHV beantragen.
21.11.2013 21:48
Zitat von Marlen:
Zitat von anakey:
wie gesagt- es ist eben vermessen zu verlangen das jem mehr als den Selbstbehalt verdient. klar, wenn er in ner Branche arbeiten würde, wo 2000€ üblich sind und er aber nur 1000 bekommt, wärs schon komisch. aber als Student ist das Einkommen nicht wirklich groß.
und dann beantrag am besten wirklich Unterhaltsvorschuss. Den muss der Papa dann (im Normalfall) eh zurück zahlen.
und irgendwann ist er ja auch fertig mit studieren und wird arbeiten gehen und Geld verdienen und dann wohl auch Unterhalt zahlen können.
kümmert er sich denn sonst? (das wäre mir persönlich wichtiger als jedes Geld der welt)
Sie kann doch als Verheiratete keinen Unterhaltsvorschuss mehr beantragen, oder? Aber ich würde auch davon ausgehen, dass irgendwann in der Zukunft wirklich auch die Zeiten kommen wo er fertig studiert hat und sie auch und wo am Ende auch beide finanziell besser dastehen.
warum nicht? kann man vom neuen wirklich verlangen, das er die Unterhaltspflicht des Vaters übernimmt?
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21.11.2013 21:51
Zitat von anakey:
Zitat von Marlen:
Zitat von anakey:
wie gesagt- es ist eben vermessen zu verlangen das jem mehr als den Selbstbehalt verdient. klar, wenn er in ner Branche arbeiten würde, wo 2000€ üblich sind und er aber nur 1000 bekommt, wärs schon komisch. aber als Student ist das Einkommen nicht wirklich groß.
und dann beantrag am besten wirklich Unterhaltsvorschuss. Den muss der Papa dann (im Normalfall) eh zurück zahlen.
und irgendwann ist er ja auch fertig mit studieren und wird arbeiten gehen und Geld verdienen und dann wohl auch Unterhalt zahlen können.
kümmert er sich denn sonst? (das wäre mir persönlich wichtiger als jedes Geld der welt)
Sie kann doch als Verheiratete keinen Unterhaltsvorschuss mehr beantragen, oder? Aber ich würde auch davon ausgehen, dass irgendwann in der Zukunft wirklich auch die Zeiten kommen wo er fertig studiert hat und sie auch und wo am Ende auch beide finanziell besser dastehen.
warum nicht? kann man vom neuen wirklich verlangen, das er die Unterhaltspflicht des Vaters übernimmt?dann müsste doch rein theoretisch auch der Vater nicht mehr zahlen müssen. also rein von (meiner) Logik her.
Warum das so ist kann glaub ich nur der Gesetzgeber erklären
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
21.11.2013 21:53
Zitat von Marlen:
Zitat von anakey:
Zitat von Marlen:
Zitat von anakey:
wie gesagt- es ist eben vermessen zu verlangen das jem mehr als den Selbstbehalt verdient. klar, wenn er in ner Branche arbeiten würde, wo 2000€ üblich sind und er aber nur 1000 bekommt, wärs schon komisch. aber als Student ist das Einkommen nicht wirklich groß.
und dann beantrag am besten wirklich Unterhaltsvorschuss. Den muss der Papa dann (im Normalfall) eh zurück zahlen.
und irgendwann ist er ja auch fertig mit studieren und wird arbeiten gehen und Geld verdienen und dann wohl auch Unterhalt zahlen können.
kümmert er sich denn sonst? (das wäre mir persönlich wichtiger als jedes Geld der welt)
Sie kann doch als Verheiratete keinen Unterhaltsvorschuss mehr beantragen, oder? Aber ich würde auch davon ausgehen, dass irgendwann in der Zukunft wirklich auch die Zeiten kommen wo er fertig studiert hat und sie auch und wo am Ende auch beide finanziell besser dastehen.
warum nicht? kann man vom neuen wirklich verlangen, das er die Unterhaltspflicht des Vaters übernimmt?dann müsste doch rein theoretisch auch der Vater nicht mehr zahlen müssen. also rein von (meiner) Logik her.
Warum das so ist kann glaub ich nur der Gesetzgeber erklären. Ich weiß es nicht. Ist leider trotzdem so. Ich nehme an diese Logik geht in etwa so: wenn jemand alleinerziehend ist springt der Staat ggf. ein wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen kann (Solidaritätsprinzip), ist jemand aber verheiratet so greift das Prinzip der kleinsten Einheit (Subsidiaritätsprinzip) eher als das Solidaritätsprinzip, unberührt davon bleibt aber natürlich die generelle Unterhaltspflicht des eigentlichen Elternteils.
das klingt schon irgendwo logisch...so wirds wohl gedacht sein.
Finds aber unmöglich.
21.11.2013 21:56
als student darf er auch beurlaubt nicht mehr als die 20h/woche arbeiten. wenn er das tut macht er sich strafbar.
mal abgesehen davon hat dein mann ja mit der heirat automatisch das kidn mit angenommen und ist nun unterhaltspflichtig oder bin ich da total fehlinformiert?
mal abgesehen davon hat dein mann ja mit der heirat automatisch das kidn mit angenommen und ist nun unterhaltspflichtig oder bin ich da total fehlinformiert?
21.11.2013 22:00
Zitat von Niji:
als student darf er auch beurlaubt nicht mehr als die 20h/woche arbeiten. wenn er das tut macht er sich strafbar.
mal abgesehen davon hat dein mann ja mit der heirat automatisch das kidn mit angenommen und ist nun unterhaltspflichtig oder bin ich da total fehlinformiert?
Die Unterhaltspflicht des leiblichen Elternteils erlischt nicht durch die Heirat des anderen Elternteils, sondern ggf. nur durch Adoption. Auf Kindesunterhalt kann per Definition auch nicht verzichtet werden, da dies zu Ungunsten des Kindes wäre und der Elternteil nicht zu Ungunsten des Kindes handeln darf. Soll heißen wenn der leibliche Vater zahlen könnte müsste er in jedem Fall zahlen, es sei denn das Kind wird adoptiert.
Und strafbar macht man sich auch nicht, sondern man fällt dann als Arbeitnehmer in die Versicherungspflicht und muss sich selbstständig versichern. Außerdem kann es je nach Handhabe der Universität zur Exmatrikulation führen. Aber es ist nicht strafbar.
21.11.2013 22:00
Zitat von anakey:
Zitat von Marlen:
Zitat von anakey:
Zitat von Marlen:
...
warum nicht? kann man vom neuen wirklich verlangen, das er die Unterhaltspflicht des Vaters übernimmt?dann müsste doch rein theoretisch auch der Vater nicht mehr zahlen müssen. also rein von (meiner) Logik her.
Warum das so ist kann glaub ich nur der Gesetzgeber erklären. Ich weiß es nicht. Ist leider trotzdem so. Ich nehme an diese Logik geht in etwa so: wenn jemand alleinerziehend ist springt der Staat ggf. ein wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen kann (Solidaritätsprinzip), ist jemand aber verheiratet so greift das Prinzip der kleinsten Einheit (Subsidiaritätsprinzip) eher als das Solidaritätsprinzip, unberührt davon bleibt aber natürlich die generelle Unterhaltspflicht des eigentlichen Elternteils.
das klingt schon irgendwo logisch...so wirds wohl gedacht sein.
Finds aber unmöglich.
Ungerecht, stimmt.
21.11.2013 22:10
Zitat von Marlen:
Zitat von Niji:
als student darf er auch beurlaubt nicht mehr als die 20h/woche arbeiten. wenn er das tut macht er sich strafbar.
mal abgesehen davon hat dein mann ja mit der heirat automatisch das kidn mit angenommen und ist nun unterhaltspflichtig oder bin ich da total fehlinformiert?
Die Unterhaltspflicht des leiblichen Elternteils erlischt nicht durch die Heirat des anderen Elternteils, sondern ggf. nur durch Adoption. Auf Kindesunterhalt kann per Definition auch nicht verzichtet werden, da dies zu Ungunsten des Kindes wäre und der Elternteil nicht zu Ungunsten des Kindes handeln darf. Soll heißen wenn der leibliche Vater zahlen könnte müsste er in jedem Fall zahlen, es sei denn das Kind wird adoptiert.
Und strafbar macht man sich auch nicht, sondern man fällt dann als Arbeitnehmer in die Versicherungspflicht und muss sich selbstständig versichern. Außerdem kann es je nach Handhabe der Universität zur Exmatrikulation führen. Aber es ist nicht strafbar.
ok, dann war dsa weil der kleine wo ich den fall kenne auch gleich mit adoptiert wurde. ist logisch.
und ja strafbar ist falsch. aber ich kenns von da wo mein amnn noch student war und da wäre er eben exmatrikuliert worden, wenn er während der vorlesungszeiten mehr als die 20h gearbeitet hätte. wobei er das dann in den paar wochen vorlesungsfreie zeit durfte. hat den kohl dann aber wie hier erwähnt wurde auch nicht fett gemacht.
21.11.2013 22:17
Zitat von Niji:
ok, dann war dsa weil der kleine wo ich den fall kenne auch gleich mit adoptiert wurde. ist logisch.
und ja strafbar ist falsch. aber ich kenns von da wo mein amnn noch student war und da wäre er eben exmatrikuliert worden, wenn er während der vorlesungszeiten mehr als die 20h gearbeitet hätte. wobei er das dann in den paar wochen vorlesungsfreie zeit durfte. hat den kohl dann aber wie hier erwähnt wurde auch nicht fett gemacht.
Ja genau, bei Adoption übernimmt man ja die elterliche Fürsorge mit allen Rechten und Pflichten.
Wegen der 20h hab ich auch das Beispiel mit den 19 Stunden als wissenschaftliche Hilfskraft gebracht (das ist ja das höchste, was man so als Anstellung idR bekommt, wobei man dafür ja schon BA sein muss, ohne BA als studentische Hilfskraft wäre es ja in diesem Falle beim Vater nochmal weniger Geld). Als Werkstudent verdienst du vielleicht zwei Monate mal "richtig Geld", aber das muss dann ja auch für den Rest des Semesters reichen
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
21.11.2013 22:25
Zitat von Marlen:
Zitat von Niji:
ok, dann war dsa weil der kleine wo ich den fall kenne auch gleich mit adoptiert wurde. ist logisch.
und ja strafbar ist falsch. aber ich kenns von da wo mein amnn noch student war und da wäre er eben exmatrikuliert worden, wenn er während der vorlesungszeiten mehr als die 20h gearbeitet hätte. wobei er das dann in den paar wochen vorlesungsfreie zeit durfte. hat den kohl dann aber wie hier erwähnt wurde auch nicht fett gemacht.
Ja genau, bei Adoption übernimmt man ja die elterliche Fürsorge mit allen Rechten und Pflichten.
Wegen der 20h hab ich auch das Beispiel mit den 19 Stunden als wissenschaftliche Hilfskraft gebracht (das ist ja das höchste, was man so als Anstellung idR bekommt, wobei man dafür ja schon BA sein muss, ohne BA als studentische Hilfskraft wäre es ja in diesem Falle beim Vater nochmal weniger Geld). Als Werkstudent verdienst du vielleicht zwei Monate mal "richtig Geld", aber das muss dann ja auch für den Rest des Semesters reichen.
jop. ich weiss wie so ein werkstudentengehalt aussieht wenn man eben auf diplom studiert und noch keinen abschluss hat. und das reicht ganz knapp um über den rest des semesters zu kommen, wenn die eltern eben nix mehr zahlen und man keinen baföganspruch hat...
21.11.2013 22:34
Zitat von Niji:
jop. ich weiss wie so ein werkstudentengehalt aussieht wenn man eben auf diplom studiert und noch keinen abschluss hat. und das reicht ganz knapp um über den rest des semesters zu kommen, wenn die eltern eben nix mehr zahlen und man keinen baföganspruch hat...
Ja, kann ich mir gut vorstellen. Wir hatten immer niedriges aber konstantes Einkommen, finde ich für mich sogar einfacher zu handhaben.
Aber das hilft der TS ja leider nicht. Ich glaube leider es bleibt nur warten bis der Vater selbst fertig ist mit dem Studium...
22.11.2013 08:49
Hallo,
danke für die zahlreichen Kommis. Ich war leider gestern schon zu müde....
Also, UHV gilt halt nicht mehr, weil ich ja quasi nen "Doofen" gefunden habe, der für den Unterhalt meines Kindes aufkommt - meinen Mann. Ungerecht, aber is halt so. Dafür hat er aber auch die steuerlichen Vorteile (Freibetrag), da der leibliche Vater seiner UHP nicht nachkommt.
Kontakt besteht unregelmäßig und auch nur mäßig.. wir haben uns schon sehr früh getrennt, weil er seine Prioritäten für mich irgendwie falsch setzte..das hat sich auch bisher nicht geändert. Sie sehen sich ca. alle 5-6 Wochen für ein We. Seit einiger Zeit nennt der Kleine auch meinen Mann "Papa"
Ganz von allein...aber sie kennen sich ja auch schon seit er 1 Jahr ist. Deswegen, ich könnt auch gut und gern ohne den leiblichen Vater leben, will aber meinem Sohn selbst die Entscheidung überlassen, ob er irgendwann den Kontakt für wichtig oder nicht mehr so wichtig einschätzt. Das Verhältnis ist auch human zwischen uns. Wir können uns friedlich verständigen. Aber ich find das halt so ungerecht, dass von väterlicher Seite aus nicht 1 Cent kommt, aber solche Sprüche wie "Du verstehst nicht wie schwierig das alles ist..."
Bam...ich war 1 1/2 Jahre alleinerziehend und musste irgendwie klar kommen. Ich versteh ne Menge!!
Ich hab ja auch schon vorgeschlagen, dass sie für meinen Sohn ein Sparschwein anlegen, dass sie ihm dann, wenn er z.B. 14 wird schenken. Aber nichts. Das läuft halt alles so und irgendwer wird sich schon um die finanzielles Absicherung der Zukunft kümmern
Das mit dem BaföG werd ich nochmal recherchieren/erfragen und beim JA nochmal nachfragen.
Ansonsten habt ihr Recht, dass mit der 20h Woche. Also selbst wenn er mehr arbeiten war, wird er das sicher nicht offiziell getan haben. Und vllt. ist der Herr ja dann doch irgendwann mal fertig mit studieren...wenn der Kleine alt genug ist, wollen wir auch über Adoption mit ihm sprechen. aber das hat noch Zeit!
Ich danke euch!
danke für die zahlreichen Kommis. Ich war leider gestern schon zu müde....
Also, UHV gilt halt nicht mehr, weil ich ja quasi nen "Doofen" gefunden habe, der für den Unterhalt meines Kindes aufkommt - meinen Mann. Ungerecht, aber is halt so. Dafür hat er aber auch die steuerlichen Vorteile (Freibetrag), da der leibliche Vater seiner UHP nicht nachkommt.
Kontakt besteht unregelmäßig und auch nur mäßig.. wir haben uns schon sehr früh getrennt, weil er seine Prioritäten für mich irgendwie falsch setzte..das hat sich auch bisher nicht geändert. Sie sehen sich ca. alle 5-6 Wochen für ein We. Seit einiger Zeit nennt der Kleine auch meinen Mann "Papa"
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Ich hab ja auch schon vorgeschlagen, dass sie für meinen Sohn ein Sparschwein anlegen, dass sie ihm dann, wenn er z.B. 14 wird schenken. Aber nichts. Das läuft halt alles so und irgendwer wird sich schon um die finanzielles Absicherung der Zukunft kümmern
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/145.gif)
Das mit dem BaföG werd ich nochmal recherchieren/erfragen und beim JA nochmal nachfragen.
Ansonsten habt ihr Recht, dass mit der 20h Woche. Also selbst wenn er mehr arbeiten war, wird er das sicher nicht offiziell getan haben. Und vllt. ist der Herr ja dann doch irgendwann mal fertig mit studieren...wenn der Kleine alt genug ist, wollen wir auch über Adoption mit ihm sprechen. aber das hat noch Zeit!
Ich danke euch!
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/1.gif)
22.11.2013 12:21
Zitat von Jesa89:
Hallo,
danke für die zahlreichen Kommis. Ich war leider gestern schon zu müde....
Also, UHV gilt halt nicht mehr, weil ich ja quasi nen "Doofen" gefunden habe, der für den Unterhalt meines Kindes aufkommt - meinen Mann. Ungerecht, aber is halt so. Dafür hat er aber auch die steuerlichen Vorteile (Freibetrag), da der leibliche Vater seiner UHP nicht nachkommt.
Kontakt besteht unregelmäßig und auch nur mäßig.. wir haben uns schon sehr früh getrennt, weil er seine Prioritäten für mich irgendwie falsch setzte..das hat sich auch bisher nicht geändert. Sie sehen sich ca. alle 5-6 Wochen für ein We. Seit einiger Zeit nennt der Kleine auch meinen Mann "Papa"Ganz von allein...aber sie kennen sich ja auch schon seit er 1 Jahr ist. Deswegen, ich könnt auch gut und gern ohne den leiblichen Vater leben, will aber meinem Sohn selbst die Entscheidung überlassen, ob er irgendwann den Kontakt für wichtig oder nicht mehr so wichtig einschätzt. Das Verhältnis ist auch human zwischen uns. Wir können uns friedlich verständigen. Aber ich find das halt so ungerecht, dass von väterlicher Seite aus nicht 1 Cent kommt, aber solche Sprüche wie "Du verstehst nicht wie schwierig das alles ist..."
Bam...ich war 1 1/2 Jahre alleinerziehend und musste irgendwie klar kommen. Ich versteh ne Menge!!
Ich hab ja auch schon vorgeschlagen, dass sie für meinen Sohn ein Sparschwein anlegen, dass sie ihm dann, wenn er z.B. 14 wird schenken. Aber nichts. Das läuft halt alles so und irgendwer wird sich schon um die finanzielles Absicherung der Zukunft kümmern![]()
Das mit dem BaföG werd ich nochmal recherchieren/erfragen und beim JA nochmal nachfragen.
Ansonsten habt ihr Recht, dass mit der 20h Woche. Also selbst wenn er mehr arbeiten war, wird er das sicher nicht offiziell getan haben. Und vllt. ist der Herr ja dann doch irgendwann mal fertig mit studieren...wenn der Kleine alt genug ist, wollen wir auch über Adoption mit ihm sprechen. aber das hat noch Zeit!
Ich danke euch!![]()
Ich find es sehr schön und vernünftig, wenn man so offen damit umgeht wie du (dem Kind die Entscheidung zur Adoption überlassen, Kontakt ermöglichen usw.) trotz der persönlichen Enttäuschung. Tut mir leid für dich, dass das nicht belohnt wird. Sollte er irgendwann fertig sein mit dem Studium und Geld verdienen scheu dich nicht notfalls auf einen Unterhaltstitel zu klagen, damit seine Zahlungsverpflichtung gerichtlich festgelegt wird. Ansonsten kann es für deinen Sohn (sollte er nicht adoptiert werden) auch doof sein, wenn er selbst irgendwann (z.B. als Student) auf den Unterhalt seines Vaters angewiesen ist und erstmal selbst klagen muss. Ich wünsch euch alles Gute!
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