Unterhaltszahlungen vom Studenten?
21.11.2013 20:39
Hallo,
habe eine Frage zum Unterhalt.
Der Kindsvater ist selbst Student, hat eine neue Freundin ebenfalls Studentin, eine 1-jährige Tochter mit ihr und ich habe eine 4-jährigen Sohn (von ihm), bin verheiratet. Unterhaltsvorschuss wird daher nicht mehr gezahlt, er kann keinen Unterhalt zahlen, da er ja "nur" Student ist und seine Ausbildung nicht mit Arbeitengehen gefährden muss.
Allerdings kam neulich zur Sprache, dass er ja mind. 1 Urlaubssemster hatte (ich schätze, um arbeiten gehen zu können) und ich wollte fragen, ob er im Urlaubssemester auch von der Pflicht befreit ist, Unterhalt zahlen zu müssen. Also, es gibt da so nen §, der Nicht-Unterhaltszahlende strafbar macht, solange sie nicht einmal versuchen, den Unterhalt zu zahlen.
Ich habe ihn auch schon mehrmals angesprochen, ob er wenigstens 50 € im Monat überweisen könnte (immerhin fährt er ja auch Auto, hat zwei Katzen, wohnt in einem viel besseren/teureren Bezirk als wir und kann ja auch für seine Tochter aufkommen...)
wisst ihr, was ich meine? ich finds einfach nicht fair, dass er sich da so aus der Affäre stehlen kann. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten? eine Beistandschaft bringt mir nicht viel, da "wo nix zu holen is, brauch man auch nich fragen" ich wollt auch noch zum JA gehen, aber ich dachte, vllt kann mir hier schon einer helfen?
Also:
1) Müssen beurlaubte Studenten so viel arbeiten gehen, um der Unterhaltspflicht nachkommen zu können?
2) habe ich eine andere Möglichkeit, dass er zumindest irgendwann mal nachzahlen muss?
Danke
habe eine Frage zum Unterhalt.
Der Kindsvater ist selbst Student, hat eine neue Freundin ebenfalls Studentin, eine 1-jährige Tochter mit ihr und ich habe eine 4-jährigen Sohn (von ihm), bin verheiratet. Unterhaltsvorschuss wird daher nicht mehr gezahlt, er kann keinen Unterhalt zahlen, da er ja "nur" Student ist und seine Ausbildung nicht mit Arbeitengehen gefährden muss.
Allerdings kam neulich zur Sprache, dass er ja mind. 1 Urlaubssemster hatte (ich schätze, um arbeiten gehen zu können) und ich wollte fragen, ob er im Urlaubssemester auch von der Pflicht befreit ist, Unterhalt zahlen zu müssen. Also, es gibt da so nen §, der Nicht-Unterhaltszahlende strafbar macht, solange sie nicht einmal versuchen, den Unterhalt zu zahlen.
Ich habe ihn auch schon mehrmals angesprochen, ob er wenigstens 50 € im Monat überweisen könnte (immerhin fährt er ja auch Auto, hat zwei Katzen, wohnt in einem viel besseren/teureren Bezirk als wir und kann ja auch für seine Tochter aufkommen...)
wisst ihr, was ich meine? ich finds einfach nicht fair, dass er sich da so aus der Affäre stehlen kann. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten? eine Beistandschaft bringt mir nicht viel, da "wo nix zu holen is, brauch man auch nich fragen" ich wollt auch noch zum JA gehen, aber ich dachte, vllt kann mir hier schon einer helfen?
Also:
1) Müssen beurlaubte Studenten so viel arbeiten gehen, um der Unterhaltspflicht nachkommen zu können?
2) habe ich eine andere Möglichkeit, dass er zumindest irgendwann mal nachzahlen muss?
Danke
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/67.gif)
21.11.2013 20:47
Man muss nie soviel arbeiten, das man den Unterhalt zahlen kann.
man muss lediglich um ein Einkommen bemüht sein.
Alles andere wäre auch sehr vermessen.
Hast du Unterhaltsvorschuss beantragt?
zumal er ja nicht allein für den Unterhalt des jüngeren Kindes aufkommt, sondern die Mama sicher auch stark beteiligt ist.
und ihm seinen "lebensstandard" vorzuwerfen..ich weiß nicht.
Sicher-du kannst zum JA gehen und prüfen lassen, was er an Einkommen hat..aber es gibt eben ne Selbstbehaltsgrenze und die liegt bei knapp 1000€, wenn ich nicht komplett falsch liege.
Alles was drüber geht, könnte dann halbe halbe als unterhalt auf die Kinder aufgeteilt werden.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
Alles andere wäre auch sehr vermessen.
Hast du Unterhaltsvorschuss beantragt?
zumal er ja nicht allein für den Unterhalt des jüngeren Kindes aufkommt, sondern die Mama sicher auch stark beteiligt ist.
und ihm seinen "lebensstandard" vorzuwerfen..ich weiß nicht.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
Sicher-du kannst zum JA gehen und prüfen lassen, was er an Einkommen hat..aber es gibt eben ne Selbstbehaltsgrenze und die liegt bei knapp 1000€, wenn ich nicht komplett falsch liege.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
Alles was drüber geht, könnte dann halbe halbe als unterhalt auf die Kinder aufgeteilt werden.
21.11.2013 20:53
Als ordentlich Studierender darf seine Wochenarbeitszeit versicherungsrechtlich keine 20 Stunden überschreiten, ansonsten wäre er als Arbeitnehmer anzusehen. Selbst wenn er 20 Stunden die Woche arbeiten gehen würde, würde sein Einkommen in aller Regel unterhalb der Selbstbehaltgrenze liegen. Als wissenschaftliche Hilfskraft verdienst du je nach Bundesland bei einer Wochenarbeitszeit von 19 Stunden ungefähr 720 Euro Netto. Es würde dir also gar nicht helfen würde er arbeiten gehen. Beim Urlaubssemester kommt es wohl darauf an, warum er ein Urlaubssemester hatte. Vielleicht hat er ja ein Urlaubssemester auf Grund von Kindererziehung (die jüngere Tochter) beantragt und in diesem Semester seine Bachelorarbeit geschrieben oder andere Leistungen erbracht (das geht bei Urlaubssemestern, die auf Grund von Kindererziehung genommen werden)? Dann hätte er in dem Urlaubssemester auch nicht arbeiten können. Was studiert er denn und wie lange braucht er noch? Vielleicht sieht es ja in baldiger Zukunft entspannter für dich/euch aus, wenn er seinen Abschluss hat.
21.11.2013 21:03
Also mein Freund hat auch ein Kind aus einer vorigen Beziehung und war Student. Die Ex hat dann Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. Dann kam vor einem Jahr ein Brief vom Jugendamt und die Rückzahlungen (die er an das Jugendamt hätte zahlen müssen) wurden ihm erlassen
Jetzt kümmert sie sich nicht mehr drum und kriegt nichts von uns.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/74.gif)
21.11.2013 21:07
Zitat von steph28:
Also mein Freund hat auch ein Kind aus einer vorigen Beziehung und war Student. Die Ex hat dann Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. Dann kam vor einem Jahr ein Brief vom Jugendamt und die Rückzahlungen (die er an das Jugendamt hätte zahlen müssen) wurden ihm erlassenJetzt kümmert sie sich nicht mehr drum und kriegt nichts von uns.
Darf ich fragen auf welcher Grundlage die ihm das erlassen haben?
21.11.2013 21:08
Zitat von steph28:
Also mein Freund hat auch ein Kind aus einer vorigen Beziehung und war Student. Die Ex hat dann Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. Dann kam vor einem Jahr ein Brief vom Jugendamt und die Rückzahlungen (die er an das Jugendamt hätte zahlen müssen) wurden ihm erlassenJetzt kümmert sie sich nicht mehr drum und kriegt nichts von uns.
Sie kümmert sich nicht mehr drum und kriegt (deswegen) nichts von euch? Unterhaltszahlungen sind aber Zahlungen, die dem Kind zustehen. Da sollte man doch genug interessiert sein an seinem eigenen Kind um unabhängig davon ob die Mutter sich "kümmert" das Geld einzutreiben freiwillig zu zahlen? (vorausgesetzt man hat am Ende selbst noch genug zum Leben, das steht natürlich außer Frage)
21.11.2013 21:13
Zu den anderen zwei Kommis...
ich hatte bloß neulich mal was gelesen, dass es zumindest rein rechtlich so ist, dass sich der Unterhaltspflichtige sogar strafbar macht, wenn er sich nicht darum bemüht, unterhalt zahlen zu können...aber das ist auch mal wieder ne auslegungssache-was heißt schon bemühen...
zu nächsten: ich WEIß, dass er ein Urlaubssemster hatte, um arbeiten zu gehen (das meiste schwarz, als Kellner und so), ich WEIß, dass seine Freundin zu Hause in Elternzeit war, nicht er. Ich WEIß auch, dass er noch keine Bachelorarbeit geschrieben hat, denn er hat gleichzeitig mit mir angefangen zu studieren. So kam ich ja darauf. Er meinte nämlich, er bräuchte noch 4 Jahre (!) für seinen Master. Und das wurmt mich so. Wieso hat ein Vater das Recht, sich so aus seiner Pflicht zu nehmen? Wieso muss bspw. mein Vater für die Kinderbetreuungskosten laut dem BaföG aufkommen, nicht aber die anderen Großeltern?
Seinen Lebensstandard betone ich so, weil ich das nicht als Bemühung sehe, der Unterhaltspflicht nachzukommen, sondern als "Ich mach, was ich will, kann mir ja keiner was" Ich rede hier von 50 €, die nicht für mich sind, sondern für meinen Sohn.
Ich habe da auch mal was von einem Mündelkonto gehört
ich hatte bloß neulich mal was gelesen, dass es zumindest rein rechtlich so ist, dass sich der Unterhaltspflichtige sogar strafbar macht, wenn er sich nicht darum bemüht, unterhalt zahlen zu können...aber das ist auch mal wieder ne auslegungssache-was heißt schon bemühen...
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
zu nächsten: ich WEIß, dass er ein Urlaubssemster hatte, um arbeiten zu gehen (das meiste schwarz, als Kellner und so), ich WEIß, dass seine Freundin zu Hause in Elternzeit war, nicht er. Ich WEIß auch, dass er noch keine Bachelorarbeit geschrieben hat, denn er hat gleichzeitig mit mir angefangen zu studieren. So kam ich ja darauf. Er meinte nämlich, er bräuchte noch 4 Jahre (!) für seinen Master. Und das wurmt mich so. Wieso hat ein Vater das Recht, sich so aus seiner Pflicht zu nehmen? Wieso muss bspw. mein Vater für die Kinderbetreuungskosten laut dem BaföG aufkommen, nicht aber die anderen Großeltern?
Seinen Lebensstandard betone ich so, weil ich das nicht als Bemühung sehe, der Unterhaltspflicht nachzukommen, sondern als "Ich mach, was ich will, kann mir ja keiner was" Ich rede hier von 50 €, die nicht für mich sind, sondern für meinen Sohn.
Ich habe da auch mal was von einem Mündelkonto gehört
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
21.11.2013 21:15
Zitat von Jesa89:
Zitat von steph28:
Also mein Freund hat auch ein Kind aus einer vorigen Beziehung und war Student. Die Ex hat dann Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. Dann kam vor einem Jahr ein Brief vom Jugendamt und die Rückzahlungen (die er an das Jugendamt hätte zahlen müssen) wurden ihm erlassenJetzt kümmert sie sich nicht mehr drum und kriegt nichts von uns.
Darf ich fragen auf welcher Grundlage die ihm das erlassen haben?
Weiß ich nicht, er hat sich auch gewundert. Hätte ichs nicht schwarz auf weiß gesehen, hätte ichs nicht geglaubt.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
21.11.2013 21:18
Zitat von Marlen:
Zitat von steph28:
Also mein Freund hat auch ein Kind aus einer vorigen Beziehung und war Student. Die Ex hat dann Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. Dann kam vor einem Jahr ein Brief vom Jugendamt und die Rückzahlungen (die er an das Jugendamt hätte zahlen müssen) wurden ihm erlassenJetzt kümmert sie sich nicht mehr drum und kriegt nichts von uns.
Sie kümmert sich nicht mehr drum und kriegt (deswegen) nichts von euch? Unterhaltszahlungen sind aber Zahlungen, die dem Kind zustehen. Da sollte man doch genug interessiert sein an seinem eigenen Kind um unabhängig davon ob die Mutter sich "kümmert" das Geld einzutreiben freiwillig zu zahlen? (vorausgesetzt man hat am Ende selbst noch genug zum Leben, das steht natürlich außer Frage)
Na ja, sie hat ihm bewusst ein Kind untergeschoben, er wollte keins. Mein Freund hat das Kind nie gesehen und das möchte sie auch nicht. Ist ja auch egal, sie und ihr Partner verdienen mehr als wir, ich seh nicht ein ihr hinterher zu rennen um ihr Geld zu geben. Da muss sie schon selbst drauf kommen. Ist auch nicht mein Bier und meinen Freund interessierts nicht. Ihr neuer Freund will den kleinen auch bald adoptieren, dann ist das Thema eh gegessen.
21.11.2013 21:20
Zitat von steph28:
Zitat von Marlen:
Zitat von steph28:
Also mein Freund hat auch ein Kind aus einer vorigen Beziehung und war Student. Die Ex hat dann Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. Dann kam vor einem Jahr ein Brief vom Jugendamt und die Rückzahlungen (die er an das Jugendamt hätte zahlen müssen) wurden ihm erlassenJetzt kümmert sie sich nicht mehr drum und kriegt nichts von uns.
Sie kümmert sich nicht mehr drum und kriegt (deswegen) nichts von euch? Unterhaltszahlungen sind aber Zahlungen, die dem Kind zustehen. Da sollte man doch genug interessiert sein an seinem eigenen Kind um unabhängig davon ob die Mutter sich "kümmert" das Geld einzutreiben freiwillig zu zahlen? (vorausgesetzt man hat am Ende selbst noch genug zum Leben, das steht natürlich außer Frage)
Na ja, sie hat ihm bewusst ein Kind untergeschoben, er wollte keins. Mein Freund hat das Kind nie gesehen und das möchte sie auch nicht. Ist ja auch egal, sie und ihr Partner verdienen mehr als wir, ich seh nicht ein ihr hinterher zu rennen um ihr Geld zu geben. Da muss sie schon selbst drauf kommen. Ist auch nicht mein Bier und meinen Freund interessierts nicht. Ihr neuer Freund will den kleinen auch bald adoptieren, dann ist das Thema eh gegessen.
Kann man nur hoffen, dass der Stiefpapa n bisschen mehr A* in der Hose hat und das Mäuschen nicht irgendwann mal unter dem Desinteresse seines leiblichen Papas leidet...zum Verhüten gehören immer 2..aber anschließend sagen, ick wollte doch gar nich, könn se alle!!
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/22.gif)
21.11.2013 21:22
Zitat von steph28:
Zitat von Marlen:
Zitat von steph28:
Also mein Freund hat auch ein Kind aus einer vorigen Beziehung und war Student. Die Ex hat dann Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. Dann kam vor einem Jahr ein Brief vom Jugendamt und die Rückzahlungen (die er an das Jugendamt hätte zahlen müssen) wurden ihm erlassenJetzt kümmert sie sich nicht mehr drum und kriegt nichts von uns.
Sie kümmert sich nicht mehr drum und kriegt (deswegen) nichts von euch? Unterhaltszahlungen sind aber Zahlungen, die dem Kind zustehen. Da sollte man doch genug interessiert sein an seinem eigenen Kind um unabhängig davon ob die Mutter sich "kümmert" das Geld einzutreiben freiwillig zu zahlen? (vorausgesetzt man hat am Ende selbst noch genug zum Leben, das steht natürlich außer Frage)
Na ja, sie hat ihm bewusst ein Kind untergeschoben, er wollte keins. Mein Freund hat das Kind nie gesehen und das möchte sie auch nicht. Ist ja auch egal, sie und ihr Partner verdienen mehr als wir, ich seh nicht ein ihr hinterher zu rennen um ihr Geld zu geben. Da muss sie schon selbst drauf kommen. Ist auch nicht mein Bier und meinen Freund interessierts nicht. Ihr neuer Freund will den kleinen auch bald adoptieren, dann ist das Thema eh gegessen.
Zum Kinder machen (und verhüten) gehören aber in der Regel zwei Menschen. Aber solche Konstellationen werden sich mir auch einfach nie erschließen. Ich versteh es nicht, es geht ja um das Kind, nicht um sie. Dann ist die Adoption wahrscheinlich für alle Beteiligten (v.a. für das Kind) das sinnvollste.
21.11.2013 21:23
Zitat von Marlen:
Zitat von steph28:
Zitat von Marlen:
Zitat von steph28:
Also mein Freund hat auch ein Kind aus einer vorigen Beziehung und war Student. Die Ex hat dann Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. Dann kam vor einem Jahr ein Brief vom Jugendamt und die Rückzahlungen (die er an das Jugendamt hätte zahlen müssen) wurden ihm erlassenJetzt kümmert sie sich nicht mehr drum und kriegt nichts von uns.
Sie kümmert sich nicht mehr drum und kriegt (deswegen) nichts von euch? Unterhaltszahlungen sind aber Zahlungen, die dem Kind zustehen. Da sollte man doch genug interessiert sein an seinem eigenen Kind um unabhängig davon ob die Mutter sich "kümmert" das Geld einzutreiben freiwillig zu zahlen? (vorausgesetzt man hat am Ende selbst noch genug zum Leben, das steht natürlich außer Frage)
Na ja, sie hat ihm bewusst ein Kind untergeschoben, er wollte keins. Mein Freund hat das Kind nie gesehen und das möchte sie auch nicht. Ist ja auch egal, sie und ihr Partner verdienen mehr als wir, ich seh nicht ein ihr hinterher zu rennen um ihr Geld zu geben. Da muss sie schon selbst drauf kommen. Ist auch nicht mein Bier und meinen Freund interessierts nicht. Ihr neuer Freund will den kleinen auch bald adoptieren, dann ist das Thema eh gegessen.
Zum Kinder machen (und verhüten) gehören aber in der Regel zwei Menschen. Aber solche Konstellationen werden sich mir auch einfach nie erschließen. Ich versteh es nicht, es geht ja um das Kind, nicht um sie. Dann ist die Adoption wahrscheinlich für alle Beteiligten (v.a. für das Kind) das sinnvollste.
Das glaub ich auch (das Adoption das beste ist)!
21.11.2013 21:26
Zitat von Jesa89:
Zu den anderen zwei Kommis...
ich hatte bloß neulich mal was gelesen, dass es zumindest rein rechtlich so ist, dass sich der Unterhaltspflichtige sogar strafbar macht, wenn er sich nicht darum bemüht, unterhalt zahlen zu können...aber das ist auch mal wieder ne auslegungssache-was heißt schon bemühen...![]()
zu nächsten: ich WEIß, dass er ein Urlaubssemster hatte, um arbeiten zu gehen (das meiste schwarz, als Kellner und so), ich WEIß, dass seine Freundin zu Hause in Elternzeit war, nicht er. Ich WEIß auch, dass er noch keine Bachelorarbeit geschrieben hat, denn er hat gleichzeitig mit mir angefangen zu studieren. So kam ich ja darauf. Er meinte nämlich, er bräuchte noch 4 Jahre (!) für seinen Master. Und das wurmt mich so. Wieso hat ein Vater das Recht, sich so aus seiner Pflicht zu nehmen? Wieso muss bspw. mein Vater für die Kinderbetreuungskosten laut dem BaföG aufkommen, nicht aber die anderen Großeltern?
Seinen Lebensstandard betone ich so, weil ich das nicht als Bemühung sehe, der Unterhaltspflicht nachzukommen, sondern als "Ich mach, was ich will, kann mir ja keiner was" Ich rede hier von 50 €, die nicht für mich sind, sondern für meinen Sohn.
Ich habe da auch mal was von einem Mündelkonto gehört![]()
Das mit drm strafbar machen stimmt. Aber er ist Student und geht somit einer Vollzeittätigkeit nach, die ihn von der Ausübung anderer (Berufs-) Tätigkeiten entbindet. Tut mir leid.
Wenn er schwarz gearbeitet hat kannst du leider erst recht nichts ausrichten, das Geld existiert ja offiziell gar nicht.
Das mit dem Bafög kannst du aber prüfen lassen und auf die Gleichbehandlung deiner Eltern mit den anderen Großeltern pochen! Es gibt meines Wissens sogar Rechtsstreitfälle in denen Großeltern in die Unterhaltspflicht genommen wurden. Auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bafög-Bescheid einlegen und damit mal zum Anwalt! Auch wenn es da um einen geringen Betrag geht liegt der sicher nicht in der ausschließlichen Zuständigkeit deines Vaters. Das Bafög-Amt zieht ihn nur heran, weil sie seine Einkommensunterlagen sowieso vorliegen haben und somit der Zugriff direkter ist.
21.11.2013 21:40
wie gesagt- es ist eben vermessen zu verlangen das jem mehr als den Selbstbehalt verdient. klar, wenn er in ner Branche arbeiten würde, wo 2000€ üblich sind und er aber nur 1000 bekommt, wärs schon komisch. aber als Student ist das Einkommen nicht wirklich groß.
und dann beantrag am besten wirklich Unterhaltsvorschuss. Den muss der Papa dann (im Normalfall) eh zurück zahlen.
und irgendwann ist er ja auch fertig mit studieren und wird arbeiten gehen und Geld verdienen und dann wohl auch Unterhalt zahlen können.
kümmert er sich denn sonst? (das wäre mir persönlich wichtiger als jedes Geld der welt)
und dann beantrag am besten wirklich Unterhaltsvorschuss. Den muss der Papa dann (im Normalfall) eh zurück zahlen.
und irgendwann ist er ja auch fertig mit studieren und wird arbeiten gehen und Geld verdienen und dann wohl auch Unterhalt zahlen können.
kümmert er sich denn sonst? (das wäre mir persönlich wichtiger als jedes Geld der welt)
21.11.2013 21:45
Zitat von anakey:
wie gesagt- es ist eben vermessen zu verlangen das jem mehr als den Selbstbehalt verdient. klar, wenn er in ner Branche arbeiten würde, wo 2000€ üblich sind und er aber nur 1000 bekommt, wärs schon komisch. aber als Student ist das Einkommen nicht wirklich groß.
und dann beantrag am besten wirklich Unterhaltsvorschuss. Den muss der Papa dann (im Normalfall) eh zurück zahlen.
und irgendwann ist er ja auch fertig mit studieren und wird arbeiten gehen und Geld verdienen und dann wohl auch Unterhalt zahlen können.
kümmert er sich denn sonst? (das wäre mir persönlich wichtiger als jedes Geld der welt)
Sie kann doch als Verheiratete keinen Unterhaltsvorschuss mehr beantragen, oder? Aber ich würde auch davon ausgehen, dass irgendwann in der Zukunft wirklich auch die Zeiten kommen wo er fertig studiert hat und sie auch und wo am Ende auch beide finanziell besser dastehen.
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt