Mütter- und Schwangerenforum

Unterhaltsvorschuss!!!Fragen, drinngend!

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Seramonchen
37774 Beiträge
06.06.2012 10:28
Zitat von MamiFür2:

Also ich habe das jetzt so verstanden:

Dein Mann zahlt an das Jugendamt 225 Euro. Dieses Geld soll das Jugendamt an seine Ex überweisen, weil die beiden das alleine nicht auf die Reihe kriegen.

So die Ex sagt jetzt sie bekommt kein Unterhalt von ihm für das Kind?

Also an sich ist es so, dass wenn man verheiratet ist vom Staat kein Unterhaltsvorschuss bekommt. Vielleicht hat die das aber auch gar nicht dem Jugendamt mitgeteilt.

Zum Unterhalt ist dein Freund natürlich trotzdem verpflichtet. Soweit er denn Unterhalt zahlen kann. Kann man aber trotzdem noch alles vom Jugendamt berecchnen lassen. Die zahlen eben lediglich keinen Unterhaltsvorschuss mehr.


Genau und das ist dann eine Beistandschaft. Wenn das von euch gezahlte Geld bei ihr nicht ankommt, hängt das irgendwo beim Jugendamt fest
ChuChulina
687 Beiträge
06.06.2012 10:35
Zitat von MamiFür2:

Also ich habe das jetzt so verstanden:

Dein Mann zahlt an das Jugendamt 225 Euro. Dieses Geld soll das Jugendamt an seine Ex überweisen, weil die beiden das alleine nicht auf die Reihe kriegen.

So die Ex sagt jetzt sie bekommt kein Unterhalt von ihm für das Kind?

Also an sich ist es so, dass wenn man verheiratet ist vom Staat kein Unterhaltsvorschuss bekommt. Vielleicht hat die das aber auch gar nicht dem Jugendamt mitgeteilt.

Zum Unterhalt ist dein Freund natürlich trotzdem verpflichtet. Soweit er denn Unterhalt zahlen kann. Kann man aber trotzdem noch alles vom Jugendamt berecchnen lassen. Die zahlen eben lediglich keinen Unterhaltsvorschuss mehr.


Ja, das hast du richtig verstanden. Wir zahlen an das Jugendamt habe eben nochmal nachgeschaut.
Ach, dieses leidige Thema geht mir echt auf die nerven. Zu mal sie das JA letztes Jahr angeschiessen hat.
06.06.2012 11:02
Habe jetzt nicht jeden Beitrag gelesen, aber:

Die Unterhaltsvorschusskasse zahlt in der Regel so lange wie der Kindsvater (in diesem Fall) keinen Unterhalt zahlen kann.
Die Mutter kann dieses Geld beantragen, muss aber nicht. Das Geld gibts glaube ich bis zum 7. Geburtstag des Kindes.

Der normal zu entrichtende Unterhalt hat damit nichts zu tun.
Wenn Dein Mann Geld an die Unterhaltsvorschusskasse zahlt, tilgt er damit eigentlich den Kredit die diese ihm gewährt hat; zum Wohl des Kindes.

Wenn Dein Mann den normalen Unterhalt ans Jugendamt überweist, geben die das an die Mutter weiter. Das hat aber die Unterhaltsvorschusskasse nichts mit zu tun.

Bei uns läuft das so: Mein Mann zahlt den normalen Unterhalt so lange wie seine Kinder ausgebildet werden und im Anschluss daran wird er seine Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse abstottern müssen.
ChuChulina
687 Beiträge
06.06.2012 14:48
Ja, bei uns ist das leider alles ein wenig kompliziert. Wir haben jetzt am Dienstag ein Termin und ich hoffe die können uns aufklären.
Seramonchen
37774 Beiträge
08.06.2012 10:38
Zitat von Seramonchen:

Zitat von Gurke88:

Wer verheiratet ist bekommt nichts mehr von der unterhaltskasse also vom staat den der ehemann muss aufkommen dafür .wenn der kv jetzt aber viel verdient muss er an sie zahlen.bzw sie kann es einklagen.warum die mutter kein geld mehr kriegt und der vater weiter schön an den staat zahlt mh.keine ahnung.würde das mal beim rathaus bzw da wo der unterhalt hin geht klären. Lassen.



FALSCH! Sicher nicht für ein Kind, das nicht seines ist. Dafür zahlt nach wie vor der Erzeuger!


Wiedergefunden Gurke ich dachte du meintest, der Ehemann kommt dafür auf im Gegensatz zum richtigen Vater. Beziehst du dich nur auf staatliche Leistungen, gebe ich dir recht, denn mit der Heirat wird man zu einer Bedarfsgemeinschaft, in die alle Einnahmen mit einfließen Aber hier ging es ja um den Kindesunterhalt
mum1980
1 Beiträge
25.06.2012 20:30
hallo,
es würde mich mal interessieren, was bei euren termin auf dem amt rausgekommen ist.
im fall eines guten freundes ist es nämlich genauso. er zahlt seit das kind geboren ist 257,- euro unterhalt an das jugendamt und diese überweisen es an die mutter ( da beide leider keinen kontakt haben). in dem brief den er aber damals vom amt bekam stand wörtlich drinne..."nach dem gesetz zur sicherung des unterhaltes von kindern alleinstehender mütter und vater durch unterhaltsvorschüsse oder - ausfallleistungen gewähren wir monatliche unterhaltsleistungen für ihr kind ... in höhe von 133,-
nach den §§ 1601 ff bgb hat das kind gegen sie einen unterhaltsanspruch. dieser anspruch geht in höhe unserer leistungen auf das land ..., das durch uns vertreten wird, kraft gesetzes über. das bedeutet, dass zahlungen an andere personen oder stellen nicht anerkannt und berücksichtigt werden können. die höhe des unterhaltsanspruches ist ihnen bekannt. am bisherigen zahlungsweg ändert diese mitteilung nichts. die unterhaltszahlungen müssen weiterhin auf unser konto überwiesen werden."
wie gesagt, sie bekommt seit geburt des kindes den vom jugendamt ausgerechneten und titulierten unterhalt, bzw. überweist er den vollen betrag ans jugendamt und die sollten ihn ja eigentlich vollständig an sie überweisen. sie wollte das so von anfang an, obwohl er bereit gewesen wäre es mit dauerüberweisung auf ihr konto zu überweisen. da sie zu keinem gespräch bereit ist, kann er es leider auch mit ihr nicht abklären und auf dem amt kann er so nicht nachfragen, weil er fernfahrer ist und die ganze woche im ausland fährt.
vielleicht ist ja bei euch auf dem amt was produktives rausgekommen. schon mal für eine antwort
25.06.2012 20:31
Zitat von ChuChulina:

Hallo Liebe Mamis,

es geht mal wieder um die Ex meines Mannes. Wir den Unterhalt seiner 5 jährigen Tochter an die Unterhaltsvorschusskasse.
Jetzt hat mein Mann mit der KM telefoniert und gefragt was die Kleine zum Geburtstag bräuchte. Da sagt Sie "unterhalt". Mein Mann erklärte das wir 225 Euro für sie bezahlen und das sie ja wohl das Geld bekommen würde. Sie meinte nur das Alleinerziehende und Witwen Unterhaltsvorschuss bekommen würden. Das ist doch quatsch, oder?
Evtl wichtig Sie hat nie gearbeitet un d ist jetzt verheiratet!


Dann bekommt sie gar kein UVG mehr sondern hat nur Anspruch auf den gezahlten Unterhalt des Vaters.
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