Mütter- und Schwangerenforum

Unterhaltsvorschuss!!!Fragen, drinngend!

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ChuChulina
687 Beiträge
06.06.2012 10:04
Hallo Liebe Mamis,

es geht mal wieder um die Ex meines Mannes. Wir den Unterhalt seiner 5 jährigen Tochter an die Unterhaltsvorschusskasse.
Jetzt hat mein Mann mit der KM telefoniert und gefragt was die Kleine zum Geburtstag bräuchte. Da sagt Sie "unterhalt". Mein Mann erklärte das wir 225 Euro für sie bezahlen und das sie ja wohl das Geld bekommen würde. Sie meinte nur das Alleinerziehende und Witwen Unterhaltsvorschuss bekommen würden. Das ist doch quatsch, oder?
Evtl wichtig Sie hat nie gearbeitet und ist jetzt verheiratet!
Katrin2812
8558 Beiträge
06.06.2012 10:09
Zitat von ChuChulina:

Hallo Liebe Mamis,

es geht mal wieder um die Ex meines Mannes. Wir den Unterhalt seiner 5 jährigen Tochter an die Unterhaltsvorschusskasse.
Jetzt hat mein Mann mit der KM telefoniert und gefragt was die Kleine zum Geburtstag bräuchte. Da sagt Sie "unterhalt". Mein Mann erklärte das wir 225 Euro für sie bezahlen und das sie ja wohl das Geld bekommen würde. Sie meinte nur das Alleinerziehende und Witwen Unterhaltsvorschuss bekommen würden. Das ist doch quatsch, oder?
Evtl wichtig Sie hat nie gearbeitet und ist jetzt verheiratet!
Völliger Quatsch... Natürlich bekommt sie das... Ich glaub 6 Jahre lang und dann ist Schluss oder der KV muss selbst bezahlen... Das was ihr zahlz ist quasi ein Kredit für UV...
ANJUKA
23753 Beiträge
06.06.2012 10:11
Also wenn dein Mann unterhalt zahlt, dann müsste sie dieses auch ausgezahlt bekommen, denn dann entfällt der Unterhaltsvorschuss, was ja nur eine Art Ersatzzahlung ist, bis der KV zahlungsfähig ist.
Ich an eurer Stelle würde mal der Unterhaltskasse anrufen und den Sachverhalt vortragen....dann seit ihr schlauer
ChuChulina
687 Beiträge
06.06.2012 10:14
Ja, weil die beiden das nicht vernünftig auf die reihe bekommen zahlt mein Mann das bei der UVK und sie bekommt das doch,oder?
Jetzt habe ich das im Netz gefunden:
Zitat:
Die Leistungsgewährung unterliegt folgenden Voraussetzungen:
Der das Kind betreuende Elternteil ist ledig, verwitwet, geschieden oder getrennt lebend.
Der andere Elternteil zahlt keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt. oder Nach Versterben des anderen Elternteils oder eines Stiefelternteils erhält das Kind keine Waisenbezüge in mindestens der in § 2 UVG genannten Höhe.
Das Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Heiratet der das Kind betreuende Elternteil, entfällt der Anspruch. Nach dem Urteil BVerwG 02.06.2005 - 5 C 24/04 haben die Kinder einer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Mutter ebenfalls keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, da ihre Mutter weder ledig noch verwitwet, geschieden oder getrennt lebend ist.


Heißt das Sie bekommt nichts und wir zahlen umsonst oder wie?
ChuChulina
687 Beiträge
06.06.2012 10:16
Oder muss jetzt der Ehemann das bezahlen...steh total auf dem Schlauch!
ANJUKA
23753 Beiträge
06.06.2012 10:19
Hm...gute Frage...
die Ex von meinem Ex-Mann ist auch seit 4 Jahren verheiratet und hatte dannoch unterhaltsvorschuss.....ich würde da mal anrufen und mir das erklären lassen...
Unterhalt muss dein Mann ja dennoch zahlen, nur entfällt glaube wenn sie geheiratet hat, lediglich der UV
Ich weiß es selber nicht...
Dagny
3581 Beiträge
06.06.2012 10:19
Zitat von ChuChulina:

Oder muss jetzt der Ehemann das bezahlen...steh total auf dem Schlauch!


Da sie verheiratet ist, muss nun ihr Ehemann dafür aufkommen
06.06.2012 10:21
Wer verheiratet ist bekommt nichts mehr von der unterhaltskasse also vom staat den der ehemann muss aufkommen dafür.wenn der kv jetzt aber viel verdient muss er an sie zahlen.bzw sie kann es einklagen.warum die mutter kein geld mehr kriegt und der vater weiter schön an den staat zahlt mh.keine ahnung.würde das mal beim rathaus bzw da wo der unterhalt hin geht klären. Lassen.
ChuChulina
687 Beiträge
06.06.2012 10:22
Wir haben nächste Woche ein Termin beim zuständigen Jugendamt, wollte mich aber schon vorher schlau machen.

Das Ihr Ehemann jetzt dafür aufkommen muss kann ich mir kaum vorstellen.
Sie trägt zwar sein Nachnamen aber er hat sie ja nicht adoptiert!
Seramonchen
37774 Beiträge
06.06.2012 10:22
Unterhalt zahlt der Vater des Kindes immer, auch wenn die Frau neu heiratet. Unterhaltsvorschuss entfällt jedoch mit der Heirat. Zahlt ihr tatsächlich an die Unterhaltsvorschusskasse oder an die Beistandschaft? Wenn er gewillt ist zu zahlen wäre doch eine Beistandschaft sinnvoller. Dann zahlt ihr an das Jugendamt, das Jugendamt überweist an seine Ex und ihr habt immer den Nachweis, dass wirklich gezahlt wurde.
Seramonchen
37774 Beiträge
06.06.2012 10:23
Zitat von Gurke88:

Wer verheiratet ist bekommt nichts mehr von der unterhaltskasse also vom staat den der ehemann muss aufkommen dafür .wenn der kv jetzt aber viel verdient muss er an sie zahlen.bzw sie kann es einklagen.warum die mutter kein geld mehr kriegt und der vater weiter schön an den staat zahlt mh.keine ahnung.würde das mal beim rathaus bzw da wo der unterhalt hin geht klären. Lassen.



FALSCH! Sicher nicht für ein Kind, das nicht seines ist. Dafür zahlt nach wie vor der Erzeuger!
Seramonchen
37774 Beiträge
06.06.2012 10:24
Zitat von Dagny:

Zitat von ChuChulina:

Oder muss jetzt der Ehemann das bezahlen...steh total auf dem Schlauch!


Da sie verheiratet ist, muss nun ihr Ehemann dafür aufkommen


Auch falsch. Erzählt doch bitte so etwas nicht. Das ist nur beim Unterhalt für die Mutter so, das Kind bekommt weiter Unterhalt vom Erzeuger!
LeNiLu2012
5661 Beiträge
06.06.2012 10:25
Sie bekommt von Jugendamt UVG ´bis sie geheiratet hat danach nicht mehr.
DH. dein Mann muss ab dem tag der Hochzeit UH an sie zahlen. Ihr hättet eig vom Juamt eine aufstellung bekommen müssen wieviel UVG für euch aufsteht
Seramonchen
37774 Beiträge
06.06.2012 10:26
Zitat von ChuChulina:

Ja, weil die beiden das nicht vernünftig auf die reihe bekommen zahlt mein Mann das bei der UVK und sie bekommt das doch,oder?
Jetzt habe ich das im Netz gefunden:
Zitat:
Die Leistungsgewährung unterliegt folgenden Voraussetzungen:
Der das Kind betreuende Elternteil ist ledig, verwitwet, geschieden oder getrennt lebend.
Der andere Elternteil zahlt keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt. oder Nach Versterben des anderen Elternteils oder eines Stiefelternteils erhält das Kind keine Waisenbezüge in mindestens der in § 2 UVG genannten Höhe.
Das Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Heiratet der das Kind betreuende Elternteil, entfällt der Anspruch. Nach dem Urteil BVerwG 02.06.2005 - 5 C 24/04 haben die Kinder einer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Mutter ebenfalls keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, da ihre Mutter weder ledig noch verwitwet, geschieden oder getrennt lebend ist.


Heißt das Sie bekommt nichts und wir zahlen umsonst oder wie?



Die Aussage bezieht sich wirklich nur auf den Vorschuss. Der Vorschuss wird aber nur dann gezahlt, wenn der Erzeuger des Kindes den Unterhalt nicht bezahlt. Der Vorschuss entfällt sofort, sobald der Vater zahlt. Dieser muss dann jedoch den bereits gezahlten Unterhaltsvorschuss an den Staat zurück zahlen UND zusätzlich an die Mutter des Kindes den Unterhalt. Daher denke ich, ihr zahlt eher an eine Beistandschaft. Fragt da noch mal genau nach
06.06.2012 10:26
Also ich habe das jetzt so verstanden:

Dein Mann zahlt an das Jugendamt 225 Euro. Dieses Geld soll das Jugendamt an seine Ex überweisen, weil die beiden das alleine nicht auf die Reihe kriegen.

So die Ex sagt jetzt sie bekommt kein Unterhalt von ihm für das Kind?

Also an sich ist es so, dass wenn man verheiratet ist vom Staat kein Unterhaltsvorschuss bekommt. Vielleicht hat die das aber auch gar nicht dem Jugendamt mitgeteilt.

Zum Unterhalt ist dein Freund natürlich trotzdem verpflichtet. Soweit er denn Unterhalt zahlen kann. Kann man aber trotzdem noch alles vom Jugendamt berecchnen lassen. Die zahlen eben lediglich keinen Unterhaltsvorschuss mehr.
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