Total verwirrt Hilfe!!!
17.10.2013 13:46
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Ich bin 22 schwanger nächste Woche soll sie kommen
Mein Arbeitsvertrag lief am Montag den 14.10 war ein befristeter Vertrag
So drei Monate vor ende habe ich mich beim Arbeitsamt gemeldet
Die Frau sagte mir das ich Anspruch auf ALG 1 hätte da ich über drei Jahre gearbeitet hätte.
Sie gab mir Papiere mit und die musste der Arbeitgeber ausfüllen und dann soll ich einen Termin machen und alles mitbringen
Gesagt getan ich grad eben angerufen weil ich gestern erst die Papiere bekommen habe oder vorgestern egal
Angerufen und sie sagte dann ich habe kein Anspruch auf Alg 1 den ich müsse momentan vom Mutterschaftsgeld leben und dann nach den 8 Wochen vom Elterngeld und Kindergeld wenn ich dann nach dem einen Jahr Elternzeit Lust habe stundenweise zu arbeiten könne ich Beihilfe beantragen
Wenn aber nicht dann habe ich auch kein Anspruch darauf
Habe ihr gesagt das ich nur ein Jahr zu hause bleiben will und dann im Nachdienst arbeiten möchte sie sagt dann solle ich das so machen und in der zeit leben ich dann vom Kinder und Elterngeld
Ich kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus da ich immer schon am arbeiten war und nie irgendwo her Geld bekommen oder beantragt habe
Vielleicht ja wichtig ich Wohne mit dem Papa der Noch ungeborenen zusammen und er arbeitet also bekommt nichts als Unterstützung
Danke fürs lesen und im Voraus schon für hilfreich Antworten
Ich bin 22 schwanger nächste Woche soll sie kommen
Mein Arbeitsvertrag lief am Montag den 14.10 war ein befristeter Vertrag
So drei Monate vor ende habe ich mich beim Arbeitsamt gemeldet
Die Frau sagte mir das ich Anspruch auf ALG 1 hätte da ich über drei Jahre gearbeitet hätte.
Sie gab mir Papiere mit und die musste der Arbeitgeber ausfüllen und dann soll ich einen Termin machen und alles mitbringen
Gesagt getan ich grad eben angerufen weil ich gestern erst die Papiere bekommen habe oder vorgestern egal
Angerufen und sie sagte dann ich habe kein Anspruch auf Alg 1 den ich müsse momentan vom Mutterschaftsgeld leben und dann nach den 8 Wochen vom Elterngeld und Kindergeld wenn ich dann nach dem einen Jahr Elternzeit Lust habe stundenweise zu arbeiten könne ich Beihilfe beantragen
Wenn aber nicht dann habe ich auch kein Anspruch darauf
Habe ihr gesagt das ich nur ein Jahr zu hause bleiben will und dann im Nachdienst arbeiten möchte sie sagt dann solle ich das so machen und in der zeit leben ich dann vom Kinder und Elterngeld
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/145.gif)
Ich kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus da ich immer schon am arbeiten war und nie irgendwo her Geld bekommen oder beantragt habe
Vielleicht ja wichtig ich Wohne mit dem Papa der Noch ungeborenen zusammen und er arbeitet also bekommt nichts als Unterstützung
Danke fürs lesen und im Voraus schon für hilfreich Antworten
17.10.2013 13:53
Zitat von Anonym 160095:
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Ich bin 22 schwanger nächste Woche soll sie kommen
Mein Arbeitsvertrag lief am Montag den 14.10 war ein befristeter Vertrag
So drei Monate vor ende habe ich mich beim Arbeitsamt gemeldet
Die Frau sagte mir das ich Anspruch auf ALG 1 hätte da ich über drei Jahre gearbeitet hätte.
Sie gab mir Papiere mit und die musste der Arbeitgeber ausfüllen und dann soll ich einen Termin machen und alles mitbringen
Gesagt getan ich grad eben angerufen weil ich gestern erst die Papiere bekommen habe oder vorgestern egal
Angerufen und sie sagte dann ich habe kein Anspruch auf Alg 1 den ich müsse momentan vom Mutterschaftsgeld leben und dann nach den 8 Wochen vom Elterngeld und Kindergeld wenn ich dann nach dem einen Jahr Elternzeit Lust habe stundenweise zu arbeiten könne ich Beihilfe beantragen
Wenn aber nicht dann habe ich auch kein Anspruch darauf
Habe ihr gesagt das ich nur ein Jahr zu hause bleiben will und dann im Nachdienst arbeiten möchte sie sagt dann solle ich das so machen und in der zeit leben ich dann vom Kinder und Elterngeld![]()
Ich kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus da ich immer schon am arbeiten war und nie irgendwo her Geld bekommen oder beantragt habe
Vielleicht ja wichtig ich Wohne mit dem Papa der Noch ungeborenen zusammen und er arbeitet also bekommt nichts als Unterstützung
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wenn dein partner genug verdient, dann stimmt das was sie sagt.
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geht mir nicht anders
17.10.2013 13:57
Anspruch auf ALG1 hast du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst.
17.10.2013 14:03
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Anonym 160095:
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Ich bin 22 schwanger nächste Woche soll sie kommen
Mein Arbeitsvertrag lief am Montag den 14.10 war ein befristeter Vertrag
So drei Monate vor ende habe ich mich beim Arbeitsamt gemeldet
Die Frau sagte mir das ich Anspruch auf ALG 1 hätte da ich über drei Jahre gearbeitet hätte.
Sie gab mir Papiere mit und die musste der Arbeitgeber ausfüllen und dann soll ich einen Termin machen und alles mitbringen
Gesagt getan ich grad eben angerufen weil ich gestern erst die Papiere bekommen habe oder vorgestern egal
Angerufen und sie sagte dann ich habe kein Anspruch auf Alg 1 den ich müsse momentan vom Mutterschaftsgeld leben und dann nach den 8 Wochen vom Elterngeld und Kindergeld wenn ich dann nach dem einen Jahr Elternzeit Lust habe stundenweise zu arbeiten könne ich Beihilfe beantragen
Wenn aber nicht dann habe ich auch kein Anspruch darauf
Habe ihr gesagt das ich nur ein Jahr zu hause bleiben will und dann im Nachdienst arbeiten möchte sie sagt dann solle ich das so machen und in der zeit leben ich dann vom Kinder und Elterngeld![]()
Ich kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus da ich immer schon am arbeiten war und nie irgendwo her Geld bekommen oder beantragt habe
Vielleicht ja wichtig ich Wohne mit dem Papa der Noch ungeborenen zusammen und er arbeitet also bekommt nichts als Unterstützung
Danke fürs lesen und im Voraus schon für hilfreich Antworten
wenn dein partner genug verdient, dann stimmt das was sie sagt.![]()
geht mir nicht anders
Was heißt genug verdient
Aber ich will ja nicht von ihm abhängig sein
17.10.2013 14:03
Zitat von Julikind:
Anspruch auf ALG1 hast du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst.
Aber steht mir da nichts mehr sonst zu???
17.10.2013 14:05
Zitat von Anonym 160095:
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Anonym 160095:
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Ich bin 22 schwanger nächste Woche soll sie kommen
Mein Arbeitsvertrag lief am Montag den 14.10 war ein befristeter Vertrag
So drei Monate vor ende habe ich mich beim Arbeitsamt gemeldet
Die Frau sagte mir das ich Anspruch auf ALG 1 hätte da ich über drei Jahre gearbeitet hätte.
Sie gab mir Papiere mit und die musste der Arbeitgeber ausfüllen und dann soll ich einen Termin machen und alles mitbringen
Gesagt getan ich grad eben angerufen weil ich gestern erst die Papiere bekommen habe oder vorgestern egal
Angerufen und sie sagte dann ich habe kein Anspruch auf Alg 1 den ich müsse momentan vom Mutterschaftsgeld leben und dann nach den 8 Wochen vom Elterngeld und Kindergeld wenn ich dann nach dem einen Jahr Elternzeit Lust habe stundenweise zu arbeiten könne ich Beihilfe beantragen
Wenn aber nicht dann habe ich auch kein Anspruch darauf
Habe ihr gesagt das ich nur ein Jahr zu hause bleiben will und dann im Nachdienst arbeiten möchte sie sagt dann solle ich das so machen und in der zeit leben ich dann vom Kinder und Elterngeld![]()
Ich kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus da ich immer schon am arbeiten war und nie irgendwo her Geld bekommen oder beantragt habe
Vielleicht ja wichtig ich Wohne mit dem Papa der Noch ungeborenen zusammen und er arbeitet also bekommt nichts als Unterstützung
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wenn dein partner genug verdient, dann stimmt das was sie sagt.![]()
geht mir nicht anders
Was heißt genug verdient
Aber ich will ja nicht von ihm abhängig sein
das heißt bei 3 personen knapp 1300 euro netto ( mit miete)...
sollte er mehr verdienen hast du keinen anspruch.
ich weiß , dass du nicht abhängig sein willst von ihm.. will ich auch nicht. aber mir bleibt derzeit nichts anderes übrig..
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17.10.2013 14:07
Zitat von Anonym 160095:
Zitat von Julikind:
Anspruch auf ALG1 hast du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst.
Aber steht mir da nichts mehr sonst zu???
nur alg2 als zuschuss wenn der partner eben genug verdienst...
sonst leider nein. außer dein elterngeld und kindergeld.
du müsstest eventuell noch klären bei wem du versichert bist, bis 23 kannst du familienversichert werden.. nach 23 nur wenn du eine ausbildung oder studium machst
17.10.2013 14:15
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Anonym 160095:
Zitat von Julikind:
Anspruch auf ALG1 hast du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst.
Aber steht mir da nichts mehr sonst zu???
nur alg2 als zuschuss wenn der partner eben genug verdienst...
sonst leider nein. außer dein elterngeld und kindergeld.
du müsstest eventuell noch klären bei wem du versichert bist, bis 23 kannst du familienversichert werden.. nach 23 nur wenn du eine ausbildung oder studium machst
Im Dezember wird ich 23 Ausbildung hab ich schon hinter mir
Bin bei der BKK seit 1 1/2 bin ich nicht mehr in der Familienversicherung mit drin
Wie läuft das den jetzt wer zahlt den die Beitrge
17.10.2013 14:17
Zitat von Anonym 160095:
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Anonym 160095:
Zitat von Julikind:
Anspruch auf ALG1 hast du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst.
Aber steht mir da nichts mehr sonst zu???
nur alg2 als zuschuss wenn der partner eben genug verdienst...
sonst leider nein. außer dein elterngeld und kindergeld.
du müsstest eventuell noch klären bei wem du versichert bist, bis 23 kannst du familienversichert werden.. nach 23 nur wenn du eine ausbildung oder studium machst
Im Dezember wird ich 23 Ausbildung hab ich schon hinter mir
Bin bei der BKK seit 1 1/2 bin ich nicht mehr in der Familienversicherung mit drin
Wie läuft das den jetzt wer zahlt den die Beitrge
wenn du nicht familienversichert bist,und dein freund mehr als 1300euro netto verdient ( dein elterngeld und kindergeld des kindes reinberechnet) musst du dich selbst versichern, sprich du bezahlst es.
außer ihr seid verheiratet, da könntest du dich über deinen mann versichern.
17.10.2013 14:29
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Anonym 160095:
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Anonym 160095:
...
nur alg2 als zuschuss wenn der partner eben genug verdienst...
sonst leider nein. außer dein elterngeld und kindergeld.
du müsstest eventuell noch klären bei wem du versichert bist, bis 23 kannst du familienversichert werden.. nach 23 nur wenn du eine ausbildung oder studium machst
Im Dezember wird ich 23 Ausbildung hab ich schon hinter mir
Bin bei der BKK seit 1 1/2 bin ich nicht mehr in der Familienversicherung mit drin
Wie läuft das den jetzt wer zahlt den die Beitrge
wenn du nicht familienversichert bist,und dein freund mehr als 1300euro netto verdient ( dein elterngeld und kindergeld des kindes reinberechnet) musst du dich selbst versichern, sprich du bezahlst es.
außer ihr seid verheiratet, da könntest du dich über deinen mann versichern.
Ne verheiratet sind wir nicht und er ist übern Bund versichter also Privatversichert
Ist das steuer das selbst zu zahlen also sind das die selben beträge wie auf den Gehaltsabrechnungen ?
und wechseln zu meinem vater wieder mit der kleinen geht das?
17.10.2013 14:33
Zitat von Anonym 160095:
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Anonym 160095:
Zitat von FinjasMama:
...
Im Dezember wird ich 23 Ausbildung hab ich schon hinter mir
Bin bei der BKK seit 1 1/2 bin ich nicht mehr in der Familienversicherung mit drin
Wie läuft das den jetzt wer zahlt den die Beitrge
wenn du nicht familienversichert bist,und dein freund mehr als 1300euro netto verdient ( dein elterngeld und kindergeld des kindes reinberechnet) musst du dich selbst versichern, sprich du bezahlst es.
außer ihr seid verheiratet, da könntest du dich über deinen mann versichern.
Ne verheiratet sind wir nicht und er ist übern Bund versichter also Privatversichert
Ist das steuer das selbst zu zahlen also sind das die selben beträge wie auf den Gehaltsabrechnungen ?
und wechseln zu meinem vater wieder mit der kleinen geht das?
beiträge ca. 150 euro monatlich.
was heißt wechseln? willst wieder zu ihm ziehen?
Dann musst du dich trotzdem selbst versichern außer dein vater bekommt stütze vom JC.. bzw dein vater verdient weniger als 1300 euro mit deinem elterngeld und kindergeld ( + unterhalt deines freundes für das kind) ...
17.10.2013 14:38
Ich versteh jetzt nicht so ganz, um was es dir geht. Denn das Elterngeld berechnet sich ja nach den letzten 12 Monaten, in dieser Zeit hattest du ja ein Einkommen. Davon bekommst du jetzt ein Jahr lang zwischen 65 und 67% plus 184 Euro Kindergeld. Reicht das denn nicht?
17.10.2013 14:39
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Anonym 160095:
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Anonym 160095:
...
wenn du nicht familienversichert bist,und dein freund mehr als 1300euro netto verdient ( dein elterngeld und kindergeld des kindes reinberechnet) musst du dich selbst versichern, sprich du bezahlst es.
außer ihr seid verheiratet, da könntest du dich über deinen mann versichern.
Ne verheiratet sind wir nicht und er ist übern Bund versichter also Privatversichert
Ist das steuer das selbst zu zahlen also sind das die selben beträge wie auf den Gehaltsabrechnungen ?
und wechseln zu meinem vater wieder mit der kleinen geht das?
beiträge ca. 150 euro monatlich.
was heißt wechseln? willst wieder zu ihm ziehen?
Dann musst du dich trotzdem selbst versichern außer dein vater bekommt stütze vom JC.. bzw dein vater verdient weniger als 1300 euro mit deinem elterngeld und kindergeld ( + unterhalt deines freundes für das kind) ...
Damit meinte ich wieder zurück in die Familienkrankenversicherung geht den das mit Kind?
Mein Vater bekommt kein Stütze und verdienst mehr wie 1300€
17.10.2013 14:39
Zitat von nani26mz:
Ich versteh jetzt nicht so ganz, um was es dir geht. Denn das Elterngeld berechnet sich ja nach den letzten 12 Monaten, in dieser Zeit hattest du ja ein Einkommen. Davon bekommst du jetzt ein Jahr lang zwischen 65 und 67% plus 184 Euro Kindergeld. Reicht das denn nicht?
scheinbar nicht
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
17.10.2013 14:40
Zitat von Anonym 160095:
Zitat von FinjasMama:
Zitat von Anonym 160095:
Zitat von FinjasMama:
...
Ne verheiratet sind wir nicht und er ist übern Bund versichter also Privatversichert
Ist das steuer das selbst zu zahlen also sind das die selben beträge wie auf den Gehaltsabrechnungen ?
und wechseln zu meinem vater wieder mit der kleinen geht das?
beiträge ca. 150 euro monatlich.
was heißt wechseln? willst wieder zu ihm ziehen?
Dann musst du dich trotzdem selbst versichern außer dein vater bekommt stütze vom JC.. bzw dein vater verdient weniger als 1300 euro mit deinem elterngeld und kindergeld ( + unterhalt deines freundes für das kind) ...
Damit meinte ich wieder zurück in die Familienkrankenversicherung geht den das mit Kind?
Mein Vater bekommt kein Stütze und verdienst mehr wie 1300€
nein... das kind könnte auf den vater versichert werden, aber du nicht...
du MUSST wohl oder übel dich selbst versichern.
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