steuerfalle elterngeld
30.03.2010 21:54
Das ist schon richtig mit dem Progressionsvorbehalt, aber das heißt lediglich, dass das Elterngeld zu dem anderen Einkommen dazu gerechnet wird, dann der persönlich Steuersatz berechnet wird und dieser dann auf das Einkommen ohne Elterngeld angewendet wird.
Bsp.: Jahreseinkommen 30.000 Steuer 6.000 entspricht 20% (ist jetzt nur so geschätzt)
Jahreseinkommen 30.000 + Elterngeld 5.000 Steuer für 35.000 sind 8.000 entspricht 22,85%
Somit beträgt die Steuer für diesen Fall 30.000 x 22,85% = 6.855
Wenn du aber sonst nichts bekommen hast in dem Jahr beträgt deine Steuer 0,-€! Weil du ja kein Einkommen hast, auf das der persönliche Steuersatz angerechnet wird.
Wenn man natürlich verheiratet ist und einer von beiden Einkünfte hatt, dann kommt es recht häufig zu einer Nachzahlung. Besonders wenn der verdienende Ehepartner noch Steuerklasse 3 hat.
Aber ihr seid ja nicht veheiratet, wenn ich das richtig verstanden hab.
Also wirst du nichts nachzahlen müssen!
Bsp.: Jahreseinkommen 30.000 Steuer 6.000 entspricht 20% (ist jetzt nur so geschätzt)
Jahreseinkommen 30.000 + Elterngeld 5.000 Steuer für 35.000 sind 8.000 entspricht 22,85%
Somit beträgt die Steuer für diesen Fall 30.000 x 22,85% = 6.855
Wenn du aber sonst nichts bekommen hast in dem Jahr beträgt deine Steuer 0,-€! Weil du ja kein Einkommen hast, auf das der persönliche Steuersatz angerechnet wird.
Wenn man natürlich verheiratet ist und einer von beiden Einkünfte hatt, dann kommt es recht häufig zu einer Nachzahlung. Besonders wenn der verdienende Ehepartner noch Steuerklasse 3 hat.
Aber ihr seid ja nicht veheiratet, wenn ich das richtig verstanden hab.
Also wirst du nichts nachzahlen müssen!
30.03.2010 21:54
Zitat von DanyD.:
Ist doch echt unlogisch und unfair, dass die die eh wenig haben nachzahlen müssen und die denen das Geld aus dem *** plumst die haben es besser
???
30.03.2010 21:58
Zitat von Lioba:
Zitat von imo2009:
Zitat von mama89:
Hallo hab von januar bis dezember 2009 elterngeld bekommen war nur knapp überm mindestsatz nun bin ich mal gespannt ob ich was nachzahlen muss wir sind noch nicht verheiratet.ist doch ne sauerei das man so vom staat beschossen wird vor allem wenn man eh schon nur wenig verdient. Musstet ihr viel nachzahlen?
du hast doch keine steuern gezahlt also brauchst du doch auch nichts nachzahlen bzw. bekommst auch nix wieder..
das betrifft evtl.verheiratete,aber auch nicht in jedem fall. ich und mein ex haben ne schöne nachzahlung bekommen, weil er aber auch viel verdient.
ääää Falsch !
hier stehts nochmal deutlich
[13.05.2008] - Das Elterngeld ist zwar steuerfrei - trotzdem kann es Ihre Steuerlast deutlich erhöhen. Warum das so ist? Der Progressionsvorbehalt ist schuld!
Haben Sie ein Kind bekommen und treten jetzt beruflich kürzer, um Ihr Kind zu betreuen? Seit Anfang 2007 fängt der Staat dabei einen Teil Ihres Einkommensverlustes auf. In der Regel bekommen Sie dann pro Monat Elterngeld in Höhe von 67% Ihrer Einkommenseinbuße, maximal aber 1.800 Euro.
Weil es auch ein Mindestelterngeld von 300 Euro gibt, kommen Sie aber auch in den Genuss von dieser Förderung, wenn Sie wenig oder gar kein Einkommen haben. Begünstigt sind also zum Beispiel auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner.
Die Freude über diese großzügige Förderung wird allerdings ein wenig getrübt: Zwar ist das Elterngeld steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Das Elterngeld wird zum übrigen Einkommen dazugerechnet. Der Steuersatz, mit dem dieses übrige Einkommen versteuert wird, ist dann entsprechend höher. Dieser Effekt ist bei niedrigen Einkommen besonders deutlich. Grund: Hier steigen die Steuersätze stärker an. Wer ohnehin viel verdient, wird die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts weniger spüren.
Generell gilt jedoch für Bezieher von Elterngeld: Sie müssen sich auf eine Steuernachzahlung einrichten und sind deshalb i.d.R. auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Quelle: Steuertipps.de
Ich habe meine Steuerberaterin dazu befragt und sie meinte, das stünde unter Progession, was aber nur bei verheirateten Paaren zutrifft ... sie meinte ich (bin nicht verheiratet) solle mir keine Sorgen machen, ich bräuchte sicher nichts nachzahlen!!
30.03.2010 22:00
Zitat von Lioba:mutterschaftsgeld ist auch steuerfrei ( solange man allein veranlagt wird) und urlaubs und weihnachtsgeld fällt ja sicher auch weg. sie hat ja geschrieben das sie von januar- dezember elterngeld hatte.
Zitat von imo2009:
Zitat von Lioba:
Zitat von imo2009:
Zitat von mama89:
Hallo hab von januar bis dezember 2009 elterngeld bekommen war nur knapp überm mindestsatz nun bin ich mal gespannt ob ich was nachzahlen muss wir sind noch nicht verheiratet.ist doch ne sauerei das man so vom staat beschossen wird vor allem wenn man eh schon nur wenig verdient. Musstet ihr viel nachzahlen?
du hast doch keine steuern gezahlt also brauchst du doch auch nichts nachzahlen bzw. bekommst auch nix wieder..
das betrifft evtl.verheiratete,aber auch nicht in jedem fall. ich und mein ex haben ne schöne nachzahlung bekommen, weil er aber auch viel verdient.
ääää Falsch !
hier stehts nochmal deutlich
[13.05.2008] - Das Elterngeld ist zwar steuerfrei - trotzdem kann es Ihre Steuerlast deutlich erhöhen. Warum das so ist? Der Progressionsvorbehalt ist schuld!
Haben Sie ein Kind bekommen und treten jetzt beruflich kürzer, um Ihr Kind zu betreuen? Seit Anfang 2007 fängt der Staat dabei einen Teil Ihres Einkommensverlustes auf. In der Regel bekommen Sie dann pro Monat Elterngeld in Höhe von 67% Ihrer Einkommenseinbuße, maximal aber 1.800 Euro.
Weil es auch ein Mindestelterngeld von 300 Euro gibt, kommen Sie aber auch in den Genuss von dieser Förderung, wenn Sie wenig oder gar kein Einkommen haben. Begünstigt sind also zum Beispiel auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner.
Die Freude über diese großzügige Förderung wird allerdings ein wenig getrübt: Zwar ist das Elterngeld steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Das Elterngeld wird zum übrigen Einkommen dazugerechnet. Der Steuersatz, mit dem dieses übrige Einkommen versteuert wird, ist dann entsprechend höher. Dieser Effekt ist bei niedrigen Einkommen besonders deutlich. Grund: Hier steigen die Steuersätze stärker an. Wer ohnehin viel verdient, wird die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts weniger spüren.
Generell gilt jedoch für Bezieher von Elterngeld: Sie müssen sich auf eine Steuernachzahlung einrichten und sind deshalb i.d.R. auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Quelle: Steuertipps.de
ja das gilt bei verheirateten, ist sie aber nicht. sie veranlagt sich selber, somitz keine steuer.
ich hab das selbe wie immer zurückbekommen, da ich mit meinem ex noch zusammenveranlage . die summe ging mit ner 3 los.
zum übrigen Einkommen zählt auch das Mutterschaftsgeld oder Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dass man bekommt. Ist total egal ob man verheiratet ist oder nicht. Das steht da auch nicht. Mit übrigen Einkommen ist NICHT der Mann gemeint oder sagen wir nicht ausschliesslich
30.03.2010 22:02
bin anscheinend echt zu blöd hierfür
kann mal jemand ganz dumm für mich erklären
kann mal jemand ganz dumm für mich erklären
30.03.2010 22:02
Zitat von imo2009:
Zitat von Lioba:mutterschaftsgeld ist auch steuerfrei ( solange man allein veranlagt wird) und urlaubs und weihnachtsgeld fällt ja sicher auch weg. sie hat ja geschrieben das sie von januar- dezember elterngeld hatte.
Zitat von imo2009:
Zitat von Lioba:
Zitat von imo2009:
Zitat von mama89:
Hallo hab von januar bis dezember 2009 elterngeld bekommen war nur knapp überm mindestsatz nun bin ich mal gespannt ob ich was nachzahlen muss wir sind noch nicht verheiratet.ist doch ne sauerei das man so vom staat beschossen wird vor allem wenn man eh schon nur wenig verdient. Musstet ihr viel nachzahlen?
du hast doch keine steuern gezahlt also brauchst du doch auch nichts nachzahlen bzw. bekommst auch nix wieder..
das betrifft evtl.verheiratete,aber auch nicht in jedem fall. ich und mein ex haben ne schöne nachzahlung bekommen, weil er aber auch viel verdient.
ääää Falsch !
hier stehts nochmal deutlich
[13.05.2008] - Das Elterngeld ist zwar steuerfrei - trotzdem kann es Ihre Steuerlast deutlich erhöhen. Warum das so ist? Der Progressionsvorbehalt ist schuld!
Haben Sie ein Kind bekommen und treten jetzt beruflich kürzer, um Ihr Kind zu betreuen? Seit Anfang 2007 fängt der Staat dabei einen Teil Ihres Einkommensverlustes auf. In der Regel bekommen Sie dann pro Monat Elterngeld in Höhe von 67% Ihrer Einkommenseinbuße, maximal aber 1.800 Euro.
Weil es auch ein Mindestelterngeld von 300 Euro gibt, kommen Sie aber auch in den Genuss von dieser Förderung, wenn Sie wenig oder gar kein Einkommen haben. Begünstigt sind also zum Beispiel auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner.
Die Freude über diese großzügige Förderung wird allerdings ein wenig getrübt: Zwar ist das Elterngeld steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Das Elterngeld wird zum übrigen Einkommen dazugerechnet. Der Steuersatz, mit dem dieses übrige Einkommen versteuert wird, ist dann entsprechend höher. Dieser Effekt ist bei niedrigen Einkommen besonders deutlich. Grund: Hier steigen die Steuersätze stärker an. Wer ohnehin viel verdient, wird die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts weniger spüren.
Generell gilt jedoch für Bezieher von Elterngeld: Sie müssen sich auf eine Steuernachzahlung einrichten und sind deshalb i.d.R. auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Quelle: Steuertipps.de
ja das gilt bei verheirateten, ist sie aber nicht. sie veranlagt sich selber, somitz keine steuer.
ich hab das selbe wie immer zurückbekommen, da ich mit meinem ex noch zusammenveranlage . die summe ging mit ner 3 los.
zum übrigen Einkommen zählt auch das Mutterschaftsgeld oder Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dass man bekommt. Ist total egal ob man verheiratet ist oder nicht. Das steht da auch nicht. Mit übrigen Einkommen ist NICHT der Mann gemeint oder sagen wir nicht ausschliesslich
brauchst du auch nicht.
30.03.2010 22:02
Zitat von imo2009:
Zitat von Lioba:mutterschaftsgeld ist auch steuerfrei ( solange man allein veranlagt wird) und urlaubs und weihnachtsgeld fällt ja sicher auch weg. sie hat ja geschrieben das sie von januar- dezember elterngeld hatte.
Zitat von imo2009:
Zitat von Lioba:
Zitat von imo2009:
Zitat von mama89:
Hallo hab von januar bis dezember 2009 elterngeld bekommen war nur knapp überm mindestsatz nun bin ich mal gespannt ob ich was nachzahlen muss wir sind noch nicht verheiratet.ist doch ne sauerei das man so vom staat beschossen wird vor allem wenn man eh schon nur wenig verdient. Musstet ihr viel nachzahlen?
du hast doch keine steuern gezahlt also brauchst du doch auch nichts nachzahlen bzw. bekommst auch nix wieder..
das betrifft evtl.verheiratete,aber auch nicht in jedem fall. ich und mein ex haben ne schöne nachzahlung bekommen, weil er aber auch viel verdient.
ääää Falsch !
hier stehts nochmal deutlich
[13.05.2008] - Das Elterngeld ist zwar steuerfrei - trotzdem kann es Ihre Steuerlast deutlich erhöhen. Warum das so ist? Der Progressionsvorbehalt ist schuld!
Haben Sie ein Kind bekommen und treten jetzt beruflich kürzer, um Ihr Kind zu betreuen? Seit Anfang 2007 fängt der Staat dabei einen Teil Ihres Einkommensverlustes auf. In der Regel bekommen Sie dann pro Monat Elterngeld in Höhe von 67% Ihrer Einkommenseinbuße, maximal aber 1.800 Euro.
Weil es auch ein Mindestelterngeld von 300 Euro gibt, kommen Sie aber auch in den Genuss von dieser Förderung, wenn Sie wenig oder gar kein Einkommen haben. Begünstigt sind also zum Beispiel auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner.
Die Freude über diese großzügige Förderung wird allerdings ein wenig getrübt: Zwar ist das Elterngeld steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Das Elterngeld wird zum übrigen Einkommen dazugerechnet. Der Steuersatz, mit dem dieses übrige Einkommen versteuert wird, ist dann entsprechend höher. Dieser Effekt ist bei niedrigen Einkommen besonders deutlich. Grund: Hier steigen die Steuersätze stärker an. Wer ohnehin viel verdient, wird die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts weniger spüren.
Generell gilt jedoch für Bezieher von Elterngeld: Sie müssen sich auf eine Steuernachzahlung einrichten und sind deshalb i.d.R. auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Quelle: Steuertipps.de
ja das gilt bei verheirateten, ist sie aber nicht. sie veranlagt sich selber, somitz keine steuer.
ich hab das selbe wie immer zurückbekommen, da ich mit meinem ex noch zusammenveranlage . die summe ging mit ner 3 los.
zum übrigen Einkommen zählt auch das Mutterschaftsgeld oder Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dass man bekommt. Ist total egal ob man verheiratet ist oder nicht. Das steht da auch nicht. Mit übrigen Einkommen ist NICHT der Mann gemeint oder sagen wir nicht ausschliesslich
Auch quatsch, denn für das "übrige Gehalt", hat man Steuern entrichtet und muss wie jedes Jahr nichts nachzahlen, wenn man den normalen Steuersatz geleistet hat ...
30.03.2010 22:03
urlaubs udn weihnachtsgeld fällt nicht zwingend weg, ich bekomme es bis zum 2. Lebensjahr meines Sohnes gezahlt. Und ich muss das versteuern. Hab morgen auch nen Termin beim steuerberater, bin auch gespannt was rauskommt.
30.03.2010 22:03
Zitat von DanyD.:
bin anscheinend echt zu blöd hierfür
kann mal jemand ganz dumm für mich erklären
was willst den wissen?
30.03.2010 22:06
Zitat von Lioba:
urlaubs udn weihnachtsgeld fällt nicht zwingend weg, ich bekomme es bis zum 2. Lebensjahr meines Sohnes gezahlt. Und ich muss das versteuern. Hab morgen auch nen Termin beim steuerberater, bin auch gespannt was rauskommt.
Hast du das Urlaubs und Weihnachtsgeld unversteuert überwiesen bekommen?!?
Ich habe noch nie unversteuertes Urlaubsgeld ect. erhalten sonder immer gleich Steuern geleistet ... daher gabs auch noch nie eine Nachzahlung. Während der Elternzeit ist das nicht anders ...
*
Wie gesagt meine Beraterin sagte, bei verheirateten Paaren kommt es oft zu Nachzahlungen, weil das Gehalt des Mannes zu gering versteuert wurde während der Elternzeit ...
30.03.2010 22:06
Zitat von Lioba:
urlaubs udn weihnachtsgeld fällt nicht zwingend weg, ich bekomme es bis zum 2. Lebensjahr meines Sohnes gezahlt. Und ich muss das versteuern. Hab morgen auch nen Termin beim steuerberater, bin auch gespannt was rauskommt.
bei elternzeit? mit ausbildung hab ich keine ahnung. seit wann bekommt man bei elternzeit urlaubs und weihnachtsgeld ? kenn ich nicht.
30.03.2010 22:08
Zitat von J-e-s-s-i:
Das ist schon richtig mit dem Progressionsvorbehalt, aber das heißt lediglich, dass das Elterngeld zu dem anderen Einkommen dazu gerechnet wird, dann der persönlich Steuersatz berechnet wird und dieser dann auf das Einkommen ohne Elterngeld angewendet wird.
Bsp.: Jahreseinkommen 30.000 Steuer 6.000 entspricht 20% (ist jetzt nur so geschätzt)
Jahreseinkommen 30.000 + Elterngeld 5.000 Steuer für 35.000 sind 8.000 entspricht 22,85%
Somit beträgt die Steuer für diesen Fall 30.000 x 22,85% = 6.855
Wenn du aber sonst nichts bekommen hast in dem Jahr beträgt deine Steuer 0,-€! Weil du ja kein Einkommen hast, auf das der persönliche Steuersatz angerechnet wird.
Wenn man natürlich verheiratet ist und einer von beiden Einkünfte hatt, dann kommt es recht häufig zu einer Nachzahlung. Besonders wenn der verdienende Ehepartner noch Steuerklasse 3 hat.
Aber ihr seid ja nicht veheiratet, wenn ich das richtig verstanden hab.
Also wirst du nichts nachzahlen müssen!
Das ist bei uns so und wir mussten letztes Jahr auch geld zurück zahlen ist echt unfair....und dieses jahr wirds ja noch mehr dank der Kurzarbeit
30.03.2010 22:08
Zitat von MamiDiana:
Zitat von Lioba:
urlaubs udn weihnachtsgeld fällt nicht zwingend weg, ich bekomme es bis zum 2. Lebensjahr meines Sohnes gezahlt. Und ich muss das versteuern. Hab morgen auch nen Termin beim steuerberater, bin auch gespannt was rauskommt.
Hast du das Urlaubs und Weihnachtsgeld unversteuert überwiesen bekommen?!?
Ich habe noch nie unversteuertes Urlaubsgeld ect. erhalten sonder immer gleich Steuern geleistet ... daher gabs auch noch nie eine Nachzahlung. Während der Elternzeit ist das nicht anders ...
*
Wie gesagt meine Beraterin sagte, bei verheirateten Paaren kommt es oft zu Nachzahlungen, weil das Gehalt des Mannes zu gering versteuert wurde während der Elternzeit ...
müsst ich jetzt nachschauen aber denke es war versteuert.. wir haben auch noch kurzarbeiter geld deshalb ist es etwas kompliziert bei uns .. mache es sonst immer mit nem programm aber hab morgen nen termin bei nem steuerberater bin mal gespannt was rauskam
@imo
gibts schon wenn es im Arbeitsvertrag steht. Sowas ist halt verhandlungssache .
30.03.2010 22:09
Zitat von imo2009:
Zitat von Mami_1982:
versteh ich das jetzt richtig. Sobald man Elterngeld bezieht, ist ma VERPFLICHTET eine Steuererklärung zu machen????
Hab bisher noch nie eine gemacht!!!! Bin nicht verheiratet, lebe in eheähnlicher Gemeinschaft.
da mußt du eine allein machen. zusammen gilt nur wen ihr verheiratet seit. aber brauchst nix nachzahlen,da du wenn du keinen nebenjob hast,ja auch nix zahlst an steuern.
Eine Steuererklärung muss nur machen, wer im Vorjahr schon eine abgegeben hat, vor dem Elterngeld gerade angefangen hat einen Beruf auszuüben bei dem es immer Pflicht ist eine abzugeben oder wer schriftlich dazu aufgefordert wird.
Wer nicht verheiratet ist und nie eine abgegeben hat und jetzt Elterngeld bekommt muss das nicht. Genauso wenig Studenten
30.03.2010 22:12
also, ich bin selbstständig, hae während der schwangerschaft schon kürzer treten müssen, habe aber weiterhin die gleichen ausgaben gehabt, versicherung usw.
habe bis 2 tage vor der geburt gearbeitet weil ichs ja musste wegen dem geld, krieg ja keine unterstützung als selbstständige.
und 2 wochen nach der geburt hab ich weiter gearbeitet, hab wegen der kleinen dann auch weniger gearbeitet hab also schon die gsnze zeit eigentlich minus gemacht mit dem geschäft. hab aber auch das erziehungsgeld bekommen, hab ich alles auf ein extra konto für die kleine später...
und letzes jahr kurz vor weihnachten bekam ich nen schrieb dass ich insgesammt 4.500 euro nachzaheln bzw. auch vorauszahlen muss...
also werde ich als selbstständige gestraft dass ich versuche meinen kundenstamm zu halten, dass ich mein geschäft nicht abgemeldet habe, meine steuererklärung ehrlich ausgefüllt habe usw...
ich habe im ersten jah seit lina auf der welt ist 5.000 euro verloren nur von meinem geschäft + die 4.500 euro die ich zahlen musste.
und jetzt muss ich alle 3 monate fast 600 euro vorauszahlen obwohl ich kaum noch verdiene weil ich nur noch halbtags arbeiten kann..
das sind schweine ohne ende. die wollen beschissen werden...
habe bis 2 tage vor der geburt gearbeitet weil ichs ja musste wegen dem geld, krieg ja keine unterstützung als selbstständige.
und 2 wochen nach der geburt hab ich weiter gearbeitet, hab wegen der kleinen dann auch weniger gearbeitet hab also schon die gsnze zeit eigentlich minus gemacht mit dem geschäft. hab aber auch das erziehungsgeld bekommen, hab ich alles auf ein extra konto für die kleine später...
und letzes jahr kurz vor weihnachten bekam ich nen schrieb dass ich insgesammt 4.500 euro nachzaheln bzw. auch vorauszahlen muss...
also werde ich als selbstständige gestraft dass ich versuche meinen kundenstamm zu halten, dass ich mein geschäft nicht abgemeldet habe, meine steuererklärung ehrlich ausgefüllt habe usw...
ich habe im ersten jah seit lina auf der welt ist 5.000 euro verloren nur von meinem geschäft + die 4.500 euro die ich zahlen musste.
und jetzt muss ich alle 3 monate fast 600 euro vorauszahlen obwohl ich kaum noch verdiene weil ich nur noch halbtags arbeiten kann..
das sind schweine ohne ende. die wollen beschissen werden...
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