steuerfalle elterngeld
30.03.2010 21:17
Hallo hab von januar bis dezember 2009 elterngeld bekommen war nur knapp überm mindestsatz nun bin ich mal gespannt ob ich was nachzahlen muss wir sind noch nicht verheiratet.ist doch ne sauerei das man so vom staat beschossen wird vor allem wenn man eh schon nur wenig verdient. Musstet ihr viel nachzahlen?
30.03.2010 21:20
An deiner stelle würde ich keine erklärung abgeben wenn du nicht dazu aufgefordert wirst.
Wir haben noch Kurzarbeitergeld dazu und bei uns ist der nachzuzahlende Betrag vierstellig.
Wir haben noch Kurzarbeitergeld dazu und bei uns ist der nachzuzahlende Betrag vierstellig.
30.03.2010 21:20
hallo
mein sohn ist im mai 08 geboren und wir mußten letztes jahr 60,00 nachzahlen aber unsere steuerberaterin meinte schond as wir dieses jahr beim antrag noch mehr zahlen dürfen sie hat letztes jahr schon mit wesentlich mehr gerechnet
mein sohn ist im mai 08 geboren und wir mußten letztes jahr 60,00 nachzahlen aber unsere steuerberaterin meinte schond as wir dieses jahr beim antrag noch mehr zahlen dürfen sie hat letztes jahr schon mit wesentlich mehr gerechnet
30.03.2010 21:23
na super... Über sowas hab ich ja noch gar nicht nachgedacht
30.03.2010 21:32
Man ist aber dazu verpflichtet wenn man elterngeld bekommt eine steuererklärung zu machen und wenn man eh vorher schon eine gemacht hat muss man sie dann ja immer machen!
30.03.2010 21:34
Darf ich mal fragen wieso "man" überhaupt nachzahlen müsste?
Meine Kinder sind von August 08 und wir musste letztes Jahr nichts nachzahlen. Haben 2009 geheiratet und die Steuererklärung für 09 steht noch aus...muss unbedingt mal nen termin machen
Meine Kinder sind von August 08 und wir musste letztes Jahr nichts nachzahlen. Haben 2009 geheiratet und die Steuererklärung für 09 steht noch aus...muss unbedingt mal nen termin machen
30.03.2010 21:37
Zitat von mama89:
Hallo hab von januar bis dezember 2009 elterngeld bekommen war nur knapp überm mindestsatz nun bin ich mal gespannt ob ich was nachzahlen muss wir sind noch nicht verheiratet.ist doch ne sauerei das man so vom staat beschossen wird vor allem wenn man eh schon nur wenig verdient. Musstet ihr viel nachzahlen?
du hast doch keine steuern gezahlt also brauchst du doch auch nichts nachzahlen bzw. bekommst auch nix wieder..
das betrifft evtl.verheiratete,aber auch nicht in jedem fall. ich und mein ex haben ne schöne nachzahlung bekommen, weil er aber auch viel verdient.
30.03.2010 21:41
Zitat von imo2009:
Zitat von mama89:
Hallo hab von januar bis dezember 2009 elterngeld bekommen war nur knapp überm mindestsatz nun bin ich mal gespannt ob ich was nachzahlen muss wir sind noch nicht verheiratet.ist doch ne sauerei das man so vom staat beschossen wird vor allem wenn man eh schon nur wenig verdient. Musstet ihr viel nachzahlen?
du hast doch keine steuern gezahlt also brauchst du doch auch nichts nachzahlen bzw. bekommst auch nix wieder..
das betrifft evtl.verheiratete,aber auch nicht in jedem fall. ich und mein ex haben ne schöne nachzahlung bekommen, weil er aber auch viel verdient.
ääää Falsch !
hier stehts nochmal deutlich
[13.05.2008] - Das Elterngeld ist zwar steuerfrei - trotzdem kann es Ihre Steuerlast deutlich erhöhen. Warum das so ist? Der Progressionsvorbehalt ist schuld!
Haben Sie ein Kind bekommen und treten jetzt beruflich kürzer, um Ihr Kind zu betreuen? Seit Anfang 2007 fängt der Staat dabei einen Teil Ihres Einkommensverlustes auf. In der Regel bekommen Sie dann pro Monat Elterngeld in Höhe von 67% Ihrer Einkommenseinbuße, maximal aber 1.800 Euro.
Weil es auch ein Mindestelterngeld von 300 Euro gibt, kommen Sie aber auch in den Genuss von dieser Förderung, wenn Sie wenig oder gar kein Einkommen haben. Begünstigt sind also zum Beispiel auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner.
Die Freude über diese großzügige Förderung wird allerdings ein wenig getrübt: Zwar ist das Elterngeld steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Das Elterngeld wird zum übrigen Einkommen dazugerechnet. Der Steuersatz, mit dem dieses übrige Einkommen versteuert wird, ist dann entsprechend höher. Dieser Effekt ist bei niedrigen Einkommen besonders deutlich. Grund: Hier steigen die Steuersätze stärker an. Wer ohnehin viel verdient, wird die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts weniger spüren.
Generell gilt jedoch für Bezieher von Elterngeld: Sie müssen sich auf eine Steuernachzahlung einrichten und sind deshalb i.d.R. auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Quelle: Steuertipps.de
30.03.2010 21:46
Zitat von Lioba:
Zitat von imo2009:
Zitat von mama89:
Hallo hab von januar bis dezember 2009 elterngeld bekommen war nur knapp überm mindestsatz nun bin ich mal gespannt ob ich was nachzahlen muss wir sind noch nicht verheiratet.ist doch ne sauerei das man so vom staat beschossen wird vor allem wenn man eh schon nur wenig verdient. Musstet ihr viel nachzahlen?
du hast doch keine steuern gezahlt also brauchst du doch auch nichts nachzahlen bzw. bekommst auch nix wieder..
das betrifft evtl.verheiratete,aber auch nicht in jedem fall. ich und mein ex haben ne schöne nachzahlung bekommen, weil er aber auch viel verdient.
ääää Falsch !
hier stehts nochmal deutlich
[13.05.2008] - Das Elterngeld ist zwar steuerfrei - trotzdem kann es Ihre Steuerlast deutlich erhöhen. Warum das so ist? Der Progressionsvorbehalt ist schuld!
Haben Sie ein Kind bekommen und treten jetzt beruflich kürzer, um Ihr Kind zu betreuen? Seit Anfang 2007 fängt der Staat dabei einen Teil Ihres Einkommensverlustes auf. In der Regel bekommen Sie dann pro Monat Elterngeld in Höhe von 67% Ihrer Einkommenseinbuße, maximal aber 1.800 Euro.
Weil es auch ein Mindestelterngeld von 300 Euro gibt, kommen Sie aber auch in den Genuss von dieser Förderung, wenn Sie wenig oder gar kein Einkommen haben. Begünstigt sind also zum Beispiel auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner.
Die Freude über diese großzügige Förderung wird allerdings ein wenig getrübt: Zwar ist das Elterngeld steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Das Elterngeld wird zum übrigen Einkommen dazugerechnet. Der Steuersatz, mit dem dieses übrige Einkommen versteuert wird, ist dann entsprechend höher. Dieser Effekt ist bei niedrigen Einkommen besonders deutlich. Grund: Hier steigen die Steuersätze stärker an. Wer ohnehin viel verdient, wird die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts weniger spüren.
Generell gilt jedoch für Bezieher von Elterngeld: Sie müssen sich auf eine Steuernachzahlung einrichten und sind deshalb i.d.R. auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Quelle: Steuertipps.de
ja das gilt bei verheirateten, ist sie aber nicht. sie veranlagt sich selber, somitz keine steuer.
ich hab das selbe wie immer zurückbekommen, da ich mit meinem ex noch zusammenveranlage . die summe ging mit ner 3 los.
30.03.2010 21:47
ilt das auch für die die den mindestsatz bekommen bin studentin und mein freund macht nen 400€ job bin nun verwirrt
30.03.2010 21:50
versteh ich das jetzt richtig. Sobald man Elterngeld bezieht, ist ma VERPFLICHTET eine Steuererklärung zu machen????
Hab bisher noch nie eine gemacht!!!! Bin nicht verheiratet, lebe in eheähnlicher Gemeinschaft.
Hab bisher noch nie eine gemacht!!!! Bin nicht verheiratet, lebe in eheähnlicher Gemeinschaft.
30.03.2010 21:52
ich kapier das alles irgendwie nicht... sorry... würds aber gern kapieren
30.03.2010 21:53
Ist doch echt unlogisch und unfair, dass die die eh wenig haben nachzahlen müssen und die denen das Geld aus dem *** plumst die haben es besser
30.03.2010 21:53
Zitat von Mami_1982:
versteh ich das jetzt richtig. Sobald man Elterngeld bezieht, ist ma VERPFLICHTET eine Steuererklärung zu machen????
Hab bisher noch nie eine gemacht!!!! Bin nicht verheiratet, lebe in eheähnlicher Gemeinschaft.
da mußt du eine allein machen. zusammen gilt nur wen ihr verheiratet seit. aber brauchst nix nachzahlen,da du wenn du keinen nebenjob hast,ja auch nix zahlst an steuern.
30.03.2010 21:54
Zitat von imo2009:
Zitat von Lioba:
Zitat von imo2009:
Zitat von mama89:
Hallo hab von januar bis dezember 2009 elterngeld bekommen war nur knapp überm mindestsatz nun bin ich mal gespannt ob ich was nachzahlen muss wir sind noch nicht verheiratet.ist doch ne sauerei das man so vom staat beschossen wird vor allem wenn man eh schon nur wenig verdient. Musstet ihr viel nachzahlen?
du hast doch keine steuern gezahlt also brauchst du doch auch nichts nachzahlen bzw. bekommst auch nix wieder..
das betrifft evtl.verheiratete,aber auch nicht in jedem fall. ich und mein ex haben ne schöne nachzahlung bekommen, weil er aber auch viel verdient.
ääää Falsch !
hier stehts nochmal deutlich
[13.05.2008] - Das Elterngeld ist zwar steuerfrei - trotzdem kann es Ihre Steuerlast deutlich erhöhen. Warum das so ist? Der Progressionsvorbehalt ist schuld!
Haben Sie ein Kind bekommen und treten jetzt beruflich kürzer, um Ihr Kind zu betreuen? Seit Anfang 2007 fängt der Staat dabei einen Teil Ihres Einkommensverlustes auf. In der Regel bekommen Sie dann pro Monat Elterngeld in Höhe von 67% Ihrer Einkommenseinbuße, maximal aber 1.800 Euro.
Weil es auch ein Mindestelterngeld von 300 Euro gibt, kommen Sie aber auch in den Genuss von dieser Förderung, wenn Sie wenig oder gar kein Einkommen haben. Begünstigt sind also zum Beispiel auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner.
Die Freude über diese großzügige Förderung wird allerdings ein wenig getrübt: Zwar ist das Elterngeld steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Das Elterngeld wird zum übrigen Einkommen dazugerechnet. Der Steuersatz, mit dem dieses übrige Einkommen versteuert wird, ist dann entsprechend höher. Dieser Effekt ist bei niedrigen Einkommen besonders deutlich. Grund: Hier steigen die Steuersätze stärker an. Wer ohnehin viel verdient, wird die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts weniger spüren.
Generell gilt jedoch für Bezieher von Elterngeld: Sie müssen sich auf eine Steuernachzahlung einrichten und sind deshalb i.d.R. auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Quelle: Steuertipps.de
ja das gilt bei verheirateten, ist sie aber nicht. sie veranlagt sich selber, somitz keine steuer.
ich hab das selbe wie immer zurückbekommen, da ich mit meinem ex noch zusammenveranlage . die summe ging mit ner 3 los.
zum übrigen Einkommen zählt auch das Mutterschaftsgeld oder Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dass man bekommt. Ist total egal ob man verheiratet ist oder nicht. Das steht da auch nicht. Mit übrigen Einkommen ist NICHT der Mann gemeint oder sagen wir nicht ausschliesslich
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