Mütter- und Schwangerenforum

steht wirklich eine mutter mit baby NUR eine 2 raum wohnung zu?

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ChildrenSurprise
27325 Beiträge
12.08.2010 16:27

naja, also 2zimmer reichen völlig
aber ja du kannst dich auch auf die suche machen nach 2,5zimmer
bei 3 zimmer wird es schwieriger.
zumindest hier bei uns. ich werde mit meiner tochter auch eine 2zimmer wohnung nehmen. reicht völlig erstmal.
aber nein, das kind wird ab der geburt gezählt.
was das denn,... dann dürte das kind auch kein geld bekommen, was es aber tut. 60qm darfste haben bissl mehr kann e smanchmal ruhig sein je nach dem wie die arge drauf ist und halt nich tzu teuer und je nach dem 2 zimmer oder 2,5 (<-- ) -3 zimmer.
12.08.2010 16:32
Zitat von brine1:

Die ämter sagen das ein baby nicht als person zählt ,

1 person steht eine wohnung bis 50 qm
2 person bis 60qm
3 person bis 70 qm


Bitte was?
bei welchem Amt bist du denn? also welches bundesland? Stadt?
zu mir wurde gesagt, ich zähle mit meinem baby dann als 2 Personenhaushalt. du kriegst ja fürs kind dann auch geld. 240 € ca.

du darfst halt die kaltmiete nicht überschreiten ( bei uns bis 250€ ) + NK 103 € + HK pauschale ca.70 € monatlich. oder 60 qm. Wenn aber ne 75 qm wohnung auch 250 kalt kostet und die nk stimmen, kannst du auch in ne größere wohnung ziehen.
so wurde mir das erklärt!

lass dir nicht so viel erzählen, frag beim amt lieber nochmal nach und notfalls lass dir den vorgesetzen geben und lass dir alles im detail erklären. denn oftmals wissen diese "Sachbearbeiter" nämlich gar nicht was die da erzählen!
Schuggel
11466 Beiträge
12.08.2010 16:32
wir haben das erste jahr auch in einer 2 zimmer wohnung gewohnt.
zu 3.

jetzt wohnen wir in einer 4 zimmer wohnung zu 4. noch ab sep zu 5.

wollen aber mitte nexten jahres auf haus suche gehen.

sehe ich auch kein problem drin meine babys haben alle bei mir im schlafzimmer geschlafen das erste jahr.
Nina_Nekro
25217 Beiträge
12.08.2010 16:34
Bei uns soll es wohl so sein, dass die Wohnung auch 100 Quadratmeter haben kann..Hauptsache sie überschreitet nicht die Grenz von ??? €.
12.08.2010 16:35
Zitat von Shaina:

Ich weiss ja nicht ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, aber ich wiederum darf ein Vierteljahr vor der Entbindung, mir eine 3 Zimmer Wohnung nehmen (vom Amt aus) allerdings nicht größer als 60qm und nicht teurer als 440 Warm.



genau, so hat man es mir auch gesagt, wohnst du zufällig in hessen?
wobei bei mir wahrscheinlich ne ausnahme gemacht wird, weil ich jetzt aus/umziehen muss, also aus der wohnung mit meinem ex raus und ich mir dan gleich schon ne wohnung fürs kind und mich suche, aber amt wollte das ich jetzt für 6 monate in eine 1 zimmer wohnung ziehe und wenns kind dann da is nochmal umziehen!
hab gesagt ich bin ne risiko ss und ich kann weder körperlich, noch geistig noch wirtschaftlich 2 x in 6 monaten umziehen!
wer zahlt das denn? ich kanns nicht und amt sagt auch nein.also werde ich wahrscheinlich schon 4-5 monate vor ET in die "größere" wohnung ziehen können, anstatt die vorgeschriebenen 3 monate.

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