Mütter- und Schwangerenforum

steht wirklich eine mutter mit baby NUR eine 2 raum wohnung zu?

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12.08.2010 13:40
steht wirklich eine mutter mit baby NUR eine 2 raum wohnung zu ??
Oder kann man auch eine 3 raum nehmen ???
NadlNic
4610 Beiträge
12.08.2010 13:41
du kannst auch ne 3 raum nehmen kommt auf die qm an.
12.08.2010 13:43
Meine freundin bekommt nur ne 2 zimmer wohnung bezahlt
12.08.2010 13:45
Die ämter sagen das ein baby nicht als person zählt ,

1 person steht eine wohnung bis 50 qm
2 person bis 60qm
3 person bis 70 qm
Mari-07
7529 Beiträge
12.08.2010 13:51
Zitat von brine1:

Die ämter sagen das ein baby nicht als person zählt ,

1 person steht eine wohnung bis 50 qm
2 person bis 60qm
3 person bis 70 qm

Ich meine mal gehört zu haben dass das bis zum 3. Lebensjahr gilt...
Aber die Aussage ist ohne Gewähr ^^
pinkystern
65 Beiträge
12.08.2010 14:22
Dir steht nur eine 2 Zimmerwohnung zu.
Schuggel
11466 Beiträge
12.08.2010 14:48
meiner mutter haben si mal gesagt.

eltern steht kein eigenes schlafzimmer zu die können auch auf einem schlafsofa im wohnzimmer schlafen.
Shaina
49 Beiträge
12.08.2010 15:21
Ich weiss ja nicht ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, aber ich wiederum darf ein Vierteljahr vor der Entbindung, mir eine 3 Zimmer Wohnung nehmen (vom Amt aus) allerdings nicht größer als 60qm und nicht teurer als 440 Warm.

schnati
8525 Beiträge
12.08.2010 15:22
dir stehen 60m² zu
12.08.2010 16:19
Zitat von Shaina:

Ich weiss ja nicht ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, aber ich wiederum darf ein Vierteljahr vor der Entbindung, mir eine 3 Zimmer Wohnung nehmen (vom Amt aus) allerdings nicht größer als 60qm und nicht teurer als 440 Warm.

so war es bei mir auch in Ba-Wü
12.08.2010 16:20
Zitat von xhexe88x:

Zitat von Shaina:

Ich weiss ja nicht ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, aber ich wiederum darf ein Vierteljahr vor der Entbindung, mir eine 3 Zimmer Wohnung nehmen (vom Amt aus) allerdings nicht größer als 60qm und nicht teurer als 440 Warm.

so war es bei mir auch in Ba-Wü
war falsch was ich sagte in Ba- WÜ Ludwigsburg durfte ich alleinerziehend eine Tochter eine wohnung nehmen bei der die größe und zimmer egal sind. somit habe ich eine wohnung mit 115qm für 395 kalt genommen
12.08.2010 16:22
in bayern ist das so geregelt dass

für eine person: 1 oder zwei zimmer bis 50 qm (ungefähr)
für zwei personen: zwei oder drei zimmer bis 65 qm (da bin ich mir sicher)
für drei personen: drei oder vier zimmer bis ?? qm

aber es kommt auf die qm zahl und die kaltmiete an... man kann auch ne vier zimmer wohnung zu zweit nehmen also mit baby wenn die 65 qm hat und den kaltmiete-qm-preis nicht übersteigt.

Ashena
3398 Beiträge
12.08.2010 16:22
Sei doch froh dass du überhaupt eine Wohnung gestellt kriegst *kopfschüttel* 2,5 Zimmer reichen doch für dich und ein Baby völlig aus oder seh ich da was falsch?!
Buba
844 Beiträge
12.08.2010 16:23
…sorry, aber eine Zweiraumwohnung – die man dann auch noch bezahlt bekommt – müsste doch für Mutter und Kind alleine dicke ausreichen!

Entschuldigung aber wir haben auch „nur“ eine Dreizimmerwohung – die wir selbst bezahlen – und wir sind demnächst zu Dritt also hat auch nicht jeder sein eigenes Zimmer + Wohnzimmer.
Fröschlein78
86 Beiträge
12.08.2010 16:26
Zitat von brine1:

Die ämter sagen das ein baby nicht als person zählt ,

1 person steht eine wohnung bis 50 qm
2 person bis 60qm
3 person bis 70 qm


Keine Ahnung ob es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, aber bei uns in Thüringen zählt das Baby als eigenständige Person dazu und für 2 Personen (Mutter + Kind) demnach 60qm.
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