sperrzeit arbeitsamt Bitte bitte Hilfe
22.02.2015 13:58
Hallo ihr lieben, vielleicht wird ja eine Rat
als aller erstes, ich bin kein sozial schnarotzer der zu faul ist zu arbeiten. Mein rücken ist kaputt und somit kann ich nicht in meinen erlernten Bezug zurück
Ich wurde zum 13.3 betriebsbedingt gekündigt. Durch eigenbemühung fand ich eine neue stelle zum 01.03. Bat also meinen alten AG um einen Aufhebungsvertrag.
Gestern erhielt ich die Nachricht das meine tagesmutter krank ist und die Eingewöhnung nicht statt finden wird.
Hierzu etwas näher, geplabt war ab 1.2 die Eingewöhnung zu starten, leider waren wir da 1 weiche krank. Dann waren wir 1 Woche immer so 2-3h dort. Dann hatte sie nun eine woche urlaub und nun ist sie krank und weis nicht wann sie wieder fit ist
Somit kann ich zum 01.3 nicht anfangen. Was kann ich nun tun? Meinen alten Ag bitten den aufhebungsvertrag Rückgängig zu machen? Den neuen AG anbieten den bestehenden Vertrag zu vernichten? Oder mich zu kündigen? Aber ich kann diese stelle ja nicht antreten. .. ABER und das ist das wichtigste was sag ich dem Arbeitsamt? Bekomme ich eine sperrfrist? Wegen dem aufhebungsvertrag oder ist es "okay" da das alles gelaufen ist und ich ja eh gekündigt war? Entschuldigt wenn es etwas wirr ist, ich bin gerade echt am rande meiner kraft
als aller erstes, ich bin kein sozial schnarotzer der zu faul ist zu arbeiten. Mein rücken ist kaputt und somit kann ich nicht in meinen erlernten Bezug zurück
Ich wurde zum 13.3 betriebsbedingt gekündigt. Durch eigenbemühung fand ich eine neue stelle zum 01.03. Bat also meinen alten AG um einen Aufhebungsvertrag.
Gestern erhielt ich die Nachricht das meine tagesmutter krank ist und die Eingewöhnung nicht statt finden wird.
Hierzu etwas näher, geplabt war ab 1.2 die Eingewöhnung zu starten, leider waren wir da 1 weiche krank. Dann waren wir 1 Woche immer so 2-3h dort. Dann hatte sie nun eine woche urlaub und nun ist sie krank und weis nicht wann sie wieder fit ist
Somit kann ich zum 01.3 nicht anfangen. Was kann ich nun tun? Meinen alten Ag bitten den aufhebungsvertrag Rückgängig zu machen? Den neuen AG anbieten den bestehenden Vertrag zu vernichten? Oder mich zu kündigen? Aber ich kann diese stelle ja nicht antreten. .. ABER und das ist das wichtigste was sag ich dem Arbeitsamt? Bekomme ich eine sperrfrist? Wegen dem aufhebungsvertrag oder ist es "okay" da das alles gelaufen ist und ich ja eh gekündigt war? Entschuldigt wenn es etwas wirr ist, ich bin gerade echt am rande meiner kraft
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Es ist mir unangenehm wegen dem finanzien
22.02.2015 14:09
Es ist unwahrscheinlich, dass dein alter AG den Aufhebungsvertrag zurück nimmt, da er zuvor eh schon die Absicht hatte, dich zu kündigen, nur eben 2 Wochen später. Kommt auf das Arbeitsverhältnis an. Wenn ihr euch gut versteht, würde ich die Situation erklären. Auf der Grundlage einer betriebsbedingten Kündigung wirst du nicht gesperrt. Wenn du aber mit einem Aufhebungsvertrag da stehst und nichts neues hast, schon. Wenn du einen neuen Job nicht antrittst und KEINE KRANKSCHREIBUNG vorweisen kannst, wirst du fristlos gekündigt wegen Nichtantritt. Sowas kann auch zur Sperre führen.
Das Problem mit der Betreuung hab ich nicht verstanden. Denn du hattest ja die Betreuung des Kindes vorher im alten Job im Griff. Also verstehe ich jetzt nicht ganz, warum du so ein Risiko eingegangen bist, gerade beim Jobwechsel. Dass eine Betreuung nicht klappt oder ausfallen kann, kommt vor. Damit muss jeder rechnen.
Das Problem mit der Betreuung hab ich nicht verstanden. Denn du hattest ja die Betreuung des Kindes vorher im alten Job im Griff. Also verstehe ich jetzt nicht ganz, warum du so ein Risiko eingegangen bist, gerade beim Jobwechsel. Dass eine Betreuung nicht klappt oder ausfallen kann, kommt vor. Damit muss jeder rechnen.
22.02.2015 14:20
Zitat von Juli-Baby-2015:
Es ist unwahrscheinlich, dass dein alter AG den Aufhebungsvertrag zurück nimmt, da er zuvor eh schon die Absicht hatte, dich zu kündigen, nur eben 2 Wochen später. Kommt auf das Arbeitsverhältnis an. Wenn ihr euch gut versteht, würde ich die Situation erklären. Auf der Grundlage einer betriebsbedingten Kündigung wirst du nicht gesperrt. Wenn du aber mit einem Aufhebungsvertrag da stehst und nichts neues hast, schon. Wenn du einen neuen Job nicht antrittst und KEINE KRANKSCHREIBUNG vorweisen kannst, wirst du fristlos gekündigt wegen Nichtantritt. Sowas kann auch zur Sperre führen.
Das Problem mit der Betreuung hab ich nicht verstanden. Denn du hattest ja die Betreuung des Kindes vorher im alten Job im Griff. Also verstehe ich jetzt nicht ganz, warum du so ein Risiko eingegangen bist, gerade beim Jobwechsel. Dass eine Betreuung nicht klappt oder ausfallen kann, kommt vor. Damit muss jeder rechnen.
Nein mein alter job war ja vor Schwangerschaft und Kind. Ich "saß " nur gerade mein urlaub noch ab. Darum konnte ich das vorher nicht "im griff" haben. Und das dir tamu nun krank wird wusste ich ja nicht
22.02.2015 14:22
vielleicht ist sie ja bis zum 1.3 wieder gesund, ansonsten lass dich krank schreiben.
22.02.2015 14:27
Wenn du selbst kündigst, gibt es immer eine Sperre AUßER es liegen schwerwiegende Gründe vor, wie bspw. Psychischer Druck, extreme Körperlichebelastung welche zu einer Dauerschädigung führt etc. All das muss natürlich Ärztlich nachgewiesen und bestätigt sein.
Ich selbst hatte vor einigen Jahren einen so ähnlichen Fall und zumindest mein Jobcenter hat da null Ausnahme gemacht und mich trotzdem gesperrt.
Vielleicht hilft ein klärendes Gespräch mit deinem neuen AG.
Oder ein eventueller verzögerter Start, also zu einem anderen Eintrittsdatum? Somit könntest du dem Jobcenter zumindest nachweisen, das du dich bemühst und in kürze wieder in Arbeit stehst und aus Gesundheitlichen Gründen (Familiär) erst verzögert beginnen kannst, was du am Anfang, also zur Zeit deines Aufhebungsvertrages nicht wusstest.
Kommt, wie ich finde auch immer auf den Sacharbeiter an. Da hilft nur reden und hartnäckig bleiben.
Ich selbst hatte vor einigen Jahren einen so ähnlichen Fall und zumindest mein Jobcenter hat da null Ausnahme gemacht und mich trotzdem gesperrt.
Vielleicht hilft ein klärendes Gespräch mit deinem neuen AG.
Oder ein eventueller verzögerter Start, also zu einem anderen Eintrittsdatum? Somit könntest du dem Jobcenter zumindest nachweisen, das du dich bemühst und in kürze wieder in Arbeit stehst und aus Gesundheitlichen Gründen (Familiär) erst verzögert beginnen kannst, was du am Anfang, also zur Zeit deines Aufhebungsvertrages nicht wusstest.
Kommt, wie ich finde auch immer auf den Sacharbeiter an. Da hilft nur reden und hartnäckig bleiben.
22.02.2015 14:42
Mit einem aufhebungsvertrag ein schwieriges thema und wir von Fall zu Fall entsxhieden. Es kommt wirklich genau drauf an was drinnen steht bzw. Was dein alter AG in den Wisch vom amt einträgt. Eine Abfindung wirst du wohl nicht bekommen haben was zum Vorteil für dich ist.
Was die Betreuung angeht finde ih es echt krass von der tagesmutter und du solltest es mal prüfen lassen ob das rechtens ist schließlich habt ihr einen Vertrag und du kannst auch nicht von heut auf morgen sagen du kommst nicht mehr genauso kann sie nicht sagen: ich bin krank und weiß nicht wie lange alle hatten Pech.
Vielleicht hast du ja in der familie jemanden der dir so lange aushelfen kann bei der betreuung. Bis das geklärt ist
Wenn nicht würde ich mich fairer weiße mit deinem neuen AG zusammen setzen und nach einer Lösung suchen. Krank schreiben usw. Finde ich nicht richtig und wirft gleich ein schlechtes Licht auf dich. Vielleicht kannst du deinen Start ja verschieben.
Und deine Kind in eine krippe oder so....
Was die Betreuung angeht finde ih es echt krass von der tagesmutter und du solltest es mal prüfen lassen ob das rechtens ist schließlich habt ihr einen Vertrag und du kannst auch nicht von heut auf morgen sagen du kommst nicht mehr genauso kann sie nicht sagen: ich bin krank und weiß nicht wie lange alle hatten Pech.
Vielleicht hast du ja in der familie jemanden der dir so lange aushelfen kann bei der betreuung. Bis das geklärt ist
Wenn nicht würde ich mich fairer weiße mit deinem neuen AG zusammen setzen und nach einer Lösung suchen. Krank schreiben usw. Finde ich nicht richtig und wirft gleich ein schlechtes Licht auf dich. Vielleicht kannst du deinen Start ja verschieben.
Und deine Kind in eine krippe oder so....
22.02.2015 16:08
Danke für eure antworten
Ich werde versuchen den aufhebungsvertrag Rückgängig zu machen (hoffe mein alter AG macht da mit) und werde mit dem neuen AG sprechen ob wir den vertrag stillschweigend aufheben.
Leider sind alle plätze bei tamüs und krippe belegt
Ich werde versuchen den aufhebungsvertrag Rückgängig zu machen (hoffe mein alter AG macht da mit) und werde mit dem neuen AG sprechen ob wir den vertrag stillschweigend aufheben.
Leider sind alle plätze bei tamüs und krippe belegt
22.02.2015 16:17
Wieso fragst du denn nicht deinen neuen AG, ob man den "Start" in der neuen Firma verschieben kann? Beispielweise auf den 15.3.? Erklär ihm doch einfach deine Situation...
22.02.2015 16:23
Zitat von Catniz:
Wieso fragst du denn nicht deinen neuen AG, ob man den "Start" in der neuen Firma verschieben kann? Beispielweise auf den 15.3.? Erklär ihm doch einfach deine Situation...
Ja des versteh ich jetzt auch nicht oder auf den 1.4 Dann bist nicht arbeitslos. Und geh zum Jugendamt die helfen dir in der Regel mit tagesmütter. Ist ja dringend bei dir. Wie gesagt ich glaub nicht das das rechtens ist was die da macht
22.02.2015 16:24
kannst du das ganze nicht mit der oma über brücken? ansonsten würde ich sagen dumm gelaufen---(ps man kündigt nie selber.
22.02.2015 16:59
Zitat von Catniz:Dann bin ich doch diese 2 Wochen nicht versichert und bekomme doch auch kein Geld oder? Zumal der neue AG ja gedrängelt hat das ich ja zum 1.3 anfange. Mein anderer Betrag lief ja bis zum 13.3
Wieso fragst du denn nicht deinen neuen AG, ob man den "Start" in der neuen Firma verschieben kann? Beispielweise auf den 15.3.? Erklär ihm doch einfach deine Situation...
Ach mensch hätte ich mich einfach nicht gekümmert und wer zuhause geblieben
Und für die anderen, nein den neuen AG will ich nicht so in die pfanne hauen und krank "machen" weil aber auch nicht mein Kind einer (für ihn) fremden Frau geben und 9h dort lassen wo ich weiß das er brüllen wird wie am Spieß. Er bleibt ja noch nicht mal 5min bei seiner ona alleine
22.02.2015 17:03
Zitat von Mama2015:
Zitat von Catniz:
Wieso fragst du denn nicht deinen neuen AG, ob man den "Start" in der neuen Firma verschieben kann? Beispielweise auf den 15.3.? Erklär ihm doch einfach deine Situation...
Ja des versteh ich jetzt auch nicht oder auf den 1.4 Dann bist nicht arbeitslos. Und geh zum Jugendamt die helfen dir in der Regel mit tagesmütter. Ist ja dringend bei dir. Wie gesagt ich glaub nicht das das rechtens ist was die da macht
Neue tagesmutter braucht ja auch wieder Eingewöhnungs Zeit. Der neue AG wartet nicht so lang. Die wollen nicht mal 2 Wochen warten.
Ps. Ich hab nicht gekündigt aber aufhebungsvertrag ist beim amt das selbe
22.02.2015 17:03
hast du die tm übers jugendamt oder einer ähnlichen einrichtung gebucht? wenn ja wende dich mal an die. normalerweise muss es ersatz geben wenn eine tm erkankt!
22.02.2015 17:04
Nö, Geld bekommst du dann bestimmt nicht, von wem auch... es sei denn, dein alter AG lässt sich darauf ein den Aufhebungsvertrag rückgängig zu machen (was ich mir nur schwer vorstellen kann).
Und dein neuer AG kann ja so viel Druck machen wie er möchte, wenn du zum 1.3. nicht anfangen kannst, kannst du es nicht, Punkt. Dann musst du ihm das eben ganz freundlich erklären, dass du den Job auf jeden Fall machen möchtest, du aber nun ein Problem mit der Kinderbetreuung hast und diese abgedeckt sein muss. Wenn er so dringend Personal brauch, dann kann er auch noch die 2, bzw. 4 Wochen warten.
Und gibt es keine Oma, die notfalls auf dein Kind aufpassen könnte, während du arbeiten gehst?
Und dein neuer AG kann ja so viel Druck machen wie er möchte, wenn du zum 1.3. nicht anfangen kannst, kannst du es nicht, Punkt. Dann musst du ihm das eben ganz freundlich erklären, dass du den Job auf jeden Fall machen möchtest, du aber nun ein Problem mit der Kinderbetreuung hast und diese abgedeckt sein muss. Wenn er so dringend Personal brauch, dann kann er auch noch die 2, bzw. 4 Wochen warten.
Und gibt es keine Oma, die notfalls auf dein Kind aufpassen könnte, während du arbeiten gehst?
22.02.2015 17:19
Krümelkeks so eine bescheuert Antwort habe ich selten gelesen.
Die TS schreibt doch warum es den Aufhebungsvertrag überhaupt gibt. Wenn man einen neuen Job sicher hat dann muss man eben so kündigen, bevor man 13 Tage später arbeitlos auf der Straße stehen würde.
Wenn sie die Zeit mit der Oma überbrücken könnte dann würde sie das doch sicher machen und so eine Situation würde garnicht entsehen. Meinst du da wäre sie nicht von selbst drauf gekommen wenn diese Chance bestehen würde?
Wenn du nur so eine Antwort parat hast dann antworte doch lieber garnicht und schließe den Thread wieder.
Die TS schreibt doch warum es den Aufhebungsvertrag überhaupt gibt. Wenn man einen neuen Job sicher hat dann muss man eben so kündigen, bevor man 13 Tage später arbeitlos auf der Straße stehen würde.
Wenn sie die Zeit mit der Oma überbrücken könnte dann würde sie das doch sicher machen und so eine Situation würde garnicht entsehen. Meinst du da wäre sie nicht von selbst drauf gekommen wenn diese Chance bestehen würde?
Wenn du nur so eine Antwort parat hast dann antworte doch lieber garnicht und schließe den Thread wieder.
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