Sozialbetrug - was tun
08.05.2011 17:03
Hm danke für eure netten Worte.
Wir werden morgen auf jeden Fall erstmal das Gericht anrufen und versuchen mit denen eine Ratenzahlung schriftlich zu vereinbaren.
Wenn das nicht funktioniert, werden wir einen Anwalt einschalten.
Ich hoffe das dann Licht ins Dunkle kommt.
Das zweite Kind liegt solange auf Eis, bis alles geklärt ist.
Wir werden morgen auf jeden Fall erstmal das Gericht anrufen und versuchen mit denen eine Ratenzahlung schriftlich zu vereinbaren.
Wenn das nicht funktioniert, werden wir einen Anwalt einschalten.
Ich hoffe das dann Licht ins Dunkle kommt.
Das zweite Kind liegt solange auf Eis, bis alles geklärt ist.
08.05.2011 20:55
So wir rufen morgen das Gericht an und haken da mal nach. Meint ihr es ist sinnvoll denen kurz die Geschichte zu erzählen wieso weshalb warum? oder einfach nur zu fragen ob wir das zurückzahlen können und was uns dann für weitere Konsequenzen drohen?
09.05.2011 11:54
Gib uns bescheid, was da raus gekommen ist, würd mich interessieren.
Ach und mein Dozent in Arbeitsrecht, meinte immer " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Auch wenns vlt. nicht vorsätzlich war, könnte doch trotzdem angeklagt werden? Oder?
Ach und mein Dozent in Arbeitsrecht, meinte immer " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Auch wenns vlt. nicht vorsätzlich war, könnte doch trotzdem angeklagt werden? Oder?
09.05.2011 11:58
Zitat von mami_86:
So wir rufen morgen das Gericht an und haken da mal nach. Meint ihr es ist sinnvoll denen kurz die Geschichte zu erzählen wieso weshalb warum? oder einfach nur zu fragen ob wir das zurückzahlen können und was uns dann für weitere Konsequenzen drohen?
NEIN; ihr sollte dem Amtsgericht auf keinen Fall sagen, dass ihr den Betrug vorsätzlich begangen habt! Das sollte euch aber eurer Anwalt sofort sagen.
Ein vorsätzlicher Betrug wird immer härter Bestraft als ein "ups, war ein Versuchen"...
Ihr werden höchstwahrscheinlich den zu unrecht ausgezahlten Betrag erstatten müssen, und mit einer Geldstrafe rechnen.
Habt ihr auch schon den Rechtsberatungshilfeschein geholt?
09.05.2011 12:40
Hey,
also die Dame vom Amtsgericht hat gesagt, dass es definitiv zum Gerichtstermin kommt. Es kommt dann auf den Richter an, ob es zur Verhandlung kommt oder die Anklage fallen gelassen wird.
Dann haben wir heute auch noch mal das Hauptzollamt angerufen, und die meinten auch zu uns, wir sollten uns keine Sorgen machen. Er würde trotz Bewährungsstrafe nicht ins Gefängnis kommen.
Und beim Anwalt warten wir auf den Rückruf ob er uns heute noch dazwischen schieben kann.
Ich mach mir halt nur Sorgen das er ins Gefängnis muss, wegen der Bewährungsstrafe. Was soll ich dann meinem Kind erzählen, wenn der Vater 2 Jahre einwandert? Was soll ich der Familie erzählen? Wie soll ich mit der Kleinen klarkommen? Also Finanziell und überhaupt???
Mein Mann meinte heute auch wenn er verknackt wird wird er definitiv in Berufung gehen.
also die Dame vom Amtsgericht hat gesagt, dass es definitiv zum Gerichtstermin kommt. Es kommt dann auf den Richter an, ob es zur Verhandlung kommt oder die Anklage fallen gelassen wird.
Dann haben wir heute auch noch mal das Hauptzollamt angerufen, und die meinten auch zu uns, wir sollten uns keine Sorgen machen. Er würde trotz Bewährungsstrafe nicht ins Gefängnis kommen.
Und beim Anwalt warten wir auf den Rückruf ob er uns heute noch dazwischen schieben kann.
Ich mach mir halt nur Sorgen das er ins Gefängnis muss, wegen der Bewährungsstrafe. Was soll ich dann meinem Kind erzählen, wenn der Vater 2 Jahre einwandert? Was soll ich der Familie erzählen? Wie soll ich mit der Kleinen klarkommen? Also Finanziell und überhaupt???
Mein Mann meinte heute auch wenn er verknackt wird wird er definitiv in Berufung gehen.
09.05.2011 12:54
Sorry, hab ich bestimmt überlesen, aber wegen was hat dein Mann eine Vorstrafe?
09.05.2011 12:56
Zitat von Tina1979:
Sorry, hab ich bestimmt überlesen, aber wegen was hat dein Mann eine Vorstrafe?
Körperverletzung
09.05.2011 12:58
Zitat von mami_86:
Zitat von Tina1979:
Sorry, hab ich bestimmt überlesen, aber wegen was hat dein Mann eine Vorstrafe?
Körperverletzung
Also dann muss dein Mann sich eigentlich weniger sorgen machen, dass er wegen eines Sozialbetrugs ins Gefängnis muss. Wäre etwas anderes, wenn er wegen der selben/ähnlichen Angelegenheit angeklagt werden würde.
09.05.2011 13:00
Zitat von mami_86:
Mein Mann hat aber eine Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung. Wie sieht es denn dann aus???
Wenn man innerhalb der Bewährungszeit straffällig word, EGAL aus welchem Grund, ist die bewährung hinfällig und man muss die Strafe absitzen.
09.05.2011 13:00
Zitat von Tina1979:
Zitat von mami_86:
Zitat von Tina1979:
Sorry, hab ich bestimmt überlesen, aber wegen was hat dein Mann eine Vorstrafe?
Körperverletzung
Also dann muss dein Mann sich eigentlich weniger sorgen machen, dass er wegen eines Sozialbetrugs ins Gefängnis muss. Wäre etwas anderes, wenn er wegen der selben/ähnlichen Angelegenheit angeklagt werden würde.
Naja einem Sozialbetrug den wir ja in sich nicht begangen haben, also nicht bewusst sondern unbewusst - aber das sei jetzt mal dahin gestellt. Das entscheidet ja eh der Richter.
Meinst du nicht das er ins Gefängnis kommt? Auch wenn es eine andere Sache ist? Es fließt doch mit in die Strafe???
Oder kann es passieren, das die Bewährung wieder aufgestockt wird plus Geldstrafe? Also er hat schon ein Jahr seiner Bewährung um.
09.05.2011 13:01
Zitat von Tina1979:
Zitat von mami_86:
Zitat von Tina1979:
Sorry, hab ich bestimmt überlesen, aber wegen was hat dein Mann eine Vorstrafe?
Körperverletzung
Also dann muss dein Mann sich eigentlich weniger sorgen machen, dass er wegen eines Sozialbetrugs ins Gefängnis muss. Wäre etwas anderes, wenn er wegen der selben/ähnlichen Angelegenheit angeklagt werden würde.
Leider falsch die Aussage.
09.05.2011 13:06
Es hängt vom Richter ab, ob dein Mann ins Gefängnis kommt. Wie lange ist die Körperverletztung denn her?
Ich weiß aus der Kanzlei meines Mannes, dass man nicht unbedingt sofort ins Gefängnis kommt, nur weil man während seiner Bewährungszeit wegen eines anderen Angelegenheit angezeigt wird. Das hängt von verschiedene Faktoren ab.
Z.B. Wie lange ist das Urteil her? Wie lange dauert also die Bewährungsstrafe noch? Wie gut ist dein Anwalt? (kann man vorher aber meistens nicht sagen).
Wir hatten hier letztens den Fall das jemand mit Vorstrafe (ebenfalls auf Bewährung), wegen einer anderen Sache zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, und er nicht ins Gefängnis musste..
Ich weiß aus der Kanzlei meines Mannes, dass man nicht unbedingt sofort ins Gefängnis kommt, nur weil man während seiner Bewährungszeit wegen eines anderen Angelegenheit angezeigt wird. Das hängt von verschiedene Faktoren ab.
Z.B. Wie lange ist das Urteil her? Wie lange dauert also die Bewährungsstrafe noch? Wie gut ist dein Anwalt? (kann man vorher aber meistens nicht sagen).
Wir hatten hier letztens den Fall das jemand mit Vorstrafe (ebenfalls auf Bewährung), wegen einer anderen Sache zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, und er nicht ins Gefängnis musste..
09.05.2011 13:07
PS: Selbstverständlich obligt es dem Richter die Strafe zu vollhängen, und selbstverständlich kann er auch eine Gefängnisstrafe in Betracht ziehen.
09.05.2011 13:10
Zitat von Tina1979:
Es hängt vom Richter ab, ob dein Mann ins Gefängnis kommt. Wie lange ist die Körperverletztung denn her?
Ich weiß aus der Kanzlei meines Mannes, dass man nicht unbedingt sofort ins Gefängnis kommt, nur weil man während seiner Bewährungszeit wegen eines anderen Angelegenheit angezeigt wird. Das hängt von verschiedene Faktoren ab.
Z.B. Wie lange ist das Urteil her? Wie lange dauert also die Bewährungsstrafe noch? Wie gut ist dein Anwalt? (kann man vorher aber meistens nicht sagen).
Wir hatten hier letztens den Fall das jemand mit Vorstrafe (ebenfalls auf Bewährung), wegen einer anderen Sache zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, und er nicht ins Gefängnis musste..
Das Urteil wurde im Juni 2010 gefällt, drei Jahre Bewährung. Davon ist jetzt im Juni 1 Jahr um.
Wie gut der Anwalt ist wird sich zeigen.
09.05.2011 13:13
Das Problem ist ja immer, was Euch der Richter auch sagen wird:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Um zu zeigen das, das er gewillt ist, solltet Ihr diesen Betrag von 336,- SOFORT zurückzahen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Um zu zeigen das, das er gewillt ist, solltet Ihr diesen Betrag von 336,- SOFORT zurückzahen.
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