Mütter- und Schwangerenforum

Sozialbetrug - was tun

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08.05.2011 14:24
Zitat von mami_86:

Noch liegt nur eine Anzeige vor, keine Anklage. Er hat jetzt eine Woche zeit die Anklage schriftlich per Einwand abzuwenden.

Sollten wir morgen also erstmal das Gericht anrufen und fragen ob wir es abzahlen können und es dadurch praktisch vom Tisch ist???

Ich hatte zwar kein Strafrecht, aber lange zeit Arbeitsrecht und Handelsrecht. Ich hab nur noch in geraumer Erinnerung das Verstöße aus dem Strafrecht immer geahndet werden und dazu zählt auch Betrug. Wir hatten mal einen Fall durchgenommen, in dem ein Kaufmann den anderen um eine bestimmte Summe betrogen hat.
Es kam einmal zu einem Prozess Kaufmann gegen Kaufmann, in dem die Summe und Schadensersatz geltend gemacht wurden. Und parallel dazu ein Strafprozess von der Staatsanwaltschaft gegen den Kaufmann wegen Betrug. Da konnte er ja auch nicht sagen, hey ich habs dem anderen schon zurück gezahlt. Ist zwar nicht das gleiche wie bei dir, aber ich denke ihr euch schon verantworten werden müsst.
Wünsch dir auf alle Fälle viel Glück
08.05.2011 14:33
So ich habe was dazu gefunden:
Einmal das Strafrecht:
Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Handlungen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden.
Das heist der Staat ist beim Strafrecht durch die Gesetze gezwungen etwas zu unternehmen. ( Öffentliches Interesse)
Und Betrug ( Wenns denn als dieser nachgewiesen werden kann) gehört zum Strafrecht. Hier noch mal einen Link dazu:
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
08.05.2011 14:40
Danke für den Link. Hab mich gestern auch schon schlau gemacht, und bei Betrug (es kommt auf die Schwere an) kann einem mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe rechnen.
Aber an sich ist es ja so das wir keinen vorsätzlichen Betrug begangen haben. Von daher werden wir morgen schauen was alle sagen.

Werden morgen früh als erstes das Gericht anrufen und fragen ob diese Variante möglich ist, und wenn nicht einen Anwalt einschalten.
Was vielleicht bei uns gut sein kann ist, das wir noch keine Anklage haben. Es ist zwar eine Anklageschrift aufgesetzt worden, aber die Anklage ist noch nicht eröffnet. Sprich wir können noch Einwände bringen warum wieso weshalb.
MsMuffin
4344 Beiträge
08.05.2011 14:40
Ehrlich gesagt kräuseln sich schon etwas meine Fußnägel hoch, wenn ich lese: Anzeige wegen Sozialbetrug, Bewährung wegen Körperverletzung, beide in Privatinsolvenz, ALG 2, Wunsch nach einem zweiten Kind usw. .
Andererseits ist es ja euer Leben und deswegen mag ich nicht darüber urteilen .
Ich denke auch, dass ihr mit einem schnellen Kontakt zu einem fähigen Anwalt gut beraten seid. Letztendlich wird es, wenn es zur Verhandlung kommt, auch ein wenig auf den Richter usw ankommen (meine Mutter vertritt nämlich oft die Anklage in solchen Fällen und meinte schon, dass man leider oft ein wenig Willkür beobachten kann).
Dass dein Mann aber ins Gefängnis muss, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, aber es gibt ja auch andere doofe Sachen, wie ein weiterer Eintrag im Führungszeugnis usw..
Ich hoffe, dass es ein kleiner Warnschuss für euch ist und ihr euch das nächste Mal besser informiert, was geht und was nicht!!!
.
Ich wünsche dir und deiner Familie alles Gute.
08.05.2011 14:42
Zitat von Fructis:

Ich denke mit bezahlen ist es nicht getan da die strafe begagangen worden ist und dein Mann für die Tat an sich bestraft wird rückzahlen müsst ihr die summe so oder so. Er wird ganz sicherlich NICHT ins gefängnis gehen das kann ich dir zu 100% sagen. Was mir so bisschen sorge macht ist seine bewährung das könnte zum problem werden sprich die bewährung könnte im schlimmsten fall aufgehoben werden.
Ich finde was euch da passiert ist hätte jedem passieren können und als ob deutschland nicht andere sorgen hat als sich um socleh lapalien zu kümmern müssen sie noch da drauf hauen wo wo es wirklich nicht nötig ist.
Wie du schon geschrieben hast, morgen am besten zum Anwalt und das ganze als missverständniss gelten lassen. Ich hoffe es klappt alles. Alles Gute!

Naja wenn ja die Bewährung aufgehoben wird, muss er ja ins Gefängnis oder nicht?
08.05.2011 14:42
Also eine ANzeige wegen Betrug kann man NICHT zurückziehen ...

da das automatisch von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird ...
das wird höchstens vom richter wegen mangel an öffentlichem interesse eingestellt - kann ich mir in Eurem Fall aber nicht vorstellen weil ihr ja den STAAT betrogen habt und da sehr wohl öffentliches Interesse besteht ... das ist keine hose die du gekauft und nicht bezahlt hast ...

ich denkle dein mann bekommt bestimmt die Bewährung aufgestockt in den knast glaub ich nicht ...wie lang läuft seine Bewährung denn noch? weil der cousin von meinem mann musste jetzt für 5 monate in den bau weil seine REST-Bewährung länger als ein halbes jahr war bei neuer Straftat (bei ihm Fahren ohne Führerschein)

kommt auf den Richter an und die Bewährungsauflagen ... wieso ruft ihr nicht Eueren Bewährungshelfer an der muß das doch wissen was passiert und was ihr tun könnt
08.05.2011 14:44
Zitat von MsMuffin:

Ehrlich gesagt kräuseln sich schon etwas meine Fußnägel hoch, wenn ich lese: Anzeige wegen Sozialbetrug, Bewährung wegen Körperverletzung, beide in Privatinsolvenz, ALG 2, Wunsch nach einem zweiten Kind usw. .
Andererseits ist es ja euer Leben und deswegen mag ich nicht darüber urteilen .
Ich denke auch, dass ihr mit einem schnellen Kontakt zu einem fähigen Anwalt gut beraten seid. Letztendlich wird es, wenn es zur Verhandlung kommt, auch ein wenig auf den Richter usw ankommen (meine Mutter vertritt nämlich oft die Anklage in solchen Fällen und meinte schon, dass man leider oft ein wenig Willkür beobachten kann).
Dass dein Mann aber ins Gefängnis muss, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, aber es gibt ja auch andere doofe Sachen, wie ein weiterer Eintrag im Führungszeugnis usw..
Ich hoffe, dass es ein kleiner Warnschuss für euch ist und ihr euch das nächste Mal besser informiert, was geht und was nicht!!!
.
Ich wünsche dir und deiner Familie alles Gute.


Naja die Anzeige wie gesagt ist in meinen AUgen nicht gerechtfertigt, Körperverletzung okay das war ein Fehler, bevor unsere Tochter auf die Welt kam, und Privatinsolvenz hat seine Gründe, da sind wir nicht einfach so reingegangen.
Das zweite Kind ist erstmal auf Eis, erstmal muss das geregelt werden.
Naja ich mache mir halt nur Sorgen wegen Gefängnis wegen der Bewärhungsstrafe...Geldstrafe oder längere Bewährung kann ich alles mit leben.
08.05.2011 14:46
Zitat von jenny2782:

Also eine ANzeige wegen Betrug kann man NICHT zurückziehen ...

da das automatisch von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird ...
das wird höchstens vom richter wegen mangel an öffentlichem interesse eingestellt - kann ich mir in Eurem Fall aber nicht vorstellen weil ihr ja den STAAT betrogen habt und da sehr wohl öffentliches Interesse besteht ... das ist keine hose die du gekauft und nicht bezahlt hast ...

ich denkle dein mann bekommt bestimmt die Bewährung aufgestockt in den knast glaub ich nicht ...wie lang läuft seine Bewährung denn noch? weil der cousin von meinem mann musste jetzt für 5 monate in den bau weil seine REST-Bewährung länger als ein halbes jahr war bei neuer Straftat (bei ihm Fahren ohne Führerschein)

kommt auf den Richter an und die Bewährungsauflagen ... wieso ruft ihr nicht Eueren Bewährungshelfer an der muß das doch wissen was passiert und was ihr tun könnt

Also ein Jahr der Bewährungsstrafe sind im Juni um. Sprich dann noch 1,5 Jahre.
Bewährungshelfer hat mein Mann gar nicht ????
LeaMia0809
18644 Beiträge
08.05.2011 14:48
Ich würde die Summe zurück zahlen und gut ist denke ich.
Die lassen sich bestimmt auch auf eine Ratenzahlung ein, wenn du das möchtest
Nadine_79
5639 Beiträge
08.05.2011 14:51
Zitat von mami_86:

Zitat von MsMuffin:

Ehrlich gesagt kräuseln sich schon etwas meine Fußnägel hoch, wenn ich lese: Anzeige wegen Sozialbetrug, Bewährung wegen Körperverletzung, beide in Privatinsolvenz, ALG 2, Wunsch nach einem zweiten Kind usw. .
Andererseits ist es ja euer Leben und deswegen mag ich nicht darüber urteilen .
Ich denke auch, dass ihr mit einem schnellen Kontakt zu einem fähigen Anwalt gut beraten seid. Letztendlich wird es, wenn es zur Verhandlung kommt, auch ein wenig auf den Richter usw ankommen (meine Mutter vertritt nämlich oft die Anklage in solchen Fällen und meinte schon, dass man leider oft ein wenig Willkür beobachten kann).
Dass dein Mann aber ins Gefängnis muss, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, aber es gibt ja auch andere doofe Sachen, wie ein weiterer Eintrag im Führungszeugnis usw..
Ich hoffe, dass es ein kleiner Warnschuss für euch ist und ihr euch das nächste Mal besser informiert, was geht und was nicht!!!
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Ich wünsche dir und deiner Familie alles Gute.


Naja die Anzeige wie gesagt ist in meinen AUgen nicht gerechtfertigt, Körperverletzung okay das war ein Fehler, bevor unsere Tochter auf die Welt kam, und Privatinsolvenz hat seine Gründe, da sind wir nicht einfach so reingegangen.
Das zweite Kind ist erstmal auf Eis, erstmal muss das geregelt werden.
Naja ich mache mir halt nur Sorgen wegen Gefängnis wegen der Bewärhungsstrafe...Geldstrafe oder längere Bewährung kann ich alles mit leben.


Sollte es eine Aufhebung der Bewährung geben, wird aber trotzdem sein Familienstand berücksichtigt..... Frau mit Kind und ihr seit einsichtig.... ich glaub nicht, das er ins Gefängnis muss. Wenn er mit nem blauen Auge davon kommt, zieh ihm trotzdem die Ohren lang und pass auf, das sowas nie wieder passiert....
08.05.2011 14:52
Zitat von mami_86:

Zitat von jenny2782:

Also eine ANzeige wegen Betrug kann man NICHT zurückziehen ...

da das automatisch von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird ...
das wird höchstens vom richter wegen mangel an öffentlichem interesse eingestellt - kann ich mir in Eurem Fall aber nicht vorstellen weil ihr ja den STAAT betrogen habt und da sehr wohl öffentliches Interesse besteht ... das ist keine hose die du gekauft und nicht bezahlt hast ...

ich denkle dein mann bekommt bestimmt die Bewährung aufgestockt in den knast glaub ich nicht ...wie lang läuft seine Bewährung denn noch? weil der cousin von meinem mann musste jetzt für 5 monate in den bau weil seine REST-Bewährung länger als ein halbes jahr war bei neuer Straftat (bei ihm Fahren ohne Führerschein)

kommt auf den Richter an und die Bewährungsauflagen ... wieso ruft ihr nicht Eueren Bewährungshelfer an der muß das doch wissen was passiert und was ihr tun könnt

Also ein Jahr der Bewährungsstrafe sind im Juni um. Sprich dann noch 1,5 Jahre.
Bewährungshelfer hat mein Mann gar nicht ????


NEN Bewährungshelfer hat man immer ... genau wie nen Insolvenzverwalter ...

den Bewährungshelfer stellt das gericht zur seite damit jemand den verurteilten im Auge hält und darauf achtet das die Bewährungsauflagen eingehalten werden ... gerade bei Körperverletzung muß er einen haben ... komisch
08.05.2011 14:55
Zitat von mami_86:

Zitat von jenny2782:

Also eine ANzeige wegen Betrug kann man NICHT zurückziehen ...

da das automatisch von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird ...
das wird höchstens vom richter wegen mangel an öffentlichem interesse eingestellt - kann ich mir in Eurem Fall aber nicht vorstellen weil ihr ja den STAAT betrogen habt und da sehr wohl öffentliches Interesse besteht ... das ist keine hose die du gekauft und nicht bezahlt hast ...

ich denkle dein mann bekommt bestimmt die Bewährung aufgestockt in den knast glaub ich nicht ...wie lang läuft seine Bewährung denn noch? weil der cousin von meinem mann musste jetzt für 5 monate in den bau weil seine REST-Bewährung länger als ein halbes jahr war bei neuer Straftat (bei ihm Fahren ohne Führerschein)

kommt auf den Richter an und die Bewährungsauflagen ... wieso ruft ihr nicht Eueren Bewährungshelfer an der muß das doch wissen was passiert und was ihr tun könnt

Also ein Jahr der Bewährungsstrafe sind im Juni um. Sprich dann noch 1,5 Jahre.
Bewährungshelfer hat mein Mann gar nicht ????


kann aber auch sein das das gericht ihm keinen zur seitegestellt hat ... da würde ich mich mal erkundign die ghelfen einem in der regel ganz gut
Fructis
1474 Beiträge
08.05.2011 15:18
Zitat von mami_86:

Zitat von Fructis:

Ich denke mit bezahlen ist es nicht getan da die strafe begagangen worden ist und dein Mann für die Tat an sich bestraft wird rückzahlen müsst ihr die summe so oder so. Er wird ganz sicherlich NICHT ins gefängnis gehen das kann ich dir zu 100% sagen. Was mir so bisschen sorge macht ist seine bewährung das könnte zum problem werden sprich die bewährung könnte im schlimmsten fall aufgehoben werden.
Ich finde was euch da passiert ist hätte jedem passieren können und als ob deutschland nicht andere sorgen hat als sich um socleh lapalien zu kümmern müssen sie noch da drauf hauen wo wo es wirklich nicht nötig ist.
Wie du schon geschrieben hast, morgen am besten zum Anwalt und das ganze als missverständniss gelten lassen. Ich hoffe es klappt alles. Alles Gute!

Naja wenn ja die Bewährung aufgehoben wird, muss er ja ins Gefängnis oder nicht?

Ja. Dann wird er die Strafe wegen Körperverletzung vollzogen.
miayan
546 Beiträge
08.05.2011 15:34
Ich denke niemand hier kann so richtig beurteilen was da jetzt auf euch zu kommt. Geht zum Anwalt und schaut was der meint...
Ich will jetzt auch nicht unfair sein, aber ihr solltet in eurer Situation auf jeden Fall mal darüber nachdenken, ob ihr wirklich noch ein zweites Kind wollt ( lese ab und an in den Hibbelthreads ). Das würde ich an eurer Stelle nämlich verschieben bis die ganze Angelegenheit geklärt ist. Ihr habt ja schon ein kleines und dann noch beide in Privatinsolvenz und die Sache mit dem Betrug... Schon heftig.
Abuja
10218 Beiträge
08.05.2011 16:31
Wenn dein Mann, weil das Arbeitslosengeld um 300,- Euro höher ausgefallen ist, deswegen den 2. Job wieder gekündigt hatte (ohne Wissen des AA, dass dein mann bereits wieder eine Beschäftigung hatte bzw. haben können), dann war es doch offensichtlich Vorsatz.
Wenn ihr eine Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich macht, dann ist das auf jeden Fall möglich.
Im Zusammenhang mit Insolvenz bin ich allerdings überfragt.
Wie die anderen schon sagten, nehmt euch einen Anwalt. Wenn ihr euch den nicht leisten könnt, dann könnt ihr Prozesskostenhilfe beim Gericht beantragen.
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