Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger, ALG II aber einen Partner

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maxmaja
1643 Beiträge
17.03.2015 21:08
Zitat von Anonym 179480:

Zitat von fantasy:

Oh dann hätte der für sich keinen Cent mehr übrig. 670 plus 270 plus Spritkosten ( Arbeit 65 KM ) 200 Euro mit Sicherheit. Macht 1200 minus 1140. Ui dann hat er noch 60 übrig , und wenn mal was kaputt geht am Auto. ??

Das ist finanziell gar nicht machbar

Deswegen ja meine Frage.
Ich habe nächste ein Beratungstermin bei Pro Familia, an die ARGE konnte ich mich bisher nicht weiter wenden, weil diese erstmal die Geburt abwarten wollten . Ich erhoffe mir dort ja genauere Informationen.


Ich verstehe das nicht so ganz. Ihr seit ein Paar und habt euch gerne, oder? Dann muss dein Partner gar keinen "öffentlichen" Unterhalt zahlen. Da geht man doch davon aus, dass dieser sich an den Kosten beteiligt, oder nicht?
Anonym 179480
11 Beiträge
17.03.2015 21:14
Zitat von maxmaja:

Zitat von Anonym 179480:

Zitat von fantasy:

Oh dann hätte der für sich keinen Cent mehr übrig. 670 plus 270 plus Spritkosten ( Arbeit 65 KM ) 200 Euro mit Sicherheit. Macht 1200 minus 1140. Ui dann hat er noch 60 übrig , und wenn mal was kaputt geht am Auto. ??

Das ist finanziell gar nicht machbar

Deswegen ja meine Frage.
Ich habe nächste ein Beratungstermin bei Pro Familia, an die ARGE konnte ich mich bisher nicht weiter wenden, weil diese erstmal die Geburt abwarten wollten . Ich erhoffe mir dort ja genauere Informationen.


Ich verstehe das nicht so ganz. Ihr seit ein Paar und habt euch gerne, oder? Dann muss dein Partner gar keinen "öffentlichen" Unterhalt zahlen. Da geht man doch davon aus, dass dieser sich an den Kosten beteiligt, oder nicht?

Sollte man meinen, aber die ARGE sieht dieses ganz anders.
Ich bin ja mal bei ihm und er eben auch mal bei mir. D.h. das Kind hätte seinen Lebensmittelpunkt schon bei uns beiden.
Aber wie gesagt das Amt sieht dieses anders. Es könnte so Geld eingespart werden, was ich auch nach voll ziehen kann, keine Frage
Ich will ja auch wieder raus aus der Fall Hartz4, aber derzeit leider nicht so einfach
17.03.2015 21:27
Gasnz einfach zum Anewalt gehen und ausrechnen lassen. Der papa meiner Kinder könnte nicht mal das zahlen er verdient zwar "nicht schlecht" hat aber viel Fahrgeld und habe es ausrechnen lassen wir haben eine vereinbarung getroffen er zahlt für beide knapp unter dem was ich vom Jugendamt bekommen würde . Du gehst auf nummer sicher wenn du von einem Anwalt ausrechnen lässt ihr eine Vereinbarung trefft die ihr dann Unterschreibt beide... Aber trortzdem wird die Arge regelmässig seine Lohnauszüge haben wollen und wenn sie der meinung sind er müsste mehr tun zb durch aufnahme einera dneren Arbeit usw. könnte dies passieren.
LoveSoul
415 Beiträge
17.03.2015 21:27
Liebe TS,

ich bin momentan in der selben Situation.
Ich und mein Freund haben zusammen einen Sohn, leben aber getrennt. Das hat auch alles seinen Grund.

Er geht ebenfalls arbeiten (verdient aber gering). Ich beziehe momentan ALG2, bis Zwergi in die KiTa geht. An die neugierigen Steinewerfer: Zeitvertrag und der wurde natürlich nicht verlängert!

Ich habe mich auf dem Jugendamt beraten lassen, wie es aussieht mit Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss, da ich ein Schreiben vom Jobcenter bekommen hatte als der kurze auf die Welt kam, ich solle direkt Unterhaltsvorschuss beantragen beim JA.
Ein guter Rat von mir, tu es nicht! Und sag schon gar nicht das ihr ein Paar seid.....man hatte ich ärger mit dem Sachbearbeiter

Du kannst mit deinem Freund die Höhe des Unterhalts selbst aushandeln.
Ich und der Papa von Zwergi haben schriftlich festgehalten, dass er mir monatlich 133€ Unterhalt zahlt, das wäre auch die Höhe die das Jobcenter anrechnen würde, denn nur soviel wäre der Unterhaltsvorschuss. Bei weniger würden sie dir dennoch die 133€ anrechnen.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen, falls du noch fragen hast kannst du mir auch gerne eine PN schreiben.

Liebe Grüße
Anonym 179480
11 Beiträge
17.03.2015 21:28
Zitat von Krümelkeks13:

Gasnz einfach zum Anewalt gehen und ausrechnen lassen. Der papa meiner Kinder könnte nicht mal das zahlen er verdient zwar "nicht schlecht" hat aber viel Fahrgeld und habe es ausrechnen lassen wir haben eine vereinbarung getroffen er zahlt für beide knapp unter dem was ich vom Jugendamt bekommen würde . Du gehst auf nummer sicher wenn du von einem Anwalt ausrechnen lässt ihr eine Vereinbarung trefft die ihr dann Unterschreibt beide... Aber trortzdem wird die Arge regelmässig seine Lohnauszüge haben wollen und wenn sie der meinung sind er müsste mehr tun zb durch aufnahme einera dneren Arbeit usw. könnte dies passieren.

OK, das klingt doch schon mal einmal mehr hilfreich
Dank dir!
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
17.03.2015 21:29
Zitat von Anonym 179480:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Mmhhh was ich natürlich nicht verstehe! Ihr bekommt zusammen ein Kind, wollt aber nicht zusammen ziehen. Wenn ihr ne Familie gründet, dann zieht auch zusammen und steht dazu.

Wie geschrieben, dieses steht im Moment noch nicht zur debatte, auch wenn wir beiläufig mal so nebenbei nach etwas passendem und auch bezahlbaren schauen.
Nichts desto trotz, spielt das grade mal keine Rolle zu meiner eigentlichen Frage

Denn ob wir JETZT zusammen ziehen oder später, hat in dem Sinne nur was den Unterhalt betrifft eine Bewandtnis, alles andere würde "unverändert" bleiben, sofern ich nach Beendigung der Mutterzeit nicht wieder in eine Beschäftigung komme.

Daher spielt es grade mal keine Rolle, ob wir zusammen ziehen, denn wie gesagt die Frage bezog sich auf die Unterhaltsregelung und nicht auf andere Dinge


Klar spielt das eine Rolle, du beziehst HartzIV, was du nicht bekommen würdest oder zumindest nicht in der Höhe wie jetzt, wenn ihr zusammen wohnen würdet. Und wenn deine Frage sich auf den Unterhalt bezieht, verstehe ich ehrlich gesagt die Threadüberschrift und auch deinen Eröffnungspost nicht.
17.03.2015 21:31
Zitat von Anonym 179480:

Zitat von fantasy:

Ich habe öfter gehört das dem Unterhaltszahler 1080 Euro Netto bleiben müssen , und den Rest muss er abgeben , das wären ja 120 in diesem Fall.

Mehr bleiben bei 1200 Brutto und diesen Kosten denke ich auch nicht übrig wenn er auch noch was im Kühlschrank haben will.
Könnt ihr euch nicht ohne irgendwelche Gesetzesregelungen einigen ?
Ihr seid immerhin ein Paar .

Das haben wir auch schon einmal überlegt, das wir einfach sagen, das er sich bereit erklärt mir Mtl 100€ zahlt. Aber ob sich die ARGE damit auf "dauer" zufrieden gibt
Ich meine immerhin muss man auch die Erwerbskosten mit einbeziehen. Die sind ja bei 65km einfach Anfahrtsstrecke zur Arbeit ne grade wenig.


geh bitte zum Anwalt... er kanne s dir direkt ausrechnen--nur würde ich euch empfehlenw enn es irgendwie möglich ist das er dir 133euro zahlt das ist das geld was das jugendamt zahlen würde--wenn er nicht zahlen kann oder will verlangt das Amt das du dies dort auf alle Fälle beantragst was dem Kindesvater auf alle Fälle als Schulden auferlegt wird (auchw enn er es nachweislich nicht zahlen kann) verlangen sie das irgendwann von ihm zurück .wünsche dir da alles gute
Anonym 179480
11 Beiträge
17.03.2015 21:32
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Anonym 179480:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Mmhhh was ich natürlich nicht verstehe! Ihr bekommt zusammen ein Kind, wollt aber nicht zusammen ziehen. Wenn ihr ne Familie gründet, dann zieht auch zusammen und steht dazu.

Wie geschrieben, dieses steht im Moment noch nicht zur debatte, auch wenn wir beiläufig mal so nebenbei nach etwas passendem und auch bezahlbaren schauen.
Nichts desto trotz, spielt das grade mal keine Rolle zu meiner eigentlichen Frage

Denn ob wir JETZT zusammen ziehen oder später, hat in dem Sinne nur was den Unterhalt betrifft eine Bewandtnis, alles andere würde "unverändert" bleiben, sofern ich nach Beendigung der Mutterzeit nicht wieder in eine Beschäftigung komme.

Daher spielt es grade mal keine Rolle, ob wir zusammen ziehen, denn wie gesagt die Frage bezog sich auf die Unterhaltsregelung und nicht auf andere Dinge


Klar spielt das eine Rolle, du beziehst HartzIV, was du nicht bekommen würdest oder zumindest nicht in der Höhe wie jetzt, wenn ihr zusammen wohnen würdet. Und wenn deine Frage sich auf den Unterhalt bezieht, verstehe ich ehrlich gesagt die Threadüberschrift und auch deinen Eröffnungspost nicht.

Falsch, das erste Jahr ist und bleibt Anrechnungsfrei, daher spielt es keine Rolle ob wir zusammen ziehen oder nicht. Ich hatte nicht vor so lange im ALG II bezug zu bleiben

Aber danke für deinen Hinweis, wird zur Kenntnis genommen.
17.03.2015 21:34
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Anonym 179480:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Mmhhh was ich natürlich nicht verstehe! Ihr bekommt zusammen ein Kind, wollt aber nicht zusammen ziehen. Wenn ihr ne Familie gründet, dann zieht auch zusammen und steht dazu.

Wie geschrieben, dieses steht im Moment noch nicht zur debatte, auch wenn wir beiläufig mal so nebenbei nach etwas passendem und auch bezahlbaren schauen.
Nichts desto trotz, spielt das grade mal keine Rolle zu meiner eigentlichen Frage

Denn ob wir JETZT zusammen ziehen oder später, hat in dem Sinne nur was den Unterhalt betrifft eine Bewandtnis, alles andere würde "unverändert" bleiben, sofern ich nach Beendigung der Mutterzeit nicht wieder in eine Beschäftigung komme.

Daher spielt es grade mal keine Rolle, ob wir zusammen ziehen, denn wie gesagt die Frage bezog sich auf die Unterhaltsregelung und nicht auf andere Dinge


Klar spielt das eine Rolle, du beziehst HartzIV, was du nicht bekommen würdest oder zumindest nicht in der Höhe wie jetzt, wenn ihr zusammen wohnen würdet. Und wenn deine Frage sich auf den Unterhalt bezieht, verstehe ich ehrlich gesagt die Threadüberschrift und auch deinen Eröffnungspost nicht.


Nicht immer kann man zusammen ziehen.... Manchmal gibtes bestimmte Probleme. Oder man möchte jetzt nicht Überstürzt zusammen ziehen ,das sie sich gedanken macht was er bezahlen muß usw finde ich sehr gut.
LoveSoul
415 Beiträge
17.03.2015 21:39
Zitat von Anonym 179480:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Anonym 179480:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Mmhhh was ich natürlich nicht verstehe! Ihr bekommt zusammen ein Kind, wollt aber nicht zusammen ziehen. Wenn ihr ne Familie gründet, dann zieht auch zusammen und steht dazu.

Wie geschrieben, dieses steht im Moment noch nicht zur debatte, auch wenn wir beiläufig mal so nebenbei nach etwas passendem und auch bezahlbaren schauen.
Nichts desto trotz, spielt das grade mal keine Rolle zu meiner eigentlichen Frage

Denn ob wir JETZT zusammen ziehen oder später, hat in dem Sinne nur was den Unterhalt betrifft eine Bewandtnis, alles andere würde "unverändert" bleiben, sofern ich nach Beendigung der Mutterzeit nicht wieder in eine Beschäftigung komme.

Daher spielt es grade mal keine Rolle, ob wir zusammen ziehen, denn wie gesagt die Frage bezog sich auf die Unterhaltsregelung und nicht auf andere Dinge


Klar spielt das eine Rolle, du beziehst HartzIV, was du nicht bekommen würdest oder zumindest nicht in der Höhe wie jetzt, wenn ihr zusammen wohnen würdet. Und wenn deine Frage sich auf den Unterhalt bezieht, verstehe ich ehrlich gesagt die Threadüberschrift und auch deinen Eröffnungspost nicht.

Falsch, das erste Jahr ist und bleibt Anrechnungsfrei, daher spielt es keine Rolle ob wir zusammen ziehen oder nicht. Ich hatte nicht vor so lange im ALG II bezug zu bleiben

Aber danke für deinen Hinweis, wird zur Kenntnis genommen.


Falsch, das erste Jahr ist nur Anrechnungsfrei, wenn keine Kinder im Haushalt sind (egal ob gemeinsame oder nicht)
17.03.2015 21:42
Zitat von LoveSoul:

Zitat von Anonym 179480:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Anonym 179480:

...


Klar spielt das eine Rolle, du beziehst HartzIV, was du nicht bekommen würdest oder zumindest nicht in der Höhe wie jetzt, wenn ihr zusammen wohnen würdet. Und wenn deine Frage sich auf den Unterhalt bezieht, verstehe ich ehrlich gesagt die Threadüberschrift und auch deinen Eröffnungspost nicht.

Falsch, das erste Jahr ist und bleibt Anrechnungsfrei, daher spielt es keine Rolle ob wir zusammen ziehen oder nicht. Ich hatte nicht vor so lange im ALG II bezug zu bleiben

Aber danke für deinen Hinweis, wird zur Kenntnis genommen.


Falsch, das erste Jahr ist nur Anrechnungsfrei, wenn keine Kinder im Haushalt sind (egal ob gemeinsame oder nicht)


wie was ist anrechnungsfrei?
Anonym 179480
11 Beiträge
17.03.2015 21:45
Zitat von LoveSoul:

Zitat von Anonym 179480:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Anonym 179480:

...


Klar spielt das eine Rolle, du beziehst HartzIV, was du nicht bekommen würdest oder zumindest nicht in der Höhe wie jetzt, wenn ihr zusammen wohnen würdet. Und wenn deine Frage sich auf den Unterhalt bezieht, verstehe ich ehrlich gesagt die Threadüberschrift und auch deinen Eröffnungspost nicht.

Falsch, das erste Jahr ist und bleibt Anrechnungsfrei, daher spielt es keine Rolle ob wir zusammen ziehen oder nicht. Ich hatte nicht vor so lange im ALG II bezug zu bleiben

Aber danke für deinen Hinweis, wird zur Kenntnis genommen.


Falsch, das erste Jahr ist nur Anrechnungsfrei, wenn keine Kinder im Haushalt sind (egal ob gemeinsame oder nicht)

Mir sagte man es so. Komisch
17.03.2015 21:48
Zitat von Anonym 179480:

Zitat von LoveSoul:

Zitat von Anonym 179480:

Zitat von BlödmannVomDienst:

...

Falsch, das erste Jahr ist und bleibt Anrechnungsfrei, daher spielt es keine Rolle ob wir zusammen ziehen oder nicht. Ich hatte nicht vor so lange im ALG II bezug zu bleiben

Aber danke für deinen Hinweis, wird zur Kenntnis genommen.


Falsch, das erste Jahr ist nur Anrechnungsfrei, wenn keine Kinder im Haushalt sind (egal ob gemeinsame oder nicht)

Mir sagte man es so. Komisch


klärt mich bitte mal auf was ist im ersten jahr anrchnungsfrei??
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
17.03.2015 21:49
Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Anonym 179480:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Mmhhh was ich natürlich nicht verstehe! Ihr bekommt zusammen ein Kind, wollt aber nicht zusammen ziehen. Wenn ihr ne Familie gründet, dann zieht auch zusammen und steht dazu.

Wie geschrieben, dieses steht im Moment noch nicht zur debatte, auch wenn wir beiläufig mal so nebenbei nach etwas passendem und auch bezahlbaren schauen.
Nichts desto trotz, spielt das grade mal keine Rolle zu meiner eigentlichen Frage

Denn ob wir JETZT zusammen ziehen oder später, hat in dem Sinne nur was den Unterhalt betrifft eine Bewandtnis, alles andere würde "unverändert" bleiben, sofern ich nach Beendigung der Mutterzeit nicht wieder in eine Beschäftigung komme.

Daher spielt es grade mal keine Rolle, ob wir zusammen ziehen, denn wie gesagt die Frage bezog sich auf die Unterhaltsregelung und nicht auf andere Dinge


Klar spielt das eine Rolle, du beziehst HartzIV, was du nicht bekommen würdest oder zumindest nicht in der Höhe wie jetzt, wenn ihr zusammen wohnen würdet. Und wenn deine Frage sich auf den Unterhalt bezieht, verstehe ich ehrlich gesagt die Threadüberschrift und auch deinen Eröffnungspost nicht.


Nicht immer kann man zusammen ziehen.... Manchmal gibtes bestimmte Probleme. Oder man möchte jetzt nicht Überstürzt zusammen ziehen ,das sie sich gedanken macht was er bezahlen muß usw finde ich sehr gut.




Aber überstürzt schwanger werden is vollkommen ok?!?
17.03.2015 21:56
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Anonym 179480:

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Klar spielt das eine Rolle, du beziehst HartzIV, was du nicht bekommen würdest oder zumindest nicht in der Höhe wie jetzt, wenn ihr zusammen wohnen würdet. Und wenn deine Frage sich auf den Unterhalt bezieht, verstehe ich ehrlich gesagt die Threadüberschrift und auch deinen Eröffnungspost nicht.


Nicht immer kann man zusammen ziehen.... Manchmal gibtes bestimmte Probleme. Oder man möchte jetzt nicht Überstürzt zusammen ziehen ,das sie sich gedanken macht was er bezahlen muß usw finde ich sehr gut.




Aber überstürzt schwanger werden is vollkommen ok?!?
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so habe ich das jetzt nicht gemeint!!! aber lachen muß ich gerade auch... ich meien jetzt bei mir selber ,,,nurw eil der appa der kidner sich jketzt bemüht kann ich nicght sofort mit ih zusammen ziehen, wir sidn auch nicht wirklich wieder ein Paar nur weil wir mal gemeisnam mit den Kidnernw as machen, ich kann es aber nicht 100% ausschliessen obes wieder klappt, es müssen erst ein paar Prbl. wieder beigelegt werdeen,,,aber das was du jetzt meinst verstehe ich.
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