Schulden, P-Konto ..wer weiß Rat?
27.07.2012 16:49
Zitat von nancy0209:
hast du schon mal dran gedacht harz 4 zu beantragen zusätzlich oder kinderzuschlag oder wohngeld??
für wohngeld und Kinderzuschlag haben wir zu wenig eigenes einkommen, aber ich kann es nach der Geburt beantragen, dann sind wird über den ALG II Satz...
Momentan bekommen wir sogar aufstockendes ALG II, ansonsten wären es nochmal 300 EUR weniger..
27.07.2012 16:52
Zitat von celina84:
Zitat von nancy0209:
hast du schon mal dran gedacht harz 4 zu beantragen zusätzlich oder kinderzuschlag oder wohngeld??
für wohngeld und Kinderzuschlag haben wir zu wenig eigenes einkommen, aber ich kann es nach der Geburt beantragen, dann sind wird über den ALG II Satz...
Momentan bekommen wir sogar aufstockendes ALG II, ansonsten wären es nochmal 300 EUR weniger..
achso
28.07.2012 10:31
Habe mir jetzt die Beiträge nicht durchgelesen und weiß nun nicht ob Dinge schon fertig beantwortet worden oder nicht.
Aber doppelt hält besser.
Für ein P-Konto hat eine Einzelperson einen Pfändungsschutz von 1028 Euro.
Um diesen Betrag zu erhöhen musst du zur Schuldnerberatung samt Nachweis über dein Einkommen, den Geburtsurkunden der Kinder sowie mit den Kontoauszügen auf denen man einsieht, das du Kindergeld beziehst.
Sie stellen dir dann ein Papier über die Pfändungsfreie Summe aus.
Kindergeld beispielsweise ist komplett Pfändungsgeschützt, kommt also auf die 1028 Euro obenrauf und pro Kind sind es nochmal ca. 300 Euro Freibetrag, weiß ich jetzt nicht genau die Summe.
Wären bei euch also dann einiges über 2000 Euro.
Mit diesem Schreiben musst du dann zu deiner Bank.
An deiner Stelle würde ich versuchen mit der Bank eine Abzahlung direkt zu vereinbaren, das diese quasi jeden Monat 50 bis 100 Euro abzieht.
Ansonsten zur AWO gehen. Die haben immer Mittel um Familien in Not zu helfen.
Ihr könntet auch eine Eidesstattliche Versicherung machen - in dem Moment kommen die Gläubiger erstmal nicht mehr auf euch zu bzw. könnt ihr in kleinen Häppchen abzahlen.
Dürft allerdings keine neuen Schulden machen und es steht in der Schufa - heißt keine Käufe mehr auf Rechnung im I-Net (wäre die Hölle für mich).
Bei Mietschulden von einem halben Monat wird man nicht gekündigt, bzw. ist dies in dem Mietvertrag festgehalten.
In meinem steht beispielsweise, das ich gekündigt werde, wenn ich 2 Monatsmieten schuldig bin.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen!
Aber doppelt hält besser.
Für ein P-Konto hat eine Einzelperson einen Pfändungsschutz von 1028 Euro.
Um diesen Betrag zu erhöhen musst du zur Schuldnerberatung samt Nachweis über dein Einkommen, den Geburtsurkunden der Kinder sowie mit den Kontoauszügen auf denen man einsieht, das du Kindergeld beziehst.
Sie stellen dir dann ein Papier über die Pfändungsfreie Summe aus.
Kindergeld beispielsweise ist komplett Pfändungsgeschützt, kommt also auf die 1028 Euro obenrauf und pro Kind sind es nochmal ca. 300 Euro Freibetrag, weiß ich jetzt nicht genau die Summe.
Wären bei euch also dann einiges über 2000 Euro.
Mit diesem Schreiben musst du dann zu deiner Bank.
An deiner Stelle würde ich versuchen mit der Bank eine Abzahlung direkt zu vereinbaren, das diese quasi jeden Monat 50 bis 100 Euro abzieht.
Ansonsten zur AWO gehen. Die haben immer Mittel um Familien in Not zu helfen.
Ihr könntet auch eine Eidesstattliche Versicherung machen - in dem Moment kommen die Gläubiger erstmal nicht mehr auf euch zu bzw. könnt ihr in kleinen Häppchen abzahlen.
Dürft allerdings keine neuen Schulden machen und es steht in der Schufa - heißt keine Käufe mehr auf Rechnung im I-Net (wäre die Hölle für mich).
Bei Mietschulden von einem halben Monat wird man nicht gekündigt, bzw. ist dies in dem Mietvertrag festgehalten.
In meinem steht beispielsweise, das ich gekündigt werde, wenn ich 2 Monatsmieten schuldig bin.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen!
28.07.2012 12:01
Zitat von Julikind:
Habe mir jetzt die Beiträge nicht durchgelesen und weiß nun nicht ob Dinge schon fertig beantwortet worden oder nicht.
Aber doppelt hält besser.
Für ein P-Konto hat eine Einzelperson einen Pfändungsschutz von 1028 Euro.
Um diesen Betrag zu erhöhen musst du zur Schuldnerberatung samt Nachweis über dein Einkommen, den Geburtsurkunden der Kinder sowie mit den Kontoauszügen auf denen man einsieht, das du Kindergeld beziehst.
Sie stellen dir dann ein Papier über die Pfändungsfreie Summe aus.
Kindergeld beispielsweise ist komplett Pfändungsgeschützt, kommt also auf die 1028 Euro obenrauf und pro Kind sind es nochmal ca. 300 Euro Freibetrag, weiß ich jetzt nicht genau die Summe.
Wären bei euch also dann einiges über 2000 Euro.
Mit diesem Schreiben musst du dann zu deiner Bank.
An deiner Stelle würde ich versuchen mit der Bank eine Abzahlung direkt zu vereinbaren, das diese quasi jeden Monat 50 bis 100 Euro abzieht.
Ansonsten zur AWO gehen. Die haben immer Mittel um Familien in Not zu helfen.
Ihr könntet auch eine Eidesstattliche Versicherung machen - in dem Moment kommen die Gläubiger erstmal nicht mehr auf euch zu bzw. könnt ihr in kleinen Häppchen abzahlen.
Dürft allerdings keine neuen Schulden machen und es steht in der Schufa - heißt keine Käufe mehr auf Rechnung im I-Net (wäre die Hölle für mich).
Bei Mietschulden von einem halben Monat wird man nicht gekündigt, bzw. ist dies in dem Mietvertrag festgehalten.
In meinem steht beispielsweise, das ich gekündigt werde, wenn ich 2 Monatsmieten schuldig bin.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen!
Dich möcht ich auch dahingehend berichtigen :
Auch Kindergeld untersteht nicht mehr dem Pfändungsschutz ! Alle Einkünfte, wie Lohn, Gehalt, ALG2, KiGe, Elterngeld,Unterhalt dürfen nun gefpändet werden...
Das wurde am 01.01.2012 geändert, seitdem MUSS man ein P-Konto haben, damit nichts mehr gepfändet werden kann. Scheisse für den Schuldner, aber besser für den Gläubiger...
28.07.2012 12:35
Zitat von kruemelkeks:
Zitat von Julikind:
Habe mir jetzt die Beiträge nicht durchgelesen und weiß nun nicht ob Dinge schon fertig beantwortet worden oder nicht.
Aber doppelt hält besser.
Für ein P-Konto hat eine Einzelperson einen Pfändungsschutz von 1028 Euro.
Um diesen Betrag zu erhöhen musst du zur Schuldnerberatung samt Nachweis über dein Einkommen, den Geburtsurkunden der Kinder sowie mit den Kontoauszügen auf denen man einsieht, das du Kindergeld beziehst.
Sie stellen dir dann ein Papier über die Pfändungsfreie Summe aus.
Kindergeld beispielsweise ist komplett Pfändungsgeschützt, kommt also auf die 1028 Euro obenrauf und pro Kind sind es nochmal ca. 300 Euro Freibetrag, weiß ich jetzt nicht genau die Summe.
Wären bei euch also dann einiges über 2000 Euro.
Mit diesem Schreiben musst du dann zu deiner Bank.
An deiner Stelle würde ich versuchen mit der Bank eine Abzahlung direkt zu vereinbaren, das diese quasi jeden Monat 50 bis 100 Euro abzieht.
Ansonsten zur AWO gehen. Die haben immer Mittel um Familien in Not zu helfen.
Ihr könntet auch eine Eidesstattliche Versicherung machen - in dem Moment kommen die Gläubiger erstmal nicht mehr auf euch zu bzw. könnt ihr in kleinen Häppchen abzahlen.
Dürft allerdings keine neuen Schulden machen und es steht in der Schufa - heißt keine Käufe mehr auf Rechnung im I-Net (wäre die Hölle für mich).
Bei Mietschulden von einem halben Monat wird man nicht gekündigt, bzw. ist dies in dem Mietvertrag festgehalten.
In meinem steht beispielsweise, das ich gekündigt werde, wenn ich 2 Monatsmieten schuldig bin.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen!
Dich möcht ich auch dahingehend berichtigen :
Auch Kindergeld untersteht nicht mehr dem Pfändungsschutz ! Alle Einkünfte, wie Lohn, Gehalt, ALG2, KiGe, Elterngeld,Unterhalt dürfen nun gefpändet werden...
Das wurde am 01.01.2012 geändert, seitdem MUSS man ein P-Konto haben, damit nichts mehr gepfändet werden kann. Scheisse für den Schuldner, aber besser für den Gläubiger...
Schrieb ich nicht von einem P-Konto?
...hat man ein P-Konto ist das Kindergeld definitiv geschützt! Es kommt auf den Freibetrag von 1028 Euro obenrauf plus die einzelnen Freibeträge die man für jedes einzelne Kind erhält und diese Höhe beläuft sich ca. auf 300 Euro (könne auch 250 sein).
Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind hat als ca. einen Freibetrag von 1028 + 184 + ca. 250 (300)... MIT einem Pfändungsschutzkonto - alle Eingänge über diesem betrag werden einbehalten!
28.07.2012 12:47
Zitat von Julikind:
Zitat von kruemelkeks:
Zitat von Julikind:
Habe mir jetzt die Beiträge nicht durchgelesen und weiß nun nicht ob Dinge schon fertig beantwortet worden oder nicht.
Aber doppelt hält besser.
Für ein P-Konto hat eine Einzelperson einen Pfändungsschutz von 1028 Euro.
Um diesen Betrag zu erhöhen musst du zur Schuldnerberatung samt Nachweis über dein Einkommen, den Geburtsurkunden der Kinder sowie mit den Kontoauszügen auf denen man einsieht, das du Kindergeld beziehst.
Sie stellen dir dann ein Papier über die Pfändungsfreie Summe aus.
Kindergeld beispielsweise ist komplett Pfändungsgeschützt, kommt also auf die 1028 Euro obenrauf und pro Kind sind es nochmal ca. 300 Euro Freibetrag, weiß ich jetzt nicht genau die Summe.
Wären bei euch also dann einiges über 2000 Euro.
Mit diesem Schreiben musst du dann zu deiner Bank.
An deiner Stelle würde ich versuchen mit der Bank eine Abzahlung direkt zu vereinbaren, das diese quasi jeden Monat 50 bis 100 Euro abzieht.
Ansonsten zur AWO gehen. Die haben immer Mittel um Familien in Not zu helfen.
Ihr könntet auch eine Eidesstattliche Versicherung machen - in dem Moment kommen die Gläubiger erstmal nicht mehr auf euch zu bzw. könnt ihr in kleinen Häppchen abzahlen.
Dürft allerdings keine neuen Schulden machen und es steht in der Schufa - heißt keine Käufe mehr auf Rechnung im I-Net (wäre die Hölle für mich).
Bei Mietschulden von einem halben Monat wird man nicht gekündigt, bzw. ist dies in dem Mietvertrag festgehalten.
In meinem steht beispielsweise, das ich gekündigt werde, wenn ich 2 Monatsmieten schuldig bin.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen!
Dich möcht ich auch dahingehend berichtigen :
Auch Kindergeld untersteht nicht mehr dem Pfändungsschutz ! Alle Einkünfte, wie Lohn, Gehalt, ALG2, KiGe, Elterngeld,Unterhalt dürfen nun gefpändet werden...
Das wurde am 01.01.2012 geändert, seitdem MUSS man ein P-Konto haben, damit nichts mehr gepfändet werden kann. Scheisse für den Schuldner, aber besser für den Gläubiger...
Schrieb ich nicht von einem P-Konto?
...hat man ein P-Konto ist das Kindergeld definitiv geschützt! Es kommt auf den Freibetrag von 1028 Euro obenrauf plus die einzelnen Freibeträge die man für jedes einzelne Kind erhält und diese Höhe beläuft sich ca. auf 300 Euro (könne auch 250 sein).
Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind hat als ca. einen Freibetrag von 1028 + 184 + ca. 250 (300)... MIT einem Pfändungsschutzkonto - alle Eingänge über diesem betrag werden einbehalten!
das oben meinte ich, weil so stimmt der satz ja nicht. im rest stimm ich dir zu, beim restbertrag der drüber geht und einbehalten wird - das macht die bank aber nicht zwingend. ist das nämlich geld für nächsten monat und der monat hat noch 2 oder 3 tage, bleibts aufm konto und wird nicht zum gläubiger weiter geleitet. Kann aber auch von Bankfiliale zu Bankfiliale unterschiedlich sein.
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