Ratlos wegen fianzieller Sicherheit! Brauche dringend Hilfe :/
21.06.2013 15:05
Und ich würde auf jedenfall unterhalt von dem Vater deines Kindes verlangen.das steht euch zu
21.06.2013 15:09
Viiiilen dank
Das mit dieser Caritas is ne super Idee. Da werd ich auf jedenfall mal hin gehen. Und ich bin echt beruhigt das es dann doch mehr als der Pflichtteil beim Elterngeld wird.
Man bekommt da echt n flaues Gefühl im Bauch wenn man so was gesagt bekommt und dann nimmer weis was man machen soll.
Ihr hab mich wirklich beruhigt und mir sehr geholfen
Danke nochmal!!!!!!!
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Das mit dieser Caritas is ne super Idee. Da werd ich auf jedenfall mal hin gehen. Und ich bin echt beruhigt das es dann doch mehr als der Pflichtteil beim Elterngeld wird.
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Man bekommt da echt n flaues Gefühl im Bauch wenn man so was gesagt bekommt und dann nimmer weis was man machen soll.
Ihr hab mich wirklich beruhigt und mir sehr geholfen
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Danke nochmal!!!!!!!
21.06.2013 15:12
Zitat von Maus10.02.1991:
Viiiilen dank![]()
Das mit dieser Caritas is ne super Idee. Da werd ich auf jedenfall mal hin gehen. Und ich bin echt beruhigt das es dann doch mehr als der Pflichtteil beim Elterngeld wird.![]()
Man bekommt da echt n flaues Gefühl im Bauch wenn man so was gesagt bekommt und dann nimmer weis was man machen soll.
Ihr hab mich wirklich beruhigt und mir sehr geholfen![]()
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Danke nochmal!!!!!!!
aber bedenke, wenn du h4 aufstockend beziehen musst, wird das elterngeld nicht obendrauf gerechnet sondern komplett abgezogen.
21.06.2013 15:15
Zitat von Maus10.02.1991:
BartHühnchen du hast mir sehr geholfen.![]()
Wenn sich des Elterngeld doch auf meinen Nettoverdienst beziehen sollte sind es ja dann wesentlich mehr als 300€ und mir geht nicht mehr ganz so die Arschklammer![]()
huhu freut mich, dass ich dir ein rat geben konnte.
wieviel hattest du denn verdient?
60% vom nettoeinkommen( von den letzten 12 monaten vor geburt ) ist dein elterngeld. du kannst es dir auf ein jahr auszahlen lassen, aber auch zwei jahre, nimmst du zwei jahre, wird dir das geld aber halbiert.
da du noch alleine wohnst, und du ja weniger geld bekommen wirst, kannst du wohngeld beantragen und bzw bei pro familie nach zusätzliche leistungen fragen. hier in hessen bekommst du die erstausstattung bezahlt, wenn eurer insgesamtes nettoeinkommen unter 1850 euro beträgt.
aber da müsst ihr zusammen wohnen, ich glaube, da kannst da was bekommen, wenn du jetzt noch alleine wohnst und auch bewei0en kannst, dass dein freund nicht wirklich viel verdient.
21.06.2013 15:21
Also raus bekommen hab ich um die 700€.
Hab aber vorhin auf so ner Seite gelesen das das Elterngeld aufgestockt wird, wenn ich unter der 1000€ - Grenze liege.
Pro 20€ wäre das dann 1% mehr Elterngeld... kann des sein ????
Ja das dann alles angerechnet wird ham die mir schon gesagt, muss ich halt wohl oder übel damit leben, auch wenn dabei dann net viel rum kommt. Besser wie der Mindestsatz is es auf alle Fälle
Hab aber vorhin auf so ner Seite gelesen das das Elterngeld aufgestockt wird, wenn ich unter der 1000€ - Grenze liege.
Pro 20€ wäre das dann 1% mehr Elterngeld... kann des sein ????
Ja das dann alles angerechnet wird ham die mir schon gesagt, muss ich halt wohl oder übel damit leben, auch wenn dabei dann net viel rum kommt. Besser wie der Mindestsatz is es auf alle Fälle
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21.06.2013 15:35
Zitat von Maus10.02.1991:
Also raus bekommen hab ich um die 700€.
Hab aber vorhin auf so ner Seite gelesen das das Elterngeld aufgestockt wird, wenn ich unter der 1000€ - Grenze liege.
Pro 20€ wäre das dann 1% mehr Elterngeld... kann des sein ????
Ja das dann alles angerechnet wird ham die mir schon gesagt, muss ich halt wohl oder übel damit leben, auch wenn dabei dann net viel rum kommt. Besser wie der Mindestsatz is es auf alle Fälle![]()
es wird der mindestsatz. die kompletten zusätzlichen gelder werden dem alg2 geld abgezogen.
21.06.2013 15:38
Zitat von LeonsMami:
Zitat von Maus10.02.1991:
Also raus bekommen hab ich um die 700€.
Hab aber vorhin auf so ner Seite gelesen das das Elterngeld aufgestockt wird, wenn ich unter der 1000€ - Grenze liege.
Pro 20€ wäre das dann 1% mehr Elterngeld... kann des sein ????
Ja das dann alles angerechnet wird ham die mir schon gesagt, muss ich halt wohl oder übel damit leben, auch wenn dabei dann net viel rum kommt. Besser wie der Mindestsatz is es auf alle Fälle![]()
es wird der mindestsatz. die kompletten zusätzlichen gelder werden dem alg2 geld abgezogen.
ahh schau mal, das hier habe ich grade gelesen. 300 eur des elterngeldes darfst du zusätzlich zu alg2 behalten. kindergeld und andere kosten werden allerdings komplett abgezogen.
Mutter mit ALG II, war vor der Geburt des Kindes erwerbstätig:
Die Antragstellerin war vor der Geburt ihres Kindes befristet angestellt. Die Befristung endete zwei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist und wurde vom Arbeitgeber nicht verlängert oder in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. Da die Anspruchsvoraussetzungen für einen ALG I Bezug nicht erfüllt sind, bezieht die Antragstellerin zur Sicherung des Lebensunterhaltes ALG II. In diesem Fall trifft auf sie die Sonderregelung zum Elterngeldfreibetrag für ALG II Empfänger zu. Alle Elterngeldberechtigten, die ALG II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag von höchstens 300 Euro. Das heißt: War das durchschnittliche monatliche Einkommen vor der Geburt höher als 300 Euro, erhält die Antragstellerin ALG II plus 300 Euro monatlich für die Dauer ihres Elterngeldbezuges. Lag das durchschnittliche monatlich Einkommen vor der Geburt unter 300 Euro, zum Beispiel durch die Ausübung eines Minijobs bei 160 Euro im Monat, bleiben beim ALG II entsprechend 160 Euro anrechnungsfrei und werden zusätzlich zum ALG II als Elterngeld ausgezahlt.
21.06.2013 15:40
Also ich habe im letzten Jahr vor der Geburt 650 € netto im Monat Verdient und bekomme 363 € Elterngeld. So zur kleinen Hilfe.
21.06.2013 15:53
Danke LeonsMami und Gismo0815
Das bringt grad Licht ins Dunkle.
Hab mir eben für nächste Woche mal einen Termin bei der Caritas geben lassen.
Die Dame am Telefon war sehr nett, hab ihr n bissel meine Situation geschildert. Bin mal gespannt
Das bringt grad Licht ins Dunkle.
Hab mir eben für nächste Woche mal einen Termin bei der Caritas geben lassen.
Die Dame am Telefon war sehr nett, hab ihr n bissel meine Situation geschildert. Bin mal gespannt
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21.06.2013 23:17
Zitat von LeonsMami:
Zitat von fiosa:
Wenn dein Vertrag Sep. ausläuft und du im Okt dein Baby kriegst steht dir erst mal Mutterschaftsgeld zu, sechs Wochen vor Geburt und acht Wochen danach, das zahlt die KK...daher kein Geld vom Amt. Danach folgt meist deine Elternzeit, folglich musst du nach der Geburt Elterngeld beantragen. Das kriegts du ja im Normfall 1-2 Jahre. Danach, sobald du dem AA wieder zur Verfügung stehst, d.h. dein Kind ist "fremdbetreut", kannst du ALG 1 beantragen. Findest du keinen Platz für Krippe o.ä. kommt nur H4 in Frage....soweit verstanden??![]()
aber ich denke nicht, dass sie sich mit dem mutterschaftsgeld über wasser halten kann. und das elterngeld wird ja bei 25 std auch nciht sooo toll ausfallen. also musst du zusätzlich h4 beantragen. es wird allerdings alles bei h4 angerechnet. mutterschafts-, eltern- und kindergeld. lebst du mit dem papa zusammen? Und hat er einkünfte??
300 Euro elterngeld bleiben in ihrem fall anrechnungsfrei, da sie vor der Geburt beschäftigt war. Alles was ihr über 300 euro an elterngeld zusteht wird erst im h4 berechnet.
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