Mütter- und Schwangerenforum

Ratlos wegen fianzieller Sicherheit! Brauche dringend Hilfe :/

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Maus10.02.1991
81 Beiträge
21.06.2013 14:29
Hallo meine Lieben
bin neu hier und hoffe mir kann jemand helfen.
Meine momentane Situation ist sehr kompliziert und trotz mehrfacher Anfrage beim Amt usw. kann mir keiner eine gescheite Auskunft geben.

Also zu meinem Problem:

Ich bin 22, gelernte Friseurin in der 24. SSW und mometan noch für 25 Std./ pro Woche angestellt in einem Friseursalon.
Mein Vertrag läuft Ende September dort aus und wird natürlich auf Grund der Schwangerschaft nicht verlängert.
Der errechnete Geburtstermin meiner Kleinen ist erst Mitte Oktober.

Normal würde ich doch mit Beendigung des Vertrages Arbeitslosengeld bekommen, immerhin bin ich schon seit mehr als zwei Jahren im dem Geschäft angestellt gewesen.
Jetzt sagte mir heute die Dame beim Amt das ich kein Arbeitslosengeld bekommen würde, da man mich, wenn das Kind da ist, nicht in eine andere Arbeitsstelle weiter vermitteln könnte.
Das einzige was sie mir geben würden wäre Hartz 4 , so hab ich das jetzt verstanden.

Klar ist das ich ja aufjedenfall Kindergeld bekomme, wie sieht es mit Elterngeld aus????
Und bekomm ich wirklich auf Grund dessen kein Arbeitslosengeld???
Wäre schon ne ziemlich miese Nummer, denn wenn ich das richtig verstanden habe würde ich wenn ich nicht schwanger wäre welches bekommen. Momentan hab ich echt Existenzängste , weil ich nicht weis wie ich Wohnung usw. ab Ende September finanzieren soll.

Wäre echt toll wenn mir jemand helfen könnte.
Danke schon mal im Vorraus

fiosa
2971 Beiträge
21.06.2013 14:35
Wenn dein Vertrag Sep. ausläuft und du im Okt dein Baby kriegst steht dir erst mal Mutterschaftsgeld zu, sechs Wochen vor Geburt und acht Wochen danach, das zahlt die KK...daher kein Geld vom Amt. Danach folgt meist deine Elternzeit, folglich musst du nach der Geburt Elterngeld beantragen. Das kriegts du ja im Normfall 1-2 Jahre. Danach, sobald du dem AA wieder zur Verfügung stehst, d.h. dein Kind ist "fremdbetreut", kannst du ALG 1 beantragen. Findest du keinen Platz für Krippe o.ä. kommt nur H4 in Frage....soweit verstanden??
marykay
165 Beiträge
21.06.2013 14:39
Elterngeld müsstest du eigentlich trotzdem bekommen, allerdings nur den regelsatz von 300 euro. Genau so wie mutterschaftsgeld (13 € pro tag). Mir wurde es auch so gesagt, dass wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, man nur hartz 4 beantragrn kann. Wohngeld müsstest du aber auch beantragen können und wenn dein baby dann da ist auch eventuell Kindergeldzuschlag.
marykay
165 Beiträge
21.06.2013 14:41
Achja.. dein Vertrag läuft ja noch bis September .. hab ich nicht dran gedacht.
LeonsMami
5392 Beiträge
21.06.2013 14:42
Zitat von fiosa:

Wenn dein Vertrag Sep. ausläuft und du im Okt dein Baby kriegst steht dir erst mal Mutterschaftsgeld zu, sechs Wochen vor Geburt und acht Wochen danach, das zahlt die KK...daher kein Geld vom Amt. Danach folgt meist deine Elternzeit, folglich musst du nach der Geburt Elterngeld beantragen. Das kriegts du ja im Normfall 1-2 Jahre. Danach, sobald du dem AA wieder zur Verfügung stehst, d.h. dein Kind ist "fremdbetreut", kannst du ALG 1 beantragen. Findest du keinen Platz für Krippe o.ä. kommt nur H4 in Frage....soweit verstanden??

aber ich denke nicht, dass sie sich mit dem mutterschaftsgeld über wasser halten kann. und das elterngeld wird ja bei 25 std auch nciht sooo toll ausfallen. also musst du zusätzlich h4 beantragen. es wird allerdings alles bei h4 angerechnet. mutterschafts-, eltern- und kindergeld. lebst du mit dem papa zusammen? Und hat er einkünfte??
Maus10.02.1991
81 Beiträge
21.06.2013 14:45
Vielen dank erstmal für eure Antworten
Das bedeutet also für mich, ich bekomm nach diesem Mutterschaftsgeld nur 300€ Elterngeld ??? und vllt Wohngeld...
Na das sind ja echt heiße Aussichten
Gismo0815
1924 Beiträge
21.06.2013 14:46
Hallo, bei mir war es so ich hatte ET Mitte Dezember und mein Vertrag lief bis Juli. Ich habe dann ALG I bekommen, dieses wurde dann aufgehoben als ich ab November Mutterschaftsgeld bekommen habe. Und ab Geburt habe ich Elterngeld erhalanten, da dieses ja nicht reichte gab es dann aufstockend ALG II.

Bei dir wird aber denke ich mal ALG I wegfallen.
Ich denke das du dann Mutterschaftsgeld und Elterngeld bekommen wirst, da das ja nicht reicht, bzw Mutterschaftsgeld ist ja nur bis ein paar Wochen nach der Geburt und Elterngeld entweder 1 oder 2 Jahre musst du dann ALG II beantragen.

LG
BratHühnchen
264 Beiträge
21.06.2013 14:49
Zitat von Maus10.02.1991:

Hallo meine Lieben
bin neu hier und hoffe mir kann jemand helfen.
Meine momentane Situation ist sehr kompliziert und trotz mehrfacher Anfrage beim Amt usw. kann mir keiner eine gescheite Auskunft geben.

Also zu meinem Problem:

Ich bin 22, gelernte Friseurin in der 24. SSW und mometan noch für 25 Std./ pro Woche angestellt in einem Friseursalon.
Mein Vertrag läuft Ende September dort aus und wird natürlich auf Grund der Schwangerschaft nicht verlängert.
Der errechnete Geburtstermin meiner Kleinen ist erst Mitte Oktober.

Normal würde ich doch mit Beendigung des Vertrages Arbeitslosengeld bekommen, immerhin bin ich schon seit mehr als zwei Jahren im dem Geschäft angestellt gewesen.
Jetzt sagte mir heute die Dame beim Amt das ich kein Arbeitslosengeld bekommen würde, da man mich, wenn das Kind da ist, nicht in eine andere Arbeitsstelle weiter vermitteln könnte.
Das einzige was sie mir geben würden wäre Hartz 4 , so hab ich das jetzt verstanden.

Klar ist das ich ja aufjedenfall Kindergeld bekomme, wie sieht es mit Elterngeld aus????
Und bekomm ich wirklich auf Grund dessen kein Arbeitslosengeld???
Wäre schon ne ziemlich miese Nummer, denn wenn ich das richtig verstanden habe würde ich wenn ich nicht schwanger wäre welches bekommen. Momentan hab ich echt Existenzängste , weil ich nicht weis wie ich Wohnung usw. ab Ende September finanzieren soll.

Wäre echt toll wenn mir jemand helfen könnte.
Danke schon mal im Vorraus




huhu
ich habe dein post gelesen, ich war fast in der selben situation wie du.
du bekommst solange alg bis du in mutterschutz gehst. das ist 6 wochen vor ET.
dann bekommst du mutterschaftsgeld bis 8 wochen nach geburt. und dann elterngeld. das elterngeld bezieht sich dann auf das letzte jahr, was du für ein netto einkommen hattest.
ich hoffe, ich konnte dir einwenig helfen.
ich wünsche dir noch alles gute
Maus10.02.1991
81 Beiträge
21.06.2013 14:50
Nein, leben noch nicht zusammen. Haben es aber in naher Zukunft vor, ist ja dann auch viel schöner wenn wir beide die Kleine zusammen groß ziehen können.
Ja er arbeitet als Schreiner und unterstützt mich so gut es kann.
Verdient aber auch nicht gerade viel...
marykay
165 Beiträge
21.06.2013 14:50
Ich frag mich nur, was denn mit dem Vater ist. Der ist doch auch unterhaltspflichtig. Dann würde es doch schon wieder ganz anders aussehen ..
marykay
165 Beiträge
21.06.2013 14:51
Achso ok
Maus10.02.1991
81 Beiträge
21.06.2013 14:55
BartHühnchen du hast mir sehr geholfen.
Wenn sich des Elterngeld doch auf meinen Nettoverdienst beziehen sollte sind es ja dann wesentlich mehr als 300€ und mir geht nicht mehr ganz so die Arschklammer
kirsty
1659 Beiträge
21.06.2013 15:00
Also bei mir war das so. ich hatte 2 jahre gearbeitet und mein arbeitsvertrag lief auf Grund meiner Schwangerschaft aus. Ich habe 2monate arbeitslosengeld bekommen. Im Mutterschutz wurde ich von der Krankenkausse bezahlt also 4 wochen vor der geburt und die 8 wochen danach. jetzt mache ich 2 jahre elternzeit was natürlich von meinem Durchschnittslohn der letzten 12monate berechet wird, die ich gearbeitet habe.3 monate bevor die elternzeit ausläuft muß ich mich beim arbeitsamt wieder arbeitssuchend melden und bekomme dann noch die letzten 10Monate arbeitslosengeld, die mir zustehen, falls ich nicht sofort arbeit finde. ( Also 2monate vor dem Mutterschutz + 10 Monate nach der elternzeit = 1 Jahr arbeitslosengeld) falls du 3 Jahre Elternzeit nehmen möchtest, kannst du das dritte Jahr mit Harz 4 unterstützt werden. ( Falls du alleinerziehend bist, soweit ich weiß) und hast danach immer noch anspruch auf dein Arbeitslosengeld. Der Arbeitslosengeld anspruch endet nach 4 Jahren.
21.06.2013 15:02
Das Elterngeld wird mehr sein. Die berechnen ja mit dem Einkommen aus den letzten 12 Monaten und Monate ohne Einkommen werden mit 0€ gerechnet.
Ich hatte 7 Monate Einkommen und davor die 5 Monate war ich noch in der Schule. Habe dann auch mehr als nur den Mindestbetrag bekommen
fiosa
2971 Beiträge
21.06.2013 15:03
Elterngeld wird ähnlich wie ALG 1 berechnet und da du vorher gearbeitet hast bekommst du mehr als den Pflichtteil....lass dich doch mal bei Caritas o.ä. Sozialverein beraten, die können dir durch dieses ganze Wirrwarr sicher helfen und dir Tipps geben wo du was beantragen kannst.
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