Mütter- und Schwangerenforum

Pfändungsankündigung!?

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29.02.2012 12:45
Als erstes wird ein Titel vor Gericht erwirkt, mit dem man die Zwangsvollstreckung einleitet. Dann wird in der Regel zunächst der Gerichtsvollzieher beauftragt, der dann zu dir kommt und schaut, ob er was pfänden kann... wenn du ihn nicht reinlässt oder wenn du nichts zu pfänden hast, dann wird er dich zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auffordern. Wenn du auch die verweigerst, kann eine Zwangshaft beantragt werden. Die eidesstattliche Versicherung ist ein Vermögensverzeichnis wo alles drin steht, was du hast. damit sehen die Gläubiger, was sie pfänden können.
29.02.2012 12:46
Zitat von Valeria:

Zitat von NadineW:

Sein Chef? Was hat der denn damit zu tun?
Wann ist denn der angekündigte Termin? Ist das bald?

Mein Freund arbeitet beim Bund da da macht das der Chef hat er aber schonmal gesagt...
Termin haben die nicht gesagt ich fragte nur wann das schreiben kam und er meinte letzte woche irgendwann und drin stand 3Tage...ob werktage ka...Ich meinte auch zu ihn wieso er mir nix sagte da meinte er damit ich mich nicht verrückt mache...Häää lieber so als wenn ich es entdecke..Ich bleib auch dran...


Es kann auch zu einer Lohnpfändung kommen - davon geh ich aus, wenn er beim Bund arbeitet. Dann wird dem Bund eine Pfändung zugestellt, der Arbeitgeber berechnet den pfändbaren Teil des Lohns und zahlt diesen an die Gläubiger und den Rest an euch.
NickyDD
3220 Beiträge
29.02.2012 13:35
Zitat von anibaS:

Es kommt darauf an, was sie pfänden wollen. Es kann auch passieren, das die Gläubiger dein Konto pfänden, was dann so viel bedeutet, dass du über dein Konto nicht mehr verfügen kannst und auch keine Daueraufträge mehr runter gehen, was dann zur Folge hat, dass du evtl. mit Vermieter Probleme bekommst, weil die Miete nicht abgebucht wird etc...


Wenn sie kein gemeinsames Konto haben oder sein Geld auf ihr Konto geht, wird da gar nichts gepfändet. Mit welchem Recht auch?
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