Mütter- und Schwangerenforum

Pfändungsankündigung!?

Gehe zu Seite:
27.02.2012 15:08
Zitat von Valeria:

Zitat von FleurMum:

Und warum will dein Freund mit dir darüber nicht reden?

Ich kann es dir nicht sagen Wieso er darüber nicht reden will ich habe auch totale angst

Aber wenn ich Du wäre...würde ich mit ihm reden und zwar Klartext!
weil so geht das ja nicht,wie stellt er sich das vor
Bege83
1277 Beiträge
27.02.2012 15:09
Um pfänden zu können muss es einen Titel geben. Urteil oder Vollstreckungsbescheid. Wenn der Gläubiger das schon hat kann er pfänden, das heißt den Gerichtsvollzieher zu euch schicken der guckt ob/was bei euch zu holen ist. Wenn ihr ihn nicht rein lasst, werdet ihr zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen bei der ihr eure wirtschaftlichen Verhältnisse wahrheitsgemäß offen legen müsst. Wenn ihr das nicht tut kann ein Haftbefehl erlassen werden.
27.02.2012 15:10
Zitat von FleurMum:

Zitat von Valeria:

Zitat von FleurMum:

Und warum will dein Freund mit dir darüber nicht reden?

Ich kann es dir nicht sagen Wieso er darüber nicht reden will ich habe auch totale angst

Aber wenn ich Du wäre...würde ich mit ihm reden und zwar Klartext!
weil so geht das ja nicht,wie stellt er sich das vor

Ich will das ja auch heute abend ansprechen...ich hoffe nur das er mit mir auch darüber spricht..er ist so verschlossen was sowas angeht :/
27.02.2012 15:11
Zitat von Valeria:

Zitat von FleurMum:

Zitat von Valeria:

Zitat von FleurMum:

Und warum will dein Freund mit dir darüber nicht reden?

Ich kann es dir nicht sagen Wieso er darüber nicht reden will ich habe auch totale angst

Aber wenn ich Du wäre...würde ich mit ihm reden und zwar Klartext!
weil so geht das ja nicht,wie stellt er sich das vor

Ich will das ja auch heute abend ansprechen...ich hoffe nur das er mit mir auch darüber spricht..er ist so verschlossen was sowas angeht :/

Ja aber er hat die Rechnung doch gemacht...wenn ich einen Fehler mache kann ich den Kopf doch nicht in den Sand stecken,und denken das regelt sich von alleine. Vorallem ist das auch noch super peihnlich...
dem würde ich was erzählen
NickyDD
3220 Beiträge
27.02.2012 15:12
Wenn du den Betrag nicht innerhalb der 3 Tage zahlst, wird die Pfändung ins bewegliche Vermögen und (meist, nicht immer), falls kein pfändbares Vermögen da ist, Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung folgen.

Es wäre ziemlich dämlich, den Gerichtsvollzieher nicht reinzulassen Wenn du ihm Zutritt verweigerst, kommt er mit Schlüsseldienst (und evtl. Polizei) wieder und macht die Wohnung einfach auf. Die Befugnis steht ihm gesetzlich zu.

Ich an eurer Stelle würde mich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, ihm die Lage erklären und eine Ratenzahlung anbieten. Wenn er darauf nicht eingeht, kommt ihr um die Pfändung nicht drum herum.

Das Ding an der ganzen Sache ist, dass der GV auch deine Sachen pfänden wird, denn er prüft keine Eigentumsverhältnisse. Die kannst du dir zwar wiederholen, aber das dauert und ist nervig. Es wäre also angebracht, den Gläubiger zu kontaktieren.
27.02.2012 15:13
Zitat von FleurMum:

Zitat von Valeria:

Zitat von FleurMum:

Zitat von Valeria:

Zitat von FleurMum:

Und warum will dein Freund mit dir darüber nicht reden?

Ich kann es dir nicht sagen Wieso er darüber nicht reden will ich habe auch totale angst

Aber wenn ich Du wäre...würde ich mit ihm reden und zwar Klartext!
weil so geht das ja nicht,wie stellt er sich das vor

Ich will das ja auch heute abend ansprechen...ich hoffe nur das er mit mir auch darüber spricht..er ist so verschlossen was sowas angeht :/

Ja aber er hat die Rechnung doch gemacht...wenn ich einen Fehler mache kann ich den Kopf doch nicht in den Sand stecken,und denken das regelt sich von alleine. Vorallem ist das auch noch super peihnlich...
dem würde ich was erzählen

Ich weiß es wirklich nicht wieso er sowas denkt er hatte mal ein Mahnverfahren Brief erhalten und da wollte er ein Wiederspruch einlegen den zettel hab ich heute gefunden Leer...Und nun das
27.02.2012 15:15
Zitat von NickyDD:

Wenn du den Betrag nicht innerhalb der 3 Tage zahlst, wird die Pfändung ins bewegliche Vermögen und (meist, nicht immer), falls kein pfändbares Vermögen da ist, Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung folgen.

Es wäre ziemlich dämlich, den Gerichtsvollzieher nicht reinzulassen Wenn du ihm Zutritt verweigerst, kommt er mit Schlüsseldienst (und evtl. Polizei) wieder und macht die Wohnung einfach auf. Die Befugnis steht ihm gesetzlich zu.

Ich an eurer Stelle würde mich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, ihm die Lage erklären und eine Ratenzahlung anbieten. Wenn er darauf nicht eingeht, kommt ihr um die Pfändung nicht drum herum.

Das Ding an der ganzen Sache ist, dass der GV auch deine Sachen pfänden wird, denn er prüft keine Eigentumsverhältnisse. Die kannst du dir zwar wiederholen, aber das dauert und ist nervig. Es wäre also angebracht, den Gläubiger zu kontaktieren.

Auch wenn ich alleine zuhause bin Ohh man hab ich jetzt Angst
Sternenvogel
11894 Beiträge
27.02.2012 15:18
Wie schon geschrieben wurde. GV musst du rein lassen, bei weigerung der offenlegung der wirtschaftlichen verhältnisse droht auch beugehaft.
wenn nix da ist, dann kann er die EV verlangen. Pfändung ist auch auf das Gehaltskonto möglich - schimpft sich dann Lohnpfändung und ist direkt beim Arbeitgeber - nicht so schön.
Deine Sachen darf er nicht pfänden, in der Regel nehmen die aber nicht wirklich was mit - außer Schmuck oder Bargeld.
Bei teuren Möbeln oder Kunst sieht es schon anders aus - Fernseher, Küchen etc dürfen nicht gepfändet werden.

Der Vorschlag mit der Ratenzahlung an den Gläubiger wurde ja schon gemacht.
Und du brauchst vor dem GV keine Angst haben - sind auch nur menschen und die meisten sind auch sehr nett. Haben halt keinen so schönen Job.
sunrisefranzi
3817 Beiträge
27.02.2012 15:18
Zitat von Valeria:

Zitat von NickyDD:

Wenn du den Betrag nicht innerhalb der 3 Tage zahlst, wird die Pfändung ins bewegliche Vermögen und (meist, nicht immer), falls kein pfändbares Vermögen da ist, Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung folgen.

Es wäre ziemlich dämlich, den Gerichtsvollzieher nicht reinzulassen Wenn du ihm Zutritt verweigerst, kommt er mit Schlüsseldienst (und evtl. Polizei) wieder und macht die Wohnung einfach auf. Die Befugnis steht ihm gesetzlich zu.

Ich an eurer Stelle würde mich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, ihm die Lage erklären und eine Ratenzahlung anbieten. Wenn er darauf nicht eingeht, kommt ihr um die Pfändung nicht drum herum.

Das Ding an der ganzen Sache ist, dass der GV auch deine Sachen pfänden wird, denn er prüft keine Eigentumsverhältnisse. Die kannst du dir zwar wiederholen, aber das dauert und ist nervig. Es wäre also angebracht, den Gläubiger zu kontaktieren.

Auch wenn ich alleine zuhause bin Ohh man hab ich jetzt Angst

Gerichtsvollzieher sind auch nur Menschen! Es ist ja nicht so, als ob aufeinemal die Russenmafia bei dir vor der Tür steht!
Solltgest du alleine sein, schildere die Situation und mit den meisten denk ich kann man reden, wenn man sich nicht total doof anstellt.
Rede mit deinem Freund! Um wieviel geht es denn?? Also wieviel müsst ihr bezahlen? Danach richtet sich dann ja auch, was sie pfänden würden!
27.02.2012 15:23
Zitat von sunrisefranzi:

Zitat von Valeria:

Zitat von NickyDD:

Wenn du den Betrag nicht innerhalb der 3 Tage zahlst, wird die Pfändung ins bewegliche Vermögen und (meist, nicht immer), falls kein pfändbares Vermögen da ist, Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung folgen.

Es wäre ziemlich dämlich, den Gerichtsvollzieher nicht reinzulassen Wenn du ihm Zutritt verweigerst, kommt er mit Schlüsseldienst (und evtl. Polizei) wieder und macht die Wohnung einfach auf. Die Befugnis steht ihm gesetzlich zu.

Ich an eurer Stelle würde mich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, ihm die Lage erklären und eine Ratenzahlung anbieten. Wenn er darauf nicht eingeht, kommt ihr um die Pfändung nicht drum herum.

Das Ding an der ganzen Sache ist, dass der GV auch deine Sachen pfänden wird, denn er prüft keine Eigentumsverhältnisse. Die kannst du dir zwar wiederholen, aber das dauert und ist nervig. Es wäre also angebracht, den Gläubiger zu kontaktieren.

Auch wenn ich alleine zuhause bin Ohh man hab ich jetzt Angst

Gerichtsvollzieher sind auch nur Menschen! Es ist ja nicht so, als ob aufeinemal die Russenmafia bei dir vor der Tür steht!
Solltgest du alleine sein, schildere die Situation und mit den meisten denk ich kann man reden, wenn man sich nicht total doof anstellt.
Rede mit deinem Freund! Um wieviel geht es denn?? Also wieviel müsst ihr bezahlen? Danach richtet sich dann ja auch, was sie pfänden würden!

knapp 500€ ich habe auch mehr angst davor das er mich anlügt und die doch vor der Tür stehen weil sollte es so kommen bin ich mit meinen nerven am ende und muss mich trennen
NickyDD
3220 Beiträge
27.02.2012 15:29
Zitat von Valeria:

Zitat von NickyDD:

Wenn du den Betrag nicht innerhalb der 3 Tage zahlst, wird die Pfändung ins bewegliche Vermögen und (meist, nicht immer), falls kein pfändbares Vermögen da ist, Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung folgen.

Es wäre ziemlich dämlich, den Gerichtsvollzieher nicht reinzulassen Wenn du ihm Zutritt verweigerst, kommt er mit Schlüsseldienst (und evtl. Polizei) wieder und macht die Wohnung einfach auf. Die Befugnis steht ihm gesetzlich zu.

Ich an eurer Stelle würde mich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, ihm die Lage erklären und eine Ratenzahlung anbieten. Wenn er darauf nicht eingeht, kommt ihr um die Pfändung nicht drum herum.

Das Ding an der ganzen Sache ist, dass der GV auch deine Sachen pfänden wird, denn er prüft keine Eigentumsverhältnisse. Die kannst du dir zwar wiederholen, aber das dauert und ist nervig. Es wäre also angebracht, den Gläubiger zu kontaktieren.

Auch wenn ich alleine zuhause bin Ohh man hab ich jetzt Angst


Jup, auch wenn du da bist. Wenn der GV unangemeldet kommt, um die Pfändung vorzunehmen, musst du ihn nicht reinlassen. Doch wenn er sich anmeldet, machst entweder du, dein Freund oder der GV die Tür auf. Ich kenne aus beruflichen Gründen einige Gerichtsvollzieher und denen ist es egal, ob wer zu Hause ist oder nicht. Die meisten kommen einmal unangemeldet, einmal angemeldet und wenn dann noch keiner da ist, machen sie beim 3. Mal die Tür auf.

Um Zeit zu schinden, kannst du bei unangemeldetem Auftauchen natürlich den Zutritt verweigern, aber sonderlich hilfreich ist es natürlich nicht, weil - wie schon gesagt - die Pfändung dann vll. ein oder zwei Wochen aufgeschoben wird.
Minibeanymachine
4514 Beiträge
27.02.2012 15:50
Du musst den Gerichtsvollzieher nicht reinlassen, wenn Du nicht der Schuldner bist. Deine Sachen dürfen auch nicht verpfändet werden und du musst auch keine Zahlungen leisten oder irgendetwas unterschreiben.
Allerdings kann es sein, dass die Tür irgendwann aufgesperrt wird, wenn dein freund nicht aufmacht. würde ihn dazu zwingen sich drum zu kümmern
27.02.2012 15:54
Zitat von Minibeanymachine:

Du musst den Gerichtsvollzieher nicht reinlassen, wenn Du nicht der Schuldner bist. Deine Sachen dürfen auch nicht verpfändet werden und du musst auch keine Zahlungen leisten oder irgendetwas unterschreiben.
Allerdings kann es sein, dass die Tür irgendwann aufgesperrt wird, wenn dein freund nicht aufmacht. würde ihn dazu zwingen sich drum zu kümmern

Wenn ich das mal könnte er sagt zu mir das er das klärt etc ich glaube das natürlich weil ich ihn vertraue..Nur hab ich angst das er es nur sagt...Weil er anscheind die meiste Zeit vorm PC hockt und da mehr Interesse hat
NadineW
2761 Beiträge
27.02.2012 15:57
Wenn dein Freund nicht mit dir darüber reden will und du Angst hast dem GV alleine die Tür zu öffnen, würde ich wohl meine wichtigsten Sachen schnappen und an dem Tag nicht Zuhause sein.
Wenn er die Sachen von dem Freund dann pfändet, wäre mir das dann sowas von egal.
Aber ich hoffe sehr für euch, dass er doch noch den Mund auf macht und vielleicht bis dahin mit dem Gläubiger noch eine Ratenzahlung bespricht und euch der Besuch vom GV erspart bleibt.
NadineW
2761 Beiträge
27.02.2012 15:58
Zitat von Valeria:

Zitat von Minibeanymachine:

Du musst den Gerichtsvollzieher nicht reinlassen, wenn Du nicht der Schuldner bist. Deine Sachen dürfen auch nicht verpfändet werden und du musst auch keine Zahlungen leisten oder irgendetwas unterschreiben.
Allerdings kann es sein, dass die Tür irgendwann aufgesperrt wird, wenn dein freund nicht aufmacht. würde ihn dazu zwingen sich drum zu kümmern

Wenn ich das mal könnte er sagt zu mir das er das klärt etc ich glaube das natürlich weil ich ihn vertraue.. Nur hab ich angst das er es nur sagt...Weil er anscheind die meiste Zeit vorm PC hockt und da mehr Interesse hat

Dann soll er sich vor deinen Augen und Ohren darum kümmern! Und sorry.. vertrauen würde ich ihm in dem Punkt dann zumindest nicht mehr. Heißt ja nicht, dass du ihm komplett nicht mehr vertrauen kannst, aber du siehst ja, dass er sich nicht oder nicht ausreichend darum kümmert.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 3 mal gemerkt