Mütter- und Schwangerenforum

Peinlich - jetzt Geld erfragen?

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Anonym 1 (211545)
0 Beiträge
22.10.2024 19:59
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Anonym 1 (211545):

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Anonym 1 (211545):

...


Also war das Schwarzgeld. Da wirst du kein Recht mehr haben, das Geld zu bekommen.

Wärst du sozialversicherungspflichtig dort angestellt, hätte der AG Ärger bekommen können das er kein Geld abgeführt hat (Stichwort Sozialbetrug). Somit wirst du nicht viel machen können. Das hättest du sofort melden müssen!
Nein, es war kein Schwarzgeld !!!!
Damit ich nicht länger unter üblem Verdacht stehe, will ich es jetzt doch erklären. Dieses Geld war die sogenannte Übungsleiterpauschale für von mir abgehaltene Stunden von Februar bis Juli 2022 und war somit steuerfrei. Du kannst gerne googeln, was es mit dieser Übungsleiterpauschale rechtlich auf sich hat.
Hauptamtlich hatte ich damals einen anderen Job.


Das war kein Verdacht! Das war eine wartungsfreie Aussage! Auch eine Überleitungspauschale muss auf der Gehaltsabrechnung stehen und auch in der Elster Bescheinigung. Und bei einem Minijob darfst du auch nicht diese Summe so ausgezahlt bekommen. Da musst du aufpassen! Aber allem voran dein AG.
Ich habe jahrelang von meinen Übungsstunden-AG keine Gehaltsabrechnung und keine Elster-Bescheinigung bekommen. Ich habe aber jeden Cent der Übungsleiterpauschale immer sauber über meinen Steuerberater angegeben.

Damals hatte ich noch einen anderen AG mit normalen Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung etc.
Ella-Bella
2896 Beiträge
22.10.2024 20:55
Hier mal ein bisschen gefährliches Halbwissen von Google:
„Im Rahmen der Arbeitsvergütung gilt für alle geschuldeten geldwerten Leistungen nach § 195 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Gleichgültig ist hierbei die Rechtsgrundlage, auf der der Anspruch beruht.“

Ich würde es auf jeden Fall ansprechen. Erst recht, wenn ihr das Geld gerade gut gebrauchen könnt. Peinlich hin oder her. Es steht dir ja zu. Zur Not mal beim Betriebsrat/Anwalt nachfragen.
DieOhneNamen
29118 Beiträge
22.10.2024 21:26
Zitat von Anonym 1 (211545):

Zitat von DieOhneNamen:

....
Ich frag mich aber auch,wie einem eine solche Summe nicht auffällt?

Lg

Danke für deine Erklärung mit den Fristen.

Ich selber frage mich auch, wie mir so eine hohe fehlende Summe nicht aufgefallen ist. Es ist einfach unverzeihlich. Deshalb ist es mir ja jetzt auch so sehr extrem peinlich.

Es hat jahrelang mit der Auszahlung super funktioniert. Außerdem hatte ich zu der Zeit privat ein sehr großes Problem. Mehr möchte ich dazu nicht sagen. Trotzdem ist meine Nachlässigkeit unentschuldbar.


Vielleicht gibt Esel noch ne Chance und du kriegst es zurück.
Ich drücke dir die Daumen.

Peinlich muss es dir nicht sein.
Ich habe schon die verrücktesten Lebenssituation gehabt, würd man es selbst nicht erleben, könnte man es kaum glauben,daher sei nicht zu hart mit dir selbst
Choco
4237 Beiträge
23.10.2024 00:15
Müsste hier nicht die ganz „stinknormale“ Verjährungsfrist für Ansprüche von 3 Jahren gelten?

Ich würde das definitiv beim AG ansprechen.
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