Mutterschaftsgeld zuenden und nun?
30.05.2016 13:02
Hallo ihr lieben,
ich habe eine Frage an Euch und erleute mal eben meine momentane Situation, vielleicht kann mir ja jemand einen Tip oder Rat geben was wir machen könnten.
Mein Elterngeld endet am 08.07.16 ich habe mir das auf 1 Jahr auszahlen lassen. Ich hatte nun mein Gespräch beim Arbeitgeber und so wie er mir das vorgeschlagen hat klappt es einfach nicht. Er hat mir vorgeschlagen, ich könnte als Springer wieder kommen. Denn VZ möchte ich nicht, aber ohne geht nun auch nicht. Als Springer würde heißen er ruft an und ich muss kommen, entweder nächster tag oder übernächsten quasi. Meine Schwiegermutter wird die Betreuung übernehmen bis das der Lütte reif genug für die Kita ist. Nun kann ich ihr sowas aber schlecht zumuten, und auch finanziell würde es ja dann sehr schwanken. Er meinte entweder muss ich mal viel aushelfen oder eben nichts machen. Wir haben nun am 30.4 geheiratet auch noch. Nun meine Frage.
steht mir überhaupt was zu???? Oder muss mein "nun" Mann mich finanziell aushalten??? Aber was ist wenn es nicht wirklich reicht, dh wenn ich alles abgezogen habe und uns summe x zum Leben nur noch bleibt das aber eng ist??
Ich möchte mir auf jeden Fall was anderes nun suchen, auch wenn es dann das aus für meinen Beruf ist. Denn ich werde leider nie wieder Fuß fassen können.... Aber dafür habe ich einen wunderbaren Sohn und Mann nun
ich habe eine Frage an Euch und erleute mal eben meine momentane Situation, vielleicht kann mir ja jemand einen Tip oder Rat geben was wir machen könnten.
Mein Elterngeld endet am 08.07.16 ich habe mir das auf 1 Jahr auszahlen lassen. Ich hatte nun mein Gespräch beim Arbeitgeber und so wie er mir das vorgeschlagen hat klappt es einfach nicht. Er hat mir vorgeschlagen, ich könnte als Springer wieder kommen. Denn VZ möchte ich nicht, aber ohne geht nun auch nicht. Als Springer würde heißen er ruft an und ich muss kommen, entweder nächster tag oder übernächsten quasi. Meine Schwiegermutter wird die Betreuung übernehmen bis das der Lütte reif genug für die Kita ist. Nun kann ich ihr sowas aber schlecht zumuten, und auch finanziell würde es ja dann sehr schwanken. Er meinte entweder muss ich mal viel aushelfen oder eben nichts machen. Wir haben nun am 30.4 geheiratet auch noch. Nun meine Frage.
steht mir überhaupt was zu???? Oder muss mein "nun" Mann mich finanziell aushalten??? Aber was ist wenn es nicht wirklich reicht, dh wenn ich alles abgezogen habe und uns summe x zum Leben nur noch bleibt das aber eng ist??
Ich möchte mir auf jeden Fall was anderes nun suchen, auch wenn es dann das aus für meinen Beruf ist. Denn ich werde leider nie wieder Fuß fassen können.... Aber dafür habe ich einen wunderbaren Sohn und Mann nun
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30.05.2016 13:05
wielang warst du denn vor der elternzeit beschäftigt? davon abhängig ist ob du arbeitslosengeld 1 bekommst und wie hoch dieses sein wird.
30.05.2016 13:11
in den Betrieb 6 Jahre vollzeit. Aber bekomm ich das denn wenn ich Verheiratet bin? Ich möchte ja wieder Nebenbei arbeiten schnellst möglich
30.05.2016 13:18
alg 1 ist unabhängig vom Verdienst des Partners. Allerdings muss man dann dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen.
30.05.2016 13:37
Darf ich fragen wieso du nur 1 jahr beantragt hast?
Ich kann es jedem immer nur raten immer 3 Jahre zu nehmen! Nach einem Jahr kann der Chef halt verlangen das du vollzeit kommst, so hättest du dir Teilzeit in Ruhe was suchen können woanders und bist noch krankenversichert. Jetzt musst du dich schnell familienversichern und dein Chef kündigt dich oder du musst kündigen.
Habt ihr vorher nicht drüber gesprochen wann du wieder kommst?
Ich habe zb 3 Jahre beantragt und sofort vereinbart auf teilzer nach 1 jahr wiederzukommen. Gehe jetzt 15 Stunden die kleine ist bei der tamu. Als Springer würde ich nlcht. Gehst du leider nicht vollzeit, muss dein Chef dir keine Teilzeit Stelle anbieten. Daher niemals nur 1 Jahr beantragen
Ich kann es jedem immer nur raten immer 3 Jahre zu nehmen! Nach einem Jahr kann der Chef halt verlangen das du vollzeit kommst, so hättest du dir Teilzeit in Ruhe was suchen können woanders und bist noch krankenversichert. Jetzt musst du dich schnell familienversichern und dein Chef kündigt dich oder du musst kündigen.
Habt ihr vorher nicht drüber gesprochen wann du wieder kommst?
Ich habe zb 3 Jahre beantragt und sofort vereinbart auf teilzer nach 1 jahr wiederzukommen. Gehe jetzt 15 Stunden die kleine ist bei der tamu. Als Springer würde ich nlcht. Gehst du leider nicht vollzeit, muss dein Chef dir keine Teilzeit Stelle anbieten. Daher niemals nur 1 Jahr beantragen
30.05.2016 13:39
mhh alo ich kann ja nur von mir reden.
Bei meiner ersten Tochter habe ich nur 5 Monate Elternzeit genommen und bin dan wieder arbeiten gegangen. Mein Arbeitsplatz blieb mir somit erhalten.
Beim Zweiten werde ich ein Jahr zuhause bleiben. Mit bleibt dan nicht der Platz sondern ich bekomme die selben stunden die slebe arbeit woanders innerhalb meines Arbeitgebers.
Und alg eins bekommst du unabhängig davon wieveil dein mann verdient oder ob du verhairatet bist.
Also wie gesagt mein Arbeitsvertrag besteht ist allerdings öeffentlicher Diennst weis ja nicht wie das anders ist
Bei meiner ersten Tochter habe ich nur 5 Monate Elternzeit genommen und bin dan wieder arbeiten gegangen. Mein Arbeitsplatz blieb mir somit erhalten.
Beim Zweiten werde ich ein Jahr zuhause bleiben. Mit bleibt dan nicht der Platz sondern ich bekomme die selben stunden die slebe arbeit woanders innerhalb meines Arbeitgebers.
Und alg eins bekommst du unabhängig davon wieveil dein mann verdient oder ob du verhairatet bist.
Also wie gesagt mein Arbeitsvertrag besteht ist allerdings öeffentlicher Diennst weis ja nicht wie das anders ist
30.05.2016 14:09
Was arbeitest du denn?
ALG1 steht dir zu allerdings weiß ich nicht wie es ist wenn du kündigst statt gekündigt wirst.
Hart4 etc steht dir nicht zu da dein Ehepartner dich unterhalten muss (außer aufstockendes H4 falls ihr unter der Grenze liegt).
Läuft nur dein Elterngeld aus oder auch die Elternzeit?
ALG1 steht dir zu allerdings weiß ich nicht wie es ist wenn du kündigst statt gekündigt wirst.
Hart4 etc steht dir nicht zu da dein Ehepartner dich unterhalten muss (außer aufstockendes H4 falls ihr unter der Grenze liegt).
Läuft nur dein Elterngeld aus oder auch die Elternzeit?
30.05.2016 14:29
Ich wurde direkt nach der Elternzeit gekündigt und hatte Anspruch auf 1 Jahr ALG I, trotz verheiratet sein...
Da ich dies vorher schon wusste, habe ich mit meiner Beraterin meine Möglichkeiten besprochen und mich dann für eine Umschulung entschieden...
Wenn es für dich also nicht möglich ist dort wieder VZ zu arbeiten, dann frage deinen Chef ob er dich betriebsbedingt kündigt, dann hast du sofort Anspruch auf ALG I ohne Sperrzeiten.
Es gibt natürlich auch noch die Möglichkeit, dass du selber kündigst und wenn du plausibel begründen kannst, warum eine Rückkehr ausgeschlossen ist, dann könntest du eventuell um eine Sperrzeit rumkommen... Das ist aber leider vom Sachbearbeiter abhängig..
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Da ich dies vorher schon wusste, habe ich mit meiner Beraterin meine Möglichkeiten besprochen und mich dann für eine Umschulung entschieden...
Wenn es für dich also nicht möglich ist dort wieder VZ zu arbeiten, dann frage deinen Chef ob er dich betriebsbedingt kündigt, dann hast du sofort Anspruch auf ALG I ohne Sperrzeiten.
Es gibt natürlich auch noch die Möglichkeit, dass du selber kündigst und wenn du plausibel begründen kannst, warum eine Rückkehr ausgeschlossen ist, dann könntest du eventuell um eine Sperrzeit rumkommen... Das ist aber leider vom Sachbearbeiter abhängig..
30.05.2016 14:40
Klar bekommst du Alg1. Aber nur wenn die Betreuung geregelt ist und du wirklich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn du nur eine Teilzeitstelle suchst, bekommst du das Arbeitslosengeld auch nur anteilig
Lass dich am Besten beim Arbeitsamt beraten, gerade wegen Sperrfristen.
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Lass dich am Besten beim Arbeitsamt beraten, gerade wegen Sperrfristen.
30.05.2016 15:01
mal ne ganz andere frage, die zum thema gehört:
wenn man nicht verheiratet ist, aber 3 Jahre elternzeit nimmt, ist man dann 3 jahre krankenversichert? durch wen?
wenn man nicht verheiratet ist, aber 3 Jahre elternzeit nimmt, ist man dann 3 jahre krankenversichert? durch wen?
30.05.2016 15:17
Zitat von Sonce:
mal ne ganz andere frage, die zum thema gehört:
wenn man nicht verheiratet ist, aber 3 Jahre elternzeit nimmt, ist man dann 3 jahre krankenversichert? durch wen?
wärend der elternzeit bist du beitragsfrei weiterversichert in deiner krankenkasse, ebenfals deine kinder und ggf dein mann fals der bei dir in der versicherung ist.
30.05.2016 15:18
Zitat von -Brünni88:
Zitat von Sonce:
mal ne ganz andere frage, die zum thema gehört:
wenn man nicht verheiratet ist, aber 3 Jahre elternzeit nimmt, ist man dann 3 jahre krankenversichert? durch wen?
wärend der elternzeit bist du beitragsfrei weiterversichert in deiner krankenkasse, ebenfals deine kinder und ggf dein mann fals der bei dir in der versicherung ist.
aber nur wenn man vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.
30.05.2016 15:20
zur te:
meines wissens steht dir alg I nur zu, wenn du auch ne ganztagsbetreuung vorweisen kannst. also kita, tagesmutter oder ne andere person die versichert dein kind nehmen zu können da die bedingung für alg I ist, das du dem arbeitsmarkt zu verfügung stehst.
ob dir alg II zusteht kannst du mit nem alg II-rechner berechnen. kannst du googlen.
wohlmöglich steht dir aber auch wohngeld zu, das ist einfacher zu bentragen. da muss man sich nicht komplett nackig machen.
3. und sinnvollste alternative wäre einfach nen minijob oder teilzeitjob zu suchen.
meines wissens steht dir alg I nur zu, wenn du auch ne ganztagsbetreuung vorweisen kannst. also kita, tagesmutter oder ne andere person die versichert dein kind nehmen zu können da die bedingung für alg I ist, das du dem arbeitsmarkt zu verfügung stehst.
ob dir alg II zusteht kannst du mit nem alg II-rechner berechnen. kannst du googlen.
wohlmöglich steht dir aber auch wohngeld zu, das ist einfacher zu bentragen. da muss man sich nicht komplett nackig machen.
3. und sinnvollste alternative wäre einfach nen minijob oder teilzeitjob zu suchen.
30.05.2016 15:21
Zitat von shelyra:
Zitat von -Brünni88:
Zitat von Sonce:
mal ne ganz andere frage, die zum thema gehört:
wenn man nicht verheiratet ist, aber 3 Jahre elternzeit nimmt, ist man dann 3 jahre krankenversichert? durch wen?
wärend der elternzeit bist du beitragsfrei weiterversichert in deiner krankenkasse, ebenfals deine kinder und ggf dein mann fals der bei dir in der versicherung ist.
aber nur wenn man vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.
ja, klar. davon bin ich jetzt einfach mal ausgegangen
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an sonsten wäre sie als arbeitslose alleinstehende ja über das arbeitsamt versichert oder hätte selbst beiträge einzahlen müssen.
30.05.2016 16:50
Zitat von -Brünni88:
Zitat von shelyra:
Zitat von -Brünni88:
Zitat von Sonce:
mal ne ganz andere frage, die zum thema gehört:
wenn man nicht verheiratet ist, aber 3 Jahre elternzeit nimmt, ist man dann 3 jahre krankenversichert? durch wen?
wärend der elternzeit bist du beitragsfrei weiterversichert in deiner krankenkasse, ebenfals deine kinder und ggf dein mann fals der bei dir in der versicherung ist.
aber nur wenn man vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.
ja, klar. davon bin ich jetzt einfach mal ausgegangen![]()
an sonsten wäre sie als arbeitslose alleinstehende ja über das arbeitsamt versichert oder hätte selbst beiträge einzahlen müssen.
also bei mir ists nun zb. so das mein arbeitsvertrag während der elternzeit ausläuft. ET wäre im Januar und im Mai läuft der Vertrag aus. Wäre ich dann trotzdem weiter beitragsfrei krankenversichert ?
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