Mütter- und Schwangerenforum

Mit 19 Schwanger, was für ein Recht habe ich?

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Krümmelmonster
371 Beiträge
26.07.2011 09:24
Zitat von jessi801:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von jessi801:

du bekommst kindergeld, du bekommst elterngeld und ich gehe jetzt einfach mal davon aus das dein freund arbeitet, dann wird es euch doch reichen, oder?
du bekommst nur solange kindergeld solang du im haushalt deiner elternm lebst für dich selbst!


das stimmt doch gar nicht, ich hasse es wenn man hier falsche Infos weiter gibt nur weil man sich anscheinend selbst nicht auskennt!!! Dann lieber nichts schreiben. Kindergeld bekommt man so lange man sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet bis zum 27. Lebensjahr. Also wenn man nicht mehr zu Hause wohnt muss man es eben selbst beantragen beider Familienkasse!!!

red net , sie schrieb doch sie macht nichts . somit auch kein kindergeld.

Tschuldigung, aber freundlichkeit sollte trotz des Themas auch hier herrschen
(Meine Meinung)
Krümmelmonster
371 Beiträge
26.07.2011 09:26
Zitat von Penelope3582:

Zitat von Krümmelmonster:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von jessi801:

du bekommst kindergeld, du bekommst elterngeld und ich gehe jetzt einfach mal davon aus das dein freund arbeitet, dann wird es euch doch reichen, oder?
du bekommst nur solange kindergeld solang du im haushalt deiner elternm lebst für dich selbst!


das stimmt doch gar nicht, ich hasse es wenn man hier falsche Infos weiter gibt nur weil man sich anscheinend selbst nicht auskennt!!! Dann lieber nichts schreiben. Kindergeld bekommt man so lange man sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet bis zum 27. Lebensjahr. Also wenn man nicht mehr zu Hause wohnt muss man es eben selbst beantragen beider Familienkasse!!!

sorry, wenn ich mich da einmische, aber ich denke, dass du das falsch verstanden hast, hab es auch erst anders interpretiert. Sie meinte das sicherlich, wenn das Kind da ist, dann bekommt sie Kindergeld fürs baby nicht für sich.


nein. lest doch mal ihren letzten Satz, das ist nur auf die TS bezogen und hat rein gar nichts mit ihrem eigenen Kind zu tun, außerdem bekommt man auch selbst Kindergeld wenn man schon ein eigenes Kind hat, wenn wie gesagt die Anspruchsvoraussetzungen stimmen!!!!

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Co ntent/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistun gen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html

sehe gerade, dass sie es geändert haben, nämlich es geht nur noch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr! Selbst wenn man keine Ausbildung und keinen Job hat steht es einem bis zum 21. Lebensjahr zu!

Ok, mein Fehler, sorry
26.07.2011 09:27
Zitat von Krümmelmonster:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von Krümmelmonster:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von jessi801:

du bekommst kindergeld, du bekommst elterngeld und ich gehe jetzt einfach mal davon aus das dein freund arbeitet, dann wird es euch doch reichen, oder?
du bekommst nur solange kindergeld solang du im haushalt deiner elternm lebst für dich selbst!


das stimmt doch gar nicht, ich hasse es wenn man hier falsche Infos weiter gibt nur weil man sich anscheinend selbst nicht auskennt!!! Dann lieber nichts schreiben. Kindergeld bekommt man so lange man sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet bis zum 27. Lebensjahr. Also wenn man nicht mehr zu Hause wohnt muss man es eben selbst beantragen beider Familienkasse!!!

sorry, wenn ich mich da einmische, aber ich denke, dass du das falsch verstanden hast, hab es auch erst anders interpretiert. Sie meinte das sicherlich, wenn das Kind da ist, dann bekommt sie Kindergeld fürs baby nicht für sich.


nein. lest doch mal ihren letzten Satz, das ist nur auf die TS bezogen und hat rein gar nichts mit ihrem eigenen Kind zu tun, außerdem bekommt man auch selbst Kindergeld wenn man schon ein eigenes Kind hat, wenn wie gesagt die Anspruchsvoraussetzungen stimmen!!!!

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Co ntent/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistun gen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html

sehe gerade, dass sie es geändert haben, nämlich es geht nur noch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr! Selbst wenn man keine Ausbildung und keinen Job hat steht es einem bis zum 21. Lebensjahr zu!

Ok, mein Fehler, sorry


macht ja nichts
jessi801
7430 Beiträge
26.07.2011 09:29
Zitat von Penelope3582:

Zitat von jessi801:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von jessi801:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von jessi801:

du bekommst kindergeld, du bekommst elterngeld und ich gehe jetzt einfach mal davon aus das dein freund arbeitet, dann wird es euch doch reichen, oder?
du bekommst nur solange kindergeld solang du im haushalt deiner elternm lebst für dich selbst!


das stimmt doch gar nicht, ich hasse es wenn man hier falsche Infos weiter gibt nur weil man sich anscheinend selbst nicht auskennt!!! Dann lieber nichts schreiben. Kindergeld bekommt man so lange man sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet bis zum 27. Lebensjahr. Also wenn man nicht mehr zu Hause wohnt muss man es eben selbst beantragen beider Familienkasse!!!

red net, sie schrieb doch sie macht nichts . somit auch kein kindergeld.


selbst wenn sie nichts macht steht es ihr bis zum 21. Lebensjahr mindestens zu!!! Hat sie nur keinen Ausbildungsplatz dann sogar bis zum 25. Lebensjahr Erkundige dich bitte mal! Also red du net!!! So und jetzt gehste mal auf die Seite von der Familienkasse und erkundigst dich richtig bevor du weiterhin so eine .........schreibst !!!!

werde du erwachsen, du kannst auch normal schreiben


ja, werde du erst mal erwachsen. Klar kann ich normal schreiben, aber so wie man in den Wald rein ruft so schallt es zurück, sag ich da nur Wer hat denn angefangen mit dem dummen Spruch: Red net???? also wenn du mir blöd kommst kann ich auch dementsprechend darauf reagieren, alles klar

ja schneckerle, alles klar
26.07.2011 09:40
Ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht für ALLE Anspruch auf Kindergeld.
Auch nach 18 Lebensjahr kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden.

Kindergeld kann auch eine beziehen OHNe Ausbildungsplatz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und für ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres.

Kind / Erwachsener kann Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus unter bestimmten Voraussetzungen bezogen werden. zum Beispiel bei Behinderung......

Lg Sweety

Krümmelmonster
371 Beiträge
26.07.2011 09:44
Zitat von jessi801:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von jessi801:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von jessi801:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von jessi801:

du bekommst kindergeld, du bekommst elterngeld und ich gehe jetzt einfach mal davon aus das dein freund arbeitet, dann wird es euch doch reichen, oder?
du bekommst nur solange kindergeld solang du im haushalt deiner elternm lebst für dich selbst!


das stimmt doch gar nicht, ich hasse es wenn man hier falsche Infos weiter gibt nur weil man sich anscheinend selbst nicht auskennt!!! Dann lieber nichts schreiben. Kindergeld bekommt man so lange man sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet bis zum 27. Lebensjahr. Also wenn man nicht mehr zu Hause wohnt muss man es eben selbst beantragen beider Familienkasse!!!

red net, sie schrieb doch sie macht nichts . somit auch kein kindergeld.


selbst wenn sie nichts macht steht es ihr bis zum 21. Lebensjahr mindestens zu!!! Hat sie nur keinen Ausbildungsplatz dann sogar bis zum 25. Lebensjahr Erkundige dich bitte mal! Also red du net!!! So und jetzt gehste mal auf die Seite von der Familienkasse und erkundigst dich richtig bevor du weiterhin so eine .........schreibst !!!!

werde du erwachsen, du kannst auch normal schreiben


ja, werde du erst mal erwachsen. Klar kann ich normal schreiben, aber so wie man in den Wald rein ruft so schallt es zurück, sag ich da nur Wer hat denn angefangen mit dem dummen Spruch: Red net???? also wenn du mir blöd kommst kann ich auch dementsprechend darauf reagieren, alles klar

ja schneckerle, alles klar

Man, muss hier immer direckt geschossen werden, jessi, kann man das nicht normal regeln und nicht solche überflüssigen Sätze wie werd erstmal erwachsen aussen vor lassen?
26.07.2011 09:47
Zitat von Krümmelmonster:

Zitat von jessi801:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von jessi801:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von jessi801:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von jessi801:

du bekommst kindergeld, du bekommst elterngeld und ich gehe jetzt einfach mal davon aus das dein freund arbeitet, dann wird es euch doch reichen, oder?
du bekommst nur solange kindergeld solang du im haushalt deiner elternm lebst für dich selbst!


das stimmt doch gar nicht, ich hasse es wenn man hier falsche Infos weiter gibt nur weil man sich anscheinend selbst nicht auskennt!!! Dann lieber nichts schreiben. Kindergeld bekommt man so lange man sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet bis zum 27. Lebensjahr. Also wenn man nicht mehr zu Hause wohnt muss man es eben selbst beantragen beider Familienkasse!!!

red net, sie schrieb doch sie macht nichts . somit auch kein kindergeld.


selbst wenn sie nichts macht steht es ihr bis zum 21. Lebensjahr mindestens zu!!! Hat sie nur keinen Ausbildungsplatz dann sogar bis zum 25. Lebensjahr Erkundige dich bitte mal! Also red du net!!! So und jetzt gehste mal auf die Seite von der Familienkasse und erkundigst dich richtig bevor du weiterhin so eine .........schreibst !!!!

werde du erwachsen, du kannst auch normal schreiben


ja, werde du erst mal erwachsen. Klar kann ich normal schreiben, aber so wie man in den Wald rein ruft so schallt es zurück, sag ich da nur Wer hat denn angefangen mit dem dummen Spruch: Red net???? also wenn du mir blöd kommst kann ich auch dementsprechend darauf reagieren, alles klar

ja schneckerle, alles klar

Man, muss hier immer direckt geschossen werden, jessi, kann man das nicht normal regeln und nicht solche überflüssigen Sätze wie werd erstmal erwachsen aussen vor lassen?


ich schreib dazu jetzt eh nichts mehr, wird das Beste sein

einfach ignorieren........
jessi801
7430 Beiträge
26.07.2011 09:49
Zitat von Penelope3582:

Zitat von Krümmelmonster:

Zitat von jessi801:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von jessi801:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von jessi801:

Zitat von Penelope3582:

Zitat von jessi801:

du bekommst kindergeld, du bekommst elterngeld und ich gehe jetzt einfach mal davon aus das dein freund arbeitet, dann wird es euch doch reichen, oder?
du bekommst nur solange kindergeld solang du im haushalt deiner elternm lebst für dich selbst!


das stimmt doch gar nicht, ich hasse es wenn man hier falsche Infos weiter gibt nur weil man sich anscheinend selbst nicht auskennt!!! Dann lieber nichts schreiben. Kindergeld bekommt man so lange man sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet bis zum 27. Lebensjahr. Also wenn man nicht mehr zu Hause wohnt muss man es eben selbst beantragen beider Familienkasse!!!

red net, sie schrieb doch sie macht nichts . somit auch kein kindergeld.


selbst wenn sie nichts macht steht es ihr bis zum 21. Lebensjahr mindestens zu!!! Hat sie nur keinen Ausbildungsplatz dann sogar bis zum 25. Lebensjahr Erkundige dich bitte mal! Also red du net!!! So und jetzt gehste mal auf die Seite von der Familienkasse und erkundigst dich richtig bevor du weiterhin so eine .........schreibst !!!!

werde du erwachsen, du kannst auch normal schreiben


ja, werde du erst mal erwachsen. Klar kann ich normal schreiben, aber so wie man in den Wald rein ruft so schallt es zurück, sag ich da nur Wer hat denn angefangen mit dem dummen Spruch: Red net???? also wenn du mir blöd kommst kann ich auch dementsprechend darauf reagieren, alles klar

ja schneckerle, alles klar

Man, muss hier immer direckt geschossen werden, jessi, kann man das nicht normal regeln und nicht solche überflüssigen Sätze wie werd erstmal erwachsen aussen vor lassen?


ich schreib dazu jetzt eh nichts mehr, wir das Beste sein

dann sind wir uns einig, ich auch nicht, hab wegen so nem thema keine lust auf streit oder sonstiges, wenn ich mich unglücklich ausgedrückt habe sorry, war au net bös gemeint das red net, daß is hier bei uns in der gegend so, da fühlt sich keiner angegriffen, andere stadt andere menschen, andere ausdrucksweisen!!!
sollte kein angriff sein.
butjentine
3506 Beiträge
26.07.2011 10:38
was hast du denn vorher gemacht?
diekleene
53976 Beiträge
26.07.2011 10:41
Zitat von jessi801:

du bekommst kindergeld, du bekommst elterngeld und ich gehe jetzt einfach mal davon aus das dein freund arbeitet, dann wird es euch doch reichen, oder?
du bekommst nur solange kindergeld solang du im haushalt deiner elternm lebst für dich selbst!

das ist falsch!!!
ich lebe auch nicht mehr zu hause und das schon seit 3 jahren. das weis die kindergeldstelle auch und ich bekomme es bis 25 da ich in ausbildung bin
und bei meinem freund ist es das selbe
26.07.2011 10:45
Zitat von diekleene:

Zitat von jessi801:

du bekommst kindergeld, du bekommst elterngeld und ich gehe jetzt einfach mal davon aus das dein freund arbeitet, dann wird es euch doch reichen, oder?
du bekommst nur solange kindergeld solang du im haushalt deiner elternm lebst für dich selbst!

das ist falsch!!!
ich lebe auch nicht mehr zu hause und das schon seit 3 jahren. das weis die kindergeldstelle auch und ich bekomme es bis 25 da ich in ausbildung bin
und bei meinem freund ist es das selbe


ja, das weiß sie mittlerweile, es wurde schon aufgeklärt!
26.07.2011 21:16
wenn du nicht arbeiten gehst is kla das du kein kindergeld bekommst.
26.07.2011 22:45
Zitat von Strawberrybaby:

wenn du nicht arbeiten gehst is kla das du kein kindergeld bekommst.


das ist doch Blödsinn, erkundige dich bitte in dem du letzten Beiträge liest, dann weißt du Bescheid!
26.07.2011 22:59
Wenn du nicht arbeiten warst, wirst du kein Elterngeld bekommen, nur das Kindergeld dann für das Kind. Ansonsten Hartz4 wenn dein Freund nicht zu viel verdient.
Aber geh doch zu Pro Familia, die helfen dir auch! Warum kümmerst du dich jetzt erst drum?
jessi801
7430 Beiträge
26.07.2011 23:01
Zitat von Saluna:

Wenn du nicht arbeiten warst, wirst du kein Elterngeld bekommen, nur das Kindergeld dann für das Kind. Ansonsten Hartz4 wenn dein Freund nicht zu viel verdient.
Aber geh doch zu Pro Familia, die helfen dir auch! Warum kümmerst du dich jetzt erst drum?

doch, sie bekommt dann den mindestsatz von 300,-, sollte sie H4 beantragen wird ihr dies geld halt wieder angerechnet.
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