Mütter- und Schwangerenforum

mindest Elterngeld und 400€ Nebenjob?

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melli24
3260 Beiträge
20.04.2013 22:32
Bis zu welcher Höhe darf ich
dazuverdienen, ohne dass
das Elterngeld gekürzt wird?
Leider gibt es keine Freibeträge. Jeder
Zuverdienst wird auf das Elterngeld ange
-
rechnet, selbst 400-Euro-Jobs. Beispiel:
Eine Frau, die vor der Geburt ein monat
-
liches Nettoeinkommen von 1200 Euro
hatte, bekommt ein Elterngeld von 804
Euro im Monat. Arbeitet sie in Teilzeit für
500 Euro, reduziert sich ihr Elterngeld auf
monatlich 469 Euro. Die Grafinger Fi-
nanzexpertin Stefanie Kühn rechnet vor:
„1200 Euro minus 500 Euro = 700 Euro.
Davon 67 Prozent ergibt 469 Euro Eltern
-
geld. Die Frau hat mit Teilzeitjob also 969
Euro zur Verfügung statt 804 Euro Eltern
-
geld.“ Bettina Gerber, Rechtsanwältin aus
Köln und spezialisiert auf Elternzeit und
Arbeitsrecht, gibt zu bedenken: „Eine Teil
-
zeittätigkeit während des Elterngeldbe
-
zugs lohnt sich finanziell meist nicht.“
Zumal, wenn für die Arbeitszeit noch Kos
-
ten für die Kinderbetreuung entstehen.
1xEllix1
1742 Beiträge
20.04.2013 22:47
Zitat von melli24:

Bis zu welcher Höhe darf ich
dazuverdienen, ohne dass
das Elterngeld gekürzt wird?
Leider gibt es keine Freibeträge. Jeder
Zuverdienst wird auf das Elterngeld ange
-
rechnet, selbst 400-Euro-Jobs. Beispiel:
Eine Frau, die vor der Geburt ein monat
-
liches Nettoeinkommen von 1200 Euro
hatte, bekommt ein Elterngeld von 804
Euro im Monat. Arbeitet sie in Teilzeit für
500 Euro, reduziert sich ihr Elterngeld auf
monatlich 469 Euro. Die Grafinger Fi-
nanzexpertin Stefanie Kühn rechnet vor:
„1200 Euro minus 500 Euro = 700 Euro.
Davon 67 Prozent ergibt 469 Euro Eltern
-
geld. Die Frau hat mit Teilzeitjob also 969
Euro zur Verfügung statt 804 Euro Eltern
-
geld.“ Bettina Gerber, Rechtsanwältin aus
Köln und spezialisiert auf Elternzeit und
Arbeitsrecht, gibt zu bedenken: „Eine Teil
-
zeittätigkeit während des Elterngeldbe
-
zugs lohnt sich finanziell meist nicht.“
Zumal, wenn für die Arbeitszeit noch Kos
-
ten für die Kinderbetreuung entstehen.
melli24
3260 Beiträge
20.04.2013 22:55
Zitat von 1xEllix1:

Zitat von melli24:

Bis zu welcher Höhe darf ich
dazuverdienen, ohne dass
das Elterngeld gekürzt wird?
Leider gibt es keine Freibeträge. Jeder
Zuverdienst wird auf das Elterngeld ange
-
rechnet, selbst 400-Euro-Jobs. Beispiel:
Eine Frau, die vor der Geburt ein monat
-
liches Nettoeinkommen von 1200 Euro
hatte, bekommt ein Elterngeld von 804
Euro im Monat. Arbeitet sie in Teilzeit für
500 Euro, reduziert sich ihr Elterngeld auf
monatlich 469 Euro. Die Grafinger Fi-
nanzexpertin Stefanie Kühn rechnet vor:
„1200 Euro minus 500 Euro = 700 Euro.
Davon 67 Prozent ergibt 469 Euro Eltern
-
geld. Die Frau hat mit Teilzeitjob also 969
Euro zur Verfügung statt 804 Euro Eltern
-
geld.“ Bettina Gerber, Rechtsanwältin aus
Köln und spezialisiert auf Elternzeit und
Arbeitsrecht, gibt zu bedenken: „Eine Teil
-
zeittätigkeit während des Elterngeldbe
-
zugs lohnt sich finanziell meist nicht.“
Zumal, wenn für die Arbeitszeit noch Kos
-
ten für die Kinderbetreuung entstehen.


Aber der Mindestsatz von 300€ bleibt einem erhalten...


ja...aber du darfst von vorne herein nur den mindestsatz von 300 Euro bekommen...und nicht mehr...wenn du wie ich z.B. 67 % bekommst....bleibt dir noch nicht mal der mindestsatz von 300 Euro, wenn du nebenbei mehr arbeiten gehen würdest...bisschen ungerecht..aber habe mich gerade schlau gemacht
1xEllix1
1742 Beiträge
20.04.2013 22:56
Zitat von melli24:

Zitat von 1xEllix1:

Zitat von melli24:

Bis zu welcher Höhe darf ich
dazuverdienen, ohne dass
das Elterngeld gekürzt wird?
Leider gibt es keine Freibeträge. Jeder
Zuverdienst wird auf das Elterngeld ange
-
rechnet, selbst 400-Euro-Jobs. Beispiel:
Eine Frau, die vor der Geburt ein monat
-
liches Nettoeinkommen von 1200 Euro
hatte, bekommt ein Elterngeld von 804
Euro im Monat. Arbeitet sie in Teilzeit für
500 Euro, reduziert sich ihr Elterngeld auf
monatlich 469 Euro. Die Grafinger Fi-
nanzexpertin Stefanie Kühn rechnet vor:
„1200 Euro minus 500 Euro = 700 Euro.
Davon 67 Prozent ergibt 469 Euro Eltern
-
geld. Die Frau hat mit Teilzeitjob also 969
Euro zur Verfügung statt 804 Euro Eltern
-
geld.“ Bettina Gerber, Rechtsanwältin aus
Köln und spezialisiert auf Elternzeit und
Arbeitsrecht, gibt zu bedenken: „Eine Teil
-
zeittätigkeit während des Elterngeldbe
-
zugs lohnt sich finanziell meist nicht.“
Zumal, wenn für die Arbeitszeit noch Kos
-
ten für die Kinderbetreuung entstehen.


Aber der Mindestsatz von 300€ bleibt einem erhalten...


ja...aber du darfst von vorne herein nur den mindestsatz von 300 Euro bekommen...und nicht mehr...wenn du wie ich z.B. 67 % bekommst....bleibt dir noch nicht mal der mindestsatz von 300 Euro, wenn du nebenbei mehr arbeiten gehen würdest...bisschen ungerecht..aber habe mich gerade schlau gemacht


Ja, jetzt stand ich grad auf dem Schlauch, hab's grad schon rausgenommen aber du warst schneller
melli24
3260 Beiträge
20.04.2013 22:58
Zitat von 1xEllix1:

Zitat von melli24:

Zitat von 1xEllix1:

Zitat von melli24:

Bis zu welcher Höhe darf ich
dazuverdienen, ohne dass
das Elterngeld gekürzt wird?
Leider gibt es keine Freibeträge. Jeder
Zuverdienst wird auf das Elterngeld ange
-
rechnet, selbst 400-Euro-Jobs. Beispiel:
Eine Frau, die vor der Geburt ein monat
-
liches Nettoeinkommen von 1200 Euro
hatte, bekommt ein Elterngeld von 804
Euro im Monat. Arbeitet sie in Teilzeit für
500 Euro, reduziert sich ihr Elterngeld auf
monatlich 469 Euro. Die Grafinger Fi-
nanzexpertin Stefanie Kühn rechnet vor:
„1200 Euro minus 500 Euro = 700 Euro.
Davon 67 Prozent ergibt 469 Euro Eltern
-
geld. Die Frau hat mit Teilzeitjob also 969
Euro zur Verfügung statt 804 Euro Eltern
-
geld.“ Bettina Gerber, Rechtsanwältin aus
Köln und spezialisiert auf Elternzeit und
Arbeitsrecht, gibt zu bedenken: „Eine Teil
-
zeittätigkeit während des Elterngeldbe
-
zugs lohnt sich finanziell meist nicht.“
Zumal, wenn für die Arbeitszeit noch Kos
-
ten für die Kinderbetreuung entstehen.


Aber der Mindestsatz von 300€ bleibt einem erhalten...


ja...aber du darfst von vorne herein nur den mindestsatz von 300 Euro bekommen...und nicht mehr...wenn du wie ich z.B. 67 % bekommst....bleibt dir noch nicht mal der mindestsatz von 300 Euro, wenn du nebenbei mehr arbeiten gehen würdest...bisschen ungerecht..aber habe mich gerade schlau gemacht


Ja, jetzt stand ich grad auf dem Schlauch, hab's grad schon rausgenommen aber du warst schneller


stand ja selbst die ganze zeit auf den Schlauch
1xEllix1
1742 Beiträge
20.04.2013 23:03
Zitat von melli24:

Zitat von 1xEllix1:

Zitat von melli24:

Zitat von 1xEllix1:

...


ja...aber du darfst von vorne herein nur den mindestsatz von 300 Euro bekommen...und nicht mehr...wenn du wie ich z.B. 67 % bekommst....bleibt dir noch nicht mal der mindestsatz von 300 Euro, wenn du nebenbei mehr arbeiten gehen würdest...bisschen ungerecht..aber habe mich gerade schlau gemacht


Ja, jetzt stand ich grad auf dem Schlauch, hab's grad schon rausgenommen aber du warst schneller


stand ja selbst die ganze zeit auf den Schlauch


Die gute alte Schwangerschaftsdemenz
melli24
3260 Beiträge
20.04.2013 23:03
Zitat von 1xEllix1:

Zitat von melli24:

Zitat von 1xEllix1:

Zitat von melli24:

...


Ja, jetzt stand ich grad auf dem Schlauch, hab's grad schon rausgenommen aber du warst schneller


stand ja selbst die ganze zeit auf den Schlauch


Die gute alte Schwangerschaftsdemenz


ja und dann auch noch in meinem Alter...kein Wunder
21.04.2013 08:13
Wenn du nur 300€ bekommst darfst du einen 400€ Job oder mehr machen, und es wird dir nichts abgezogen.
Wenn du allerdings mehr als 30 Std in der Woche arbeitest, werden dir die 300€ gestrichen.
21.04.2013 11:40
Ich hatte auch das Mindestelterngeld von 300 Euro und einen Nebenjob von 405 Euro und beides durfte ich voll behalten - bis auf die Steuerabzüge beim Nebenjob.
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