Mütter- und Schwangerenforum

Mehrere Fragen zum Geld

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BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
18.01.2010 23:18
Zitat von Rishi90:

Zitat von cj_190580:

Zitat von Rishi90:

Bab is ja für Ausbildung

und AlG bekomm ich nicht, aber was versteht man unter Geringverdiener?


Mmmhhh, das is ja nicht nur für Geringverdiener, sondern einfach für einkommensschwächere Familien...
Soll heißen, wenn nur ein Verdiener in der Familie ist, der bsp. 10 EUR die Stunde verdient, wäre das ja kein Geringverdiener in dem Sinne, aber wenn man zu viert ist (also 2 Kinder), dann langt das Geld ja trotzdem nicht unbedingt....
Das wird eben ganz genau ausgerechnet, es gibt ne Höchsteinkommensgrenze, die setzt sich bei Eltern mit 2 Kindern z.Bsp. aus dem Regelbedarf x2 (646 EUR) + 71,1 % der angemessenen Kosten der Unterkunft (bspw. 400EUR) + Kinderzuschlag x2 (also 280 EUR) zusammen...
Wären also glaub ich 1326 EUR...
Da darf euer Einkommen nicht drüber liegen, sonst bekommt ihr keinen Kinderzuschlag....
Dann gibt es noch den elterlichen Bedarf, das sind der Regelbedarf x2 + 71,1 % der angemessenen Kosten der Unterkunft, also hier im Beispiel => 1046 EUR
Wenn euer Einkommen über 900 EUR (das is die Mindesteinkommensgrenze) und unter den 1046 EUR liegt, dann bekommt ihr den vollen Betrag, also 280 EUR....
Wenn euer Einkommen darüber liegt gilt nach wie vor folgendes....
Wenn euer Erwerbseinkommen bspw. 1190 EUR (netto) betragen würde, dann wärt ihr mit 144 EUR über dieser Grenze....

Aber für Erwerbseinkommen (und nur dafür) gilt, dass für je volle 10 EUR, die das Einkommen den Höchstbetrag übersteigt nur je 5 EUR Kinderzuschlag abgezogen werden...
Im Beispiel sind es also 144 EUR, das sind 14 mal volle 10 EUR, die 4 EUR werden also unterschlagen, d.h. es würden 14 mal 5 EUR abgezogen, also insgesamt 70 EUR => man würde also in diesem Beispiel 210 EUR (280-70) Kinderzuschlag bekommen....

So alle Klarheiten beseitigt????


öhh irgendwo schon, aber irgendwo auch nich
Also sagen wir ich Alleinerziehend mit einem Kind, monatlich 1162 Euro, wovon 430 Miete sind.....tät ich da noch was drauf bekommen?


Mensch bei mir sind anscheinend auch alle Klarheiten beseitigt, denn das war verkehrt. Habs jetzt nochmal korrigiert und zwar das Fettgedruckte, das war vorher falsch, kleiner Denkfehler bei mir, sry...

Aso und was bei Alleinerziehung noch wichtig ist, wenn du für dein Kind Unterhalt von mehr als 140 EUR bekommst, dann bekommst du keinen Kinderzuschlag, da der ja auch auf 140 EUR begrenzt ist und der Unterhalt ja voll darauf angerechnet wird....
Rishi90
11202 Beiträge
18.01.2010 23:32
Nee also bekomme nur den Vorschuss, würd ich denn bei BAB auch den Zuschlag beantragen können?
BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
18.01.2010 23:46
Zitat von Rishi90:

Nee also bekomme nur den Vorschuss, würd ich denn bei BAB auch den Zuschlag beantragen können?


Meinst du den Kinderzuschlag??? Ja also ich wüsste eigentlich nicht, was dagegen spricht???
BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
18.01.2010 23:48
Zitat von Rishi90:

Nee also bekomme nur den Vorschuss , würd ich denn bei BAB auch den Zuschlag beantragen können?


Du meinst den Unterhaltsvorschuss???
Der is ja für dein Kind, der darf nicht über 140 EUR liegen...
Die Freundin meines Bruders bekommt nämlich direkt vom Kindesvater den Unterhalt und das es mehr als 140 EUR sind, wurde der Antrag von vornherein abgelehnt, obwohl sie dem Grunde nach vom Gesamteinkommen her Anspruch darauf gehabt hätte, jetzt bezieht sie ergänzendes HartzIV....
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