Mütter- und Schwangerenforum

Mehrere Fragen zum Geld

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Rishi90
11202 Beiträge
18.01.2010 21:37
Hey

Also zu allererst würd ich gern wissen wer eigentlich Kindergeldzuschuss bekommt? Hab zwar mal gegoogelt, aber versteh kein Wort davon. Kanns mir einer in normalem Deutsch erklären?

2. Kennt jemand BAB? Wenn ja, wird da auch was angerechnet?
PinkerFunker
2834 Beiträge
18.01.2010 21:40
Kindergeldzuschuss? Was isn das?
Rishi90
11202 Beiträge
18.01.2010 21:41
Zitat von PinkerFunker:

Kindergeldzuschuss? Was isn das?


Oder heißt das Zuschlag? ....oh Man komm da immer durcheinander
Rike
26689 Beiträge
18.01.2010 21:42
Zitat von PinkerFunker:

Kindergeldzuschuss? Was isn das?


kindergeldzuschuß ist meine ich für geringverdiener!
wenn ich mich richtig erinnere hat man aber keinen anspruch darauf, sollte man alg bekommen.
maria1408
430 Beiträge
18.01.2010 21:43
Hallo.. ich kenne nur Kindergeld. sind akt. 184 euro.
Wegen dem BAB , mhhh k.a. sicher bekommst du den mindestbetrag von 300 euro als elterngeld aber ob das BAB dann weiter läuft. Glaub aber eher kam. Frag doch mal beim Amt nach, die wissen sicherlich mehr dadrüber .. LG
Rike
26689 Beiträge
18.01.2010 21:43
Zitat von Rishi90:

Hey

Also zu allererst würd ich gern wissen wer eigentlich Kindergeldzuschuss bekommt? Hab zwar mal gegoogelt, aber versteh kein Wort davon. Kanns mir einer in normalem Deutsch erklären?

2. Kennt jemand BAB ? Wenn ja, wird da auch was angerechnet?


keine ahnung, als ich meine erste ausbildung gemacht habe, war ich noch kinderlos!

soweit ich weiß, hat man aber nur einmalig anspruch auf bab!

alexk.
4607 Beiträge
18.01.2010 21:44
Rikchen hat recht.
Wenn man ALG bekommt, bekommt mans nich, arbeitest du, bist Geringverdiener und bekommst aber keinen Zuschuss vom Amt dann kannste das beantragen
PinkerFunker
2834 Beiträge
18.01.2010 21:45
Zitat von Rike:

Zitat von PinkerFunker:

Kindergeldzuschuss? Was isn das?


kindergeldzuschuß ist meine ich für geringverdiener!
wenn ich mich richtig erinnere hat man aber keinen anspruch darauf, sollte man alg bekommen.


Wenn mein Kind da ist, verdient nur noch mein Freund 650 €, dann noch Erziehungsgeld & Kindergeld... BEkommen wir dann diesen Zuschuss?
18.01.2010 21:46
Also wir haben den Kinderzuschlag beantragt und auch bekommen (zumindest für die drei Monate wo mein Elterngeld ausgesetzt hatte)

Und mein Mann arbeitet voll, ich auf 400,-€ Basis und dennch stand es uns zu

Und sowie mein Elterngeld in diesem Jahr ausläuft werde ich gleich einen neuen Antrag stellen

Wenn es mir doch zusteht
Rishi90
11202 Beiträge
18.01.2010 21:46
Bab is ja für Ausbildung

und AlG bekomm ich nicht, aber was versteht man unter Geringverdiener?
Marianne20061986
1996 Beiträge
18.01.2010 21:51
Kindergeldzuschuss kenn ich gar nicht, kann ich das bei der Familienkasse beantragen???
BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
18.01.2010 22:23
Zitat von Marianne20061986:

Kindergeldzuschuss kenn ich gar nicht, kann ich das bei der Familienkasse beantragen???


Das heißt ja auch KINDERZUSCHLAG und ja, das kann man bei der Familienkasse beantragen....
BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
18.01.2010 22:35
Zitat von Rishi90:

Bab is ja für Ausbildung

und AlG bekomm ich nicht, aber was versteht man unter Geringverdiener?


Mmmhhh, das is ja nicht nur für Geringverdiener, sondern einfach für einkommensschwächere Familien...
Soll heißen, wenn nur ein Verdiener in der Familie ist, der bsp. 10 EUR die Stunde verdient, wäre das ja kein Geringverdiener in dem Sinne, aber wenn man zu viert ist (also 2 Kinder), dann langt das Geld ja trotzdem nicht unbedingt....
Das wird eben ganz genau ausgerechnet, es gibt ne Höchsteinkommensgrenze, die setzt sich bei Eltern mit 2 Kindern z.Bsp. aus dem Regelbedarf x2 (646 EUR) + 71,1 % der angemessenen Kosten der Unterkunft (bspw. 400EUR) + Kinderzuschlag x2 (also 280 EUR) zusammen...
Wären also glaub ich 1326 EUR...
Liegt euer Einkommen darunter, bekommt ihr den vollen Betrag, also im Beispiel 280 EUR für 2 Kinder....
Wenn euer Erwerbseinkommen bspw. 1470 EUR (netto) betragen würde, dann wärt ihr mit 144 EUR über dieser Grenze....
Aber für Erwerbseinkommen (und nur dafür) gilt, dass für je volle 10 EUR, die das Einkommen den Höchstbetrag übersteigt nur je 5 EUR Kinderzuschlag abgezogen werden...
Im Beispiel sind es also 144 EUR, das sind 14 mal volle 10 EUR, die 4 EUR werden also unterschlagen, d.h. es würden 14 mal 5 EUR abgezogen, also insgesamt 70 EUR => man würde also in diesem Beispiel 210 EUR (280-70) Kinderzuschlag bekommen....

So alle Klarheiten beseitigt????
Rishi90
11202 Beiträge
18.01.2010 22:57
Zitat von cj_190580:

Zitat von Rishi90:

Bab is ja für Ausbildung

und AlG bekomm ich nicht, aber was versteht man unter Geringverdiener?


Mmmhhh, das is ja nicht nur für Geringverdiener, sondern einfach für einkommensschwächere Familien...
Soll heißen, wenn nur ein Verdiener in der Familie ist, der bsp. 10 EUR die Stunde verdient, wäre das ja kein Geringverdiener in dem Sinne, aber wenn man zu viert ist (also 2 Kinder), dann langt das Geld ja trotzdem nicht unbedingt....
Das wird eben ganz genau ausgerechnet, es gibt ne Höchsteinkommensgrenze, die setzt sich bei Eltern mit 2 Kindern z.Bsp. aus dem Regelbedarf x2 (646 EUR) + 71,1 % der angemessenen Kosten der Unterkunft (bspw. 400EUR) + Kinderzuschlag x2 (also 280 EUR) zusammen...
Wären also glaub ich 1326 EUR...
Liegt euer Einkommen darunter, bekommt ihr den vollen Betrag, also im Beispiel 280 EUR für 2 Kinder....
Wenn euer Erwerbseinkommen bspw. 1470 EUR (netto) betragen würde, dann wärt ihr mit 144 EUR über dieser Grenze....
Aber für Erwerbseinkommen (und nur dafür) gilt, dass für je volle 10 EUR, die das Einkommen den Höchstbetrag übersteigt nur je 5 EUR Kinderzuschlag abgezogen werden...
Im Beispiel sind es also 144 EUR, das sind 14 mal volle 10 EUR, die 4 EUR werden also unterschlagen, d.h. es würden 14 mal 5 EUR abgezogen, also insgesamt 70 EUR => man würde also in diesem Beispiel 210 EUR (280-70) Kinderzuschlag bekommen....

So alle Klarheiten beseitigt????


öhh irgendwo schon, aber irgendwo auch nich
Also sagen wir ich Alleinerziehend mit einem Kind, monatlich 1162 Euro, wovon 430 Miete sind.....tät ich da noch was drauf bekommen?
BlödmannVomDienst
25939 Beiträge
18.01.2010 23:05
Zitat von Rishi90:

Zitat von cj_190580:

Zitat von Rishi90:

Bab is ja für Ausbildung

und AlG bekomm ich nicht, aber was versteht man unter Geringverdiener?


Mmmhhh, das is ja nicht nur für Geringverdiener, sondern einfach für einkommensschwächere Familien...
Soll heißen, wenn nur ein Verdiener in der Familie ist, der bsp. 10 EUR die Stunde verdient, wäre das ja kein Geringverdiener in dem Sinne, aber wenn man zu viert ist (also 2 Kinder), dann langt das Geld ja trotzdem nicht unbedingt....
Das wird eben ganz genau ausgerechnet, es gibt ne Höchsteinkommensgrenze, die setzt sich bei Eltern mit 2 Kindern z.Bsp. aus dem Regelbedarf x2 (646 EUR) + 71,1 % der angemessenen Kosten der Unterkunft (bspw. 400EUR) + Kinderzuschlag x2 (also 280 EUR) zusammen...
Wären also glaub ich 1326 EUR...
Liegt euer Einkommen darunter, bekommt ihr den vollen Betrag, also im Beispiel 280 EUR für 2 Kinder....
Wenn euer Erwerbseinkommen bspw. 1470 EUR (netto) betragen würde, dann wärt ihr mit 144 EUR über dieser Grenze....
Aber für Erwerbseinkommen (und nur dafür) gilt, dass für je volle 10 EUR, die das Einkommen den Höchstbetrag übersteigt nur je 5 EUR Kinderzuschlag abgezogen werden...
Im Beispiel sind es also 144 EUR, das sind 14 mal volle 10 EUR, die 4 EUR werden also unterschlagen, d.h. es würden 14 mal 5 EUR abgezogen, also insgesamt 70 EUR => man würde also in diesem Beispiel 210 EUR (280-70) Kinderzuschlag bekommen....

So alle Klarheiten beseitigt????


öhh irgendwo schon, aber irgendwo auch nich
Also sagen wir ich Alleinerziehend mit einem Kind, monatlich 1162 Euro, wovon 430 Miete sind.....tät ich da noch was drauf bekommen?


Also du kannst dir das direkt berechnen lassen unter...

http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/

Aber ich würde jetzt mal so überschlägig behaupten: JA
Und ausserdem könntest du auch noch Wohngeld beantragen....
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