Mütter- und Schwangerenforum

Leistungen die mir zustehen

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porchelino
170 Beiträge
07.10.2015 09:10
Zitat von Alaska:

Zitat von porchelino:

mir gehts auch so, bin auch schwanger, mäuschen kommt im november.
Mein vertrag wurde nur bis zum Mutterschutz (17.10.2015)verlängt.
Mutterschutzgeld bekomm ich nicht zahl die Krankenkasse nur bei vorhanden vertrag
Bekommen nur Kindergeld und Elterngeld.
Arbeitsamt wollte gar nichts wissen, da ich ja bis zum Mutterschutz im Arbeitsverhältnis bin, soll mich melden wenn ich nach meinen elternzeit keine Arbeit habe, erst dann soll ich mich melden
ach ja und landeserziehungsgeld kannst du beantragen wenn du in Baden Württemberg , Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder in Thüringen wohnst


Nö, das wurde abgeschafft.
https://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/foerderunge n-und-finanzierungen/alle-foerderangebote/fa-famil ienfoerderung/landeserziehungsgeld.xml?ceid=100385


oh ok, ja bei uns in bayern wird es noch gezahlt, mal schauen wie lange....
porchelino
170 Beiträge
07.10.2015 09:12
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von porchelino:

mir gehts auch so, bin auch schwanger, mäuschen kommt im november.
Mein vertrag wurde nur bis zum Mutterschutz (17.10.2015)verlängt.
Mutterschutzgeld bekomm ich nicht zahl die Krankenkasse nur bei vorhanden vertrag
Bekommen nur Kindergeld und Elterngeld.
Arbeitsamt wollte gar nichts wissen, da ich ja bis zum Mutterschutz im Arbeitsverhältnis bin, soll mich melden wenn ich nach meinen elternzeit keine Arbeit habe, erst dann soll ich mich melden
ach ja und landeserziehungsgeld kannst du beantragen wenn du in Baden Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder in Thüringen wohnst


SO nochmal im MuSChG gelesen:

§ 14
(1) Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i Absatz 1, 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder § 13 Abs. 2, 3 haben, erhalten während ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten 13 abgerechneten Wochen vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 zu berechnen. Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen. Ist danach eine Berechnung nicht möglich, so ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten zugrunde zu legen.
(2) Frauen, deren Arbeitsverhältnis während ihrer Schwangerschaft oder während der Schutzfrist des § 6 Abs. 1 nach Maßgabe von § 9 Abs. 3 aufgelöst worden ist, erhalten bis zum Ende dieser Schutzfrist den Zuschuss nach Absatz 1 von der für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständigen Stelle.

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann gibts tatsächlich kein Mutterschaftsgeld, ABER nen Zuschuss in Höhe von ???? (siehe oben Absatz 1, Differenzbetrag zwischen den 13 Euro und dem täglichen Nettolohn?) pro Kalendertag von der zuständigen Stelle?!


Also mit meiner Krankenkasse hab ich echt gestritten, aber die meinten das sei normal?? weil ich ja dann nicht mehr in einem festen verhältnis bin und ich nicht mehr versichert bin, bin ab dem 17.10 dann bei mein mann mit versichert, aber die haben mir noch keine info gegeben, ob die eventuell uns das zahlen... ein scheiß echt... aber hauptsache deutschland will mehr kinder haben
porchelino
170 Beiträge
07.10.2015 09:14
Zitat von kirsty:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von porchelino:

mir gehts auch so, bin auch schwanger, mäuschen kommt im november.
Mein vertrag wurde nur bis zum Mutterschutz (17.10.2015)verlängt.
Mutterschutzgeld bekomm ich nicht zahl die Krankenkasse nur bei vorhanden vertrag
Bekommen nur Kindergeld und Elterngeld.
Arbeitsamt wollte gar nichts wissen, da ich ja bis zum Mutterschutz im Arbeitsverhältnis bin, soll mich melden wenn ich nach meinen elternzeit keine Arbeit habe, erst dann soll ich mich melden
ach ja und landeserziehungsgeld kannst du beantragen wenn du in Baden Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder in Thüringen wohnst


SO nochmal im MuSChG gelesen:

§ 14
(1) Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i Absatz 1, 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder § 13 Abs. 2, 3 haben, erhalten während ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten 13 abgerechneten Wochen vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 zu berechnen. Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen. Ist danach eine Berechnung nicht möglich, so ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten zugrunde zu legen.
(2) Frauen, deren Arbeitsverhältnis während ihrer Schwangerschaft oder während der Schutzfrist des § 6 Abs. 1 nach Maßgabe von § 9 Abs. 3 aufgelöst worden ist, erhalten bis zum Ende dieser Schutzfrist den Zuschuss nach Absatz 1 von der für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständigen Stelle.

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann gibts tatsächlich kein Mutterschaftsgeld, ABER nen Zuschuss in Höhe von ???? (siehe oben Absatz 1, Differenzbetrag zwischen den 13 Euro und dem täglichen Nettolohn?) pro Kalendertag von der zuständigen Stelle?!


Mutterschutzgeld steht dir auf jedenfall zu ! Habe das auch bekommen. Mein befristeter Arbeitsvertrag lief 2Wochen vor dem Mutterschutz aus. Habe mich die Zeit bis zum Mutterschutz Arbeitssuchend gemeldet und habe Mutterschaftsgeld bezogen.


ja das problem bei mir ist, das mein Vertrag genau endet wenn mein Mutterschutz anfängt, sprich ich kann/darf/kann mich nicht arbeitslos melden. laut Arbeitsamt zumindest.. somit bin ich bis zum 16.10 im festen verhältnis und ab dem 17.10 im mutterschutz und meine KK meinte ab dem 17.10 bin ich ja nicht mehr versichert weil kein festen arbeitsverhältnis und somit auch kein zuspruch auf mutterschaftsgeld
porchelino
170 Beiträge
07.10.2015 09:15
eventuell verstehe ich das auch falsch? aber mein Mann und meine Mama lesen das auch wie ich, das die nichts zahlen...
also würde ich erst was bekommen, wenn die kleine vor dem 28.11 kommt...
also das hatte mir die KK geschrieben:

Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht leider nur, wenn Sie bei Beginn der Schutzfrist noch in einem
Beschäftigungsverhältnis stehen. Sollte Ihr Arbeitsverhältnis, und somit auch Ihre Versicherung, wegen
Befristung bereits am 16.10.15 enden und die Schutzfrist erst am 17.10.15 beginnen, besteht nach jetzigem
Stand kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieser würde nur entstehen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis erst
nach dem Beginn der Schutzfrist endet bzw. wenn Sie tatsächlich bereits vor dem 28.11.15 entbinden
würden und Ihre Schutzfrist sich dadurch nach vorne verschiebt.

BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
07.10.2015 09:24
Zitat von kirsty:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von porchelino:

mir gehts auch so, bin auch schwanger, mäuschen kommt im november.
Mein vertrag wurde nur bis zum Mutterschutz (17.10.2015)verlängt.
Mutterschutzgeld bekomm ich nicht zahl die Krankenkasse nur bei vorhanden vertrag
Bekommen nur Kindergeld und Elterngeld.
Arbeitsamt wollte gar nichts wissen, da ich ja bis zum Mutterschutz im Arbeitsverhältnis bin, soll mich melden wenn ich nach meinen elternzeit keine Arbeit habe, erst dann soll ich mich melden
ach ja und landeserziehungsgeld kannst du beantragen wenn du in Baden Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder in Thüringen wohnst


SO nochmal im MuSChG gelesen:

§ 14
(1) Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i Absatz 1, 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder § 13 Abs. 2, 3 haben, erhalten während ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten 13 abgerechneten Wochen vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 zu berechnen. Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen. Ist danach eine Berechnung nicht möglich, so ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten zugrunde zu legen.
(2) Frauen, deren Arbeitsverhältnis während ihrer Schwangerschaft oder während der Schutzfrist des § 6 Abs. 1 nach Maßgabe von § 9 Abs. 3 aufgelöst worden ist, erhalten bis zum Ende dieser Schutzfrist den Zuschuss nach Absatz 1 von der für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständigen Stelle.

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann gibts tatsächlich kein Mutterschaftsgeld, ABER nen Zuschuss in Höhe von ???? (siehe oben Absatz 1, Differenzbetrag zwischen den 13 Euro und dem täglichen Nettolohn?) pro Kalendertag von der zuständigen Stelle?!


Mutterschutzgeld steht dir auf jedenfall zu ! Habe das auch bekommen. Mein befristeter Arbeitsvertrag lief 2Wochen vor dem Mutterschutz aus. Habe mich die Zeit bis zum Mutterschutz Arbeitssuchend gemeldet und habe Mutterschaftsgeld bezogen.


Sie ist aber vorher nicht arbeitssuchend gemeldet und bezieht dementsprechend auch kein Arbeitslosengeld 1. Darum KEIN Mutterschaftsgeld. Ist leider tatsächlich so. Eine ganz blöde Gesetzeslücke. Wenn du am 1. Tag des Mutterschutzes weder nen Arbeitsvertrag hast (läuft ja wenn ich richtig gelesen habe genau 1 Tag vorher aus) und auch nicht arbeitslos gemeldet bist und deshalb auch nicht mind. 1 Tag vor dem Mutterschutz Arbeitslosengeld bezogen hast, dann gibt es tatsächlich kein Mutterschaftsgeld.

Mal als Beispiel. Der 1. Tag des Mutterschutzes wäre der 17.10. und der Vetrag läuft am 17.10. aus (also WÄHREND des Mutterschutzes), dann würde sie für diesen Tag das volle Mutterschaftsgeld bekommen und danach Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (70 % vom letzten Brutto, aber max. 90 % des letzten Nettos soweit ich weiß).

Läuft der Arbeitsvertrag am 15.10. aus, dann besteht für den 16.10. Anspruch auf ALG 1 und man erhält dann Mutterschaftsgeld ab 17.10. in Höhe des ALG 1.

Läuft der Arbeitsvertrag aber nun genau am 16.10. aus, dann steht sie am 17.10. weder in einem Arbeitsverhältnis noch hat sie einen Anspruch auf ALG 1, da sie ja nicht arbeistlos ist und auch vorher nicht war. Das ist dann ein ganz typischer Fall von "ECHT BLÖD GELAUFEN". Da müsste das Mutterschutzgesetz dringend überarbeitet werden.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
07.10.2015 09:29
Zitat von porchelino:

eventuell verstehe ich das auch falsch? aber mein Mann und meine Mama lesen das auch wie ich, das die nichts zahlen...
also würde ich erst was bekommen, wenn die kleine vor dem 28.11 kommt...
also das hatte mir die KK geschrieben:

Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht leider nur, wenn Sie bei Beginn der Schutzfrist noch in einem
Beschäftigungsverhältnis stehen. Sollte Ihr Arbeitsverhältnis, und somit auch Ihre Versicherung, wegen
Befristung bereits am 16.10.15 enden und die Schutzfrist erst am 17.10.15 beginnen, besteht nach jetzigem
Stand kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieser würde nur entstehen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis erst
nach dem Beginn der Schutzfrist endet bzw. wenn Sie tatsächlich bereits vor dem 28.11.15 entbinden
würden und Ihre Schutzfrist sich dadurch nach vorne verschiebt.



Da kann man ja eigentlich echt nur hoffen, dass das Kind sich entscheidet früher zu kommen, damit man doch noch sein Geld bekommt. Echt traurig, aber wahr.

Und nochmal mit dem AG reden, dass der Vetrag geändert wird und erst am 17.10. endet? Wäre das ne Option?
porchelino
170 Beiträge
07.10.2015 09:55
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von kirsty:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von porchelino:

mir gehts auch so, bin auch schwanger, mäuschen kommt im november.
Mein vertrag wurde nur bis zum Mutterschutz (17.10.2015)verlängt.
Mutterschutzgeld bekomm ich nicht zahl die Krankenkasse nur bei vorhanden vertrag
Bekommen nur Kindergeld und Elterngeld.
Arbeitsamt wollte gar nichts wissen, da ich ja bis zum Mutterschutz im Arbeitsverhältnis bin, soll mich melden wenn ich nach meinen elternzeit keine Arbeit habe, erst dann soll ich mich melden
ach ja und landeserziehungsgeld kannst du beantragen wenn du in Baden Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder in Thüringen wohnst


SO nochmal im MuSChG gelesen:

§ 14
(1) Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i Absatz 1, 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder § 13 Abs. 2, 3 haben, erhalten während ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten 13 abgerechneten Wochen vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 zu berechnen. Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen. Ist danach eine Berechnung nicht möglich, so ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten zugrunde zu legen.
(2) Frauen, deren Arbeitsverhältnis während ihrer Schwangerschaft oder während der Schutzfrist des § 6 Abs. 1 nach Maßgabe von § 9 Abs. 3 aufgelöst worden ist, erhalten bis zum Ende dieser Schutzfrist den Zuschuss nach Absatz 1 von der für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständigen Stelle.

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann gibts tatsächlich kein Mutterschaftsgeld, ABER nen Zuschuss in Höhe von ???? (siehe oben Absatz 1, Differenzbetrag zwischen den 13 Euro und dem täglichen Nettolohn?) pro Kalendertag von der zuständigen Stelle?!


Mutterschutzgeld steht dir auf jedenfall zu ! Habe das auch bekommen. Mein befristeter Arbeitsvertrag lief 2Wochen vor dem Mutterschutz aus. Habe mich die Zeit bis zum Mutterschutz Arbeitssuchend gemeldet und habe Mutterschaftsgeld bezogen.


Sie ist aber vorher nicht arbeitssuchend gemeldet und bezieht dementsprechend auch kein Arbeitslosengeld 1. Darum KEIN Mutterschaftsgeld. Ist leider tatsächlich so. Eine ganz blöde Gesetzeslücke. Wenn du am 1. Tag des Mutterschutzes weder nen Arbeitsvertrag hast (läuft ja wenn ich richtig gelesen habe genau 1 Tag vorher aus) und auch nicht arbeitslos gemeldet bist und deshalb auch nicht mind. 1 Tag vor dem Mutterschutz Arbeitslosengeld bezogen hast, dann gibt es tatsächlich kein Mutterschaftsgeld.

Mal als Beispiel. Der 1. Tag des Mutterschutzes wäre der 17.10. und der Vetrag läuft am 17.10. aus (also WÄHREND des Mutterschutzes), dann würde sie für diesen Tag das volle Mutterschaftsgeld bekommen und danach Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (70 % vom letzten Brutto, aber max. 90 % des letzten Nettos soweit ich weiß).

Läuft der Arbeitsvertrag am 15.10. aus, dann besteht für den 16.10. Anspruch auf ALG 1 und man erhält dann Mutterschaftsgeld ab 17.10. in Höhe des ALG 1.

Läuft der Arbeitsvertrag aber nun genau am 16.10. aus, dann steht sie am 17.10. weder in einem Arbeitsverhältnis noch hat sie einen Anspruch auf ALG 1, da sie ja nicht arbeistlos ist und auch vorher nicht war. Das ist dann ein ganz typischer Fall von "ECHT BLÖD GELAUFEN". Da müsste das Mutterschutzgesetz dringend überarbeitet werden.


du hast es genau auf den punkt gebracht,...
da bin ich bis zum Mutterschutz nicht vom Staat abhängig und bekomme kein Cent... manchmal versteh ich einfach das gesetzt nicht...
porchelino
170 Beiträge
07.10.2015 09:58
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von porchelino:

eventuell verstehe ich das auch falsch? aber mein Mann und meine Mama lesen das auch wie ich, das die nichts zahlen...
also würde ich erst was bekommen, wenn die kleine vor dem 28.11 kommt...
also das hatte mir die KK geschrieben:

Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht leider nur, wenn Sie bei Beginn der Schutzfrist noch in einem
Beschäftigungsverhältnis stehen. Sollte Ihr Arbeitsverhältnis, und somit auch Ihre Versicherung, wegen
Befristung bereits am 16.10.15 enden und die Schutzfrist erst am 17.10.15 beginnen, besteht nach jetzigem
Stand kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieser würde nur entstehen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis erst
nach dem Beginn der Schutzfrist endet bzw. wenn Sie tatsächlich bereits vor dem 28.11.15 entbinden
würden und Ihre Schutzfrist sich dadurch nach vorne verschiebt.



Da kann man ja eigentlich echt nur hoffen, dass das Kind sich entscheidet früher zu kommen, damit man doch noch sein Geld bekommt. Echt traurig, aber wahr.

Und nochmal mit dem AG reden, dass der Vetrag geändert wird und erst am 17.10. endet? Wäre das ne Option?


habe ja schon mit dem AG gesprochen, mein Vertrag wäre eigentlich im August schon geeendet.. aber wir konnten mit dem Chef vereinbaren das ich bis zum Mutterschutz den Vertrag bekomme, wir haben auch versucht das ich mein Vertrag bis zum 19.10 oder zumindest bis ende Oktober aber das ist ja gesetzt nicht machbar angeblich...
naja mein Mann und ich haben alles schon ausgerechnet, wir schaffen es trotzdem gott sei dank finanziell
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
07.10.2015 10:33
Zitat von porchelino:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von porchelino:

eventuell verstehe ich das auch falsch? aber mein Mann und meine Mama lesen das auch wie ich, das die nichts zahlen...
also würde ich erst was bekommen, wenn die kleine vor dem 28.11 kommt...
also das hatte mir die KK geschrieben:

Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht leider nur, wenn Sie bei Beginn der Schutzfrist noch in einem
Beschäftigungsverhältnis stehen. Sollte Ihr Arbeitsverhältnis, und somit auch Ihre Versicherung, wegen
Befristung bereits am 16.10.15 enden und die Schutzfrist erst am 17.10.15 beginnen, besteht nach jetzigem
Stand kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieser würde nur entstehen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis erst
nach dem Beginn der Schutzfrist endet bzw. wenn Sie tatsächlich bereits vor dem 28.11.15 entbinden
würden und Ihre Schutzfrist sich dadurch nach vorne verschiebt.



Da kann man ja eigentlich echt nur hoffen, dass das Kind sich entscheidet früher zu kommen, damit man doch noch sein Geld bekommt. Echt traurig, aber wahr.

Und nochmal mit dem AG reden, dass der Vetrag geändert wird und erst am 17.10. endet? Wäre das ne Option?


habe ja schon mit dem AG gesprochen, mein Vertrag wäre eigentlich im August schon geeendet.. aber wir konnten mit dem Chef vereinbaren das ich bis zum Mutterschutz den Vertrag bekomme, wir haben auch versucht das ich mein Vertrag bis zum 19.10 oder zumindest bis ende Oktober aber das ist ja gesetzt nicht machbar angeblich...
naja mein Mann und ich haben alles schon ausgerechnet, wir schaffen es trotzdem gott sei dank finanziell


August wäre dann bezüglich Mutterschaftsgeld natürlich günstiger gewesen. Und auch wenn ihr es finanziell schafft, finde ich es trotzdem ne absolute Schweinerei, ehrlich gesagt!
porchelino
170 Beiträge
07.10.2015 10:38
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von porchelino:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von porchelino:

eventuell verstehe ich das auch falsch? aber mein Mann und meine Mama lesen das auch wie ich, das die nichts zahlen...
also würde ich erst was bekommen, wenn die kleine vor dem 28.11 kommt...
also das hatte mir die KK geschrieben:

Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht leider nur, wenn Sie bei Beginn der Schutzfrist noch in einem
Beschäftigungsverhältnis stehen. Sollte Ihr Arbeitsverhältnis, und somit auch Ihre Versicherung, wegen
Befristung bereits am 16.10.15 enden und die Schutzfrist erst am 17.10.15 beginnen, besteht nach jetzigem
Stand kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieser würde nur entstehen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis erst
nach dem Beginn der Schutzfrist endet bzw. wenn Sie tatsächlich bereits vor dem 28.11.15 entbinden
würden und Ihre Schutzfrist sich dadurch nach vorne verschiebt.



Da kann man ja eigentlich echt nur hoffen, dass das Kind sich entscheidet früher zu kommen, damit man doch noch sein Geld bekommt. Echt traurig, aber wahr.

Und nochmal mit dem AG reden, dass der Vetrag geändert wird und erst am 17.10. endet? Wäre das ne Option?


habe ja schon mit dem AG gesprochen, mein Vertrag wäre eigentlich im August schon geeendet.. aber wir konnten mit dem Chef vereinbaren das ich bis zum Mutterschutz den Vertrag bekomme, wir haben auch versucht das ich mein Vertrag bis zum 19.10 oder zumindest bis ende Oktober aber das ist ja gesetzt nicht machbar angeblich...
naja mein Mann und ich haben alles schon ausgerechnet, wir schaffen es trotzdem gott sei dank finanziell


August wäre dann bezüglich Mutterschaftsgeld natürlich günstiger gewesen. Und auch wenn ihr es finanziell schafft, finde ich es trotzdem ne absolute Schweinerei, ehrlich gesagt!


ich bin ehrlich, mir war erst mal wichtig das ich nicht arbeitslos werde. aber jetzt so rückblickend betrachtet ja wäre es, besser will ich jetzt nicht sagen, aber vorteilhafter gewesen wenn ich ALG bezogen hätte ;D dann würde ich jetzt auch noch Mutterschaftsgeld bekommen.
ja ich versteh das auch nicht, sollen sie doch froh sein das man kein ALG bezieht
10.10.2015 10:20
Doch nicht schwanger, falsch positiver Test ?
Naja weiter abwarten ☺️
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