Mütter- und Schwangerenforum

Leistungen die mir zustehen

Gehe zu Seite:
06.10.2015 14:51
Hallo zusammen,

ich bin ganz neu hier und hätte mal eine Frage.
Ich bin schwanger und habe nur einen befristeten Vertrag. Arbeite schon über ein Jahr lang hier. Nun wird mein Vertrag nicht verlängert.
Welche Leistungen stehen mir vor und nach er Geburt zu?

Danke im Voraus für die netten Antworten
06.10.2015 15:11
Kommt drauf an, ob du Alleinerziehend bist??
-Brünni88
23365 Beiträge
06.10.2015 15:18
solltest du einen partner haben und dieser arbeitet steht euch elterngeld, kindergeld, je nach einkommen wohngeld und kinderzuschlage oder auftockendes algII zu. sollte dein partner über den jeweiligen sätzen liegen gibts nur elterngeld und kindergeld.

solltest du alleinerziehend sein muss der vater unterhalt zahlen und du bekommst algII, elterngeld und kindergeld, sollte er das nicht können zahlt das jugenamt unterhaltsvorschuss.

elterngeld kriegst du mind 300 euro, evtl auch mehr fals dein vertrag noch bis zum mutterschutz oder kurz vorher geht. musst du dir dann ausrechnen lassen.

fals ich falsch liege korrigiert mich. hab bisher keine dieser leistungen bezogen außer 3 monate wohngeld...
06.10.2015 15:31
Vielen Dank für die schnellen Antworten

Ich bin nicht alleinerziehen. Mein Freund geht bei der Polizei arbeiten, ist im Mai fertig mit dem Dualen Studium
06.10.2015 16:40
Da wird er wahrscheinlich über dem Satz liegen, also dann Kinder- und Elterngeld.

Evtl bekommst du vorher noch ALG1 ... das kann dir das Arbeitsamt aber
genauer sagen. Eigentlich stehst du ja dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung
(auch wenn wahrscheinlich kaum einer eine Schwangere einstellen wird)
porchelino
170 Beiträge
06.10.2015 17:03
mir gehts auch so, bin auch schwanger, mäuschen kommt im november.
Mein vertrag wurde nur bis zum Mutterschutz (17.10.2015)verlängt.
Mutterschutzgeld bekomm ich nicht zahl die Krankenkasse nur bei vorhanden vertrag
Bekommen nur Kindergeld und Elterngeld.
Arbeitsamt wollte gar nichts wissen, da ich ja bis zum Mutterschutz im Arbeitsverhältnis bin, soll mich melden wenn ich nach meinen elternzeit keine Arbeit habe, erst dann soll ich mich melden
ach ja und landeserziehungsgeld kannst du beantragen wenn du in Baden Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder in Thüringen wohnst
06.10.2015 17:44
Ja, ich denke auch, dass er damit über den Satz kommt..

Ich habe nur Angst es finanziell nicht zu schaffen, ziehen auch jetzt gerade erst zusammen. Mein Vertrag läuft auch am 15.10.2015 ab.
Dann bekomme ich Elterngeld und Kindergeld auf jeden fall?
Vielen dank für die lieben antworten

Wohne in Rheinland-Pfalz.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
06.10.2015 17:58
Zitat von porchelino:

mir gehts auch so, bin auch schwanger, mäuschen kommt im november.
Mein vertrag wurde nur bis zum Mutterschutz (17.10.2015)verlängt.
Mutterschutzgeld bekomm ich nicht zahl die Krankenkasse nur bei vorhanden vertrag
Bekommen nur Kindergeld und Elterngeld.
Arbeitsamt wollte gar nichts wissen, da ich ja bis zum Mutterschutz im Arbeitsverhältnis bin, soll mich melden wenn ich nach meinen elternzeit keine Arbeit habe, erst dann soll ich mich melden
ach ja und landeserziehungsgeld kannst du beantragen wenn du in Baden Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder in Thüringen wohnst


Das kann ich mir jetzt gerade gar nicht vorstellen. Ich bin damals nämlich vorm Mutterschutz arbeitslos gewesen und bezog ALG1 und habe Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe des ALG1 Satzes bekommen und zwar volle 6 Wochen (bzw. knapp 8 Wochen da überm ET) vor der Geburt und volle 8 Wochen nach der Geburt. Und dann soll dir keins zustehen? Das wär ja echt nen Ding.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
06.10.2015 18:11
Zitat von porchelino:

mir gehts auch so, bin auch schwanger, mäuschen kommt im november.
Mein vertrag wurde nur bis zum Mutterschutz (17.10.2015)verlängt.
Mutterschutzgeld bekomm ich nicht zahl die Krankenkasse nur bei vorhanden vertrag
Bekommen nur Kindergeld und Elterngeld.
Arbeitsamt wollte gar nichts wissen, da ich ja bis zum Mutterschutz im Arbeitsverhältnis bin, soll mich melden wenn ich nach meinen elternzeit keine Arbeit habe, erst dann soll ich mich melden
ach ja und landeserziehungsgeld kannst du beantragen wenn du in Baden Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder in Thüringen wohnst


SO nochmal im MuSChG gelesen:

§ 14
(1) Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i Absatz 1, 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder § 13 Abs. 2, 3 haben, erhalten während ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten 13 abgerechneten Wochen vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 zu berechnen. Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen. Ist danach eine Berechnung nicht möglich, so ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten zugrunde zu legen.
(2) Frauen, deren Arbeitsverhältnis während ihrer Schwangerschaft oder während der Schutzfrist des § 6 Abs. 1 nach Maßgabe von § 9 Abs. 3 aufgelöst worden ist, erhalten bis zum Ende dieser Schutzfrist den Zuschuss nach Absatz 1 von der für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständigen Stelle.

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann gibts tatsächlich kein Mutterschaftsgeld, ABER nen Zuschuss in Höhe von ???? (siehe oben Absatz 1, Differenzbetrag zwischen den 13 Euro und dem täglichen Nettolohn?) pro Kalendertag von der zuständigen Stelle?!
06.10.2015 18:48
Ist Mutterschaftsgeld jetzt etwas ganz anderes als Elterngeld und Kindergeld? Kenne mich leider gar nicht aus.
06.10.2015 21:07
Zitat von chantal1602:

Ist Mutterschaftsgeld jetzt etwas ganz anderes als Elterngeld und Kindergeld? Kenne mich leider gar nicht aus.
japp ist es, geh am besten mal zu deiner KK und lass dir alles erklären.

Oder zu ProFamilia/AWO oder dergleichen Die können dir da auch weiterhelfen
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
06.10.2015 21:14
Ja Mutterschaftsgeld ist etwas Anderes. Das bekommt man 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der geburt und entspricht dem Nettolohn, wenn man berufstätig ist und der Arbeitsvertrag nicht vor oder während der Mutterschutzfrist ausläuft. Mutterschaftsgeld wird aber voll aufs Elterngeld angerechnet, so dass man im Prinzip nur 10 Monate Elterngeld und 2 Monate Mutterschaftsgeld bekommt. Achso Mindestsatz beim Elterngeld sind 300 Euro. Die bekommt man auf jeden Fall. Ansonsten 67 % des Nettomonatsgehalts der letzten 12 Monate VOR Beginn des Mutterschutzes. Und Kindergeld sind 188 Euro.
kirsty
1659 Beiträge
06.10.2015 21:15
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von porchelino:

mir gehts auch so, bin auch schwanger, mäuschen kommt im november.
Mein vertrag wurde nur bis zum Mutterschutz (17.10.2015)verlängt.
Mutterschutzgeld bekomm ich nicht zahl die Krankenkasse nur bei vorhanden vertrag
Bekommen nur Kindergeld und Elterngeld.
Arbeitsamt wollte gar nichts wissen, da ich ja bis zum Mutterschutz im Arbeitsverhältnis bin, soll mich melden wenn ich nach meinen elternzeit keine Arbeit habe, erst dann soll ich mich melden
ach ja und landeserziehungsgeld kannst du beantragen wenn du in Baden Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder in Thüringen wohnst


SO nochmal im MuSChG gelesen:

§ 14
(1) Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i Absatz 1, 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder § 13 Abs. 2, 3 haben, erhalten während ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten 13 abgerechneten Wochen vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 zu berechnen. Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen. Ist danach eine Berechnung nicht möglich, so ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten zugrunde zu legen.
(2) Frauen, deren Arbeitsverhältnis während ihrer Schwangerschaft oder während der Schutzfrist des § 6 Abs. 1 nach Maßgabe von § 9 Abs. 3 aufgelöst worden ist, erhalten bis zum Ende dieser Schutzfrist den Zuschuss nach Absatz 1 von der für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständigen Stelle.

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann gibts tatsächlich kein Mutterschaftsgeld, ABER nen Zuschuss in Höhe von ???? (siehe oben Absatz 1, Differenzbetrag zwischen den 13 Euro und dem täglichen Nettolohn?) pro Kalendertag von der zuständigen Stelle?!


Mutterschutzgeld steht dir auf jedenfall zu ! Habe das auch bekommen. Mein befristeter Arbeitsvertrag lief 2Wochen vor dem Mutterschutz aus. Habe mich die Zeit bis zum Mutterschutz Arbeitssuchend gemeldet und habe Mutterschaftsgeld bezogen.
Alaska
18947 Beiträge
06.10.2015 21:47
Zitat von porchelino:

mir gehts auch so, bin auch schwanger, mäuschen kommt im november.
Mein vertrag wurde nur bis zum Mutterschutz (17.10.2015)verlängt.
Mutterschutzgeld bekomm ich nicht zahl die Krankenkasse nur bei vorhanden vertrag
Bekommen nur Kindergeld und Elterngeld.
Arbeitsamt wollte gar nichts wissen, da ich ja bis zum Mutterschutz im Arbeitsverhältnis bin, soll mich melden wenn ich nach meinen elternzeit keine Arbeit habe, erst dann soll ich mich melden
ach ja und landeserziehungsgeld kannst du beantragen wenn du in Baden Württemberg , Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder in Thüringen wohnst


Nö, das wurde abgeschafft.
https://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/foerderunge n-und-finanzierungen/alle-foerderangebote/fa-famil ienfoerderung/landeserziehungsgeld.xml?ceid=100385
07.10.2015 08:13
Vielen vielen dank für die nette Hilfe
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt