Mütter- und Schwangerenforum

Kündigen???

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shelyra
69204 Beiträge
25.04.2016 20:05
Zitat von NeoMutti:

Zitat von zuppilini:

Zitat von Super_kind:

Zitat von shelyra:

wenn man selber kündigt kann es zu ner sperrung beim alg 1 kommen falls du darauf zurück greifen willst/musst.


auch bei einem aufhebungsvertrag gibts sperre
lass dich kündigen
bei einem aufhebungsvertrag erlöschen alle ansprüche zum bsp. urlaub, weihnachtsgeld o.ä


Muss nicht. ist ja ein Vertrag, das kann man alles aushandeln.
Ein Aufhebungsvertrag, ist kein Vertrag zum Aushandeln. In einem Aufhebungsvertrag sind beide Parteien damit einverstanden, das dieses Arbeitsverhältnis beendet ist. Und alle Ansprüche erlischen damit.

man kann aber so sachen wie urlaubsgeld usw in die abfindung mit hineinberechnen und diese fällt dann dementsprechend hoch aus...
26.04.2016 10:47
Zitat von NeoMutti:

Zitat von zuppilini:

Zitat von Super_kind:

Zitat von shelyra:

wenn man selber kündigt kann es zu ner sperrung beim alg 1 kommen falls du darauf zurück greifen willst/musst.


auch bei einem aufhebungsvertrag gibts sperre
lass dich kündigen
bei einem aufhebungsvertrag erlöschen alle ansprüche zum bsp. urlaub, weihnachtsgeld o.ä


Muss nicht. ist ja ein Vertrag, das kann man alles aushandeln.
Ein Aufhebungsvertrag, ist kein Vertrag zum Aushandeln. In einem Aufhebungsvertrag sind beide Parteien damit einverstanden, das dieses Arbeitsverhältnis beendet ist. Und alle Ansprüche erlischen damit.


Sorry, aber das stimmt einfach nicht. Ein Vertrag beinhaltet IMMER das, was BEIDE Vertragsparteien ausgehandelt haben. Lässt sich die Gegenseite, hier der Arbeitgeber, nicht darauf ein, bestimmte Dinge zu verhandeln, zwingt mich keiner, das zu unterschreiben. Es stimmt keineswegs, dass ein Aufhebungsvertrag immer bedeutet, dass alle Ansprüche erlischen - ganz im Gegenteil. Will ein Unternehmen einen Mitabreiter gütlich "verabschieden", werden oft sogar noch hohe Abfindungen im Aufhebungsvertrag vereinbart.
Super_kind
1528 Beiträge
26.04.2016 14:18
Zitat von JaneMargolis:

Zitat von NeoMutti:

Zitat von zuppilini:

Zitat von Super_kind:

...


Muss nicht. ist ja ein Vertrag, das kann man alles aushandeln.
Ein Aufhebungsvertrag, ist kein Vertrag zum Aushandeln. In einem Aufhebungsvertrag sind beide Parteien damit einverstanden, das dieses Arbeitsverhältnis beendet ist. Und alle Ansprüche erlischen damit.


Sorry, aber das stimmt einfach nicht. Ein Vertrag beinhaltet IMMER das, was BEIDE Vertragsparteien ausgehandelt haben. Lässt sich die Gegenseite, hier der Arbeitgeber, nicht darauf ein, bestimmte Dinge zu verhandeln, zwingt mich keiner, das zu unterschreiben. Es stimmt keineswegs, dass ein Aufhebungsvertrag immer bedeutet, dass alle Ansprüche erlischen - ganz im Gegenteil. Will ein Unternehmen einen Mitabreiter gütlich "verabschieden", werden oft sogar noch hohe Abfindungen im Aufhebungsvertrag vereinbart.


wenn sie im aufhebungsvertrag stehen is es was anderes aber man kann nachhaltig keine ansprüche stehen d.h was nicht drin steht kann auch nich mehr eingefordert werden.
26.04.2016 20:14
Urlaub ist ein Thema, dass zwangsläufig in einem Aufhebungsvertrag erwähnt wird, wenn man nicht gerade mega blöd ist.

Grundsätzlich ist Urlaub beim Ausscheiden abzugelten. Gerade in Aufhebungsverträgen wird dann aber auch oft freigestellt unter Anrechnung des Resturlaubs. ...macht bei dir aber auch keinen richtigen Sinn...

ich an deiner Stelle würde jetzt nicht kündigen. Du hast keinen Mehrwert (bis auf die Urlaubsabgeltung, die du im Fall der Fälle eh bekämst). So hast du immerhin in zwei Jahren einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz und in zwei Jahren kann sich so viel ändern. Vllt muss sich auch erstmal alles finden nach dem Verkauf.
Natalie32
17 Beiträge
26.05.2016 19:09
Selbst den Job zu kündigen ist immer mit Nachteile verbunden. Auch Aufhebungsverträge sind nur Empfehlenswert wenn man bereits einen neuen unterschriebenen Arbeitsvertrag hat.
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