Mütter- und Schwangerenforum

Kündigen???

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Superernje
591 Beiträge
25.04.2016 12:28
Hallo,
Ich bin zur Zeit noch bis ende 2017 in Elternzeit. Die Firma in der ich seit über 15 Jahren arbeite ist letztes Jahr verkauft worden.Erst hieß es es bleibt alles wie es ist echt. Jetzt nach und nach wird umstrukturiert .... die Leute teilweise entlassen, sehr schlechtes Arbeitsklima (Beobachtung von fortgesetzten echt.). Da ich 2010 mit meinen Zwillingen schwanger wurde und das jetzt ins Nächte Kind über ging habe ich noch 31 Tage Urlaub zu bekommen(ca 2000€). So nun habe ich gefragt und sie können ihn laut Aussage nicht auszahlen, nur wenn ich kündige oder Voll oder mind. Teilzeit komme.? Was würdet ihr tun. Ich weiß eh nicht wie es mit drei Kindern wieder mit arbeiten gehen klappt mea meine Zwillinge nächstes Jahr auch in die Schule kommen.
Superernje
591 Beiträge
25.04.2016 12:30
Sorry für die Rechtschreibung....
nilou
14369 Beiträge
25.04.2016 12:32
Brauchst/Willst du jetzt das Geld?
Superernje
591 Beiträge
25.04.2016 12:36
Ja möchte ich-brauchen Nein-, ich möchte eigentlich nicht kündigen, aber wenn ich Arbeitskollegen höre bin ich auch nicht sicher wie lange es diese Firma noch gibt!?
Superernje
591 Beiträge
25.04.2016 12:42
Jeder und ich betonte wirklich jeder mit dem ich bis jetzt gesprochen oder den ich getroffen habe sagt "sei froh das du zuhause bist".
shelyra
69208 Beiträge
25.04.2016 12:48
selber kündigen ist halt immer doof.

mal über einen aufhebungsvertrag nachgedacht? vielleicht kannst du da was mit der firma aushandeln, dass du eventuell ne abfindung bekommst. wenn sie eh leute entlassen sind sie vielleicht froh wenn man anfragt...
Superernje
591 Beiträge
25.04.2016 12:53
Sagen wir mal so, die Leute die sie zur Zeit entlassen mit Abfindungen waren immer sehr viel krank etc. Und da ich ja in ca. 2Jahren "wieder"kommen würde werden sie es mir sicher nicht anbieten (hatte das schon mal einer aus der Personalabteilung vorgeschlagen). Was ist eigentlich so schlimm daran wenn man selbst künftig? Meine Schwiegermutter sagte auch bloß nicht selbst kündigen?
shelyra
69208 Beiträge
25.04.2016 13:01
wenn man selber kündigt kann es zu ner sperrung beim alg 1 kommen falls du darauf zurück greifen willst/musst.
Ardilla
1939 Beiträge
25.04.2016 13:01
Na wenn du jetzt in Elternzeit bist, dann wäre das ja auch schlecht mit dem Auszahlen, weil das dann direkt als Einnahme verbucht wird, schätze ich.

Warum kannst du nicht so kündigen, dass es direkt nach den 31 Tagen Urlaub nach Elternzeit ist? D.h. wenn Du am 1.7.17 wieder kommen würdest, dann einfach zum 31. kündigen. Dann bekommst du einen Monat länger Gehalt... Wann willst du überhaupt kündigen? Bringt doch im Moment keine Vorteile?!
MiramitLionel
7484 Beiträge
25.04.2016 13:03
Ich würde wohl nicht kündigen, weil du dann aus dem ALG 1 rausfällst, wenn du selbst kündigst. Das Risiko würde ich nicht eingehen.
25.04.2016 13:12
Wenn du sowieso kein ALG 1 beziehst, dann kündige. Selbst kündigen hat ja nur eine Sperrzeit von 3 Monaten zur Folge. Und wenn du dem Arbeitsmarkt im Moment sowieso nicht zur Verfügung stehst, ist das ja ohnehin egal.
Super_kind
1528 Beiträge
25.04.2016 13:16
Zitat von shelyra:

wenn man selber kündigt kann es zu ner sperrung beim alg 1 kommen falls du darauf zurück greifen willst/musst.


auch bei einem aufhebungsvertrag gibts sperre
lass dich kündigen
bei einem aufhebungsvertrag erlöschen alle ansprüche zum bsp. urlaub, weihnachtsgeld o.ä
25.04.2016 13:23
Zitat von Super_kind:

Zitat von shelyra:

wenn man selber kündigt kann es zu ner sperrung beim alg 1 kommen falls du darauf zurück greifen willst/musst.


auch bei einem aufhebungsvertrag gibts sperre
lass dich kündigen
bei einem aufhebungsvertrag erlöschen alle ansprüche zum bsp. urlaub, weihnachtsgeld o.ä


Muss nicht. ist ja ein Vertrag, das kann man alles aushandeln.
Superernje
591 Beiträge
25.04.2016 13:47
Ich habe halt so meine bedenken das die Firma in kürze vielleicht wieder verkauft wird, und naja ich benötige das Geld vijetzt gerade nicht aber wenn ich es erst mal hab,wäre mir wohler, das wäre ja auch nicht schlimm wenn es sich um einen Eintritt ins Arbeitsverhältnis in kürze handeln würde aber vor 1/2018 definitiv nicht, und das ist schon noch lange.
25.04.2016 19:53
Zitat von zuppilini:

Zitat von Super_kind:

Zitat von shelyra:

wenn man selber kündigt kann es zu ner sperrung beim alg 1 kommen falls du darauf zurück greifen willst/musst.


auch bei einem aufhebungsvertrag gibts sperre
lass dich kündigen
bei einem aufhebungsvertrag erlöschen alle ansprüche zum bsp. urlaub, weihnachtsgeld o.ä


Muss nicht. ist ja ein Vertrag, das kann man alles aushandeln.
Ein Aufhebungsvertrag, ist kein Vertrag zum Aushandeln. In einem Aufhebungsvertrag sind beide Parteien damit einverstanden, das dieses Arbeitsverhältnis beendet ist. Und alle Ansprüche erlischen damit.
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