Komischen Brief vom Jobcenter erhalten - 500€ Mahnung - Wie kann das sein?
29.03.2015 17:20
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Snoopy2014:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Snoopy2014:
...
Du warst mit Sicherheit über 18! Denn wenn du unter 18 gewesen wärst, dann hätte dir OHNE irgendwelche Nachweise und ohne irgendwelche Vorraussetzungen Kindergeld zugestanden.
Deshalb rede ich ja auch davon, weil sie sagt sie ist nun 18. Das sie wenn sie wie sie sagt, nun arbeitssuchend gemeldet ist. Das es ihr dann ab den Zeitpunkt wo sie 18 wurde nicht mehr zu steht.
Ich war damals 18 hatte zwar die Bewerbungen geschrieben, konnte es auch Nachweisen. Allerdings hatte mich das Jobcenter nicht Ausbildungssuchend eingetragen, sondern Arbeitssuchend. Und damit alleine mit den Eintrag stand es mir nicht mehr zu. Die Dame von der Familienkasse sagte, immer wenn man Ausbildungssuchend gemeldet sein muss. Lass es dir schriftlich geben vom Jobcenter das sie dich auch so eingetragen haben. Denn machen sie einen Fehler und tragen einen anders ein, hat man selbst keinen Beweis. Und so mit ist es nicht das Problem des Jobcenters sonder meins .
Aber sie hat doch gar nicht geschrieben, dass sie momentan arbeitssuchend gemeldet ist? Wo denn? Sie schrieb, dass sie LETZTES JAHR ab 01.01.14 arbeitslos gemeldet war, aber nur bis 29.01.14, da sie dann dieses BAB geförderte Jahr anfing. Danach schreibt sie zu ihrer Situation doch gar nichts mehr. Nur dass sie im September zu ihrem Freund zog.
Ups verlesen sry.
29.03.2015 17:22
Zitat von Snoopy2014:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Snoopy2014:
Zitat von BlödmannVomDienst:
...
Deshalb rede ich ja auch davon, weil sie sagt sie ist nun 18. Das sie wenn sie wie sie sagt, nun arbeitssuchend gemeldet ist. Das es ihr dann ab den Zeitpunkt wo sie 18 wurde nicht mehr zu steht.
Ich war damals 18 hatte zwar die Bewerbungen geschrieben, konnte es auch Nachweisen. Allerdings hatte mich das Jobcenter nicht Ausbildungssuchend eingetragen, sondern Arbeitssuchend. Und damit alleine mit den Eintrag stand es mir nicht mehr zu. Die Dame von der Familienkasse sagte, immer wenn man Ausbildungssuchend gemeldet sein muss. Lass es dir schriftlich geben vom Jobcenter das sie dich auch so eingetragen haben. Denn machen sie einen Fehler und tragen einen anders ein, hat man selbst keinen Beweis. Und so mit ist es nicht das Problem des Jobcenters sonder meins .
Aber sie hat doch gar nicht geschrieben, dass sie momentan arbeitssuchend gemeldet ist? Wo denn? Sie schrieb, dass sie LETZTES JAHR ab 01.01.14 arbeitslos gemeldet war, aber nur bis 29.01.14, da sie dann dieses BAB geförderte Jahr anfing. Danach schreibt sie zu ihrer Situation doch gar nichts mehr. Nur dass sie im September zu ihrem Freund zog.
Ups verlesen sry.
Joah dann haben wir jetzt gerade aneinander vorbei geredet bzw. geschrieben. Weil ich mich ja auf den Zeitraum vom 01.01. bis 01.08.14 bezog.
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29.03.2015 21:47
Konnte bis eben leider nicht antworten. Unser Internet spinnt total
Also der erste Brief kam bei mir nie an.. kann sein dass der an die alte Addresse ging..
Meine Mutter und ich sind im totalen Zwiespalt.. Wenn post für mich ankommt sagt sie nichts und auch so redet sie kein Wort mit mir was oft für Probleme sorgt..... sie war auch der Grund meines Umzuges.
Das ich das BAB bekomme wusste das Jobcenter 100%ig!
Wir hatten damals probleme mit dem Kindergeld ... (fehler im bescheid, haben sie zu unrecht zweimal abgezogen und dass hat 5 monate lang gedauert das zu beheben
) Und dadurch konnte mir niemand die fahrtkosten vorlegen und ich hätte das soziale jahr fast nicht anfangen können. Daher musste ich mit dem Jobcenter und dem Arbeitgeber da eine lösung finden denn BAB kommt auch erst am ende des monats.
Daher wusste meine Bearbeiterin dass ich das beantragt habe und auch bekomme.
(anders hätte ich mir das ja nie leisten können)
Wenn ist das deren Fehler und nicht meiner...
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Also der erste Brief kam bei mir nie an.. kann sein dass der an die alte Addresse ging..
Meine Mutter und ich sind im totalen Zwiespalt.. Wenn post für mich ankommt sagt sie nichts und auch so redet sie kein Wort mit mir was oft für Probleme sorgt..... sie war auch der Grund meines Umzuges.
Das ich das BAB bekomme wusste das Jobcenter 100%ig!
Wir hatten damals probleme mit dem Kindergeld ... (fehler im bescheid, haben sie zu unrecht zweimal abgezogen und dass hat 5 monate lang gedauert das zu beheben
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Daher wusste meine Bearbeiterin dass ich das beantragt habe und auch bekomme.
(anders hätte ich mir das ja nie leisten können)
Wenn ist das deren Fehler und nicht meiner...
29.03.2015 22:02
Das BAB ging auf das Konto meiner Mutter, das hat sie mir dann immer ausgezahlt.
Einen Alg2 Antrag hab ich selbst nie unterschrieben, wüsste auch nichts davon es beantragt zu haben. Wobei meine Mutter mir 1-2 mal Zettel zum unterschreiben gab aber das war anderes glaub ich..
Zumal ich nicht verstehe wieso auf dem Brief Unterhalt-/Heizkosten angegeben sind wenn es um das BAB geht.. im endeffekt ergibt nichts wirklich sinn..
Einen Alg2 Antrag hab ich selbst nie unterschrieben, wüsste auch nichts davon es beantragt zu haben. Wobei meine Mutter mir 1-2 mal Zettel zum unterschreiben gab aber das war anderes glaub ich..
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Zumal ich nicht verstehe wieso auf dem Brief Unterhalt-/Heizkosten angegeben sind wenn es um das BAB geht.. im endeffekt ergibt nichts wirklich sinn..
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