Mütter- und Schwangerenforum

Komischen Brief vom Jobcenter erhalten - 500€ Mahnung - Wie kann das sein?

Gehe zu Seite:
Joselia
1273 Beiträge
29.03.2015 16:12
Hallo ihr lieben,

Ich habe am Freitag Post von der Arge erhalten aus Recklinghausen. Eine Mahnung weil ich die am 02.03 geforderten 534,06€ noch nicht gezahlt habe.

Jetzt soll ich bis zum 10.04 die 539,06€ zahlen. (5€ mehr Bearbeitungskosten weil ich die erste Zahlung ja nicht gemacht habe.)

Auf der Rückseite stand dann, dass das Jobcenter vom Saale-Orla-Kreis diese Zahlung von mir anfordert für Unterhalts/-Heizkosten im Zeitraum vom 1.1.2014 - 1.8.2014.
So habe ich die Nummer auf dem Brief angerufen aber dort konnte man mir nur sagen dass ich das zahlen muss wegen der Bedarfsgemeinschaft in der ich gelebt habe. Soll mich an das Jobcenter wenden, dass das Geld von mir anfordert.
Da dort aber Freitag mittag niemand ans Telefon ging muss ich bis Montag warten.

Innerlich macht mich dieser Brief aber derzeit total fertig da ich keine Ahnung hab wie dieser Betrag zu stande kommt und wie ich das zahlen sollte falls das alles so richtig ist.

Am 1.1.2014 war ich noch 17 jahre alt und habe zuhause gewohnt, meine Mutter war Arbeitslos und hat Alg2 bezogen. Dementsprechend hatte ich als Teil ihrer Bedarfsgemeinschaft auch meine Verpflichtung mich da Arbeitslos zu melden nachdem es Probleme mit meinem Ausbildungsbeginn gab.
Am 29.1 hab ich dann eine Art soziales Jahr angefangen dass die Arge mir vermittelt hat. Dort habe ich dann bis August 2014 gearbeitet in dem Zeitraum wurde ich auch 18 und bin dann im September zu meinem Freund gezogen.

Nun frag ich mich wieso man dieses Geld von mir verlangt.. Ich hab bei meiner Mutter gewohnt und sie bekam dementsprechend das ganze Geld von der Arge.
Sie ist doch Unterhalrspflichtig also warum verlangt man das Geld von mir?

Kann es daran liegen das ich in der Zeit durch das soziale Jahr 300€ BAB bekam und davon nichts abgezogen wurde? Also bei dem Minijob von meinem Bruder wurde meiner Mutter das Geld gekürzt aber bei meinem BAB nichts.

Aber von den 300€ waren 100€ Fahrtkosten.. und 200€ für mich hätte ich auch nicht abgegeben. Ich bekam kein Taschengeld oder sonstiges und etwas will ich für 8 std pro Tag auch für mich haben an Geld....

Kann das daran liegen? Muss ich diesen Betrag wirklich zahlen oder kann ich da widerspruch einlegen? Es wäre unheimlich lieb falls mir jemand helfen könnte, bin echt am verzweifeln...

Danke schonmal im vorraus
( PS: tschuldigung das es so wirr geschrieben ist.)

Wolkenlicht
10230 Beiträge
29.03.2015 16:21
Beim Jobcenter immer in Widerspruch gehen. Die sind nämlich auf "Dummfang" aus. Belege das du mit deren Erklärung nicht einverstanden bist und widerlege es mit deinen Argumenten und Rechnungen. Wenn der Bearbeiter sich anfangs verrechnet hat, dann ist es sein Problem. Das ist eine typische Masche vom Jobcenter.

nani26mz
5284 Beiträge
29.03.2015 16:22
Was ist denn mit dem ersten Brief? Hast du den nicht bekommen?
29.03.2015 16:23
Das wird stimmen. Mein Bruder wohnt im Saale Orla Kreis , bekommt BAB und es wird komplett angerechnet bei unserer Mutter
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
29.03.2015 16:23
Also wenn du bis August zuhause gelebt hast, dann hätte die Arge bzw. Jobcenter die 200 EUR BAB monatlich eigentlich voll anrechnen müssen auf deinen Bedarf (Fahrkosten bleiben unberücksichtigt). Bist du sicher, dass dies nicht geschehen ist? Und wenn deine Mutter Antragsstellerin zwecks Alg2 war und das Geld auch auf ihr Konto gegangen ist, dann wird in der Regel sie zur Rückzahlung aufgefordert. Hast du denn mal deine Mutter drauf angesprochen?
29.03.2015 16:24
Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wenn du bis August zuhause gelebt hast, dann hätte die Arge bzw. Jobcenter die 200 EUR BAB monatlich eigentlich voll anrechnen müssen auf deinen Bedarf (Fahrkosten bleiben unberücksichtigt). Bist du sicher, dass dies nicht geschehen ist? Und wenn deine Mutter Antragsstellerin zwecks Alg2 war und das Geld auch auf ihr Konto gegangen ist, dann wird in der Regel sie zur Rückzahlung aufgefordert. Hast du denn mal deine Mutter drauf angesprochen?


Mein Bruder musste auch was Rückzahlen und bekam den Brief selber weil er in gem Sinne Überzahl wurde
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
29.03.2015 16:32
Zitat von SureLona:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wenn du bis August zuhause gelebt hast, dann hätte die Arge bzw. Jobcenter die 200 EUR BAB monatlich eigentlich voll anrechnen müssen auf deinen Bedarf (Fahrkosten bleiben unberücksichtigt). Bist du sicher, dass dies nicht geschehen ist? Und wenn deine Mutter Antragsstellerin zwecks Alg2 war und das Geld auch auf ihr Konto gegangen ist, dann wird in der Regel sie zur Rückzahlung aufgefordert. Hast du denn mal deine Mutter drauf angesprochen?


Mein Bruder musste auch was Rückzahlen und bekam den Brief selber weil er in gem Sinne Überzahl wurde


Naja aber im Prinzip wurde die Bedarfsgemeinschaft überzahlt, denn in der Regel wird alles Geld in einen Topf geworfen bei ner BG und dann berechnet, was der gesamten BG zusteht. Und wenn die Mutter jetzt überzahlt wurde, sie hat ja, so wie ich es verstanden habe, alles Geld auf ihr Konto bekommen und davon nichts an die Kinder weitergeleitet, dann muss sie eigentlich auch als Erste darüber informiert werden, dass die BG überzahlt wurde. Denn wie die TS schon schrieb, im Bewilligungszeitraum wohnte sie zuhause, war minderjährig, befand sich in Ausbildung und dementsprechend ist ihre Mutter unterhaltspflichtig für sie. Wenn die TS nun aber zurückzahlen muss, dann hieße das ja im Umkehrschluss, dass die Mutter der TS gegenüber ihrer Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
29.03.2015 16:34
@TS: Habt ihr denn bei der Arge angegeben, dass du BAB erhältst und die haben das nicht angerechnet oder habt ihr das gar verschwiegen? Ihr müsst ja eigentlich alle halbe Jahr einen Antrag stellen. Und wenn ihr das angegeben habt und die haben das "vergessen" zu berücksichtigen, dann ist das nicht euer Fehler und dann brauchst du bzw. ihr auch nichts zurückzahlen.
Snoopy2014
1498 Beiträge
29.03.2015 16:35
Du bist in der Mitteilungspflicht gewesen. Du hättest das Jobcenter über das zusätzliche Geld Informieren müssen. Da du so das Geld da erhalten hast vom Jobcenter (auf deine Mutterskonto) und einmal so noch zusätzlich dein BAB. Und jede zusätzliche Geld Einnahme. Ist dem Jobcenter Mitzuteilen, egal ob vom Nebenjob, BAB, Unterhalt oder Kindergeld. Sprich du bist in der Pflicht, das überbezahlte Geld, was du im Prinzip von denen Erhalten hast. An denen zurück zu zahlen.

Ich weiß nicht ob du noch Kindergeld erhälst?! Wenn ja Melde dich schnell selbst bei der Familienkasse.. Denn ab den Zeitpunkt, wo du Arbeitslos gemeldet wurdest, stand dir das auch nicht mehr zu. Nicht das es da noch zu zusätzlichen Problemen kommt.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
29.03.2015 16:41
Zitat von Snoopy2014:

Du bist in der Mitteilungspflicht gewesen. Du hättest das Jobcenter über das zusätzliche Geld Informieren müssen. Da du so das Geld da erhalten hast vom Jobcenter (auf deine Mutterskonto) und einmal so noch zusätzlich dein BAB. Und jede zusätzliche Geld Einnahme. Ist dem Jobcenter Mitzuteilen, egal ob vom Nebenjob, BAB, Unterhalt oder Kindergeld. Sprich du bist in der Pflicht, das überbezahlte Geld, was du im Prinzip von denen Erhalten hast. An denen zurück zu zahlen.

Ich weiß nicht ob du noch Kindergeld erhälst?! Wenn ja Melde dich schnell selbst bei der Familienkasse.. Denn ab den Zeitpunkt, wo du Arbeitslos gemeldet wurdest, stand dir das auch nicht mehr zu. Nicht das es da noch zu zusätzlichen Problemen kommt.


Das stimmt so nicht. Wenn sie ausbildungssuchend ist, steht ihr Kindergeld sogar bis zum 25. Lebensjahr zu, auch wenn sie arbeitslos gemeldet ist. Davon mal ab besteht sowieso bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für JEDES Kind Anspruch auf Kindergeld.

Und fakt ist ja auch: Dass sie nie irgendwelches Geld von der Arge gesehen hat, bekam ja alles ihre Mutter. Und wenn die Mutter den Antrag gestellt hat und das BAB verschwiegen hat, dann frage ich mich natürlich, wer hier in der Rückzahlungspflicht ist.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
29.03.2015 16:44
@TS: Noch ne ganz wichtige Frage. Hast du jemals irgendwo auf dem Antrag für ALGII irgendwas unterschrieben? Hast du jemals einen Bescheid selber erhalten? Deine Mutter dir den kompletten Bescheid gezeigt?

Also ehrlich, ich fände es jetzt nicht richtig, dass du für die Fehler deiner Mutter bluten musst. Zumal du im Bewilligungszeitraum minderjährig warst und deine Mutter dir gegenüber unterhaltspflichtig.
Snoopy2014
1498 Beiträge
29.03.2015 16:46
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Snoopy2014:

Du bist in der Mitteilungspflicht gewesen. Du hättest das Jobcenter über das zusätzliche Geld Informieren müssen. Da du so das Geld da erhalten hast vom Jobcenter (auf deine Mutterskonto) und einmal so noch zusätzlich dein BAB. Und jede zusätzliche Geld Einnahme. Ist dem Jobcenter Mitzuteilen, egal ob vom Nebenjob, BAB, Unterhalt oder Kindergeld. Sprich du bist in der Pflicht, das überbezahlte Geld, was du im Prinzip von denen Erhalten hast. An denen zurück zu zahlen.

Ich weiß nicht ob du noch Kindergeld erhälst?! Wenn ja Melde dich schnell selbst bei der Familienkasse.. Denn ab den Zeitpunkt, wo du Arbeitslos gemeldet wurdest, stand dir das auch nicht mehr zu. Nicht das es da noch zu zusätzlichen Problemen kommt.


Das stimmt so nicht. Wenn sie ausbildungssuchend ist, steht ihr Kindergeld sogar bis zum 25. Lebensjahr zu, auch wenn sie arbeitslos gemeldet ist. Davon mal ab besteht sowieso bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für JEDES Kind Anspruch auf Kindergeld.

Und fakt ist ja auch: Dass sie nie irgendwelches Geld von der Arge gesehen hat, bekam ja alles ihre Mutter. Und wenn die Mutter den Antrag gestellt hat und das BAB verschwiegen hat, dann frage ich mich natürlich, wer hier in der Rückzahlungspflicht ist.


Doch, das stimmt leider so sie darf Nicht Arbeitssuchend gemeldet sein. Sie muss Ausbildungssuchend sein. Da drüber am besten einen Nachweis haben vom Jobcenter und muss 3 Bewerbungen im Monat mindestens vorlegen, die aber alle einen Ausbildungsplatz betreffen. Ist es nicht der fall steht ihr das Kindergeld nicht zu. das Thema hatte ich damals gehabt! Ich war zwar Ausbildungssuchend hatte aber keinen Korrekten Nachweis drüber vom Jobcenter. Und musste jeden Cent zurück zahlen.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
29.03.2015 16:48
Zitat von Snoopy2014:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Snoopy2014:

Du bist in der Mitteilungspflicht gewesen. Du hättest das Jobcenter über das zusätzliche Geld Informieren müssen. Da du so das Geld da erhalten hast vom Jobcenter (auf deine Mutterskonto) und einmal so noch zusätzlich dein BAB. Und jede zusätzliche Geld Einnahme. Ist dem Jobcenter Mitzuteilen, egal ob vom Nebenjob, BAB, Unterhalt oder Kindergeld. Sprich du bist in der Pflicht, das überbezahlte Geld, was du im Prinzip von denen Erhalten hast. An denen zurück zu zahlen.

Ich weiß nicht ob du noch Kindergeld erhälst?! Wenn ja Melde dich schnell selbst bei der Familienkasse.. Denn ab den Zeitpunkt, wo du Arbeitslos gemeldet wurdest, stand dir das auch nicht mehr zu. Nicht das es da noch zu zusätzlichen Problemen kommt.


Das stimmt so nicht. Wenn sie ausbildungssuchend ist, steht ihr Kindergeld sogar bis zum 25. Lebensjahr zu, auch wenn sie arbeitslos gemeldet ist. Davon mal ab besteht sowieso bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für JEDES Kind Anspruch auf Kindergeld.

Und fakt ist ja auch: Dass sie nie irgendwelches Geld von der Arge gesehen hat, bekam ja alles ihre Mutter. Und wenn die Mutter den Antrag gestellt hat und das BAB verschwiegen hat, dann frage ich mich natürlich, wer hier in der Rückzahlungspflicht ist.


Doch, das stimmt leider so sie darf Nicht Arbeitssuchend gemeldet sein. Sie muss Ausbildungssuchend sein. Da drüber am besten einen Nachweis haben vom Jobcenter und muss 3 Bewerbungen im Monat mindestens vorlegen, die aber alle einen Ausbildungsplatz betreffen. Ist es nicht der fall steht ihr das Kindergeld nicht zu. das Thema hatte ich damals gehabt ! Ich war zwar Ausbildungssuchend hatte aber keinen Korrekten Nachweis drüber vom Jobcenter. Und musste jeden Cent zurück zahlen.


Du warst mit Sicherheit über 18! Denn wenn du unter 18 gewesen wärst, dann hätte dir OHNE irgendwelche Nachweise und ohne irgendwelche Vorraussetzungen Kindergeld zugestanden.

Davon mal ab, war die TS nichtmal den ganzen Januar arbeitslos gemeldet, da sie am 29.01. ein vom Amt vermitteltes soziales Jahr anfing, wofür sie ja BAB erhielt. BAB=Berufsausbildungsbeihilfe. Sprich sie befand sich in nem ausbildungsvorbereitendem Jahr und somit bestand sowieso Anspruch auf KiGeld.
Snoopy2014
1498 Beiträge
29.03.2015 16:55
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Snoopy2014:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Snoopy2014:

Du bist in der Mitteilungspflicht gewesen. Du hättest das Jobcenter über das zusätzliche Geld Informieren müssen. Da du so das Geld da erhalten hast vom Jobcenter (auf deine Mutterskonto) und einmal so noch zusätzlich dein BAB. Und jede zusätzliche Geld Einnahme. Ist dem Jobcenter Mitzuteilen, egal ob vom Nebenjob, BAB, Unterhalt oder Kindergeld. Sprich du bist in der Pflicht, das überbezahlte Geld, was du im Prinzip von denen Erhalten hast. An denen zurück zu zahlen.

Ich weiß nicht ob du noch Kindergeld erhälst?! Wenn ja Melde dich schnell selbst bei der Familienkasse.. Denn ab den Zeitpunkt, wo du Arbeitslos gemeldet wurdest, stand dir das auch nicht mehr zu. Nicht das es da noch zu zusätzlichen Problemen kommt.


Das stimmt so nicht. Wenn sie ausbildungssuchend ist, steht ihr Kindergeld sogar bis zum 25. Lebensjahr zu, auch wenn sie arbeitslos gemeldet ist. Davon mal ab besteht sowieso bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für JEDES Kind Anspruch auf Kindergeld.

Und fakt ist ja auch: Dass sie nie irgendwelches Geld von der Arge gesehen hat, bekam ja alles ihre Mutter. Und wenn die Mutter den Antrag gestellt hat und das BAB verschwiegen hat, dann frage ich mich natürlich, wer hier in der Rückzahlungspflicht ist.


Doch, das stimmt leider so sie darf Nicht Arbeitssuchend gemeldet sein. Sie muss Ausbildungssuchend sein. Da drüber am besten einen Nachweis haben vom Jobcenter und muss 3 Bewerbungen im Monat mindestens vorlegen, die aber alle einen Ausbildungsplatz betreffen. Ist es nicht der fall steht ihr das Kindergeld nicht zu. das Thema hatte ich damals gehabt ! Ich war zwar Ausbildungssuchend hatte aber keinen Korrekten Nachweis drüber vom Jobcenter. Und musste jeden Cent zurück zahlen.


Du warst mit Sicherheit über 18! Denn wenn du unter 18 gewesen wärst, dann hätte dir OHNE irgendwelche Nachweise und ohne irgendwelche Vorraussetzungen Kindergeld zugestanden.


Deshalb rede ich ja auch davon, weil sie sagt sie ist nun 18. Das sie wenn sie wie sie sagt, nun arbeitssuchend gemeldet ist. Das es ihr dann ab den Zeitpunkt wo sie 18 wurde nicht mehr zu steht.

Ich war damals 18 hatte zwar die Bewerbungen geschrieben, konnte es auch Nachweisen. Allerdings hatte mich das Jobcenter nicht Ausbildungssuchend eingetragen, sondern Arbeitssuchend. Und damit alleine mit den Eintrag stand es mir nicht mehr zu. Die Dame von der Familienkasse sagte, immer wenn man Ausbildungssuchend gemeldet sein muss. Lass es dir schriftlich geben vom Jobcenter das sie dich auch so eingetragen haben. Denn machen sie einen Fehler und tragen einen anders ein, hat man selbst keinen Beweis. Und so mit ist es nicht das Problem des Jobcenters sonder meins .
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
29.03.2015 17:09
Zitat von Snoopy2014:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Snoopy2014:

Zitat von BlödmannVomDienst:

...


Doch, das stimmt leider so sie darf Nicht Arbeitssuchend gemeldet sein. Sie muss Ausbildungssuchend sein. Da drüber am besten einen Nachweis haben vom Jobcenter und muss 3 Bewerbungen im Monat mindestens vorlegen, die aber alle einen Ausbildungsplatz betreffen. Ist es nicht der fall steht ihr das Kindergeld nicht zu. das Thema hatte ich damals gehabt ! Ich war zwar Ausbildungssuchend hatte aber keinen Korrekten Nachweis drüber vom Jobcenter. Und musste jeden Cent zurück zahlen.


Du warst mit Sicherheit über 18! Denn wenn du unter 18 gewesen wärst, dann hätte dir OHNE irgendwelche Nachweise und ohne irgendwelche Vorraussetzungen Kindergeld zugestanden.


Deshalb rede ich ja auch davon, weil sie sagt sie ist nun 18. Das sie wenn sie wie sie sagt, nun arbeitssuchend gemeldet ist. Das es ihr dann ab den Zeitpunkt wo sie 18 wurde nicht mehr zu steht.

Ich war damals 18 hatte zwar die Bewerbungen geschrieben, konnte es auch Nachweisen. Allerdings hatte mich das Jobcenter nicht Ausbildungssuchend eingetragen, sondern Arbeitssuchend. Und damit alleine mit den Eintrag stand es mir nicht mehr zu. Die Dame von der Familienkasse sagte, immer wenn man Ausbildungssuchend gemeldet sein muss. Lass es dir schriftlich geben vom Jobcenter das sie dich auch so eingetragen haben. Denn machen sie einen Fehler und tragen einen anders ein, hat man selbst keinen Beweis. Und so mit ist es nicht das Problem des Jobcenters sonder meins .


Aber sie hat doch gar nicht geschrieben, dass sie momentan arbeitssuchend gemeldet ist? Wo denn? Sie schrieb, dass sie LETZTES JAHR ab 01.01.14 arbeitslos gemeldet war, aber nur bis 29.01.14, da sie dann dieses BAB geförderte Jahr anfing. Danach schreibt sie zu ihrer Situation doch gar nichts mehr. Nur dass sie im September zu ihrem Freund zog.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 6 mal gemerkt