Kleingewerbe / Finanzamt
11.11.2013 11:27
Die holen sich 1/3 ca. von deinem Gewinn, nicht mehr..die musst du bei deiner Kalkulation einbeziehen. Und dann ist es doch kein Problem weiter zu machen
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
11.11.2013 11:31
Zitat von rosa-rot:
Die holen sich 1/3 ca. von deinem Gewinn, nicht mehr..die musst du bei deiner Kalkulation einbeziehen. Und dann ist es doch kein Problem weiter zu machen![]()
Ja eben. Bei einem angestelltenverhältnis ist es doch nichts anderes, nur dass die Steuern da gleich abgezogen werden
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
11.11.2013 12:17
Genau - Deine Preise müssen so kalkuliert sein, dass Dein Stundenlohn bei 2/3 Deines Gewinns stimmt und fertig.
Dein Steuerberater wird Dir auch nichts anderes sagen können
.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
11.11.2013 13:09
Zitat von CaroLove88:
Aber ich nehme das so echt nicht an.
Da muss ein Steuerberatet her. Auch wenn ihr alle Recht habt..aber es kann nicht angehen, dass sie sich so viel holen und das bei meinem Mann abziehen würden?
Das Gewerbe wäre für mich zukünftig quatsch, da ich ja gar keinen Gewinn haben darf..
Das will ich erst wortwörtlich von einem Steuerfutzi hören.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/464.gif)
kann den anderen nur recht geben.
beim 450 euro job (oder auch wenn man weniger verdient) dann muss der arbeitgeber eine pauschale abgabe bezahlen. das sind rund 35 % zuschlag. als arbeitnehmer bekommt man davon aber nichts mit. d.h. man bekommt dafür keinen vermerk oä auf der steuerkarte. zudem sind mit der pauschale des arbeitgebers alle steuern und abgaben beglichen.
sollte der arbeitgeber den betrag nicht abführen, so handelt es sich um schwarzarbeit und da kann man wirklich ärger bekommen.
wenn du also z.b. auf 400 euro basis gearbeitet hast, dann hast du inklusive arbeitgeberanteil also rund 540 "verdient" bzw dem arbeitgeber gekostet.
nun bist du selbständig mit einem gewerbe. da läuft die sache nun anders:
zum einen ist ein kleingewerbe von der bezeichnung nur relevant was die umsatzsteuer angeht. d.h. du musst eben keine ust auf deine produkte berechnen und die dann auch nicht abführen.
was dein gewerbe angeht, so bist du aber sehr wohl verpflichtet steuern zu bezahlen. aber eben einkommenssteuer. und das hat erstmal rein gar nichts mit deinem mann zu tun. du musst auf deinen gewinn steuern bezahlen. so wie jeder andere auch.
da du aber mit deinem mann zusammenveranlagt bist, gehe ich davon aus, dass dein mann normalerweise noch etwas lohnsteuer erstattet bekommt aufgrund höherer werbungskosten. und diese erstattung wird dann einfach mit deiner zahllast verrechnet. so kann es natürlich unterm strich passieren, dass ihr was zahlen müsst, da deine zahlllast höher ist als die erstattung deines mannes.
11.11.2013 15:10
ich lese gleich noch die anderen Beiträge:
habe nur eben Folgendes gefunden
Abrechnen der Mehrwertsteuer - Kleingewerbe, die im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro erzielt haben, müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (§19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz).
was genau verstehe ich dann darunter?
ich war bei 60€- im ersten Jahr
habe nur eben Folgendes gefunden
Abrechnen der Mehrwertsteuer - Kleingewerbe, die im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro erzielt haben, müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (§19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz).
was genau verstehe ich dann darunter?
ich war bei 60€- im ersten Jahr
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/1.gif)
11.11.2013 15:11
Zitat von CaroLove88:
ich lese gleich noch die anderen Beiträge:
habe nur eben Folgendes gefunden
Abrechnen der Mehrwertsteuer - Kleingewerbe, die im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro erzielt haben, müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (§19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz).
was genau verstehe ich dann darunter?
ich war bei 60€- im ersten Jahr![]()
Da geht es um die Vorausbesteuerung, die größere Unternehmen leisten müssen. Hat für Dich keine Bedeutung und hat nix damit zu tun, dass Du hinterher trotzdem Deinen Gewinn versteuern musst.
11.11.2013 15:13
Zitat von goldfisch:
Zitat von CaroLove88:
Aber ich nehme das so echt nicht an.
Da muss ein Steuerberatet her. Auch wenn ihr alle Recht habt..aber es kann nicht angehen, dass sie sich so viel holen und das bei meinem Mann abziehen würden?
Das Gewerbe wäre für mich zukünftig quatsch, da ich ja gar keinen Gewinn haben darf..
Das will ich erst wortwörtlich von einem Steuerfutzi hören.
![]()
kann den anderen nur recht geben.
beim 450 euro job (oder auch wenn man weniger verdient) dann muss der arbeitgeber eine pauschale abgabe bezahlen. das sind rund 35 % zuschlag. als arbeitnehmer bekommt man davon aber nichts mit. d.h. man bekommt dafür keinen vermerk oä auf der steuerkarte. zudem sind mit der pauschale des arbeitgebers alle steuern und abgaben beglichen.
sollte der arbeitgeber den betrag nicht abführen, so handelt es sich um schwarzarbeit und da kann man wirklich ärger bekommen.
wenn du also z.b. auf 400 euro basis gearbeitet hast, dann hast du inklusive arbeitgeberanteil also rund 540 "verdient" bzw dem arbeitgeber gekostet.
nun bist du selbständig mit einem gewerbe. da läuft die sache nun anders:
zum einen ist ein kleingewerbe von der bezeichnung nur relevant was die umsatzsteuer angeht. d.h. du musst eben keine ust auf deine produkte berechnen und die dann auch nicht abführen.
was dein gewerbe angeht, so bist du aber sehr wohl verpflichtet steuern zu bezahlen. aber eben einkommenssteuer. und das hat erstmal rein gar nichts mit deinem mann zu tun. du musst auf deinen gewinn steuern bezahlen. so wie jeder andere auch.
da du aber mit deinem mann zusammenveranlagt bist, gehe ich davon aus, dass dein mann normalerweise noch etwas lohnsteuer erstattet bekommt aufgrund höherer werbungskosten. und diese erstattung wird dann einfach mit deiner zahllast verrechnet. so kann es natürlich unterm strich passieren, dass ihr was zahlen müsst, da deine zahlllast höher ist als die erstattung deines mannes.
danke für deine Ausführliche Antwort. genau so ist es auch, wie du beschrieben hast!
- Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt