Kleingewerbe / Finanzamt
11.11.2013 09:48
Zitat von rosa-rot:
Irgendwo holt der Staat es sich IMMER!
Das ist definitiv wahr
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11.11.2013 09:49
Zitat von CaroLove88:
Zitat von Mathelenlu:
Zitat von CaroLove88:
Zitat von rosa-rot:
Warum bezahlst du keine Steuern? Auch Kleingewerbler zahlen ab dem 1. Euro Gewinn Steuern! Und zwar etwa ein Drittel. Werde aus deinem Beitrag nicht schlau. Woher kommen deine Infos? Vom FA?
Laut FA und der Kleingewerberegelung nicht. außer ich komme über die 17.500€ im Jahr.
Die Info ist falsch. Damit musst Du nur keine Mehrwertsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuer VORAUSZAHLEN. Im Folgejahr versteuerst Du ganz normal Deinen Gewinn. Sprich, wenn Du 300 Euro Gewinn gemacht hast, musst Du ungefähr 100 Euro nachzahlen. Wenn Dein Mann was rausbekäme, wird es bei ihm abgezogen. Ist ganz normal und bei uns auch so.
wow, das wird mir jetzt erst bewusst. Letztes Jahr, sprich 2011 hatte ich ja noch Verlust.. daher wurde so oder so nichts verändert.
Da bin ich wohl recht naiv an die Sache heran gegangen und habe mich auf die Infos vom Finanzamt verlassen.Es wird mir kein Geld abgezogen, sprich nichts berechnet, usw.. wenn ich diese Grenze nicht überschreite.
Nun habe ich den Salat. Diesmal nochmal Glück gehabt wegen vieler Anschaffungen.. aber die Steuern sind schon hefftig![]()
Ja das sind sie daher kann ich dir nur raten, jeden Monat einen festen Betrag wegzulegen und wenn du nicht alles brauchst, umso besser. Ich habe letztes Jahr auch noch nebenbei selbstständig gearbeitet und war damit Kleinunternehmer. Dennoch musste ich nachzahlen und zahle jetzt auch als komplett Selbstständige im Voraus schon etwas. Dann wird die Nachzahlung nicht ganz so hoch. Gleichzeitig leg ich jeden Monat was für die Steuer weg, ich mag davon nicht böse überrascht werden.
11.11.2013 09:50
Zitat von CaroLove88:Richtig! Daher ist es ganz wichtig, dass du jeden Euro Quittung aufhebst und mit angibst..jeden Krimskrams, damit du möglichst viel gegenrechnen kannst
Zitat von Mathelenlu:
Zitat von CaroLove88:
Zitat von rosa-rot:
Warum bezahlst du keine Steuern? Auch Kleingewerbler zahlen ab dem 1. Euro Gewinn Steuern! Und zwar etwa ein Drittel. Werde aus deinem Beitrag nicht schlau. Woher kommen deine Infos? Vom FA?
Laut FA und der Kleingewerberegelung nicht. außer ich komme über die 17.500€ im Jahr.
Die Info ist falsch. Damit musst Du nur keine Mehrwertsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuer VORAUSZAHLEN. Im Folgejahr versteuerst Du ganz normal Deinen Gewinn. Sprich, wenn Du 300 Euro Gewinn gemacht hast, musst Du ungefähr 100 Euro nachzahlen. Wenn Dein Mann was rausbekäme, wird es bei ihm abgezogen. Ist ganz normal und bei uns auch so.
wow, das wird mir jetzt erst bewusst. Letztes Jahr, sprich 2011 hatte ich ja noch Verlust.. daher wurde so oder so nichts verändert.
Da bin ich wohl recht naiv an die Sache heran gegangen und habe mich auf die Infos vom Finanzamt verlassen.Es wird mir kein Geld abgezogen, sprich nichts berechnet, usw.. wenn ich diese Grenze nicht überschreite.
Nun habe ich den Salat. Diesmal nochmal Glück gehabt wegen vieler Anschaffungen.. aber die Steuern sind schon hefftig![]()
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11.11.2013 09:51
Zitat von rosa-rot:
Zitat von CaroLove88:Was heißt da wollte niemand was von wissen. Dein Arbeitgeber hat dich doch angemeldet und zahlt Steuern. Ich mach auch einen Minijob nebenher, bin angemeldet bei der Minijobzentrale und meine Chefin zahlt da 25% Steuern für mich..bei Kleingewerbe bist du aber selber dein Chef!
Zitat von rosa-rot:
Zitat von CaroLove88:Umsatzsteuerbefreit ist nicht Steuerbefreit! Das heißt nur, dass du keine Ausweisen darfst/kannst..aber Steuern musst du trotzdem Zahlen. Jeder der in Deutschland nen Euro verdient muss davon was abgeben. Natürlich auch Kleingewerbe.
...
aber von der Hotelarbeit von 400€ letztes Jahr, wollte niemand etwas wissen? wo ist da die Logik?
also den Nebenjob hatte niemand interessiert..da 400€ basis und mein Chef musste ja nichts zahlen..
OK, in diesem Fall bin ich mein eigener Chef, richtig.
11.11.2013 09:52
Zitat von rosa-rot:
Zitat von CaroLove88:Richtig! Daher ist es ganz wichtig, dass du jeden Euro Quittung aufhebst und mit angibst..jeden Krimskrams, damit du möglichst viel gegenrechnen kannst
Zitat von Mathelenlu:
Zitat von CaroLove88:
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Die Info ist falsch. Damit musst Du nur keine Mehrwertsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuer VORAUSZAHLEN. Im Folgejahr versteuerst Du ganz normal Deinen Gewinn. Sprich, wenn Du 300 Euro Gewinn gemacht hast, musst Du ungefähr 100 Euro nachzahlen. Wenn Dein Mann was rausbekäme, wird es bei ihm abgezogen. Ist ganz normal und bei uns auch so.
wow, das wird mir jetzt erst bewusst. Letztes Jahr, sprich 2011 hatte ich ja noch Verlust.. daher wurde so oder so nichts verändert.
Da bin ich wohl recht naiv an die Sache heran gegangen und habe mich auf die Infos vom Finanzamt verlassen.Es wird mir kein Geld abgezogen, sprich nichts berechnet, usw.. wenn ich diese Grenze nicht überschreite.
Nun habe ich den Salat. Diesmal nochmal Glück gehabt wegen vieler Anschaffungen.. aber die Steuern sind schon hefftig![]()
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was ja 2012 auch noch super möglich war. Aber es geht mir gerade ums Prinzip..und das ist echt ne Faust ins Gesicht. Ich mach das Gewerbe nebenher um mein Auto zu finanzieren, mir ab und zu was zu gönnen..aber zum größten Teil um was zurückzulegegen und zu sparen. Und da tut das schon dolle weh, wenn so viel wieder genommen wird.
11.11.2013 09:55
Zitat von Mathelenlu:
Zitat:
Umsatzsteuergesetz (UStG) – Verzicht oder Gebrauch
Der Gewerbetreibende kann nun entscheiden, ob er auf die Anwendung des §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) verzichten will oder nicht. Wer darauf verzichtet, führt trotz der geringen Umsätze (vorangegangenes Jahr unter 17.500 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro) die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Im Gegenzug wird aber auch die gezahlte Umsatzsteuer für gekaufte Leistungen verrechnet (lohnt sich bei Verlusten in der Anfangsphase aufgrund von Anfangsinvestitionen und -kosten).
Wer sich für die Anwendung des §19 Abs. 1 UStG entscheidet, der zahlt also keine Umsatzsteuer, der darf aber auch keine Umsatz- / Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen aufführen. Seit 2002 müssen Neu-Gewerbetreibende monatlich abrechnen. Eine Umsatzsteuervoranmeldung kann sich nur sparen, wer als Kleinunternehmer arbeitet und keine Umsatzsteuer berechnet (Gebrauch von §19 Abs. 1).
Die Vorsteuer
Wer mit seinem Kleingewerbe aber keine Umsatzsteuer zahlt, darf auch keine Vorsteuer geltend machen. Aus diesem Grund sollten sich Unternehmer sehr gut überlegen, ob sie nicht auf die Steuerbefreiung verzichten wollen, wenn sie zum Beispiel hohe Investitionen tätigen mussten oder sehr viele Warenlieferungen erhalten haben. Die Vorsteuer lässt sich mit der Umsatzsteuer verrechnen und sie können sogar vom Finanzamt Steuern zurückbekommen, wenn die Vorsteuer höher ausgefallen ist als die Umsatzsteuer.
Tatsächliche Besteuerung
Die Steuer sollte nach den „vereinnahmten Entgelten“ (sogenannte Ist-Versteuerung) erfolgen. Das bedeutet, dass bei Kleinunternehmern mit einem Umsatz unter 125.000 Euro nur Steuern auf die bereits von den Kunden bezahlten Leistungen erhoben werden. Anders bei der ‚Soll-Versteuerung‘: Hier werden auch Steuern für Rechnungen erhoben, die noch nicht von den Kunden beglichen worden sind.
Buchführung
Des Weiteren wurde durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz die Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht angehoben. Die Buchführungspflicht gilt in der Regel für alle Unternehmer (dazu zählt auch das Kleingewerbe), auch wenn sie nicht ins Handelsregister eingetragen sind. Wer einen Umsatz von weniger als 350.000 Euro und einen Gewinn von unter 30.000 Euro erzielt, ist von der Buchführungspflicht ausgenommen und darf den Gewinn anhand einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung (EüR) ermitteln.
Sonderabschreibungen bei Existenzgründung
Besonders für Existenzgründer sieht die Neuregelung des KFG ab 2004 Sonderabschreibungen für Existenzgründer vor. Es besteht die Möglichkeit, Sonderabschreibungen für Investitionen wie Anschaffungen oder Herstellung beweglicher Anlagegüter im Gründungsjahr ohne Ansparrücklage geltend zu machen. Über die jeweiligen Bedingungen können die zuständigen Stellen wie Gewerbe-, Finanz- oder Ordnungsamt informieren.
Da steht alles drin, insbesondere im Absatz "Tatsächliche Besteuerung" wird klar, dass der Verdienst versteuert werden muss.
DANKE!
11.11.2013 09:55
Zitat von CaroLove88:Ja..du darfst da nur etwa 2/3 als DEIN ansehen von dem Geld. 1 Drittel nimmt dir der Staat!
Zitat von rosa-rot:
Zitat von CaroLove88:Richtig! Daher ist es ganz wichtig, dass du jeden Euro Quittung aufhebst und mit angibst..jeden Krimskrams, damit du möglichst viel gegenrechnen kannst
Zitat von Mathelenlu:
...
wow, das wird mir jetzt erst bewusst. Letztes Jahr, sprich 2011 hatte ich ja noch Verlust.. daher wurde so oder so nichts verändert.
Da bin ich wohl recht naiv an die Sache heran gegangen und habe mich auf die Infos vom Finanzamt verlassen.Es wird mir kein Geld abgezogen, sprich nichts berechnet, usw.. wenn ich diese Grenze nicht überschreite.
Nun habe ich den Salat. Diesmal nochmal Glück gehabt wegen vieler Anschaffungen.. aber die Steuern sind schon hefftig![]()
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was ja 2012 auch noch super möglich war. Aber es geht mir gerade ums Prinzip..und das ist echt ne Faust ins Gesicht. Ich mach das Gewerbe nebenher um mein Auto zu finanzieren, mir ab und zu was zu gönnen..aber zum größten Teil um was zurückzulegegen und zu sparen. Und da tut das schon dolle weh, wenn so viel wieder genommen wird.
11.11.2013 09:58
Zitat von CaroLove88:
Zitat von rosa-rot:
Zitat von CaroLove88:Was heißt da wollte niemand was von wissen. Dein Arbeitgeber hat dich doch angemeldet und zahlt Steuern. Ich mach auch einen Minijob nebenher, bin angemeldet bei der Minijobzentrale und meine Chefin zahlt da 25% Steuern für mich..bei Kleingewerbe bist du aber selber dein Chef!
Zitat von rosa-rot:
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aber von der Hotelarbeit von 400€ letztes Jahr, wollte niemand etwas wissen? wo ist da die Logik?
also den Nebenjob hatte niemand interessiert..da 400€ basis und mein Chef musste ja nichts zahlen ..
OK, in diesem Fall bin ich mein eigener Chef, richtig.
mit sicherheit hat das jemanden interessiert. oder er hat dich einfach nicht angemeldet.
ich habe nen nebenjob bei einem der wenigen arbeitgeber in deutschland, wo die steuern noch auf den arbeitnehmer umgelegt werden. spricht. ich arbeite für 7€ nebenher und es wird über lohnsteuerklasse 6 versteuert, da 2. job. viel beibt da nicht über.
11.11.2013 09:59
Zitat von NickySilas:Wenn du angemeldet warst hat dein Chef auch Steuern zahlen müssen.
Zitat von CaroLove88:
Zitat von rosa-rot:
Zitat von CaroLove88:Was heißt da wollte niemand was von wissen. Dein Arbeitgeber hat dich doch angemeldet und zahlt Steuern. Ich mach auch einen Minijob nebenher, bin angemeldet bei der Minijobzentrale und meine Chefin zahlt da 25% Steuern für mich..bei Kleingewerbe bist du aber selber dein Chef!
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also den Nebenjob hatte niemand interessiert..da 400€ basis und mein Chef musste ja nichts zahlen ..
OK, in diesem Fall bin ich mein eigener Chef, richtig.
mit sicherheit hat das jemanden interessiert. oder er hat dich einfach nicht angemeldet.
ich habe nen nebenjob bei einem der wenigen arbeitgeber in deutschland, wo die steuern noch auf den arbeitnehmer umgelegt werden. spricht. ich arbeite für 7€ nebenher und es wird über lohnsteuerklasse 6 versteuert, da 2. job. viel beibt da nicht über.
11.11.2013 10:00
Zitat von rosa-rot:also ich meine caro
Zitat von NickySilas:Wenn du angemeldet warst hat dein Chef auch Steuern zahlen müssen.
Zitat von CaroLove88:
Zitat von rosa-rot:
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also den Nebenjob hatte niemand interessiert..da 400€ basis und mein Chef musste ja nichts zahlen ..
OK, in diesem Fall bin ich mein eigener Chef, richtig.
mit sicherheit hat das jemanden interessiert. oder er hat dich einfach nicht angemeldet.
ich habe nen nebenjob bei einem der wenigen arbeitgeber in deutschland, wo die steuern noch auf den arbeitnehmer umgelegt werden. spricht. ich arbeite für 7€ nebenher und es wird über lohnsteuerklasse 6 versteuert, da 2. job. viel beibt da nicht über.
11.11.2013 10:28
Zitat von rosa-rot:
Zitat von NickySilas:Wenn du angemeldet warst hat dein Chef auch Steuern zahlen müssen.
Zitat von CaroLove88:
Zitat von rosa-rot:
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also den Nebenjob hatte niemand interessiert..da 400€ basis und mein Chef musste ja nichts zahlen ..
OK, in diesem Fall bin ich mein eigener Chef, richtig.
mit sicherheit hat das jemanden interessiert. oder er hat dich einfach nicht angemeldet.
ich habe nen nebenjob bei einem der wenigen arbeitgeber in deutschland, wo die steuern noch auf den arbeitnehmer umgelegt werden. spricht. ich arbeite für 7€ nebenher und es wird über lohnsteuerklasse 6 versteuert, da 2. job. viel beibt da nicht über.
aber bei 400€, sprich Aushilfe hat er ja keine Abgaben. War ja auch nicht krankenversichert. Also ich war es dann über meinen Mann, da wir geheiratet hatten..aber sonst hät ich fein alles selbst zahlen können.
11.11.2013 11:05
Zitat von CaroLove88:Ich bin auch familienversichert über meinen Mann..habe zum Gewerbe noch einen Minijob, ich zahle da keine Steuern, aber meine Chefin schon!Und der ist deutlich unter 400 Euro.
Zitat von rosa-rot:
Zitat von NickySilas:Wenn du angemeldet warst hat dein Chef auch Steuern zahlen müssen.
Zitat von CaroLove88:
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mit sicherheit hat das jemanden interessiert. oder er hat dich einfach nicht angemeldet.
ich habe nen nebenjob bei einem der wenigen arbeitgeber in deutschland, wo die steuern noch auf den arbeitnehmer umgelegt werden. spricht. ich arbeite für 7€ nebenher und es wird über lohnsteuerklasse 6 versteuert, da 2. job. viel beibt da nicht über.
aber bei 400€, sprich Aushilfe hat er ja keine Abgaben. War ja auch nicht krankenversichert. Also ich war es dann über meinen Mann, da wir geheiratet hatten..aber sonst hät ich fein alles selbst zahlen können.
11.11.2013 11:18
Zitat von CaroLove88:
Zitat von rosa-rot:
Zitat von NickySilas:Wenn du angemeldet warst hat dein Chef auch Steuern zahlen müssen.
Zitat von CaroLove88:
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mit sicherheit hat das jemanden interessiert. oder er hat dich einfach nicht angemeldet.
ich habe nen nebenjob bei einem der wenigen arbeitgeber in deutschland, wo die steuern noch auf den arbeitnehmer umgelegt werden. spricht. ich arbeite für 7€ nebenher und es wird über lohnsteuerklasse 6 versteuert, da 2. job. viel beibt da nicht über.
aber bei 400€, sprich Aushilfe hat er ja keine Abgaben. War ja auch nicht krankenversichert. Also ich war es dann über meinen Mann, da wir geheiratet hatten..aber sonst hät ich fein alles selbst zahlen können.
Doch, er zahlt einen Pauschalbetrag von um die 30 %.
11.11.2013 11:25
Aber ich nehme das so echt nicht an.
Da muss ein Steuerberatet her. Auch wenn ihr alle Recht habt..aber es kann nicht angehen, dass sie sich so viel holen und das bei meinem Mann abziehen würden?
Das Gewerbe wäre für mich zukünftig quatsch, da ich ja gar keinen Gewinn haben darf..
Das will ich erst wortwörtlich von einem Steuerfutzi hören.
Da muss ein Steuerberatet her. Auch wenn ihr alle Recht habt..aber es kann nicht angehen, dass sie sich so viel holen und das bei meinem Mann abziehen würden?
Das Gewerbe wäre für mich zukünftig quatsch, da ich ja gar keinen Gewinn haben darf..
Das will ich erst wortwörtlich von einem Steuerfutzi hören.
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