Mütter- und Schwangerenforum

***-!-Kinderzuschlag und Wohngeld-!-*** Einige Fragen !!!

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20.03.2014 09:40
Zitat von Lindina:

Das mit dem Lohn berechnen ist auch gerade mein Problem. Wird Urlaubsgeld eigentlich mit berechnet? Man hat es ja nicht jeden Monat zur Verfügung und es kann ja auch sogesehen jederzeit wegfallen.

Wir würden so gerne umziehen aber andere Wohnungen sind um einiges teurer wie die aktuelle. Wir zahlen hier 300 Euro Strom da mit Strom geheizt wird. Die Nachtspeicher sind bald 30 Jahre alt und da die Wohnung kalt vermietet ist ist es unser Problem wen diese kaputt gehen.

Dann stehen wir bestenfalls im Winter da ohne Heizung


Beim Wohngeld wird eine Einkommensprognose für die nächsten 12 Monate gemacht und mann kann grob sagen, dass alles angerechnet wird, was auch bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden würde, also auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien, Ortszuschläge etc.
Anrechnungsfrei sind dagegen das Kindergeld, und Kinderzuschlag. Wenn ihr Elterngeld Bekommt gibt es einen Freibetrag von 300 (wenn es auf ein Jahr bezogen wird) und 150 € (wenn es auf 2 Jahre bezogen wird).
Es gibt viele Gründe für Freibeträge die ganz individuell sind, also aus meiner Erfahrung kann ich euch sagen, dass diese Internetrechner niemals die korrekte Summe raushauen.
20.03.2014 09:44
Zitat von raspberry_kiss:

Zitat von Rollbraten:

Also beim Kinderzuschlag reicht ihr ja alle Einkommenunterlagen von euch ein. Wenn sich wirklich etwas verändert (dein Partner mehr Verdient, eine Prämie etc. bekommt) solltet ihr das bei der Familienkasse nachreichen, bzw. wenn eine Änderung in sicht ist einfach nachfragen.

Das man Rückwirkend keinen Anspruch darauf hat kann ja nur passieren, wenn sich in eurem Einkommen was ändert und ihr es nicht rechtzeitig angebt.
Wenn du z.B. einen Minijob annimst oder Ihr euch trennt und dein Kind Unterhalt bekommt (was ja nicht passieren sollte ) oder ihr woanders Leistungen beantragt (wieder beim Jobcenter weil dein Partner Arbeitslos wird)... das sind alles Änderungen die du unverzüglich angeben solltest, aber ist ja eigentlich auch klar.

Gruß


Der Lohn von meinem Freund setzt sich iMMER aus "Grundlohn+Prämie+Spesen" zusammen... Spesen sind net immer gleich...

Dass eine Überzahlung zurückgezahlt werden muss ist klar, aber bei meinen Infos ging es um ALLES was bisher gezahlt wurde...


Ne keine Sorge, Kinderzuschlag ist kein staatliches Darlehen. Es gibt bis zu 140 € pro Kind und wenn ihr darauf Anspruch habt, behaltet ihr das auch.

Der Grundgedanke dahinter ist es Kindern von geringverdienenden Eltern den Lebensunterhalt zu sichern. Ausschlussgründe sind ein zu hohes Einkommen und ein zu geringen Einkommen (höherer Anspruch auf Harz4).
Seesternchen_2.0
9801 Beiträge
20.03.2014 09:44
Zitat von Lindina:

Das mit dem Lohn berechnen ist auch gerade mein Problem. Wird Urlaubsgeld eigentlich mit berechnet? Man hat es ja nicht jeden Monat zur Verfügung und es kann ja auch sogesehen jederzeit wegfallen.

Wir würden so gerne umziehen aber andere Wohnungen sind um einiges teurer wie die aktuelle. Wir zahlen hier 300 Euro Strom da mit Strom geheizt wird. Die Nachtspeicher sind bald 30 Jahre alt und da die Wohnung kalt vermietet ist ist es unser Problem wen diese kaputt gehen.

Dann stehen wir bestenfalls im Winter da ohne Heizung



Das ist so nicht richtig! Wenn der nachtspeicherofen kaputt geht muß der Vermieter sorge tragen dass das Ding wieder funktioniert! Kalt Miete bedeutet nur die Miete für die Räume inkl. Heizkörper, Wasserleitungen und und und. Warmmiete bedeutet nur dass ihr noch Nebenkosten in Form von Müllgebühren, Wasser, warmwasser usw zahlt und diese sich je nach eurem Verbrauch die Nebenkosten ein variabler Betrag ist.

Lässt euch da nicht über den Tisch ziehen!
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