Mütter- und Schwangerenforum

***-!-Kinderzuschlag und Wohngeld-!-*** Einige Fragen !!!

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raspberry_kiss
14431 Beiträge
20.03.2014 08:48
Hallo ihr lieben

Wie ihr an meinem Ticker sehen könnt, sind wir bald einer mehr.

Bald ziehen wir auch in eine tolle 4-Zimmer Wohnung (Mein Freund, Ich, meine Tochter und das Baby).

Aus dem Hartz 4 Bezug falle ich in ca. 3 Monaten raus, durch das Zusammenziehen mit dem Kindsvater.

Beim letzten Termin sprach mich die Frau aus der Leistungsabteilung auf Wohngeld und Kinderzuschlag an.

Jetzt frag ich mich beim Kinderzuschlag :

- Lohnt sich das?
- Muss man das wirklich zurückzahlen, wenn man nicht mehr empfangsberechtigt ist?
- Ist man im Falle eines Bezugs weiterhin verpflichtet zu den ganzen Termin zu gehen und zur Verfügung zu stehen zwecks Jobangeboten etc. ?
- gelten da die selben Vorgaben bei der Wohnungsgröße etc. ?


Zum Thema Wohngeld :

- Verhält es sich da genauso?
- Ist Wohngeld erst die 2te Instanz nach dem Kinderzuschlag?


*****

Keine kritischen Meinungen bitte, ich suche gezielt nach Informationen und Erfahrungswerten, nicht nach Vorurteilen und so. Wäre lieb, wenn sich ein paar Meinungen hier finden würden.
Bri_na
22110 Beiträge
20.03.2014 08:56
Wir bekommen Wohngeld aber kein Kinderzuschlag. Die von der Wohngeldstelle meint wir müssten das auch bekommen aber die vom Kinderzuschlag bewilligen uns das nicht. Komisch sag ich dir. Naja, Kinderzuschlag müssen wir auch so nicht haben deshalb haben wir es nach 2 versuchen auch gelassen. Jetzt bekommen wir halt nur Wohngeld. 5 Personen sind wir und haben eine 5 Zimmer Wohnung. Bekommen fast 300 an Wohngeld.
raspberry_kiss
14431 Beiträge
20.03.2014 09:04
Auf welcher Grundlage wird das denn berechnet?

Mein Freund ist LKW-Fahrer und hat nen Grundlohn+Prämie+Spesen.

Die Spesen fallen doch da komplett raus, oder? Die sind ja freiwillig vom Chef und zum Lebensunterhalt während der Arbeitszeit gedacht.
20.03.2014 09:18
Huhu!

Erstmal herzlichsten Glückwunsch zum Nachwuchs

Hier meine Tipps:

- beantragen kannst du beides gleichzeitig. Auf das Wohngeld hat eine Bewilligung von Kinderzuschlag (KIZ) keinen Einfluss, den Bewilligungsbescheid von Wohngeld braucht die Familienkasse um deinen KIZ-Anspruch zu berechnen.

- Bei keiner der beiden Leistungen wird Arbeitsvermittlung betrieben, das passiert nur, wenn du Leistungen vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur beziehst.

- Informiere dich bei der Krankenkasse, wie du dich weiterversichern musst. Wenn du aus dem Leistungsbezug beim Jobcenter (Harz4) rausfällst, musst du dich selber Krankenversichern (jetzt zahlt das noch das Jobcenter).

- als Einkommen wird grundsätzlich alles angerechnet. Beim Thema Spesen gibt es Freibeträge, diese werden nach dem Einkommenssteuergesetz berechnet (bis zu 24 € am Tag).

Liebe Grüße!
starline
970 Beiträge
20.03.2014 09:22
Zitat von raspberry_kiss:

Hallo ihr lieben

Wie ihr an meinem Ticker sehen könnt, sind wir bald einer mehr.

Bald ziehen wir auch in eine tolle 4-Zimmer Wohnung (Mein Freund, Ich, meine Tochter und das Baby).

Aus dem Hartz 4 Bezug falle ich in ca. 3 Monaten raus, durch das Zusammenziehen mit dem Kindsvater.

Beim letzten Termin sprach mich die Frau aus der Leistungsabteilung auf Wohngeld und Kinderzuschlag an.

Jetzt frag ich mich beim Kinderzuschlag :

- Lohnt sich das?
- Muss man das wirklich zurückzahlen, wenn man nicht mehr empfangsberechtigt ist?
- Ist man im Falle eines Bezugs weiterhin verpflichtet zu den ganzen Termin zu gehen und zur Verfügung zu stehen zwecks Jobangeboten etc. ?
- gelten da die selben Vorgaben bei der Wohnungsgröße etc. ?


Zum Thema Wohngeld :

- Verhält es sich da genauso?
- Ist Wohngeld erst die 2te Instanz nach dem Kinderzuschlag?


*****

Keine kritischen Meinungen bitte, ich suche gezielt nach Informationen und Erfahrungswerten, nicht nach Vorurteilen und so. Wäre lieb, wenn sich ein paar Meinungen hier finden würden.



wenn man hartz IV bekommt, bekommt man weder wohngeld noch kd-zuschlag
wenn hartz IV wegfällt, musst das familieneinkommen mind. 900€ haben, damit du anspruch auf kd-zuschlag hast.

es gibt auch rechner, wo du vorab alles ausrechnen kannst (ist nicht ganz genau- aber um einen überblick zu bekommen reicht es )

http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/W ohngeldrechner.php
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/K inderzuschlagrechner.php
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/A LG2rechner.php

hier kannst du dir einen überblick verschaffen.
raspberry_kiss
14431 Beiträge
20.03.2014 09:23
Hui, danke... das hört sich nach fundiertem Wissen an...

Ja das mit der Krankenkasse ist schon geklärt. 160€ wird das im Monat ca. kosten...

Weißt du auch wie sich das mit der Rückzahlung vom Kinderzuschlag verhält...?

Spesen bekommt er max. 12€...
raspberry_kiss
14431 Beiträge
20.03.2014 09:24
also wohngeld bekommt man trotz hartz 4, den zuschlag nicht, wurde mir mitgeteilt...

aber aus dem kompletten hartz 4 bezug bin ich ja dann so oder so definitiv raus...

das mit den rechnern wird schwierig, weil ich noch nicht genau weiß, was vom Lohn meines Freundes angerechnet wird... Wegen den Spesen und so...
starline
970 Beiträge
20.03.2014 09:28
Zitat von raspberry_kiss:

also wohngeld bekommt man trotz hartz 4, den zuschlag nicht, wurde mir mitgeteilt...

und aus dem kompletten hartz 4 bezug bin ich ja dann so oder so definitiv raus...

das mit den rechnern wird schwierig, weil ich noch nicht genau weiß, was vom Lohn meines Freundes angerechnet wird... Wegen den Spesen und so...


bei hartz IV bekommst du doch bereits anteilig wohnkosten. daher bekommst du bei bezug von hartz IV weder das eine noch das andere extra.

leider ist das so.
mit der rückzahlung - fragst du direkt bei der kindergeldstelle nach. die haben meist info zettel.
20.03.2014 09:29
Also du kannst es im Internet ausrechnen!
Wir bekommen kein Kinderzuschlag zB weil 1. verheiratet und 2. angeblich zuviel Geld.
Wohngeld hatten wir bekommen aber auch nur 103€. Wohnen zu dritt in einer 4 Raum Wohnung . Unser Vertrag läuft jetzt aus und werden es evtl verlängern.
20.03.2014 09:32
Also beim Kinderzuschlag reicht ihr ja alle Einkommenunterlagen von euch ein. Wenn sich wirklich etwas verändert (dein Partner mehr Verdient, eine Prämie etc. bekommt) solltet ihr das bei der Familienkasse nachreichen, bzw. wenn eine Änderung in sicht ist einfach nachfragen.

Das man Rückwirkend keinen Anspruch darauf hat kann ja nur passieren, wenn sich in eurem Einkommen was ändert und ihr es nicht rechtzeitig angebt.
Wenn du z.B. einen Minijob annimst oder Ihr euch trennt und dein Kind Unterhalt bekommt (was ja nicht passieren sollte ) oder ihr woanders Leistungen beantragt (wieder beim Jobcenter weil dein Partner Arbeitslos wird)... das sind alles Änderungen die du unverzüglich angeben solltest, aber ist ja eigentlich auch klar.

Gruß
raspberry_kiss
14431 Beiträge
20.03.2014 09:32
Zitat von starline:

Zitat von raspberry_kiss:

also wohngeld bekommt man trotz hartz 4, den zuschlag nicht, wurde mir mitgeteilt...

und aus dem kompletten hartz 4 bezug bin ich ja dann so oder so definitiv raus...

das mit den rechnern wird schwierig, weil ich noch nicht genau weiß, was vom Lohn meines Freundes angerechnet wird... Wegen den Spesen und so...


bei hartz IV bekommst du doch bereits anteilig wohnkosten. daher bekommst du bei bezug von hartz IV weder das eine noch das andere extra.

leider ist das so.
mit der rückzahlung - fragst du direkt bei der kindergeldstelle nach. die haben meist info zettel.


wie gesagt, dass ist bei mir ja egal, da für ne komplette zahlung oder ne hartz 4 aufstockung zu viel da ist... aber eben wohngeld und/oder Kinderzuschlag würden gehen laut der leistungsabteilung...

Beim kinderzuschlag hab ich jetzt öfter mal gehört, dass man es zurückzahlen muss irgendwann...
Lindina
583 Beiträge
20.03.2014 09:32
Das mit dem Lohn berechnen ist auch gerade mein Problem. Wird Urlaubsgeld eigentlich mit berechnet? Man hat es ja nicht jeden Monat zur Verfügung und es kann ja auch sogesehen jederzeit wegfallen.

Wir würden so gerne umziehen aber andere Wohnungen sind um einiges teurer wie die aktuelle. Wir zahlen hier 300 Euro Strom da mit Strom geheizt wird. Die Nachtspeicher sind bald 30 Jahre alt und da die Wohnung kalt vermietet ist ist es unser Problem wen diese kaputt gehen.

Dann stehen wir bestenfalls im Winter da ohne Heizung
raspberry_kiss
14431 Beiträge
20.03.2014 09:35
Zitat von Rollbraten:

Also beim Kinderzuschlag reicht ihr ja alle Einkommenunterlagen von euch ein. Wenn sich wirklich etwas verändert (dein Partner mehr Verdient, eine Prämie etc. bekommt) solltet ihr das bei der Familienkasse nachreichen, bzw. wenn eine Änderung in sicht ist einfach nachfragen.

Das man Rückwirkend keinen Anspruch darauf hat kann ja nur passieren, wenn sich in eurem Einkommen was ändert und ihr es nicht rechtzeitig angebt.
Wenn du z.B. einen Minijob annimst oder Ihr euch trennt und dein Kind Unterhalt bekommt (was ja nicht passieren sollte ) oder ihr woanders Leistungen beantragt (wieder beim Jobcenter weil dein Partner Arbeitslos wird)... das sind alles Änderungen die du unverzüglich angeben solltest, aber ist ja eigentlich auch klar.

Gruß


Der Lohn von meinem Freund setzt sich iMMER aus "Grundlohn+Prämie+Spesen" zusammen... Spesen sind net immer gleich...

Dass eine Überzahlung zurückgezahlt werden muss ist klar, aber bei meinen Infos ging es um ALLES was bisher gezahlt wurde...
Laura2012
1962 Beiträge
20.03.2014 09:36
Kinderzuschlag muss man nicht zurückzahlen.
Bei uns zumindest ist man da allerdings totaler Willkür ausgesetzt.
Mal haben wie es bekommen, dann, trotz geringerem Einkommen nicht. Auf Widerspruch wird nicht reagiert, Zeiträume unter den Tisch fallen gelassen. Es ist unmöglich und wenn ich jetzt darüber nachdenke ärgert es mich wieder maßlos.

Besser ist es mit dem Wohngeld. Nutze einen Rechner im Internet, dann weißt du ob ihr Anspruch habt.
Laura2012
1962 Beiträge
20.03.2014 09:38
Zitat von Lindina:

Das mit dem Lohn berechnen ist auch gerade mein Problem. Wird Urlaubsgeld eigentlich mit berechnet? Man hat es ja nicht jeden Monat zur Verfügung und es kann ja auch sogesehen jederzeit wegfallen.

Wir würden so gerne umziehen aber andere Wohnungen sind um einiges teurer wie die aktuelle. Wir zahlen hier 300 Euro Strom da mit Strom geheizt wird. Die Nachtspeicher sind bald 30 Jahre alt und da die Wohnung kalt vermietet ist ist es unser Problem wen diese kaputt gehen.

Dann stehen wir bestenfalls im Winter da ohne Heizung


Ich denke schon. Geh doch mal zum Wohngeldamt. Ich weiß nicht wo du wohnst, aber bei uns sind das echt nette Leute.
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