Kinderkonto eröffnen ohne anderen Elternteil
30.07.2023 09:29
Hallo. Ich möchte für meine Großen Kinder jeweils ein eigenes Konto eröffnen, auf das ihr Erspartes und hinterher auch ihr Taschengeld kommen soll. Ich habe gelesen, dass man dafür das Einverständnis beider Eltern braucht. Geht das auch, mit einer Vollmacht vom Vater, oder auch ohne?
Hintergrund ist der, dass der Vater noch nie Unterhalt gezahlt hat, wir auch keinen Unterhaltsvorschuss bekommen und ich nicht möchte, dass er Zugriff aufs Geld der Kinder hat. Dieses wird nur von mir und meinem Mann für die Kinder angespart. Dazu bezieht er Bürger Geld, ich weiß nicht, ob das Geld dann bei ihm mit angerechnet werden würde.
Hintergrund ist der, dass der Vater noch nie Unterhalt gezahlt hat, wir auch keinen Unterhaltsvorschuss bekommen und ich nicht möchte, dass er Zugriff aufs Geld der Kinder hat. Dieses wird nur von mir und meinem Mann für die Kinder angespart. Dazu bezieht er Bürger Geld, ich weiß nicht, ob das Geld dann bei ihm mit angerechnet werden würde.
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Finanzielle Themen, zu privat
30.07.2023 09:39
Wenn er BG bezieht, wird das ersparte nicht bei ihm angerechnet das Konto gehört ja den Kindern und die leben bei dir.
Und nein, ohne seine Einverständnis kannst du kein Konto eröffnen. Du brauchst auch die Einverständniserklärung das er kein Zugriff auf das Geld bekommt, kann man ja bei der Bank alles angeben, aber wie gesagt ohne Einverständnis bei gem. Sorgerecht darf er auch Zugriff aufs Konto haben.
Und nein, ohne seine Einverständnis kannst du kein Konto eröffnen. Du brauchst auch die Einverständniserklärung das er kein Zugriff auf das Geld bekommt, kann man ja bei der Bank alles angeben, aber wie gesagt ohne Einverständnis bei gem. Sorgerecht darf er auch Zugriff aufs Konto haben.
30.07.2023 09:53
Hallo
Vielleicht ist das in DE anders, aber - ich lebe mit meinem Mann zusammen, natürlich haben wir auch das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Ich habe für alle drei ein Sparkonto eingerichtet, bin immer alleine zur Bank und musste auch keine Einwilligung vom Vater oder sonst was mitbringen.
Ich wohne aber in der Schweiz.

Vielleicht ist das in DE anders, aber - ich lebe mit meinem Mann zusammen, natürlich haben wir auch das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Ich habe für alle drei ein Sparkonto eingerichtet, bin immer alleine zur Bank und musste auch keine Einwilligung vom Vater oder sonst was mitbringen.
Ich wohne aber in der Schweiz.
30.07.2023 10:14
Zitat von -Kugelkugel-:
Hallo![]()
Vielleicht ist das in DE anders, aber - ich lebe mit meinem Mann zusammen, natürlich haben wir auch das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Ich habe für alle drei ein Sparkonto eingerichtet, bin immer alleine zur Bank und musste auch keine Einwilligung vom Vater oder sonst was mitbringen.
Ich wohne aber in der Schweiz.
Bei meiner Bank braucht man die Unterschrift des anderen Elternteils. Meine Bank bietet da aber so ein allgemeines Formular an, das unterschreibt der Vater einmal und dann kann ich so viele Konten, Fonds etc für meine Tochter eröffnen wie ich will. Zugriff auf die Konten hätte er nicht, da hab ich extra gefragt. Denn ich eröffne das Konto ja für mein Kind, das Geld gehört dann meinem Kind und könnte auch nur auf Burgergeld angerechnet werden, wenn das Kind auch zur Bedarfsgemeinschaft gehört, was bei euch ja nicht der Fall ist. Einfach mal bei der Bank einen Beratungstermin ausmachen, vielleicht hat deine auch so eine allgemeine Vollmacht

30.07.2023 12:05
Das Thema hatten wir hier auch.
Trotz einer Vollmacht,haben beide hiesigen Banken die Unterschrift des Vaters haben wollen.
Trotz einer Vollmacht,haben beide hiesigen Banken die Unterschrift des Vaters haben wollen.
30.07.2023 12:45
Selbst wenn er nicht unterschreiben muss, hat er Zugriff auf das Konto des minderjährigen Kindes bei gemeinsamen Sorgerecht.
Sprich wenn ihr ganz sicher gehen wollt, macht Konten auf deinen Namen für die Kinder.
Wenn die Kinder nicht bei ihm in der Wohnung gemeldet sind gehören sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft und ihr Vermögen/Geld ist egal und wird nicht angerechnet.
Ich habe eine General-Vollmacht wo auch explizit Finanzen/Konten aufgeführt sind und brauche demnach seine Unterschrift nicht.
Sprich wenn ihr ganz sicher gehen wollt, macht Konten auf deinen Namen für die Kinder.
Wenn die Kinder nicht bei ihm in der Wohnung gemeldet sind gehören sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft und ihr Vermögen/Geld ist egal und wird nicht angerechnet.
Ich habe eine General-Vollmacht wo auch explizit Finanzen/Konten aufgeführt sind und brauche demnach seine Unterschrift nicht.
30.07.2023 13:01
Zitat von nilou:
Selbst wenn er nicht unterschreiben muss, hat er Zugriff auf das Konto des minderjährigen Kindes bei gemeinsamen Sorgerecht.
Sprich wenn ihr ganz sicher gehen wollt, macht Konten auf deinen Namen für die Kinder.
Wenn die Kinder nicht bei ihm in der Wohnung gemeldet sind gehören sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft und ihr Vermögen/Geld ist egal und wird nicht angerechnet.
Ich habe eine General-Vollmacht wo auch explizit Finanzen/Konten aufgeführt sind und brauche demnach seine Unterschrift nicht.
Joar,hab ich auch.
Interessiert die Banken nur nicht...
30.07.2023 13:24
Wir hatten den Fall grade in der Familie ….
Es ist nix ohne Unterschrift und Ausweisvorlage des zweiten Elternteils möglich zwecks Kontoeröffnung. Der andere Elternteil hat dann immer Einsicht und kann darauf zugreifen. Wir haben mehrere Banken kontaktiert. Alle haben das selbe gesagt.
Die Banken haben uns dann geraten ein Konto auf uns einzurichten und den Kindern darauf zugriff zu geben.
Es ist nix ohne Unterschrift und Ausweisvorlage des zweiten Elternteils möglich zwecks Kontoeröffnung. Der andere Elternteil hat dann immer Einsicht und kann darauf zugreifen. Wir haben mehrere Banken kontaktiert. Alle haben das selbe gesagt.
Die Banken haben uns dann geraten ein Konto auf uns einzurichten und den Kindern darauf zugriff zu geben.
30.07.2023 13:40
War bei mir auch so.
Der Vater sollte hier sogar mit zur Bank.
Da ich auch nicht wollte, das er Zugriff auf das Geld hat, was ich für unseren Sohn gespart habe (und das hätte er ohne selbst einen Cent einzuzahlen) habe ich einfach ein Konto auf meinen Namen gemacht.
Der Vater sollte hier sogar mit zur Bank.
Da ich auch nicht wollte, das er Zugriff auf das Geld hat, was ich für unseren Sohn gespart habe (und das hätte er ohne selbst einen Cent einzuzahlen) habe ich einfach ein Konto auf meinen Namen gemacht.
30.07.2023 15:30
Gott sei Dank bin ich froh das ich das nicht brauchte..... musste nur immer die Entsprechende Unterlage dazu aus dem Scheidungsurteil beilegen
30.07.2023 17:22
Hi,
als Bankkauffrau muss ich Dir leider sagen, ohne Unterschrift des Vaters kannst Du kein Konto auf Namen des Kindes eröffnen. Es ist bei gemeinsamen Sorgerecht zwingend notwendig, daß beide Elternteile erscheinen und unterschreiben, Zugriff haben auch beide - da kann man höchstens noch wählen, ob einzelverfüfungsberechtigt oder immer nur gemeinsam .
Ich würde Dir daher auch empfehlen, ein Sparkonto auf deinen Namen zu eröffnen, ggf einfach zugunsten des Kindes, dann wird es am 18.Geburtstag umgeschrieben. (Kann bis einen Tag vorher noch widerrufen werden)
als Bankkauffrau muss ich Dir leider sagen, ohne Unterschrift des Vaters kannst Du kein Konto auf Namen des Kindes eröffnen. Es ist bei gemeinsamen Sorgerecht zwingend notwendig, daß beide Elternteile erscheinen und unterschreiben, Zugriff haben auch beide - da kann man höchstens noch wählen, ob einzelverfüfungsberechtigt oder immer nur gemeinsam .
Ich würde Dir daher auch empfehlen, ein Sparkonto auf deinen Namen zu eröffnen, ggf einfach zugunsten des Kindes, dann wird es am 18.Geburtstag umgeschrieben. (Kann bis einen Tag vorher noch widerrufen werden)
30.07.2023 20:23
Zitat von Anonym 1 (210412):
Hallo. Ich möchte für meine Großen Kinder jeweils ein eigenes Konto eröffnen, auf das ihr Erspartes und hinterher auch ihr Taschengeld kommen soll. Ich habe gelesen, dass man dafür das Einverständnis beider Eltern braucht. Geht das auch, mit einer Vollmacht vom Vater, oder auch ohne?
Hintergrund ist der, dass der Vater noch nie Unterhalt gezahlt hat, wir auch keinen Unterhaltsvorschuss bekommen und ich nicht möchte, dass er Zugriff aufs Geld der Kinder hat. Dieses wird nur von mir und meinem Mann für die Kinder angespart. Dazu bezieht er Bürger Geld, ich weiß nicht, ob das Geld dann bei ihm mit angerechnet werden würde.
Was du machen könntest wäre auf dem Gericht ein Antrag auf vermörgensfürsorge stellen so hatte es jemand bei uns in der Familie gemacht. da das Kind des Familienangehörigen in Pflege lebt und sie nicht eben mal für eine Unterschrift 7 std Zug fahren konnte. Der KV wird dann zur Verhandlung geladen und kann sich äußern. Was sie auch gleich gemacht haben war das die Pflegemutter auch gleich für die weiterführende Schule und Ausbildung bzw Versicherungen unterschreiben darf bis das Kind 18 ist
31.07.2023 08:13
Selbst meine 16-jährige brauchte die Unterschrift des Vaters für ihr Konto, welches wir kürzlich eröffnet haben. Er musste da so eine Post ID machen. Wird also leider ohne Unterschrift bei gemeinsamen Sorgerecht nicht gehen.
31.07.2023 14:53
Vielen Dank für eure Antworten. Mir ist es wirklich am wichtigsten, dass er keinen Zugriff aufs Geld hat. Ich möchte nicht, dass das in irgendeiner Weise angerechnet wird und wir das Ersparte der Kinder verlieren.
D.h., wenn ich so eine Vollmacht bekommen kann, wäre es möglich, dass er keinen Zugriff drauf bekommt? Am besten frage ich einfach bei meinem Bank Institut nach. Die Unterschrift werden wir wahrscheinlich schon von ihm bekommen, nur möchte ich eben das ist das einzige ist, was er macht.
Wie ist es denn ganz grundsätzlich, wie viel Geld dürfen Kinder überhaupt haben, wenn Mann Bürgergeld oder Ähnliches bezieht?
D.h., wenn ich so eine Vollmacht bekommen kann, wäre es möglich, dass er keinen Zugriff drauf bekommt? Am besten frage ich einfach bei meinem Bank Institut nach. Die Unterschrift werden wir wahrscheinlich schon von ihm bekommen, nur möchte ich eben das ist das einzige ist, was er macht.
Wie ist es denn ganz grundsätzlich, wie viel Geld dürfen Kinder überhaupt haben, wenn Mann Bürgergeld oder Ähnliches bezieht?
31.07.2023 18:13
Zitat von Anonym 1 (210412):
Vielen Dank für eure Antworten. Mir ist es wirklich am wichtigsten, dass er keinen Zugriff aufs Geld hat. Ich möchte nicht, dass das in irgendeiner Weise angerechnet wird und wir das Ersparte der Kinder verlieren.
D.h., wenn ich so eine Vollmacht bekommen kann, wäre es möglich, dass er keinen Zugriff drauf bekommt? Am besten frage ich einfach bei meinem Bank Institut nach. Die Unterschrift werden wir wahrscheinlich schon von ihm bekommen, nur möchte ich eben das ist das einzige ist, was er macht.
Wie ist es denn ganz grundsätzlich, wie viel Geld dürfen Kinder überhaupt haben, wenn Mann Bürgergeld oder Ähnliches bezieht?
Wenn du selber kein Bürgergeld beziehst ist das Egal...
Ansonsten war das mal 200 Euro pro Lebensjahr

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