Kinderkonto eröffnen ohne anderen Elternteil
31.07.2023 18:19
Zitat von Anonym 1 (210412):
Vielen Dank für eure Antworten. Mir ist es wirklich am wichtigsten, dass er keinen Zugriff aufs Geld hat. Ich möchte nicht, dass das in irgendeiner Weise angerechnet wird und wir das Ersparte der Kinder verlieren.
D.h., wenn ich so eine Vollmacht bekommen kann, wäre es möglich, dass er keinen Zugriff drauf bekommt? Am besten frage ich einfach bei meinem Bank Institut nach. Die Unterschrift werden wir wahrscheinlich schon von ihm bekommen, nur möchte ich eben das ist das einzige ist, was er macht.
Wie ist es denn ganz grundsätzlich, wie viel Geld dürfen Kinder überhaupt haben, wenn Mann Bürgergeld oder Ähnliches bezieht?
Da die Kinder nicht bei ihm leben bilden sie keine bedarfsgemeinschaft. Somit ist kein Vermögen anzurechnen.
31.07.2023 18:31
Ansonsten wäre ja noch eine Idee auf den eigenen Namen ein Tagesgeldkonto zu eröffnen (also zusätzlich zum eigenen Girokonto, das ist dann alles in einem Onlinebankingaccount) und dort bis zum 18. Geburtstag alles zu sparen..

31.07.2023 18:52
Ich denke auch, dass ich dann ein Konto auf meinen eigenen Namen eröffne und jedes Kind das hinterher umgeschrieben bekommt. So bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Danke für den Input.
31.07.2023 20:20
Zitat von Anonym 1 (210412):
Vielen Dank für eure Antworten. Mir ist es wirklich am wichtigsten, dass er keinen Zugriff aufs Geld hat. Ich möchte nicht, dass das in irgendeiner Weise angerechnet wird und wir das Ersparte der Kinder verlieren.
D.h., wenn ich so eine Vollmacht bekommen kann, wäre es möglich, dass er keinen Zugriff drauf bekommt? Am besten frage ich einfach bei meinem Bank Institut nach. Die Unterschrift werden wir wahrscheinlich schon von ihm bekommen, nur möchte ich eben das ist das einzige ist, was er macht.
Wie ist es denn ganz grundsätzlich, wie viel Geld dürfen Kinder überhaupt haben, wenn Mann Bürgergeld oder Ähnliches bezieht?
Nein. Die Vollmacht „ersetzt“ nur seine Unterschrift.
Bei gemeinsamen Sorgerecht hat er immer Zugriff auf das Konto vom minderjährigen Kind.
Da die Kinder nicht bei ihm wohnen bilden sie keine Bedarfsgemeinschaft und somit spielt ihr Geld keine Rolle.
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