Kindergeld für MICH?!
01.03.2010 22:33
Zitat von KopfUndHerz:
Zitat von NickySilas:
ich kann dir morgen vllt mal ne antwort geben.. ne freundin ist in der gleichen situation aber die erreich ich nicht mehr jetzt..
aber ich glaube die kriegt kige für sich und die kleine ob wohl der kv nichts zahlen kann bzw auch nix zahlt
Das wär ganz toll!
alles klar fred ist gemerkt morgen kriegste hoffentlich ne antwort=)
01.03.2010 22:44
Zitat von NickySilas:
wenn ihr nicht verheiratet wart muss er keinen unterhalt zahlen aber den unterhalt für euer kind streckt das juamt vor und er muss wenn er finanziell in der lage ist es dann zurück zahlen.. und ja du hast eigentlich auch anspruch auf kindergeld für dich
das is aber nicht richtig...
ich war auch nciht verheiratet und mein ex musste für mich und klar für das kind unterhalt zahlen..wenn ich jetzt nicht mit meinem jetzigen freund zusammen gezogen wäre müsste er noch heute unterhalt an mich zahlen soo lange meine kleine nicht im kindergarten geht
01.03.2010 22:47
Auch bei nichtverheirateten muß der Elternteil,der das Kind NICHT betreut, für den anderen Elternteil(der das Kind betreut) zahlen.
Bis 3 Jahren (Kindergartenalter).
Bei verheirateten sogar länger.
Bis 3 Jahren (Kindergartenalter).
Bei verheirateten sogar länger.
01.03.2010 22:54
Zitat von Sarah:
Auch bei nichtverheirateten muß der Elternteil,der das Kind NICHT betreut, für den anderen Elternteil(der das Kind betreut) zahlen.
Bis 3 Jahren (Kindergartenalter).
Bei verheirateten sogar länger.
richtisch und wenn man ne ausbildung anfängt und unter 25 ist bekommt man kindergeld , also ich bekomms und mach das vorpraktikum zur ausbildung, bekomme KG
01.03.2010 22:56
Zitat von Rishi90:
Zitat von Sarah:
Auch bei nichtverheirateten muß der Elternteil,der das Kind NICHT betreut, für den anderen Elternteil(der das Kind betreut) zahlen.
Bis 3 Jahren (Kindergartenalter).
Bei verheirateten sogar länger.
richtisch und wenn man ne ausbildung anfängt und unter 25 ist bekommt man kindergeld , also ich bekomms und mach das vorpraktikum zur ausbildung, bekomme KG
Jo,so siehts aus
01.03.2010 23:01
Zitat von Sarah:
Zitat von Rishi90:
Zitat von Sarah:
Auch bei nichtverheirateten muß der Elternteil,der das Kind NICHT betreut, für den anderen Elternteil(der das Kind betreut) zahlen.
Bis 3 Jahren (Kindergartenalter).
Bei verheirateten sogar länger.
richtisch und wenn man ne ausbildung anfängt und unter 25 ist bekommt man kindergeld , also ich bekomms und mach das vorpraktikum zur ausbildung, bekomme KG
Jo,so siehts aus
obwohl du ein kind hast und der kindesvater bekannt ist??
wieso wollen die mir dann keins geben? Oha ich kann und will langsam nicht mehr
01.03.2010 23:01
wie gesagt bin auch in der ausbildung und bekomme kindergeld!.... das bekommen alle aus meiner klasse!.... und wir sind 5 mütter!...
nur eine bekommt keins das liegt aber daran das sie 26 ist und man nur bis 25 kg erhält!...
nur eine bekommt keins das liegt aber daran das sie 26 ist und man nur bis 25 kg erhält!...
01.03.2010 23:02
Zitat von KopfUndHerz:
Zitat von Sarah:
Zitat von Rishi90:
Zitat von Sarah:
Auch bei nichtverheirateten muß der Elternteil,der das Kind NICHT betreut, für den anderen Elternteil(der das Kind betreut) zahlen.
Bis 3 Jahren (Kindergartenalter).
Bei verheirateten sogar länger.
richtisch und wenn man ne ausbildung anfängt und unter 25 ist bekommt man kindergeld , also ich bekomms und mach das vorpraktikum zur ausbildung, bekomme KG
Jo,so siehts aus
obwohl du ein kind hast und der kindesvater bekannt ist??
wieso wollen die mir dann keins geben? Oha ich kann und will langsam nicht mehr
ja bekomm UHV weil erzeuger nur hartz bekommt...
01.03.2010 23:03
Zitat von KopfUndHerz:
Zitat von Sarah:
Zitat von Rishi90:
Zitat von Sarah:
Auch bei nichtverheirateten muß der Elternteil,der das Kind NICHT betreut, für den anderen Elternteil(der das Kind betreut) zahlen.
Bis 3 Jahren (Kindergartenalter).
Bei verheirateten sogar länger.
richtisch und wenn man ne ausbildung anfängt und unter 25 ist bekommt man kindergeld , also ich bekomms und mach das vorpraktikum zur ausbildung, bekomme KG
Jo,so siehts aus
obwohl du ein kind hast und der kindesvater bekannt ist??
wieso wollen die mir dann keins geben? Oha ich kann und will langsam nicht mehr
Ich antworte mal für sie,lol: JO
Aber,wie gesagt,nur wenn du unter 25 bist und in einem Ausbildungsverhältnis stehst.
01.03.2010 23:08
AUßER natürlich du bist über dem höchsteinkommen...des liegt aber bei 8000 euro im jahr oder so.....aber im normalfall kommt man da ja nicht drüber als azubi
01.03.2010 23:09
Zitat von Sarah:
Zitat von KopfUndHerz:
Zitat von Sarah:
Zitat von Rishi90:
Zitat von Sarah:
Auch bei nichtverheirateten muß der Elternteil,der das Kind NICHT betreut, für den anderen Elternteil(der das Kind betreut) zahlen.
Bis 3 Jahren (Kindergartenalter).
Bei verheirateten sogar länger.
richtisch und wenn man ne ausbildung anfängt und unter 25 ist bekommt man kindergeld , also ich bekomms und mach das vorpraktikum zur ausbildung, bekomme KG
Jo,so siehts aus
obwohl du ein kind hast und der kindesvater bekannt ist??
wieso wollen die mir dann keins geben? Oha ich kann und will langsam nicht mehr
Ich antworte mal für sie,lol: JO
Aber,wie gesagt,nur wenn du unter 25 bist und in einem Ausbildungsverhältnis stehst.
Ja bin ich ja Oha ich geh da wieder persönlich hin juchu...
01.03.2010 23:53
Zitat von KopfUndHerz:
Grade wenn man in der Ausbildung ist, ist man eigentlich Kindergeld berechtigt.
Ganz genau, solange du nicht über 25 Jahre alt bist!
02.03.2010 00:26
wenn du unter 27 jahre alt bist (bist du ja) und eine ausbildung machst oder die schulbank drückst steht dir, für dich selbst, für diese zeit kindergeld zu. deine eltern müssen kindergeld für dich beantragen und du musst einen abzweigungsantrag stellen, dass das kindergeld auf dein konto geht. habe, als ich 21 jahre alt war, mein abi nachgeholt auf einem kolleg. und da habe ich auch kindergeld bekommen. meine mutter musste das für mich beantragen und ich habe den abzweigungsantrag gestellt. so war es jedenfalls 2001. ich weiss nu nicht ob sich da mittlerweile was geändert hat. einfach mal bei der zuständigen behörde nachfragen.
02.03.2010 00:28
Zitat von AndreaN:
Zitat von KopfUndHerz:
Grade wenn man in der Ausbildung ist, ist man eigentlich Kindergeld berechtigt.
Ganz genau, solange du nicht über 25 Jahre alt bist!
kindergeld steht einem zu bis zum 27ten lebensjahr, solange man sich in einer ausbildung befindet oder zur schule geht (s.o. mein statement)
lg
02.03.2010 07:23
Zitat von KopfUndHerz:
Kurze knappe Frage ohne alles andere näher ausführen zu wollen:
Ich , 21 Jahre, habe im September eine Ausbildung angefangen. Alle Unterlagen liegen seit spätestens 24.11.2009 bei der Familienkasse vor.
Mein Sohn ist 2 Jahre alt, sein Vater kann für ihn kein Unterhalt zahlen.
Bin ich Kindergeldberechtigt oder muss der Kindesvater Unterhalt für mich zahlen?
hab jetz net gelesen ob du schon antwort bekommen hast...
aber irgendwas mit 21 beendet die kindergeldzahlung.. ich kann mich nicht mehr erinnern was damals bei mir war aber ich hatte auch das thema ausbildung 21 ect...
ruf doch mal bei der familienkasse an die können dir da genauere auskunft geben
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