Keine Praxisgebühr während der Schwangerschaft?
22.08.2008 00:05
Ich hab diekt mal bei meiner Krankenkasse nachgefragt, die super ausführliche Antwort war: Zu Unrecht eingeforderte Gebühren (In dem Fall also die Praxisgebühr in der Schwangerschaft) können bei der für Sie zuständigen kassenärztlihen Vereinigung eingfordert werden....
Immerhin etwas, aber ich werd glaub nimmer zu ner Internetkrankenkasse gehen (IKK-Direkt).......
Immerhin etwas, aber ich werd glaub nimmer zu ner Internetkrankenkasse gehen (IKK-Direkt).......
22.08.2008 00:14
ich hatte mich gleich am anfang meiner SS mit einem sacharbeiter zusammen gesetzt. Der meinte zu mir, ich muss die 10 euro erstmal auslegen und ende des jahres die quittungen bei der krankenkasse einreichen - dann würde ich 75% wiederbekommen. Aaaaaber auch nur dann, wenn mein "Einkommen" zu niedrig wäre - sprich ALG 2. Ansonsten schön fleißig aus eigener tasche zahlen und nichts wiederbekommen.
22.08.2008 09:26
bei meinem FA war es so, das man selbst entscheiden konnte, die Praxisgebühr zu bezahlen. Hat man keine bezahlt, wurden nur die vorgeschriebenen drei US gemacht und hat man die Praxisgebühr bezahlt, wurde bei jeder Vorsorgeuntersuchung ein US gemacht.
22.08.2008 09:27
Zitat von Janaisabel:
Das stimmt. Die 10€ Praxisgebühr entfällt. Was du selbst zahlen musst, sind zusätzliche Untersuchungen, die nicht vorgeschrieben sondern auf Wunsch durchgeführt werden.
ich hab immer zahlen müssen
22.08.2008 09:40
ich muss auch immer die € 10,00 zahlen, aber dafür bekomm ich auch alle 4 wochen nen us gemacht und wenn ich ein bildchen haben möchte, geb ich denen nen € 1,00 dafür.
06.09.2008 18:52
Egal wieviel zu verdienst, solange du nicht privat, sondern gesetzlich versichert bist, muß man nichts bezahlen.
Ich nehme teil, an der "hausarztbasierten integrierten Versorgung", d.h. ich unterschrieb so eine Art Vertrag, gab meine Bankdaten an und ab da zahlt man einmal im Jahr 10,- Euro.
Wenn ich also zum FA muß, hole ich mir eine Überweisung von meinem Hausarzt, so kostet es mit nichts.
Gilt auch für alle anderen Ärzte, außer Zahnarzt.
Ich nehme teil, an der "hausarztbasierten integrierten Versorgung", d.h. ich unterschrieb so eine Art Vertrag, gab meine Bankdaten an und ab da zahlt man einmal im Jahr 10,- Euro.
Wenn ich also zum FA muß, hole ich mir eine Überweisung von meinem Hausarzt, so kostet es mit nichts.
Gilt auch für alle anderen Ärzte, außer Zahnarzt.
06.09.2008 18:55
ich musste die 10,- auch zahlen...
aber ich nehme am hausarzt model teil und habe mir immer ne überweisung geholt...ansonsten hätt ich zahlen müssen..
aber ich nehme am hausarzt model teil und habe mir immer ne überweisung geholt...ansonsten hätt ich zahlen müssen..
06.09.2008 18:57
Zitat von milasan:
ich musste die 10,- auch zahlen ...
aber ich nehme am hausarzt model teil und habe mir immer ne überweisung geholt...ansonsten hätt ich zahlen müssen..
Ja was nun, musstest du zahlen oder nicht???
06.09.2008 18:59
Wenn du die 10€ nicht zahlt macht der FA die Untersuchungen die er muss, kann dich aber nicht beraten, denn das ist nicht von der KK vorgesehen. Also ich hätte es doof gefunden, wenn die FÄ stumm wie nen Fisch bei den Untersuchungen gewesen wäre.
06.09.2008 19:14
Nunja, ich zahle nicht und bekomme alle Beratung der welt, solange ich möchte und stets US.
Ist halt know how
Ist halt know how
06.09.2008 19:18
Zitat von AndreaN:
Zitat von milasan:
ich musste die 10,- auch zahlen ...
aber ich nehme am hausarzt model teil und habe mir immer ne überweisung geholt...ansonsten hätt ich zahlen müssen..
Ja was nun, musstest du zahlen oder nicht???
wenn ich die überweisung vergessen habe..dann schon..
06.09.2008 19:19
Zitat von milasan:
Zitat von AndreaN:
Zitat von milasan:
ich musste die 10,- auch zahlen ...
aber ich nehme am hausarzt model teil und habe mir immer ne überweisung geholt...ansonsten hätt ich zahlen müssen..
Ja was nun, musstest du zahlen oder nicht???
wenn ich die überweisung vergessen habe..dann schon..
Kannst sie aber nachreichen, dann bekommst du das Geld zurück. Es muß jedoch noch im selben Quartal sein.
06.09.2008 19:21
Praxisgebühr bei Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft
15.09.2006, Leserfrage von Simone D. aus Schwerin: Entfällt die Praxisgebühr bei den Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft? Werden die Kosten für den Toxoplasmose Suchtest (inges. 3x während der Schwangerschaft) von der Krankenkasse übernommen?
Antwort: Ob eine Praxisgebür fällig wird, hängt davon ab, ob Sie den Arzt zu einer Vorsorgeuntersuchung aufsuchen oder eine Erkrankung von Mutter oder Kind behandel wird. Nehmen Sie eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch, müssen Sie keine Praxisgebühr entrichten. Liegen Komplikationen vor, kann von einer Vorsorgeuntersuchung nicht mehr gesprochen werden. In diesem Fall müssen Sie eine Praxisgebühr entrichten. Der Toxoplasmosetest zählt zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL-Leistungen) und darf als solcher nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Kosten für diese labordiagnostische Wunschleistung müssen Sie somit selbst aufbringen.
hab ich ma gerade so gefunden.. aber gut zu wissen is mir nämlich auch neu...
15.09.2006, Leserfrage von Simone D. aus Schwerin: Entfällt die Praxisgebühr bei den Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft? Werden die Kosten für den Toxoplasmose Suchtest (inges. 3x während der Schwangerschaft) von der Krankenkasse übernommen?
Antwort: Ob eine Praxisgebür fällig wird, hängt davon ab, ob Sie den Arzt zu einer Vorsorgeuntersuchung aufsuchen oder eine Erkrankung von Mutter oder Kind behandel wird. Nehmen Sie eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch, müssen Sie keine Praxisgebühr entrichten. Liegen Komplikationen vor, kann von einer Vorsorgeuntersuchung nicht mehr gesprochen werden. In diesem Fall müssen Sie eine Praxisgebühr entrichten. Der Toxoplasmosetest zählt zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL-Leistungen) und darf als solcher nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Kosten für diese labordiagnostische Wunschleistung müssen Sie somit selbst aufbringen.
hab ich ma gerade so gefunden.. aber gut zu wissen is mir nämlich auch neu...
09.09.2008 16:07
ja also ich hab von meiner kk so ne broschüre bekommen, wo sie werbung für sich machen. da stand drin, dass wenn du nur zum FA zur vorsorge gehst und sonst keinen anderen arzt in dem quartal in anspruch nimmst, dann musst du keine 10€ zahlen. aber wenn du zu nem anderen arzt gehst, oder zusatzleistungen vom fa forderst, dann darfste blechen.
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