Keine Praxisgebühr während der Schwangerschaft?
18.08.2008 23:52
Genau. aber auf dem gleichen weg- mit der rückerstattung müsste es ja mit der zuviel gezahlten praxisgebühr gehen
19.08.2008 00:02
aids test is soweit ich weiss auch ne kassenleistung, nur der toxo test nicht...
von mir wollte man auch in diesem quartal noch nix haben...
nur mutterpass immer...
ich war da etwas verwirrt aber ok ....
von mir wollte man auch in diesem quartal noch nix haben...
nur mutterpass immer...
ich war da etwas verwirrt aber ok ....
19.08.2008 00:05
Also, habe das jetzt gerade nochmal nachgelesen.
Es ist wohl in der Tat so, dass für die reine Vorsorge-Untersuchung
keine Praxisgebühr anfällt.
Sobald im Rahmen dieser Vorsorge-Untersuchung allerdings doch eine
Behandlung erforderlich ist, fällt dann auch die Praxisgebühr an.
Kurz: Wenn ich zum Zahnartzt zur Vorsorge gehe, er schaut, nickt und
entlässt mich - zahle ich nichts.
Wenn er schaut, doch ein Loch findet und bohren will, dann müsste ich
10 EUR zahlen.
Jetzt frage ich mich nur zum einen, welchen Sinn es dann wohl macht,
die Praxisgebühr VOR der Untersuchung zu fordern... da müssen ja Ärzte entweder
Hellseher sein, oder ich sollte wohl davon ausgehen, dass der Arzt auf jeden Fall
ein Loch findet..egal, ob da nun eins ist oder nicht.
Oder wie soll ich das nun verstehen?!
und zum anderen, ob bei der Schwangerschaftsvorsorge so Dinge wie
Bluttests, dann nicht zur Vorsorge gehören, sondern als Behandlung zählen?!
Nur, warum wird man dann nicht darüber informiert, dass wenn man verzichtet,
man auch die Praxisgebühr zurückbekommt?!
Blöder Behördenkrams immer.. menno.
Es ist wohl in der Tat so, dass für die reine Vorsorge-Untersuchung
keine Praxisgebühr anfällt.
Sobald im Rahmen dieser Vorsorge-Untersuchung allerdings doch eine
Behandlung erforderlich ist, fällt dann auch die Praxisgebühr an.
Kurz: Wenn ich zum Zahnartzt zur Vorsorge gehe, er schaut, nickt und
entlässt mich - zahle ich nichts.
Wenn er schaut, doch ein Loch findet und bohren will, dann müsste ich
10 EUR zahlen.
Jetzt frage ich mich nur zum einen, welchen Sinn es dann wohl macht,
die Praxisgebühr VOR der Untersuchung zu fordern... da müssen ja Ärzte entweder
Hellseher sein, oder ich sollte wohl davon ausgehen, dass der Arzt auf jeden Fall
ein Loch findet..egal, ob da nun eins ist oder nicht.
Oder wie soll ich das nun verstehen?!
und zum anderen, ob bei der Schwangerschaftsvorsorge so Dinge wie
Bluttests, dann nicht zur Vorsorge gehören, sondern als Behandlung zählen?!
Nur, warum wird man dann nicht darüber informiert, dass wenn man verzichtet,
man auch die Praxisgebühr zurückbekommt?!
Blöder Behördenkrams immer.. menno.
19.08.2008 00:15
hmn - aber müsste nicht alles was in den mupa gehört auch rene vorsorgeleistung sein. Ich mein das wird alles immer bei jeder ss gemacht wie zb. eisenwert bestimmen, zucker etc.
Und was die selberzahlleistungen betrifft- hat die kasse ja nix mit zutun. Angennommen man geht zum zahnarzt der guckt rein alles ok. und dann kauf ich noch für 35 € ne zahnreinigung-wäre doch meine sache.
Und was die selberzahlleistungen betrifft- hat die kasse ja nix mit zutun. Angennommen man geht zum zahnarzt der guckt rein alles ok. und dann kauf ich noch für 35 € ne zahnreinigung-wäre doch meine sache.
19.08.2008 00:35
Zitat von Minibeanymachine:
hmn - aber müsste nicht alles was in den mupa gehört auch rene vorsorgeleistung sein. Ich mein das wird alles immer bei jeder ss gemacht wie zb. eisenwert bestimmen, zucker etc.
Und was die selberzahlleistungen betrifft- hat die kasse ja nix mit zutun. Angennommen man geht zum zahnarzt der guckt rein alles ok. und dann kauf ich noch für 35 € ne zahnreinigung-wäre doch meine sache.
Ja, das sehe ich genauso.
Ich kriege so einfach nicht heraus wie "Vorsorgeuntersuchung" per Gesetz definiert ist.
Generell würde ich jetzt einfach mal davon ausgehen, dass das nur die Leistungen sind, die von
der Kasse übernommen werden. Also 3 Ultraschallbilder, Risikoberatung, Gewichtskontrolle, jeweils im
Abstand von 4 Wochen und später im Abstand von 2 Wochen.
Diese Leistungen wären dann Praxisgebühren-frei.
So, nun stellt er bei der Vorsorge eine Infektion etc. fest..dann ist's auch klar, dann muss ich
für die Diagnose zahlen.
Aber was ist denn, wenn ich mir für z.b. 100 EUR ein viertes Ultraschallbild "kaufe", oder
auf eigene Kosten die Nackenfalten-Messung machen lasse - nach meinem Verständnis
dürfte ich dann auch keine Praxisgebühr zahlen?!
Und wenn ich hingehe zur Krebsvorsorge, dürfte ich eigentlich auch nicht zahlen...
(tue ich trotzdem schon seit Ewigkeiten...)
Und wenn ich zur Krebsvorsorge gehe UND mir ein Rezept für die Pille hole?
Dann zahle ich doch wieder, wegen des Rezeptes?
Das geht mir jetzt gar nicht mal so sehr um die 10 EUR, die womöglich irgendwann
mal zuviel bezahlt habe.. (vermutlich ganz schön oft... ) das werde ich jetzt eh nicht
mehr zurück verfolgen können.
Aber ich ärgere mich gerade, dass mir das immer verwirrender, schwachsinniger und
undurchsichtiger erscheint, desto mehr ich versuche durchzublicken.
Kein Wunder, wenn man da lieber brav zahlt, als sich gründlich zu informieren.. da blickt
doch kein Mensch durch.
19.08.2008 00:41
ich hab da ehr das problem, dass ich mich nicht mit der fa streiten möchte...
aber sind es in der ss wirklich nur die vorsorgeuntersuchungen oder alle ss bedingte behandlungen. Ich meine wenn ich hingehe wegen zwischenblutungen und dann ein us gemacht wird gehört das doch dazu.
Ist denn keine hier Sprechstundenhilfe- die müsste es doch eigentlich wissen ????
aber sind es in der ss wirklich nur die vorsorgeuntersuchungen oder alle ss bedingte behandlungen. Ich meine wenn ich hingehe wegen zwischenblutungen und dann ein us gemacht wird gehört das doch dazu.
Ist denn keine hier Sprechstundenhilfe- die müsste es doch eigentlich wissen ????
19.08.2008 00:50
Zitat von Minibeanymachine:
ich hab da ehr das problem, dass ich mich nicht mit der fa streiten möchte...
aber sind es in der ss wirklich nur die vorsorgeuntersuchungen oder alle ss bedingte behandlungen. Ich meine wenn ich hingehe wegen zwischenblutungen und dann ein us gemacht wird gehört das doch dazu.
Ist denn keine hier Sprechstundenhilfe- die müsste es doch eigentlich wissen ????
Ja, das kommt noch erschwerend hinzu... wenn ich mich da in der Praxis erstmal
als "Oberklugscheisser" aufführe, von wegen: also hören sie mal.. ich habe mich informiert..
gemäß $195 RVO, Absatz 1 stehen mir die- und die Leistungen zu ..blabla... und ich muss
nicht zahlen...
Puhhh... schätze, auf den nächsten Termin kann ich dann mal locker 2 Monate oder länger
warten, wa... zuuuuuuffffälllig keine Termine mehr frei für die nächsten Hundert Jahre, Frau F.
wie bedauerlich für sie....
19.08.2008 00:55
und da mir die gleiche person mit der ich mich eben noch gestritten habe blut abnehmen soll bin ich vorsichtiger
19.08.2008 02:14
also ich muss alle drei monate 10 euro blättern, ich denke mal kommt auf die kk an oder auch das alter oder wievielte ss es ist.
19.08.2008 22:25
Zitat von ileafabi:
also ich muss alle drei monate 10 euro blättern, ich denke mal kommt auf die kk an oder auch das alter oder wievielte ss es ist.
Nene, auf die Krankenkasse kommt es nicht an. Die Zuzahlungsbefreiung für diese
Leistungen gelten für alle gesetzlich versicherten gleichermassen.
Diese Regelungen wurden festgesetzt in der Gesundheitsreform und gelten einheitlich.
Und zwar gibt es Zuzahlungsbefreiungen für:
.." Zuzahlungsbefreiung
dsdsffsd Zuzahlungsbefreiung - 16. Juni 2008
Um das Engagement der Versicherten für ihre eigene Gesundheit zu stärken und
die besondere Stellung der Familie zu unterstützen, fallen keine Zuzahlungen an
bei
- Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
mit Ausnahme der Fahrkosten,
- Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft,
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen,
- Gesundheits-Check ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre für gesetzlich
Krankenversicherte,
- Schutzimpfungen,
- Zahnvorsorgeuntersuchungen einmal je Kalenderhalbjahr.
... "
Quelle: http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_1168720/SharedDo cs/Standardartikel/DE/AZ/Z/Glossarbegriff-Zuzahlun gsbefreiung.html
19.08.2008 22:31
Ich habe die beim Arzt darauf angesprochen da ich in einem SS-Ratgeber gelesen hatte man sei befreit, die sagten mir dann das stimmt nicht, die Ärztin müsste ja auch Rezepte und so ausstellen. Ich muß immer bezahlen.
19.08.2008 22:37
sobald ihr eine frage stellt, müsst ihr die 10 euro bezahlen!!!!
19.08.2008 22:41
echt ? ich zahle immer noch kann ich die wieder zurück verlangen ?
21.08.2008 23:44
jetzt bin ich aber auch verwirrt. ich hatte mich zu beginn meiner schwangerschaft auch im internet informiert und überall stand, dass man als schwangere keine praxisgebühr zahlen muss. nun hatte ich im letzten quartal aber schon vor feststellung meiner schwangerschaft bei meinem hausarzt gezahlt. als ich jedoch zu beginn dieses quartals zu meiner FÄ kam, verlangten die dort auch die praxisgebühr. habe mich nicht getraut zu fragen, wieso - ich war zu überrascht! aber im nächsten quartal bin ich vorgewarnt und werde einfach mal nachfragen.
22.08.2008 00:02
tol da wird man schon von den Ärzten abgezockt oder wie
alsi ich habe 110 euro bezahlt damit die alle 4 wochen ultraschall machen... und dann muß man die 10 euro praxisgebühr zaheln das kann ja nicht sein! weil die 110 euro sind ja dafür da also ich habs ja selbst bezahlt werd morgen mal bei meiner kk anrufen und die mal fragen ob ich das geld wieder bekomme... sonnst ist bei mir ja nichts gewesen ausser der normalen kontrolle
alsi ich habe 110 euro bezahlt damit die alle 4 wochen ultraschall machen... und dann muß man die 10 euro praxisgebühr zaheln das kann ja nicht sein! weil die 110 euro sind ja dafür da also ich habs ja selbst bezahlt werd morgen mal bei meiner kk anrufen und die mal fragen ob ich das geld wieder bekomme... sonnst ist bei mir ja nichts gewesen ausser der normalen kontrolle
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