Kein Geld für Kaution
15.07.2013 14:58
Zitat von Urson:
Zitat von Anonym 155141:
Ich hoffe das es das akzeptiert!![]()
Wenn nicht, ist der Vertrag dann ungültig?
Nein,den du hast ja die Bedingungen gewusst und mit deiner Unterschrift bestätigt.
Wenn er nun andere,potentielle Mieter wegen dir abgesagt hat kann er die daraus entstehenden Kosten (Leerstand,neuen Makler suchen ect.)aufbürden.Zurecht sogar,weil du ja nichts unterschreiben MUßt!
Doch, siehe §551 BGB (oben gepostet) kann der Vertrag unter gewissen Voraussetzungen ungültig sein wenn die Kautionssumme zu hoch ist.
15.07.2013 14:58
Unser Vermieter wollte das wir bei unserer Bank, eine Mietbürgschaft beantragen. Somit mussten wir auch keine Kaution bezahlen.
15.07.2013 14:58
Zitat von Anonym 155141:
Hallo,
Wir haben endlich eine neue Wohnung gefunden und haben gestern den Mietvertrag unterschrieben!
In unser jetzigen Wohnung mussten wir keine Kaution bezahlen und 2.000 Euro für die Kaution haben wir nicht.
Was mach ich denn jetzt ???
Wie komme ich an das Geld, oder gibt es andere Möglichkeiten![]()
Falls das anonyme kein Grund hat, Thread löschen!
Mir ist es nur sau peinlich!
Probier doch mal diese Moneyfix aus. Das ist doch extra für Kautionen
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
15.07.2013 14:58
Zitat von Anonym 155141:
Ich hoffe das es das akzeptiert!![]()
Wenn nicht, ist der Vertrag dann ungültig?
Mit deiner Unterschrift hast du diese Kaution akzeptiert,also ist der Vertrag nicht ungültig!
15.07.2013 15:00
Zitat von mimimi:
Zitat von Urson:
Zitat von Anonym 155141:
Ich hoffe das es das akzeptiert!![]()
Wenn nicht, ist der Vertrag dann ungültig?
Nein,den du hast ja die Bedingungen gewusst und mit deiner Unterschrift bestätigt.
Wenn er nun andere,potentielle Mieter wegen dir abgesagt hat kann er die daraus entstehenden Kosten (Leerstand,neuen Makler suchen ect.)aufbürden.Zurecht sogar,weil du ja nichts unterschreiben MUßt!
Doch, siehe §551 BGB (oben gepostet) kann der Vertrag unter gewissen Voraussetzungen ungültig sein wenn die Kautionssumme zu hoch ist.
3 Kaltmieten sind erlaubt als Kautionsbetrag...
15.07.2013 15:01
Zitat von mimimi:
Zitat von Urson:
Zitat von Anonym 155141:
Ich hoffe das es das akzeptiert!![]()
Wenn nicht, ist der Vertrag dann ungültig?
Nein,den du hast ja die Bedingungen gewusst und mit deiner Unterschrift bestätigt.
Wenn er nun andere,potentielle Mieter wegen dir abgesagt hat kann er die daraus entstehenden Kosten (Leerstand,neuen Makler suchen ect.)aufbürden.Zurecht sogar,weil du ja nichts unterschreiben MUßt!
Doch, siehe §551 BGB (oben gepostet) kann der Vertrag unter gewissen Voraussetzungen ungültig sein wenn die Kautionssumme zu hoch ist.
Das gilt aber nur für sehr überzogene Forderungen...2,5 Monatskaltmieten sind normalerweise die Regel.Und wenn sie ca.650€Miete hat liegt das im Rahmen.
15.07.2013 15:08
Ich werde meinem Vermieter jetzt eine E-Mail schreiben, habt ihr Ideen wie ich das formulieren kann?
15.07.2013 15:33
Guten Tag,
Ersteinmal sind wir sehr froh das es gestern zu einem Vertragabschluss kam und nun stehen wir vor einer offenen Frage.
Es geht darum, das wir in unserer jetzigen Wohnung keine Kaution zahlen mussten und jetzt vor einer offenen Frage : "Wie zahlen wir die Kaution" Wir haben uns etwas im Internet schkau gemacht und sind auf diese Seite gekommen ((Siehe Link unten))
Ich sende Ihnen den Link zu, und würde diese Kautionsversicherung dann abschließen und Ihnen die Bürgschaft bei Übergabe der Wohnung einreichen.Ich hoffe das diese Methode für sie in Ordnung ist.
Ansonsten würde noch eine Ratenzahlung in Frage kommen, aber wir denken das diese Mietkautionsversicherung für beide Parteien eine sichere Lösung wäre.
Hier der Link, dies geht über die R+V Versicherung!
https://kautionsfrei.de/kautionsbuergschaft/so-fun ktionierts
Wir zahlen jährlich einen Beitrag an die oben genannte Versicherung und sie haben im Falle eines Falles die Bürgschaft und den Zugriff auf die Höhe der Kaution.
Wir wären Ihnen sehr dankbar wenn sie diese Methode einwilligen würden!
LG
Ersteinmal sind wir sehr froh das es gestern zu einem Vertragabschluss kam und nun stehen wir vor einer offenen Frage.
Es geht darum, das wir in unserer jetzigen Wohnung keine Kaution zahlen mussten und jetzt vor einer offenen Frage : "Wie zahlen wir die Kaution" Wir haben uns etwas im Internet schkau gemacht und sind auf diese Seite gekommen ((Siehe Link unten))
Ich sende Ihnen den Link zu, und würde diese Kautionsversicherung dann abschließen und Ihnen die Bürgschaft bei Übergabe der Wohnung einreichen.Ich hoffe das diese Methode für sie in Ordnung ist.
Ansonsten würde noch eine Ratenzahlung in Frage kommen, aber wir denken das diese Mietkautionsversicherung für beide Parteien eine sichere Lösung wäre.
Hier der Link, dies geht über die R+V Versicherung!
https://kautionsfrei.de/kautionsbuergschaft/so-fun ktionierts
Wir zahlen jährlich einen Beitrag an die oben genannte Versicherung und sie haben im Falle eines Falles die Bürgschaft und den Zugriff auf die Höhe der Kaution.
Wir wären Ihnen sehr dankbar wenn sie diese Methode einwilligen würden!
LG
15.07.2013 15:55
Zitat von Anonym 155141:
Guten Tag,
Ersteinmal sind wir sehr froh das es gestern zu einem Vertragabschluss kam und nun stehen wir vor einer offenen Frage.
Es geht darum, das wir in unserer jetzigen Wohnung keine Kaution zahlen mussten und jetzt vor einer offenen Frage : "Wie zahlen wir die Kaution" Wir haben uns etwas im Internet schkau gemacht und sind auf diese Seite gekommen ((Siehe Link unten))
Ich sende Ihnen den Link zu, und würde diese Kautionsversicherung dann abschließen und Ihnen die Bürgschaft bei Übergabe der Wohnung einreichen.Ich hoffe das diese Methode für sie in Ordnung ist.
Ansonsten würde noch eine Ratenzahlung in Frage kommen, aber wir denken das diese Mietkautionsversicherung für beide Parteien eine sichere Lösung wäre.
Hier der Link, dies geht über die R+V Versicherung!
https://kautionsfrei.de/kautionsbuergschaft/so-fun ktionierts
Wir zahlen jährlich einen Beitrag an die oben genannte Versicherung und sie haben im Falle eines Falles die Bürgschaft und den Zugriff auf die Höhe der Kaution.
Wir wären Ihnen sehr dankbar wenn sie diese Methode einwilligen würden!
LG
Viel zu umständlich. Dein alter Vermieter hätte bei Auszug 6 Monate Zeit mit der Rückzahlung der Kaution und deshalb wäre eh nicht gegeben, daß das Geld nun rechtzeitig da ist.
Aus dem Grund würde ich schreiben.
Sehr geehrte Damen und Herren, w
wir freue uns sehr, daß es zu der Unterzeichnung des Mietvertrages gekommen ist und freuen uns sehr auf unsere neue Wohnung.
In diesem Zusammenhang hätten wir noch ein Anliegen bezüglich der Zahlung der Kaution. Wir würden diese sehr gern über eine Kautionsversicherung (z.B. bei www .... oder www...) regeln. Bitte lassen Sie uns wissen, ob dies für Sie eine akzeptable Regelung ist.
Mit freundlichen Grüßen,
15.07.2013 16:03
Ruf doch einfach an und Frage ob eine mietkaution akzeptiert wird,mach es persönlich.
15.07.2013 18:42
Und ganz wichtig ihr bekommt nur bei ner Bank etc ne Mietkaution gebürgt oder was auch immer wenn ihr NICHT in der schufa steht !
Bei uns wollte jem. einziehen der in der schufa stand und der haette das nicht bekommen.
Bei uns wollte jem. einziehen der in der schufa stand und der haette das nicht bekommen.
15.07.2013 21:27
Ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber man könnte den Vermieter auch um Ratenzahlung bitten
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