Hilfe, Stromabrechnung!
11.12.2013 17:54
also, wenn ihr ein kind habt, können die euch den strom schon mal NICHT abstellen...das weiß ich von einer bekannten, die auch in solch einer situation war...die ist mein ich, zum amtsgericht mit diesem kostenübernahme ding, und hat das da iwie geklärt und da ein kind im haushalt lebte DURFTE ihr der stromanbieter NICHT den strom abklemmen
11.12.2013 17:54
Zitat von Anonym 162774:
Das passt alles, der Typ, der das abgelesen hat, meinte auch schon "Wow, das ist ein hoher Verbrauch gewesen".
Bei der letztendlichen Summe sind wir dann nur eben fast hinten über gekippt.
Mausi, wir müssen die knapp 80 Euro VOR der Überprüfung zahlen und würden sie - falls tatsächlich ein Fehler vorliegt, bekommen wir die aber zurück.
Ich weiß auch nicht, ob das in D und Ö anders geregelt wird.
Also bei normalen Geräten kann ich mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen.
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Wenn die Ablesung ok war dann würd ich schauen ob intern bei ihnen falsch gerechnet/berechnet wurde, irgendwo muss ja ein Fehler sein oder jemand hat angezapft oder so.
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Männlein meinte das es sein kann das ein Gerät einen Fehler hat und so irre viel Strom verbraucht hat, vielleicht da mal schauen.
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Aber ich find das komisch, wenn die herkommen und es ist dein Fehler (im blödesten Fall) dann können sie ja ne Rechnung erstellen, aber vorher zahlen find ich ned seriös.
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11.12.2013 19:01
Bei uns gibt es für solche Fälle eine Stiftung die dir das sozusagen zahlen ohne das du es je zurück musst . Allerdings gibts darauf keinen Rechtsanspruch. Google mal ob es sowas auch in deiner stadt gibt.
11.12.2013 20:03
Zitat von cookie86:und wie sie das dürfen...das ist veraltet,das die es nicht dürfen
also, wenn ihr ein kind habt, können die euch den strom schon mal NICHT abstellen...das weiß ich von einer bekannten, die auch in solch einer situation war...die ist mein ich, zum amtsgericht mit diesem kostenübernahme ding, und hat das da iwie geklärt und da ein kind im haushalt lebte DURFTE ihr der stromanbieter NICHT den strom abklemmen
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11.12.2013 20:09
hallo
ja das ist hart und leider weiß ich auch nicht wohin du gehen kannst probiere es mal beim amt
wir haben bei yello einen stromsparer einbauen lassen und wir zahlen jeden monat was wir verbrauchen und müssen daher nicht nachzahlen, wir verbrauchen in einem 3 personen haushalt 50 euro im monat
alles gute
ja das ist hart und leider weiß ich auch nicht wohin du gehen kannst probiere es mal beim amt
wir haben bei yello einen stromsparer einbauen lassen und wir zahlen jeden monat was wir verbrauchen und müssen daher nicht nachzahlen, wir verbrauchen in einem 3 personen haushalt 50 euro im monat
alles gute
11.12.2013 21:20
suite101.de/article/stromschulden-wann-ist-die-str omsperre-erlaubt-a72157
12.12.2013 06:47
Zitat von Tigger90:
Zitat von ANJUKA:
Zitat von Anonym 162774:
Zitat von ANJUKA:
Du kannst beim Jobcenter einen formlosen Antrag auf übernahme der stronkosten stellen.
Dieses musst du in Raten an das Jobcenter zurück zahlen.
Es kann muss aber nicht bewilligt werden.
Und zu allem übel musst zu einer Schuldenberatung, ohne den stempel zahlt die ARGE kein Cent.
Schuldenberatung??
Na herrlich... man hat ja so nicht schon genug Rennerei![]()
Über 7000 Euro??
Auweia, das ist wirklich bitte!
Wir sind noch knapp am 2000er Bereich vorbei...
Willst du noch irgendwie versuchen, dagegen vorzugehen?
Bringt nichts....es ist ü 4 jahre her, beweise weg...also bin ich der gearschte.
Also ich bin nicht vom Fach, aber ich meine, dass die das nach 3 Jahren nicht mehr einfordern können. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Es ging aber nicht um Strom, aber auch eine Rechnung im 4stelligen Bereich. Da sagte meint Anwalt "Wenn innerhalb von 3 Jahren keine genaue Zahlungsanforderung an mich kommt, haben die Pech". So war es dann ach. Es kam keine Forderung und ich musste nie zahlen. Deswegen würde ich mich an deiner Stelle nochmal beraten lassen.
Müsste eigentlich stimmen...das wäre dann verjährt. Wenn allerdings ein Mahnverfahren läuft, dann läuft die Verjährungsfrist nicht weiter...und da ist das Problem, weil die Schuldner erst recht spät mitbekommen, ob eins läuft oder net! und wenns ans Inkasso ging, bin ich mir da nicht sicher wie das ist
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12.12.2013 08:44
Zitat von CrazyMya:Meines wissens nach ist das nicht verjährt! Das Problem hatte eine Bekannte letztes Jahr nämlich und die ist dann zum Gericht und hat sich eine einstweilige verfügung besorgt! Und die meinte wenn kinder unter 3 Jahren im Haushalt leben,dürfen die das nicht so einfach. Bei ihr stand allerdings der OGV mit vor der Tür!
Zitat von cookie86:und wie sie das dürfen...das ist veraltet,das die es nicht dürfen
also, wenn ihr ein kind habt, können die euch den strom schon mal NICHT abstellen...das weiß ich von einer bekannten, die auch in solch einer situation war...die ist mein ich, zum amtsgericht mit diesem kostenübernahme ding, und hat das da iwie geklärt und da ein kind im haushalt lebte DURFTE ihr der stromanbieter NICHT den strom abklemmen
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12.12.2013 08:45
Lässt sich der Stromanbieter vllt auf eine Ratenzahlung ein?
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