Gibts hier eine Steuerfachfrau? Brauche Rat.
12.10.2015 09:51
Also erstmal legst du Einspruch ein nicht wiederspruch.
Schreibe in etwa:hiermit lege ich Form und fristgerecht Einspruch gegen den Bescheid vom ... ein. Dann Begründung: ...
Kann jetzt nicht mehr schreiben, da ich den genauen Sachverhalt nicht kenne. Jedoch solltest du erstmal rechnen lassen ob eine getrennte Veranlagung generell günstiger wäre!!!ich gehe nämlich nicht davon aus, dann ist Es ja quasi wie eine Einzelveranlagung. Bei dir kann keine Steuer festgesetzt werden, da du keine Steuerpflichtigen einkünfte hattest, lediglich einkünfte unter dem progressionsvorbehalt! Dein Mann würde die ganze Nachzahlung alleine haben, da er dann wie steuerklasse 1 hätte zahlen müssen, wurde aber nach 3 versteuert. Also entweder so lassen, müssen fast alle nachzahlen bei elterngeld oder ihr lasst es prüfen. Habt ihr es von Hand ausgefüllt oder mit einem Programm? Da kann man nämlich auch eine verlagungsprügung machen. Bin steuerfachangestellte
Schreibe in etwa:hiermit lege ich Form und fristgerecht Einspruch gegen den Bescheid vom ... ein. Dann Begründung: ...
Kann jetzt nicht mehr schreiben, da ich den genauen Sachverhalt nicht kenne. Jedoch solltest du erstmal rechnen lassen ob eine getrennte Veranlagung generell günstiger wäre!!!ich gehe nämlich nicht davon aus, dann ist Es ja quasi wie eine Einzelveranlagung. Bei dir kann keine Steuer festgesetzt werden, da du keine Steuerpflichtigen einkünfte hattest, lediglich einkünfte unter dem progressionsvorbehalt! Dein Mann würde die ganze Nachzahlung alleine haben, da er dann wie steuerklasse 1 hätte zahlen müssen, wurde aber nach 3 versteuert. Also entweder so lassen, müssen fast alle nachzahlen bei elterngeld oder ihr lasst es prüfen. Habt ihr es von Hand ausgefüllt oder mit einem Programm? Da kann man nämlich auch eine verlagungsprügung machen. Bin steuerfachangestellte
12.10.2015 09:53
Zitat von beljana:
Aaaalso für alle, die evtl dasselbe Problem haben oder hatten:
ich habe soeben mit unserem Finanzamt telefoniert. Und es geht tatsächlich, das ich eine einzelveranlagung nachreichen kann.
Sobald diese Einzelveranlagung raus geht, wird der erste Steuerbescheid als nichtig angesehen.
Also es gibt tatsächlich Hoffnung, das ich der Nachzahlung aus dem Weg gehen kann.
Merke: Bekommt man Lohnersatzleistungen, sollte man immer die Einzelveranlagung wählen. (bei verheirateten)
Ich werd mich jetzt also ranmachen und die Steuererklärung nochmal machen, für jeden einzeln.
Und dann hoffen, das ich mir 240€ sparen kann.
Wenn es bei den Einkünften geht ok, aber du machst eine getrennte Veranlagung nicht Einzelveranlagung!! Das wäre ein formaler Fehler
12.10.2015 10:04
Zitat von julemaus:
Also erstmal legst du Einspruch ein nicht wiederspruch.
Schreibe in etwa:hiermit lege ich Form und fristgerecht Einspruch gegen den Bescheid vom ... ein. Dann Begründung: ...
Kann jetzt nicht mehr schreiben, da ich den genauen Sachverhalt nicht kenne. Jedoch solltest du erstmal rechnen lassen ob eine getrennte Veranlagung generell günstiger wäre!!!ich gehe nämlich nicht davon aus, dann ist Es ja quasi wie eine Einzelveranlagung. Bei dir kann keine Steuer festgesetzt werden, da du keine Steuerpflichtigen einkünfte hattest, lediglich einkünfte unter dem progressionsvorbehalt! Dein Mann würde die ganze Nachzahlung alleine haben, da er dann wie steuerklasse 1 hätte zahlen müssen, wurde aber nach 3 versteuert. Also entweder so lassen, müssen fast alle nachzahlen bei elterngeld oder ihr lasst es prüfen. Habt ihr es von Hand ausgefüllt oder mit einem Programm? Da kann man nämlich auch eine verlagungsprügung machen. Bin steuerfachangestellte
ich hab das von hand ausgefüllt.
Echt? Wenn er seine eigene abgibt, wird er automatisch nach SK 1 berechnet??
Wozu brauche ich dann die Steuerklassen?
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12.10.2015 10:06
Zitat von julemaus:
Zitat von beljana:
Aaaalso für alle, die evtl dasselbe Problem haben oder hatten:
ich habe soeben mit unserem Finanzamt telefoniert. Und es geht tatsächlich, das ich eine einzelveranlagung nachreichen kann.
Sobald diese Einzelveranlagung raus geht, wird der erste Steuerbescheid als nichtig angesehen.
Also es gibt tatsächlich Hoffnung, das ich der Nachzahlung aus dem Weg gehen kann.
Merke: Bekommt man Lohnersatzleistungen, sollte man immer die Einzelveranlagung wählen. (bei verheirateten)
Ich werd mich jetzt also ranmachen und die Steuererklärung nochmal machen, für jeden einzeln.
Und dann hoffen, das ich mir 240€ sparen kann.
Wenn es bei den Einkünften geht ok, aber du machst eine getrennte Veranlagung nicht Einzelveranlagung!! Das wäre ein formaler Fehler
ok, danke für den Hinweis.
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Einzelveranlagung hab ich es genannt. Wusste nicht, das es das Wort so nicht gibt.
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12.10.2015 10:32
Zitat von beljana:
Zitat von julemaus:
Zitat von beljana:
Aaaalso für alle, die evtl dasselbe Problem haben oder hatten:
ich habe soeben mit unserem Finanzamt telefoniert. Und es geht tatsächlich, das ich eine einzelveranlagung nachreichen kann.
Sobald diese Einzelveranlagung raus geht, wird der erste Steuerbescheid als nichtig angesehen.
Also es gibt tatsächlich Hoffnung, das ich der Nachzahlung aus dem Weg gehen kann.
Merke: Bekommt man Lohnersatzleistungen, sollte man immer die Einzelveranlagung wählen. (bei verheirateten)
Ich werd mich jetzt also ranmachen und die Steuererklärung nochmal machen, für jeden einzeln.
Und dann hoffen, das ich mir 240€ sparen kann.
Wenn es bei den Einkünften geht ok, aber du machst eine getrennte Veranlagung nicht Einzelveranlagung!! Das wäre ein formaler Fehler
ok, danke für den Hinweis.![]()
Einzelveranlagung hab ich es genannt. Wusste nicht, das es das Wort so nicht gibt.![]()
Doch gibt es bet nur bei unverheirateten, bei Verheirateten heißt es gemeinsame oder halt getrennte Veranlagung. Ubf wenn er die getrennte macht ist es wie die Einzelveranlagung, heißt Einzeltarig nach steuerklasse 1 und nicht Splitting.
12.10.2015 10:40
Zitat von julemaus:
Zitat von beljana:
Zitat von julemaus:
Zitat von beljana:
Aaaalso für alle, die evtl dasselbe Problem haben oder hatten:
ich habe soeben mit unserem Finanzamt telefoniert. Und es geht tatsächlich, das ich eine einzelveranlagung nachreichen kann.
Sobald diese Einzelveranlagung raus geht, wird der erste Steuerbescheid als nichtig angesehen.
Also es gibt tatsächlich Hoffnung, das ich der Nachzahlung aus dem Weg gehen kann.
Merke: Bekommt man Lohnersatzleistungen, sollte man immer die Einzelveranlagung wählen. (bei verheirateten)
Ich werd mich jetzt also ranmachen und die Steuererklärung nochmal machen, für jeden einzeln.
Und dann hoffen, das ich mir 240€ sparen kann.
Wenn es bei den Einkünften geht ok, aber du machst eine getrennte Veranlagung nicht Einzelveranlagung!! Das wäre ein formaler Fehler
ok, danke für den Hinweis.![]()
Einzelveranlagung hab ich es genannt. Wusste nicht, das es das Wort so nicht gibt.![]()
Doch gibt es bet nur bei unverheirateten, bei Verheirateten heißt es gemeinsame oder halt getrennte Veranlagung. Ubf wenn er die getrennte macht ist es wie die Einzelveranlagung, heißt Einzeltarig nach steuerklasse 1 und nicht Splitting.
hmm, ok.
Das wär natürlich noch blöder.
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Bei uns gibts eine arbeitnehmerkammer, die machen ab 11 eine telefonische Steuerrechtsberatung. Da ruf ich mal durch, ob die mir das ausrechnen können, ob und was das ausmacht, das jeder seine eigene Erklärung abgibt.
12.10.2015 11:05
Zitat von beljana:
Zitat von julemaus:
Zitat von beljana:
Zitat von julemaus:
...
ok, danke für den Hinweis.![]()
Einzelveranlagung hab ich es genannt. Wusste nicht, das es das Wort so nicht gibt.![]()
Doch gibt es bet nur bei unverheirateten, bei Verheirateten heißt es gemeinsame oder halt getrennte Veranlagung. Ubf wenn er die getrennte macht ist es wie die Einzelveranlagung, heißt Einzeltarig nach steuerklasse 1 und nicht Splitting.
hmm, ok.
Das wär natürlich noch blöder.![]()
Bei uns gibts eine arbeitnehmerkammer, die machen ab 11 eine telefonische Steuerrechtsberatung. Da ruf ich mal durch, ob die mir das ausrechnen können, ob und was das ausmacht, das jeder seine eigene Erklärung abgibt.
Ja das wäre gut! Bei Fragen schreib mir sonst Ne PN
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