Gibts hier eine Steuerfachfrau? Brauche Rat.
11.10.2015 13:56
Hallo,
ich wollte nur mal wissen, ob man beim Finanzamt beantragen kann, die Steuererklärung nochmal neu zu berechnen??
Ich habe eine gemeinsam veranlagte Erklärung abgegeben, nun sollen wir nachzahlen.
Dabei hab ich eh schon kein Einkommen, außer das Kindergeld.
Und mein Mann verdient auch nicht die Welt.
Jetzt hab ich Freund Google gefragt, und der sagt das eine Einzelveranlagung womöglich besser gewesen wäre.
Kann ich das nochma neu berechnen lassen, oder gilt einmal abgegeben als Ende?
Leider kenn ich mich im Steuerreht so gar nicht aus.
Kann mir wer was dazu sagen?
ich wollte nur mal wissen, ob man beim Finanzamt beantragen kann, die Steuererklärung nochmal neu zu berechnen??
Ich habe eine gemeinsam veranlagte Erklärung abgegeben, nun sollen wir nachzahlen.
Dabei hab ich eh schon kein Einkommen, außer das Kindergeld.
Und mein Mann verdient auch nicht die Welt.
Jetzt hab ich Freund Google gefragt, und der sagt das eine Einzelveranlagung womöglich besser gewesen wäre.
Kann ich das nochma neu berechnen lassen, oder gilt einmal abgegeben als Ende?
Leider kenn ich mich im Steuerreht so gar nicht aus.
Kann mir wer was dazu sagen?
11.10.2015 14:44
Das Elterngeld wird euch da vermutlich das Genick gebrochen haben. Denn es sieht erstmal toll aus soviel zu bekommen... Aber im Endeffekt muss man beim Finanzamt dafür rückwirkend steuern drauf bezahlen...
Am besten legst du erstmal Einspruch ein und gibst deine Steuererklärung einem Steuerberater zur Prüfung.
Am besten legst du erstmal Einspruch ein und gibst deine Steuererklärung einem Steuerberater zur Prüfung.
11.10.2015 15:26
Ja dann wird es am elterngeld gelegen haben das mitversteuert wird.
ob man im nachhinein quasi nochmal eine neue steuererklärung machen kann wenn die erste schon durch ist?
Ich glaubs eher nicht, aber da kann dir sicher nur ein fachmann weiterhelfen.
seid ihr denn in einem lohnsteuerhilfe verein oder ähnliches?
ob man im nachhinein quasi nochmal eine neue steuererklärung machen kann wenn die erste schon durch ist?
Ich glaubs eher nicht, aber da kann dir sicher nur ein fachmann weiterhelfen.
seid ihr denn in einem lohnsteuerhilfe verein oder ähnliches?
11.10.2015 15:30
Wir mussten auch Nachzahlen,das nicht wenig
Aber eine neue Steuererklärung kann man meiner Meinung
nach nicht nochmal einreichen.
Höchstens wiederspruch und anfechten.
Hat bei uns aber leider auch nix ergeben
Aber eine neue Steuererklärung kann man meiner Meinung
nach nicht nochmal einreichen.
Höchstens wiederspruch und anfechten.
Hat bei uns aber leider auch nix ergeben
11.10.2015 15:32
Bei uns hat das finanzamt sogar von sich aus bei der letzten steuer festgelegt das ich jedes quartal vorsteuer leisten muss.
11.10.2015 15:43
Nein, du kannst auf keinen Fall nochmal ne komplette neue Steuererklärung machen...ist ja nicht wie bei "wünsch dir was"
Für sowas gibt es Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe.
Für sowas gibt es Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe.
11.10.2015 20:09
Lege auf jedenfall erstmal Widerspruch ein. Geht ohne Begründung und dann lass mal jemanden drüber schauen. Oder du gehst zu dem Sachbearbeiter vom Finanzamt und lässt dir erklären wie es zu der Nachzahlung kommt. Normalerweise sind die sehr hilfsbereit.
Nachzahlungen wegen Elterngeld muss nicht in jedem Fall sein. Mein Mann und ich haben noch nie was nachbezahlt, obwohl ich mehr als die 300,-- Elterngeld bekommen habe und mein Mann hat ein mittleres Einkommen.
Auch das Finanzamt macht Fehler. War bei uns auch schon so.
Nachzahlungen wegen Elterngeld muss nicht in jedem Fall sein. Mein Mann und ich haben noch nie was nachbezahlt, obwohl ich mehr als die 300,-- Elterngeld bekommen habe und mein Mann hat ein mittleres Einkommen.
Auch das Finanzamt macht Fehler. War bei uns auch schon so.
11.10.2015 20:19
http://www.steuertipps.de/lexikon/b/bescheidaender ung
Also da steht, wenn der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, also innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat, kann die Steuererklärung noch in jedem!!!! Punkt geändert werden. Gilt dann wohl auch bzgl Einzelveranlagung.
Also da steht, wenn der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, also innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat, kann die Steuererklärung noch in jedem!!!! Punkt geändert werden. Gilt dann wohl auch bzgl Einzelveranlagung.
11.10.2015 20:22
Zitat von katti85:
Nein, du kannst auf keinen Fall nochmal ne komplette neue Steuererklärung machen...ist ja nicht wie bei "wünsch dir was"
Für sowas gibt es Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe.
Doch dies ist innerhalb der Einspruchsfrist möglich!
11.10.2015 22:09
Aber muss man als Ehepaar nicht sowieso gemeinsam veranlagen?
Ich würde aber auch in Widerspruch gehen, denn auch mein Mann und ich mussten noch nie was nachzahlen, sondern haben immer was wieder bekommen und das obwohl wir Beide im ersten Halbjahr arbeiten waren und dann im 2. Halbjahr Beide in Elternzeit waren und das in 2 aufeinander folgenden Jahren.... Im 2. Jahr dann natürlich erst in Elternzeit und dann in Arbeit...
Ich würde aber auch in Widerspruch gehen, denn auch mein Mann und ich mussten noch nie was nachzahlen, sondern haben immer was wieder bekommen und das obwohl wir Beide im ersten Halbjahr arbeiten waren und dann im 2. Halbjahr Beide in Elternzeit waren und das in 2 aufeinander folgenden Jahren.... Im 2. Jahr dann natürlich erst in Elternzeit und dann in Arbeit...
11.10.2015 22:48
Naja, elternzeit ist ja auch nicht gleich elternzeit...
Wir werden für 2014 wohl auch was zurückzahlen müssen... denn das jahr davor hatte ich gar kein einkommen, letztes jahr aber 375€ elterngeld + Mutterschaftsgeld...
ist murks, aber da hat uns unser Steuerprogramm wenigstens schon vor gewarnt
Wir werden für 2014 wohl auch was zurückzahlen müssen... denn das jahr davor hatte ich gar kein einkommen, letztes jahr aber 375€ elterngeld + Mutterschaftsgeld...
ist murks, aber da hat uns unser Steuerprogramm wenigstens schon vor gewarnt
12.10.2015 00:39
vielen Dank für eure Antworten. Ich werde auf jeden Fall erstmal Widerspruch einreichen.
Und dann versuch ich es einfach mal, ob ich das nochmal einzeln veranlagen kann.
Ich werde direkt im Widerspruch mein Anliegen anbringen, und dann mal abwarten, was da kommt. Vielleicht ruf ich auch vorher mal an, aber ob das klug ist, die schon "vorzuwarnen"??
Und dann versuch ich es einfach mal, ob ich das nochmal einzeln veranlagen kann.
Ich werde direkt im Widerspruch mein Anliegen anbringen, und dann mal abwarten, was da kommt. Vielleicht ruf ich auch vorher mal an, aber ob das klug ist, die schon "vorzuwarnen"??
12.10.2015 09:43
Aaaalso für alle, die evtl dasselbe Problem haben oder hatten:
ich habe soeben mit unserem Finanzamt telefoniert. Und es geht tatsächlich, das ich eine einzelveranlagung nachreichen kann.
Sobald diese Einzelveranlagung raus geht, wird der erste Steuerbescheid als nichtig angesehen.
Also es gibt tatsächlich Hoffnung, das ich der Nachzahlung aus dem Weg gehen kann.
Merke: Bekommt man Lohnersatzleistungen, sollte man immer die Einzelveranlagung wählen. (bei verheirateten)
Ich werd mich jetzt also ranmachen und die Steuererklärung nochmal machen, für jeden einzeln.
Und dann hoffen, das ich mir 240€ sparen kann.
ich habe soeben mit unserem Finanzamt telefoniert. Und es geht tatsächlich, das ich eine einzelveranlagung nachreichen kann.
Sobald diese Einzelveranlagung raus geht, wird der erste Steuerbescheid als nichtig angesehen.
Also es gibt tatsächlich Hoffnung, das ich der Nachzahlung aus dem Weg gehen kann.
Merke: Bekommt man Lohnersatzleistungen, sollte man immer die Einzelveranlagung wählen. (bei verheirateten)
Ich werd mich jetzt also ranmachen und die Steuererklärung nochmal machen, für jeden einzeln.
Und dann hoffen, das ich mir 240€ sparen kann.
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