Geld zurück - Kreditbearbeitungsgebühren
27.07.2014 09:03
Wollt mal eure Erfahrungen dazu hören, wir haben bei der Santander Consumer Bank noch einen Kredit laufen. Jetzt wurde im Mai endgültig das Urteil gesprochen, dass Gebühren dazu unzulässig sind. Habe direkt nach dem Urteil unseren Anspruch der Bank gegenüber geltend gemacht. Es geht immerhin um 840 € eine Menge Geld für eine künftige Kleinfamilie.
Am 12.06. kam Brief von der Bank mit Satndardantwort, die Sache wird geprüft und wir kommen unaufgefordert auf sie zu..... das wars bis heute?
Was sollen wir machen Druck oder melden die sich wirklich noch, sind jetzt 6 wochen vergangen, da sollte doch sowas bankintern geprüft sein?
Wir kriegen doch Geld zurück oder habt ihr auch andere negative Erfahrungen dazu?
Oder verrechnen die Banken das?
Am 12.06. kam Brief von der Bank mit Satndardantwort, die Sache wird geprüft und wir kommen unaufgefordert auf sie zu..... das wars bis heute?
Was sollen wir machen Druck oder melden die sich wirklich noch, sind jetzt 6 wochen vergangen, da sollte doch sowas bankintern geprüft sein?
Wir kriegen doch Geld zurück oder habt ihr auch andere negative Erfahrungen dazu?
Oder verrechnen die Banken das?
27.07.2014 09:34
Februar 2013, also noch nix verjährt, wenn du das meinst, aber auch dass soll noch geklärt werden, laut der verbraucherberatung soll 10 Jahre zurückgefordert werden.
27.07.2014 09:36
Zitat von leamaus92:
Februar 2013, also noch nix verjährt, wenn du das meinst, aber auch dass soll noch geklärt werden, laut der verbraucherberatung soll 10 Jahre zurückgefordert werden.
ja soll aber das ist noch nicht spruchreif! ich habe nur gelesen das viele erst klagen mussten damit die santander gezahlt hat!viel glück das du eventuell ohne klage an dein geld kommst!
27.07.2014 09:58
Wenn ein Urteil gesprochen wird kann das bis zu 5 Monaten dauern das das Urteil eingetragen wird und somit erst rechtskräftig wird. Ich gehe mal davon aus das ihr nicht selber geklagt habt?
Nur als Beispiel..... Ich habe gegen die elterngeldstelle geklagt. Bin im Außendienst Fixum und Provision! Die Stelle wollten meine Provisionen nicht anerkennen obwohl diese jeden Monat Bestandteil waren.
Zeitgleich hat eine andere Frau irgendwo in Deutschland wegen dem selben geklagt. Wir haben dann unsere Klage auf Eis gelegt und haben ihr Urteil abgewartet.
Nachdem das Urteil im März viel, kam dabei raus das sie gewonnen hat und die Elterngeldstelle diese Provisionen zahlen muss.
Jetzt könnte ich weiterklangen was aber Quatsch wäre den wenn das Urteil rechtskräftig wird also in 5 Monaten bekommt der Richter meine Akte sieht das macht nen Stempel drauf und die elterngeldstelle muss nachzahlen. Und wir sparen uns durch die Wartezeit den Gerichtstermin.
Aber die Frage ist, nur weil dir Bank jetzt so ein Urteil bekommt jedem der sie anschreibt das Geld auszahlt! Das bezweifle ich wirklich. Vielleicht lässt mal nen Brief vom Anwalt schreiben! Zuvor würde ich aber die Bank nochmal anschreiben mit einer Frist.
Nur als Beispiel..... Ich habe gegen die elterngeldstelle geklagt. Bin im Außendienst Fixum und Provision! Die Stelle wollten meine Provisionen nicht anerkennen obwohl diese jeden Monat Bestandteil waren.
Zeitgleich hat eine andere Frau irgendwo in Deutschland wegen dem selben geklagt. Wir haben dann unsere Klage auf Eis gelegt und haben ihr Urteil abgewartet.
Nachdem das Urteil im März viel, kam dabei raus das sie gewonnen hat und die Elterngeldstelle diese Provisionen zahlen muss.
Jetzt könnte ich weiterklangen was aber Quatsch wäre den wenn das Urteil rechtskräftig wird also in 5 Monaten bekommt der Richter meine Akte sieht das macht nen Stempel drauf und die elterngeldstelle muss nachzahlen. Und wir sparen uns durch die Wartezeit den Gerichtstermin.
Aber die Frage ist, nur weil dir Bank jetzt so ein Urteil bekommt jedem der sie anschreibt das Geld auszahlt! Das bezweifle ich wirklich. Vielleicht lässt mal nen Brief vom Anwalt schreiben! Zuvor würde ich aber die Bank nochmal anschreiben mit einer Frist.
27.07.2014 10:32
zum anwalt, wir hatten auch bei santander kredit und nur durch anwalt die bearbeitungsgebühren zurückgekriegt. iwann schicken sie dir den brief das sie ja so den vertrag unterschrieben haben und somit einverstanden mit gebühren sind. da hilft nur anwalt, leider. haben über 1000 euro zurückgekriegt
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27.07.2014 10:35
Zitat von Hope2012:
Wenn ein Urteil gesprochen wird kann das bis zu 5 Monaten dauern das das Urteil eingetragen wird und somit erst rechtskräftig wird. Ich gehe mal davon aus das ihr nicht selber geklagt habt?
Nur als Beispiel..... Ich habe gegen die elterngeldstelle geklagt. Bin im Außendienst Fixum und Provision! Die Stelle wollten meine Provisionen nicht anerkennen obwohl diese jeden Monat Bestandteil waren.
Zeitgleich hat eine andere Frau irgendwo in Deutschland wegen dem selben geklagt. Wir haben dann unsere Klage auf Eis gelegt und haben ihr Urteil abgewartet.
Nachdem das Urteil im März viel, kam dabei raus das sie gewonnen hat und die Elterngeldstelle diese Provisionen zahlen muss.
Jetzt könnte ich weiterklangen was aber Quatsch wäre den wenn das Urteil rechtskräftig wird also in 5 Monaten bekommt der Richter meine Akte sieht das macht nen Stempel drauf und die elterngeldstelle muss nachzahlen. Und wir sparen uns durch die Wartezeit den Gerichtstermin.
Aber die Frage ist, nur weil dir Bank jetzt so ein Urteil bekommt jedem der sie anschreibt das Geld auszahlt! Das bezweifle ich wirklich. Vielleicht lässt mal nen Brief vom Anwalt schreiben! Zuvor würde ich aber die Bank nochmal anschreiben mit einer Frist.
sie MÜSSEN zahlen, nur in meisten fällen geht es nur mit anwalt. unsere sparkasse hat onhe wenn und aber bearbeitungsgebühren von darlehen zurückgezahlt
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27.07.2014 10:36
Ja klar müssen se, aber wie gesagt in den meisten Fällen tun sie das nur mit Anwalt
27.07.2014 11:07
Uhhh wieder was schlechtes, mein Bruder mußte auch klagen. Wollten Geld, dann würden sie den Autobrief raus rücken, haben geld auch bekommen und den autobrief bekamm er doch nicht, erst nach langer zeit mit Anwalt
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27.07.2014 11:13
Zitat von Hope2012:
Wenn ein Urteil gesprochen wird kann das bis zu 5 Monaten dauern das das Urteil eingetragen wird und somit erst rechtskräftig wird. Ich gehe mal davon aus das ihr nicht selber geklagt habt?
Nur als Beispiel..... Ich habe gegen die elterngeldstelle geklagt. Bin im Außendienst Fixum und Provision! Die Stelle wollten meine Provisionen nicht anerkennen obwohl diese jeden Monat Bestandteil waren.
Zeitgleich hat eine andere Frau irgendwo in Deutschland wegen dem selben geklagt. Wir haben dann unsere Klage auf Eis gelegt und haben ihr Urteil abgewartet.
Nachdem das Urteil im März viel, kam dabei raus das sie gewonnen hat und die Elterngeldstelle diese Provisionen zahlen muss.
Jetzt könnte ich weiterklangen was aber Quatsch wäre den wenn das Urteil rechtskräftig wird also in 5 Monaten bekommt der Richter meine Akte sieht das macht nen Stempel drauf und die elterngeldstelle muss nachzahlen. Und wir sparen uns durch die Wartezeit den Gerichtstermin.
Aber die Frage ist, nur weil dir Bank jetzt so ein Urteil bekommt jedem der sie anschreibt das Geld auszahlt! Das bezweifle ich wirklich. Vielleicht lässt mal nen Brief vom Anwalt schreiben! Zuvor würde ich aber die Bank nochmal anschreiben mit einer Frist.
Das stimmt nicht. Die Rechtsmittelfrist gegen ein Urteil (Berufung) beträgt 1 Monat. Wenn keine Berufung eingelegt wird, wird das Urteil rechtskräftig.
Wenn der Berufungswert nicht erreicht wird und somit keine Berufung zugelassen wird, ist das Urteil sogar sofort rechtskräftig.
27.07.2014 11:56
Zitat von HollyH:
Zitat von Hope2012:
Wenn ein Urteil gesprochen wird kann das bis zu 5 Monaten dauern das das Urteil eingetragen wird und somit erst rechtskräftig wird. Ich gehe mal davon aus das ihr nicht selber geklagt habt?
Nur als Beispiel..... Ich habe gegen die elterngeldstelle geklagt. Bin im Außendienst Fixum und Provision! Die Stelle wollten meine Provisionen nicht anerkennen obwohl diese jeden Monat Bestandteil waren.
Zeitgleich hat eine andere Frau irgendwo in Deutschland wegen dem selben geklagt. Wir haben dann unsere Klage auf Eis gelegt und haben ihr Urteil abgewartet.
Nachdem das Urteil im März viel, kam dabei raus das sie gewonnen hat und die Elterngeldstelle diese Provisionen zahlen muss.
Jetzt könnte ich weiterklangen was aber Quatsch wäre den wenn das Urteil rechtskräftig wird also in 5 Monaten bekommt der Richter meine Akte sieht das macht nen Stempel drauf und die elterngeldstelle muss nachzahlen. Und wir sparen uns durch die Wartezeit den Gerichtstermin.
Aber die Frage ist, nur weil dir Bank jetzt so ein Urteil bekommt jedem der sie anschreibt das Geld auszahlt! Das bezweifle ich wirklich. Vielleicht lässt mal nen Brief vom Anwalt schreiben! Zuvor würde ich aber die Bank nochmal anschreiben mit einer Frist.
Das stimmt nicht. Die Rechtsmittelfrist gegen ein Urteil (Berufung) beträgt 1 Monat. Wenn keine Berufung eingelegt wird, wird das Urteil rechtskräftig.
Wenn der Berufungswert nicht erreicht wird und somit keine Berufung zugelassen wird, ist das Urteil sogar sofort rechtskräftig.
Doch das stimmt schon! Habe es doch gerade durch! Mit der Berufung hast du vollkommen recht aber das hat damit nichts zu tun! Vielleicht habe ich mich mit "rechtskräftig" falsch ausgedruckt. Fakt ist das es irgendwo eingetragen werden muss und dazu hat das Gericht die zeit von bis 5 Monaten! Das hat nichts mit Berufung oder sowas zu tun! Erst dann steht irgendwann irgendwo mal: so ein ähnlicher fall mit dem Aktenzeichen.... Bla bla und darauf berufen sich Leute....
27.07.2014 12:08
Hier das meine ih damit....
Mit der Verkündung ) ist das Urteil existent und wirksam und damit mit Rechtsmitteln anfechtbar geworden (Meyer-Ladewig, SGG, § 135 Rdnr. 3 m.w.N).
Nach Rechtsprechung des BSG gelten Urteilsgründe als nicht existent, wenn der Tatbestand und die Entscheidungsgründe eines bei Verkündung noch nicht vollständig abgefassten Urteils nicht binnen 5 Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, vom Richter besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind.
Und diese 5 Monate haben die Herrschaften zeit. Liegt schon ein Aktenzeichen vor ist es abgeschlossen.
Ich habe übrigens gerade mit meinem Mann gesprochen der in die Richtung studiert und er meinte du sollst denen so lange auf den Nerv gehen bis sie zahlen. Anwalt kannst dir dabei sparen. Immer wieder schreiben und anrufen. Er meint kann bis zu 1 Jahr dauern, weil die sich wohl sehr dumm anstellen. Früher oder später bekommst es aber musst halt nur nen langen Atem haben
Mit der Verkündung ) ist das Urteil existent und wirksam und damit mit Rechtsmitteln anfechtbar geworden (Meyer-Ladewig, SGG, § 135 Rdnr. 3 m.w.N).
Nach Rechtsprechung des BSG gelten Urteilsgründe als nicht existent, wenn der Tatbestand und die Entscheidungsgründe eines bei Verkündung noch nicht vollständig abgefassten Urteils nicht binnen 5 Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, vom Richter besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind.
Und diese 5 Monate haben die Herrschaften zeit. Liegt schon ein Aktenzeichen vor ist es abgeschlossen.
Ich habe übrigens gerade mit meinem Mann gesprochen der in die Richtung studiert und er meinte du sollst denen so lange auf den Nerv gehen bis sie zahlen. Anwalt kannst dir dabei sparen. Immer wieder schreiben und anrufen. Er meint kann bis zu 1 Jahr dauern, weil die sich wohl sehr dumm anstellen. Früher oder später bekommst es aber musst halt nur nen langen Atem haben
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27.07.2014 15:03
Wir haben die Gebühr von der Targobank schon vor drei Wochen zurück bekommen!
Also ich würde nochmal nachfragen!!
Also ich würde nochmal nachfragen!!
27.07.2014 19:18
Ich arbeite in einer Bank - wie zahlen innerhalb von 1-2 Wochen zurück. Wird allerdings direkt auf dem Kredit gutgeschrieben und nicht aufs Konto gezahlt.
28.07.2014 18:08
Kann mir jemand schnell erklären, um was für Gebühren es hier genau geht?
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
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