Mütter- und Schwangerenforum

Geburt: Wann bekamt ihr das erste Geld vom Jobcenter

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28.04.2015 18:47
Zitat von BlödmannVomDienst:

Also da wirst du nach der Geburt erstmal jede Menge Rennereien haben, soviel ist schonmal sicher, DENN erstmal musst du Kindergeld beantragen, dann auch direkt Elterngeld und erst wenn diese Bescheide beim Jobcenter vorliegen, wird dort dein Neuantrag mit Baby bearbeitet. Dies ist zumindest das, was ich so höre und lese.
Aso und wenn der Papa keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann, dann musst du auch noch beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen, darauf besteht das Jobcenter AUF JEDEN FALL!

Es KANN natürlich auch sein, dass du Glück hast und erstmal HartzIV in voller Höhe für euch beide gezahlt wird bis die Bescheide vorliegen. Und dann wird später eben der überzahlte Betrag zurückgefordert.

Aber erfahrungsgemäß (Lesen und Hörensagen) wird erst berechnet, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, sprich KiGeld, Elterngeld und Unterhalt!

EDIT: Die Anträge vorher schon zu stellen, das wäre natürlich ne gute Idee! Aber muss man da nicht Geburtsdatum und Name etc. eintragen? Das weiß man ja nicht vorher.

jop, aber das nachhaltig eintragen dauert ja nur ein paar Sekunden
28.04.2015 19:21
Zitat von Stefania11:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Achso irgendjemand schrieb hier was von Mutterschaftsgeld. Also das wäre mir jetzt neu, dass man das als HartzIV Empfängerin bekommt. Bzw. wenn man kein sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat vor der Geburt (gilt ja auch für Studentinnen).

keine Ahnung, wer das schrieb, aber mit h4 bekommt man KEIN muschugeld.


Die ST schrieb. ......

,,Ich habe mich mit diversen Aushilfsjobs Überwasser gehalten,,.

Ob das jetzt für Mutterschaftsgeld reicht weiß ich nicht.
28.04.2015 19:48
Zitat von Aurora40:

Zitat von Stefania11:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Achso irgendjemand schrieb hier was von Mutterschaftsgeld. Also das wäre mir jetzt neu, dass man das als HartzIV Empfängerin bekommt. Bzw. wenn man kein sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat vor der Geburt (gilt ja auch für Studentinnen).

keine Ahnung, wer das schrieb, aber mit h4 bekommt man KEIN muschugeld.


Die ST schrieb. ......

,,Ich habe mich mit diversen Aushilfsjobs Überwasser gehalten,,.

Ob das jetzt für Mutterschaftsgeld reicht weiß ich nicht.

ja da kommt es drauf an, wie es da mit der Versicherung war.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
28.04.2015 19:48
Zitat von Aurora40:

Zitat von Stefania11:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Achso irgendjemand schrieb hier was von Mutterschaftsgeld. Also das wäre mir jetzt neu, dass man das als HartzIV Empfängerin bekommt. Bzw. wenn man kein sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat vor der Geburt (gilt ja auch für Studentinnen).

keine Ahnung, wer das schrieb, aber mit h4 bekommt man KEIN muschugeld.


Die ST schrieb. ......

,,Ich habe mich mit diversen Aushilfsjobs Überwasser gehalten,,.

Ob das jetzt für Mutterschaftsgeld reicht weiß ich nicht.


Ja sie schrieb anfangs hätte sie sich so über Wasser gehalten, aber dann sei sie schwanger geworden und in H4 abgerutscht. Daraus habe ich jetzt geschlossen, dass sie die Jobs nicht mehr ausübt. DIVERSE Aushilfsjob als Schwangere stelle ich mir jetzt auch nicht so einfach vor, deshalb auch.
Dreamgate
35234 Beiträge
28.04.2015 19:49
Zitat von Stefania11:

Zitat von Aurora40:

Zitat von Stefania11:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Achso irgendjemand schrieb hier was von Mutterschaftsgeld. Also das wäre mir jetzt neu, dass man das als HartzIV Empfängerin bekommt. Bzw. wenn man kein sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat vor der Geburt (gilt ja auch für Studentinnen).

keine Ahnung, wer das schrieb, aber mit h4 bekommt man KEIN muschugeld.


Die ST schrieb. ......

,,Ich habe mich mit diversen Aushilfsjobs Überwasser gehalten,,.

Ob das jetzt für Mutterschaftsgeld reicht weiß ich nicht.

ja da kommt es drauf an, wie es da mit der Versicherung war.


Doch, es gibt eine rechtliche Lücke, so das man auch bei einem 400 € Job trotz H4 Mutterschaftsgeld von der KK bekommt...

Ich bin das beste Beispiel!
Entbunden habe ich im Dezember 2014!
Dreamgate
35234 Beiträge
28.04.2015 19:56
Zur TS:

Bei uns hat es ewig gedauert!

Im Dezember wurde Levi geboren, paar Tage später habe ich alles abgegeben...
Da die das PC System (oder whatever) geändert haben, was ich nicht wusste, habe ich nochmal alles Anfang Januar eingereicht.

Ende März lief der aktuelle Bewilligungsbescheid aus...
Plötzlich fiel denen auf, das wir anscheinend für die zu viel verdienen und KiZ sowie Wohngeld beantragen sollen...
Den Ablehnungsbescheid dafür bekam ich am 31. März...

Nun sind KiZ bzw. Wohngeld beantragt, was ja sehr viel Sinn macht, da der Vertrag meines Partners im Juni ausläuft...dann dürfen wir eh wieder zur Arge rennen, wenn der nicht verlängert wird

Aber um kurz und knapp zu antworten:
Es dauerte von Januar(eigentlich Dezember) bis Ende März, währenddessen ich gefühlte tausend Mal hinterher telefoniert hab bzw. dort persönlich war
28.04.2015 20:00
Zitat von BlödmannVomDienst:

Achso irgendjemand schrieb hier was von Mutterschaftsgeld. Also das wäre mir jetzt neu, dass man das als HartzIV Empfängerin bekommt. Bzw. wenn man kein sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat vor der Geburt (gilt ja auch für Studentinnen).


Ich hatte welches wurde aber in voller Höhe angerechnet und wurde auch nicht die 100euro freibetrag genommen oder den feribetrag der 300euro Elterngeld--hätte sicherlich dagegen auch vorgehen können,hatte ich aber nicht.

Aber Mutterschaftsgeld als Alg2 Bezieherin ist durch aus möglich.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
28.04.2015 20:07
Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Achso irgendjemand schrieb hier was von Mutterschaftsgeld. Also das wäre mir jetzt neu, dass man das als HartzIV Empfängerin bekommt. Bzw. wenn man kein sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat vor der Geburt (gilt ja auch für Studentinnen).


Ich hatte welches wurde aber in voller Höhe angerechnet und wurde auch nicht die 100euro freibetrag genommen oder den feribetrag der 300euro Elterngeld--hätte sicherlich dagegen auch vorgehen können,hatte ich aber nicht.

Aber Mutterschaftsgeld als Alg2 Bezieherin ist durch aus möglich.


Ok das ist mir echt neu. Früher war das so, wer vorher nicht gearbeitet hat, ob nu Minijob oder Vollzeit oder wenigstens ALG1 bezog, der bekam von der Krankenkasse keinen Cent Mutterschaftsgeld. Mich würde echt mal interessieren, wann sich das geändert hat. Meine Jüngste kam ja November 2011 und ich habe ebenfalls keinen Cent Mutterschaftsgeld bekommen. Als ich 2001 jedoch während des ALG1 Bezuges in Mutterschutz ging, da bekam ich Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG1 von der Krankenkasse.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
28.04.2015 20:09
Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Achso irgendjemand schrieb hier was von Mutterschaftsgeld. Also das wäre mir jetzt neu, dass man das als HartzIV Empfängerin bekommt. Bzw. wenn man kein sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat vor der Geburt (gilt ja auch für Studentinnen).


Ich hatte welches wurde aber in voller Höhe angerechnet und wurde auch nicht die 100euro freibetrag genommen oder den feribetrag der 300euro Elterngeld--hätte sicherlich dagegen auch vorgehen können,hatte ich aber nicht.

Aber Mutterschaftsgeld als Alg2 Bezieherin ist durch aus möglich.


Naja der Freibetrag wird auch nicht in allen Fällen gewährt. Das ist aber gesetzlich so geregelt.
Dreamgate
35234 Beiträge
28.04.2015 20:20
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Achso irgendjemand schrieb hier was von Mutterschaftsgeld. Also das wäre mir jetzt neu, dass man das als HartzIV Empfängerin bekommt. Bzw. wenn man kein sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat vor der Geburt (gilt ja auch für Studentinnen).


Ich hatte welches wurde aber in voller Höhe angerechnet und wurde auch nicht die 100euro freibetrag genommen oder den feribetrag der 300euro Elterngeld--hätte sicherlich dagegen auch vorgehen können,hatte ich aber nicht.

Aber Mutterschaftsgeld als Alg2 Bezieherin ist durch aus möglich.


Naja der Freibetrag wird auch nicht in allen Fällen gewährt. Das ist aber gesetzlich so geregelt.


Diesen Freibetrag müssen die gewähren, egal ob versicherungspflichtiger Job oder nicht...

Hat man aber beispielsweise nur 200 € monatlich vor der Geburt verdient, wird dieser Betrag nicht angerechnet alles andere schon...

Bei einem Verdienst über 300 € werden 300 € nicht verrechnet...

Alles durch jetzt

delya184
3722 Beiträge
28.04.2015 20:29
Also nach der Geburt gibt es nicht extra Geld für das Kind sondern das fürs Kind ist ja bei dir mit rein gerechnet und das Geld kommt mit deinem Harz 4 und wenn du den Antrag gestellt hast ist die Bearbeitungsgebühr Zeit 6-8 Wochen so und Babyerstausstattung gibt es einen regelsatz von 950€ und Schwangerschaftsabbruch Mehrbedarf sind 67€ von der 13 Schwangerschaftsabbruch Woche bis zur Geburt
delya184
3722 Beiträge
28.04.2015 20:31
Sorry was mein Handy schreibt ist ja nicht normal
28.04.2015 20:31
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Achso irgendjemand schrieb hier was von Mutterschaftsgeld. Also das wäre mir jetzt neu, dass man das als HartzIV Empfängerin bekommt. Bzw. wenn man kein sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat vor der Geburt (gilt ja auch für Studentinnen).


Ich hatte welches wurde aber in voller Höhe angerechnet und wurde auch nicht die 100euro freibetrag genommen oder den feribetrag der 300euro Elterngeld--hätte sicherlich dagegen auch vorgehen können,hatte ich aber nicht.

Aber Mutterschaftsgeld als Alg2 Bezieherin ist durch aus möglich.


Ok das ist mir echt neu. Früher war das so, wer vorher nicht gearbeitet hat, ob nu Minijob oder Vollzeit oder wenigstens ALG1 bezog, der bekam von der Krankenkasse keinen Cent Mutterschaftsgeld. Mich würde echt mal interessieren, wann sich das geändert hat. Meine Jüngste kam ja November 2011 und ich habe ebenfalls keinen Cent Mutterschaftsgeld bekommen. Als ich 2001 jedoch während des ALG1 Bezuges in Mutterschutz ging, da bekam ich Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG1 von der Krankenkasse.


DSu es gibt allg2 empfänger die auch arbeiten gehen also sprich anrecht auf Mutterschaftsgeld haben. ich hatte ja das anrecht --letztenden endes war ich sauer das ich nicht bis genau zur Geburt egarbeitet hatte ,denn hätten wir nämlich nicht soviel einbusen gehabt.
Und damals war es noch so das die 300euro frei waren zum Alg2 und da bei mir aber das in den ersten 2 Monaten als Mutterschaftsgeld bezahlt wurde wurde dies vollständig verrechnet. Aber jetzt nicht falsch verstehen ,es ist einfach manchmal ungerecht wie manches dort berechnet wird weil manchmal zu wneig Unterschied zwischen arbeiten und nicht arbeiten genommenw ird --manchmal hast du wneiger mit Arbeit als wenn du zuhause bleibst.

Aber mir egal ich gehe trotzdem weiter zum harz4 arbeiten. (oder anders gesagt muß ja leider aufstoken weil es trotz Mindestlohn nicht reicht)
28.04.2015 20:34
Zitat von Dreamgate:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Achso irgendjemand schrieb hier was von Mutterschaftsgeld. Also das wäre mir jetzt neu, dass man das als HartzIV Empfängerin bekommt. Bzw. wenn man kein sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat vor der Geburt (gilt ja auch für Studentinnen).


Ich hatte welches wurde aber in voller Höhe angerechnet und wurde auch nicht die 100euro freibetrag genommen oder den feribetrag der 300euro Elterngeld--hätte sicherlich dagegen auch vorgehen können,hatte ich aber nicht.

Aber Mutterschaftsgeld als Alg2 Bezieherin ist durch aus möglich.


Naja der Freibetrag wird auch nicht in allen Fällen gewährt. Das ist aber gesetzlich so geregelt.


Diesen Freibetrag müssen die gewähren, egal ob versicherungspflichtiger Job oder nicht...

Hat man aber beispielsweise nur 200 € monatlich vor der Geburt verdient, wird dieser Betrag nicht angerechnet alles andere schon...

Bei einem Verdienst über 300 € werden 300 € nicht verrechnet...

Alles durch jetzt


Ne Dreamgate das ist wieder ne andere sache Mutterschaftsgeld verrechnen sie vollkommen mit. aber wahrscheinlih hätte ich damals Widerspruch üer mhrere Instanzen machen müssen immerhin waren es einige 100euro.

Da war man echt bestraft das man vor der Arbeit arbeiten war und das beide. Aber mit Zeitarbeitslohn hatte man halt leider nicht genug
Dreamgate
35234 Beiträge
28.04.2015 20:42
Zitat von Krümelkeks13:

Zitat von Dreamgate:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Krümelkeks13:

...


Naja der Freibetrag wird auch nicht in allen Fällen gewährt. Das ist aber gesetzlich so geregelt.


Diesen Freibetrag müssen die gewähren, egal ob versicherungspflichtiger Job oder nicht...

Hat man aber beispielsweise nur 200 € monatlich vor der Geburt verdient, wird dieser Betrag nicht angerechnet alles andere schon...

Bei einem Verdienst über 300 € werden 300 € nicht verrechnet...

Alles durch jetzt


Ne Dreamgate das ist wieder ne andere sache Mutterschaftsgeld verrechnen sie vollkommen mit. aber wahrscheinlih hätte ich damals Widerspruch üer mhrere Instanzen machen müssen immerhin waren es einige 100euro.

Da war man echt bestraft das man vor der Arbeit arbeiten war und das beide. Aber mit Zeitarbeitslohn hatte man halt leider nicht genug


Das Mutterschaftsgeld komplett angerechnet wird weiß ich

Ich meinte das Elterngeld!
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