Mütter- und Schwangerenforum

fragen über fragen wegen hartz4, elterngeld und unterhalt hoffe auf hilfe

Gehe zu Seite:
crazybunny88
1102 Beiträge
13.12.2008 12:57
Wenn Sie sich nach der Geburt Ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern wollen, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Während Sie Elternzeit nehmen, haben Sie in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, wei-terhin zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten zu können, wenn Sie das möchten. Elternzeit kann genommen werden, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat . Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 12 Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen, bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Hierfür ist aber immer eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
crazybunny88
1102 Beiträge
13.12.2008 12:59
Zitat von crazybunny88:
Wenn Sie sich nach der Geburt Ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern wollen, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Während Sie Elternzeit nehmen, haben Sie in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, wei-terhin zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten zu können, wenn Sie das möchten. Elternzeit kann genommen werden, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat . Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 12 Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen, bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Hierfür ist aber immer eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Zb mein mann arebeitet aber ich bin auf elternzeit aber trotzdem kann während der zeit arbeiten und auf kind aufpassen
13.12.2008 17:39
huhu

@ helena85
sorry ist eigentlich nicht meine art jemanden gleich so anzuzicken aber ich hatte gestern echt einen schlechten tag.

Kann ich den auf den unterhaltvorschuss verzichten wenn ich hartz4 bekomme???
Weil ich bin ja mit meinem schatz noch zusammen und ich würde das dann schon machen denk ich , weil ich ihm ja nicht die schulden angengen will solange wir zusammen sind.

Lg angie
Helene85
1444 Beiträge
13.12.2008 23:46
Zitat von Babe89:
huhu

@ helena85
sorry ist eigentlich nicht meine art jemanden gleich so anzuzicken aber ich hatte gestern echt einen schlechten tag.

Kann ich den auf den unterhaltvorschuss verzichten wenn ich hartz4 bekomme???
Weil ich bin ja mit meinem schatz noch zusammen und ich würde das dann schon machen denk ich , weil ich ihm ja nicht die schulden angengen will solange wir zusammen sind.

Lg angie


Kein Problem hat ja jeder mal einen schlechten Tag!

Ich weiss von der Schwester von meinem Freund die hat jetzt ein Baby und bekommt auch Harz4 und sie bekommt keinen Unterhaltvorschuss und muss ihn auch nicht nehmen!Sie hat das persönlich mit ihrem Freund geklärt, ob er allerdings wirklich den Unterhalt an sie bezahlt weis ich nicht. Und er geht nicht arbeiten weil er irgendwie schon Rente bekommt und Harz4. Ich würde diesen Unterhaltvorschuss einfach nicht beantragen oder wenn die von sich aus kommen sagen das dein Freund dir den Unterhalt bezahlt.

Also so genau kenne ich mich da auch nicht aus, aber es ist ja eigentlich deine Sache ob du nen Unterhaltvorschuss möchtest oder nicht!Ich denke nicht das die dir das vorschreiben können!

Liebe Grüße
Helene85
1444 Beiträge
13.12.2008 23:50
Ich denke auch mal das dieser Unterhaltsvorschuss eigentlich mehr für Fälle ist wenn das Paar nicht mehr zusammen ist, das heißt wenn man alleine ist und der Vater keinen Unterhalt bezahlen will oder kann. Aber solange du mit deinem Freund zusammen bist und du sagst du machst das mit ihm persönlich aus dann musst du den Unterhaltsvorschuss nicht nehmen, auch nicht wenn du Harz4 bekommst.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt