fragen über fragen wegen hartz4, elterngeld und unterhalt hoffe auf hilfe
12.12.2008 22:36
hallo ,
ich bin jetzt im 9 monat schwanger und wohne noch daheim im moment bekomme ich hartz 4.
Meine fragen beziehen sich darauf ob man das elterngeld auch auf 24 monate splitten lassen kann wenn man hartz4 bekommt??
Und wenn man ein unterhaltsvorschuss von 127€/pro monat bekommt wie wird das dann beim hartz4 angerechnet??
Wenn ich elterngeld auf 24 monate splitten lasse bekomm ich danach trotzdem noch die 10 monate landeserziehungsgeld? ( wohne in BW)
Würde mich echt freuen wenn mir einer weiter helfen kann.
Lg angie
ich bin jetzt im 9 monat schwanger und wohne noch daheim im moment bekomme ich hartz 4.
Meine fragen beziehen sich darauf ob man das elterngeld auch auf 24 monate splitten lassen kann wenn man hartz4 bekommt??
Und wenn man ein unterhaltsvorschuss von 127€/pro monat bekommt wie wird das dann beim hartz4 angerechnet??
Wenn ich elterngeld auf 24 monate splitten lasse bekomm ich danach trotzdem noch die 10 monate landeserziehungsgeld? ( wohne in BW)
Würde mich echt freuen wenn mir einer weiter helfen kann.
Lg angie
12.12.2008 22:39
hallo, ich weiß leider nicht genau wie das mit dem elterngeld ist, da ich noch das erziehungsgeld bekomme, aber da ist es so, das ich 24 monate bundeserziehungsgeld bekomme und dann noch 9 monate landeserziehunsgeld. der unterhaltsvorschuß wird nicht auf das hartz IV angerechnet, nur das kindergeld bekommst du vom üblichen satz für kinder(199Euro) abgezogen.
lg mama2107
lg mama2107
12.12.2008 22:43
Hallo!
Nicht böse sein aber du hast doch schon mal so einen Thread eröffnet und da habe ich ja bereits meine Meinung geschrieben.
Warum fragst du nicht einfach mal den jeweiligen Ämtern nach, ich denke da bekommste am besten Antwort auf deinen Fragen. Ist ja doch bei vielen verschieden und richtet sich nach der jeweiligen Situation!
Nicht böse sein aber du hast doch schon mal so einen Thread eröffnet und da habe ich ja bereits meine Meinung geschrieben.
Warum fragst du nicht einfach mal den jeweiligen Ämtern nach, ich denke da bekommste am besten Antwort auf deinen Fragen. Ist ja doch bei vielen verschieden und richtet sich nach der jeweiligen Situation!
12.12.2008 22:46
Zitat von Helene85:
Hallo!
Nicht böse sein aber du hast doch schon mal so einen Thread eröffnet und da habe ich ja bereits meine Meinung geschrieben.
Warum fragst du nicht einfach mal den jeweiligen Ämtern nach, ich denke da bekommste am besten Antwort auf deinen Fragen. Ist ja doch bei vielen verschieden und richtet sich nach der jeweiligen Situation!
ja ja du schon wieder!!!
Klar kann ich auch beim amt nachfragen aber weist du am wochenende ist das schlecht und die haben gemeint ich soll warten bis mein baby da ist und dann bekomm ich einer termin aber ich würde es halt jetzt schon gerne wissen und wenn du nichts dazu weist wieso schreibst du den dann??
12.12.2008 22:49
ja also jetzt bekommt man nur das elterngeld und dann kindergeld noch was bissel was von der arge.
und eltern egld bekommst du nur 12 monate. wenn du nie gearbeitet hattest bekommst du max 300 euro elterngeld für 12 monate kann aber für 24 monate bommen da bekommst du aber nur 150 euro im monat.
aber zb wenn du nur 12 monate nimmst kann dein partner auch 2 monate eltergeld bneziehen daher is es auch 14 monate möglich
12.12.2008 22:50
also meine schwester bekommt unterhaltsvorschuss auch koplett auf Harz 4 angerechnen und ne freundin von mir auch. Ich selber kann da zu nix sagen da ich das nicht bekomme
12.12.2008 22:50
also zb bei arbeitsam stellst und familienkasse und bei eltergeld kannst du nur antrag stellen wenn der baby da is, braucht ja überall die geburtsurkunde von den kleinen
12.12.2008 22:51
Das sollte nicht böse gemeint sein, wollte dir damit eigentlich nur helfen das du da am besten Antwort bekommst und du dich dann auf die 100 pro verlassen sollst.
Eins weis ich wenn du vom JA Unterhaltvorschuss bekommst dann muss dein Freund das irgendwann zurückbezahlen. diese Schulden bleiben immer.
Weis das von einer Freundin die das Problem mit ihrem Ex hatte. Der hatte ganz schön ärger deswegen, also Unterhaltvorschuss bekommst du soviel ich weiss bis dein Kind sechs Jahre ist. Und danach wohl nicht mehr. habe ich zumindest mal gehört. Und wenn du vom JA z.B.: sechs Jahre lang unterhaltsvorschuss bekommst dann muss dein Freund dieses Geld dem JA zurückbezahlen, da sind die ganz schön hart und streng.
Das war sogar vor Gericht und so.
Eins weis ich wenn du vom JA Unterhaltvorschuss bekommst dann muss dein Freund das irgendwann zurückbezahlen. diese Schulden bleiben immer.
Weis das von einer Freundin die das Problem mit ihrem Ex hatte. Der hatte ganz schön ärger deswegen, also Unterhaltvorschuss bekommst du soviel ich weiss bis dein Kind sechs Jahre ist. Und danach wohl nicht mehr. habe ich zumindest mal gehört. Und wenn du vom JA z.B.: sechs Jahre lang unterhaltsvorschuss bekommst dann muss dein Freund dieses Geld dem JA zurückbezahlen, da sind die ganz schön hart und streng.
Das war sogar vor Gericht und so.
12.12.2008 22:53
fühl dich doch nich gleich angemacht, sondern les dir das von denen durch die dir tips geben wollen
12.12.2008 22:53
Zitat von crazybunny88:
also zb bei arbeitsam stellst und familienkasse und bei eltergeld kannst du nur antrag stellen wenn der baby da is, braucht ja überall die geburtsurkunde von den kleinen
ja genau wenn du net arbeitest kannst du auch arbeitlosengeld 2 beantragen, da wirds auch unterhalt für sich bezahlt bekommen auch die wohnung.
und du kannst bei rote kreuz oder zb caritas ein antrag stellen auf hilfe zb auf kinderbett usw. da bekommst du geld, wenn du wenig verdienst oder arbeitslosengeld beziehst is eben eine hilfe von denen.
genau so von arbeitsammt bekommst du geld fpr den kleinen. ( also überall stellen) und wenn du schwanger bist bekommst du 50 oder so zuschuss von arbeitsamt, allso is für schwanger zuschuss gibts so was immer
12.12.2008 22:58
danke für eure hilfe also im internet hab ich jetzt gelesen das der unterhaltvorschuss als einkommes des kindes angerechnet wird aber wieviel stand da nicht dabei. Ich werde einfach am montag mal bei profamilia anrufen und fragen ob die mir da weiter helfen können.
Die Beraterin vom amt will ich lieber nicht fragen, weil die hat einen kicker auf mich und erzählt mir echt null was mir zusteht ohne profamilia hätt ich überhaupt nichts gewusst, weil die mir nichts sagt.
Lg angie
Die Beraterin vom amt will ich lieber nicht fragen, weil die hat einen kicker auf mich und erzählt mir echt null was mir zusteht ohne profamilia hätt ich überhaupt nichts gewusst, weil die mir nichts sagt.
Lg angie
12.12.2008 23:07
Nach der Geburt können Sie Elterngeld beantragen, wenn Sie
• Ihr Kind selbst erziehen und betreuen
• Nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten
• Mit Ihrem Kind im gleichen Haushalt leben
• Einen Wohnsitz oder Ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben
• Sie Staatsangehöriger von Deutschland, einem EU-Staat oder der Schweiz sind oder eine Niederlassungserlaubnis (eine Aufenthaltserlaubnis reicht nicht) haben. Für andere Ausländer gilt in der Regel: Sie müssen "voraussichtlich dauerhaft" in Deutschland bleiben und arbeiten. Das bedeutet, dass Sie mindestens drei Jahre in Deutschland leben und eine Arbeitsstelle haben müssen oder zum Bezug von Arbeitslosengeld berechtigt sind.
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt, maximal jedoch 1.800 Euro. Es beträgt mindestens - und das gilt auch für arbeitslose oder studierende Eltern - 300 Euro. Geringverdiener mit einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1000 Euro werden zusätzlich unterstützt. Je nachdem wie weit der Verdienst unter dieser Grenze liegt, kann das Elterngeld bis zu 100 Prozent des Nettoverdienstes betragen.
Ein Elternteil kann maximal bis zu 12 Monaten Elterngeld beantragen, zwei zusätzliche Monate kann der Partner beantragen, wenn auch er für diese Zeit seine Arbeitszeit auf unter 30 Stunden reduziert oder ganz im Beruf aussetzt. Alleinerziehende bekommen immer 14 Monate Elterngeld.
Den Antrag auf Elterngeld sollten Sie schon in den letzten Schwangerschaftswochen von Ihrer Erziehungsgeldstelle vor Ort anfordern. Diesen Antrag schicken Sie direkt nach der Geburt zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde an die auf dem Formular angegebene Adresse.
• Ihr Kind selbst erziehen und betreuen
• Nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten
• Mit Ihrem Kind im gleichen Haushalt leben
• Einen Wohnsitz oder Ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben
• Sie Staatsangehöriger von Deutschland, einem EU-Staat oder der Schweiz sind oder eine Niederlassungserlaubnis (eine Aufenthaltserlaubnis reicht nicht) haben. Für andere Ausländer gilt in der Regel: Sie müssen "voraussichtlich dauerhaft" in Deutschland bleiben und arbeiten. Das bedeutet, dass Sie mindestens drei Jahre in Deutschland leben und eine Arbeitsstelle haben müssen oder zum Bezug von Arbeitslosengeld berechtigt sind.
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt, maximal jedoch 1.800 Euro. Es beträgt mindestens - und das gilt auch für arbeitslose oder studierende Eltern - 300 Euro. Geringverdiener mit einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1000 Euro werden zusätzlich unterstützt. Je nachdem wie weit der Verdienst unter dieser Grenze liegt, kann das Elterngeld bis zu 100 Prozent des Nettoverdienstes betragen.
Ein Elternteil kann maximal bis zu 12 Monaten Elterngeld beantragen, zwei zusätzliche Monate kann der Partner beantragen, wenn auch er für diese Zeit seine Arbeitszeit auf unter 30 Stunden reduziert oder ganz im Beruf aussetzt. Alleinerziehende bekommen immer 14 Monate Elterngeld.
Den Antrag auf Elterngeld sollten Sie schon in den letzten Schwangerschaftswochen von Ihrer Erziehungsgeldstelle vor Ort anfordern. Diesen Antrag schicken Sie direkt nach der Geburt zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde an die auf dem Formular angegebene Adresse.
12.12.2008 23:07
Nach der Geburt können Sie Elterngeld beantragen, wenn Sie
• Ihr Kind selbst erziehen und betreuen
• Nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten
• Mit Ihrem Kind im gleichen Haushalt leben
• Einen Wohnsitz oder Ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben
• Sie Staatsangehöriger von Deutschland, einem EU-Staat oder der Schweiz sind oder eine Niederlassungserlaubnis (eine Aufenthaltserlaubnis reicht nicht) haben. Für andere Ausländer gilt in der Regel: Sie müssen "voraussichtlich dauerhaft" in Deutschland bleiben und arbeiten. Das bedeutet, dass Sie mindestens drei Jahre in Deutschland leben und eine Arbeitsstelle haben müssen oder zum Bezug von Arbeitslosengeld berechtigt sind.
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt, maximal jedoch 1.800 Euro. Es beträgt mindestens - und das gilt auch für arbeitslose oder studierende Eltern - 300 Euro. Geringverdiener mit einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1000 Euro werden zusätzlich unterstützt. Je nachdem wie weit der Verdienst unter dieser Grenze liegt, kann das Elterngeld bis zu 100 Prozent des Nettoverdienstes betragen.
Ein Elternteil kann maximal bis zu 12 Monaten Elterngeld beantragen, zwei zusätzliche Monate kann der Partner beantragen, wenn auch er für diese Zeit seine Arbeitszeit auf unter 30 Stunden reduziert oder ganz im Beruf aussetzt. Alleinerziehende bekommen immer 14 Monate Elterngeld.
Den Antrag auf Elterngeld sollten Sie schon in den letzten Schwangerschaftswochen von Ihrer Erziehungsgeldstelle vor Ort anfordern. Diesen Antrag schicken Sie direkt nach der Geburt zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde an die auf dem Formular angegebene Adresse.
• Ihr Kind selbst erziehen und betreuen
• Nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten
• Mit Ihrem Kind im gleichen Haushalt leben
• Einen Wohnsitz oder Ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben
• Sie Staatsangehöriger von Deutschland, einem EU-Staat oder der Schweiz sind oder eine Niederlassungserlaubnis (eine Aufenthaltserlaubnis reicht nicht) haben. Für andere Ausländer gilt in der Regel: Sie müssen "voraussichtlich dauerhaft" in Deutschland bleiben und arbeiten. Das bedeutet, dass Sie mindestens drei Jahre in Deutschland leben und eine Arbeitsstelle haben müssen oder zum Bezug von Arbeitslosengeld berechtigt sind.
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt, maximal jedoch 1.800 Euro. Es beträgt mindestens - und das gilt auch für arbeitslose oder studierende Eltern - 300 Euro. Geringverdiener mit einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1000 Euro werden zusätzlich unterstützt. Je nachdem wie weit der Verdienst unter dieser Grenze liegt, kann das Elterngeld bis zu 100 Prozent des Nettoverdienstes betragen.
Ein Elternteil kann maximal bis zu 12 Monaten Elterngeld beantragen, zwei zusätzliche Monate kann der Partner beantragen, wenn auch er für diese Zeit seine Arbeitszeit auf unter 30 Stunden reduziert oder ganz im Beruf aussetzt. Alleinerziehende bekommen immer 14 Monate Elterngeld.
Den Antrag auf Elterngeld sollten Sie schon in den letzten Schwangerschaftswochen von Ihrer Erziehungsgeldstelle vor Ort anfordern. Diesen Antrag schicken Sie direkt nach der Geburt zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde an die auf dem Formular angegebene Adresse.
12.12.2008 23:07
Anspruch auf Kindergeld haben deutsche Staatsbürger, EU-Bürger, Staatsangehörige der Schweiz, Serbiens, Montenegros, Bosnien-Herzegowinas, Marokkos, Tunesiens, Algeriens und der Türkei (wenn sie arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind oder beispielsweise Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld beziehen) und alle Ausländer mit Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis.
Kindergeld bekommen Sie für jedes Kind unter 18 Jahren, manchmal auch noch für ältere Kinder. Den Antrag dafür müssen Sie schriftlich bei der Familienkasse vor Ort einreichen.
Das Kindergeld ist nach Anzahl der Kinder gestaffelt. Für das erste, zweite und dritte Kind bekommen Sie monatlich je 154 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind sind es 179 Euro.
Alternativ zum Kindergeld können Sie einen Kinderfreibetrag bei der Steuerklärung geltend machen. Das Finanzamt wird automatisch errechnen, was für Sie steuerlich günstiger ist, sie brauchen sich darum nicht zu kümmern.
Kindergeld bekommen Sie für jedes Kind unter 18 Jahren, manchmal auch noch für ältere Kinder. Den Antrag dafür müssen Sie schriftlich bei der Familienkasse vor Ort einreichen.
Das Kindergeld ist nach Anzahl der Kinder gestaffelt. Für das erste, zweite und dritte Kind bekommen Sie monatlich je 154 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind sind es 179 Euro.
Alternativ zum Kindergeld können Sie einen Kinderfreibetrag bei der Steuerklärung geltend machen. Das Finanzamt wird automatisch errechnen, was für Sie steuerlich günstiger ist, sie brauchen sich darum nicht zu kümmern.
12.12.2008 23:08
Eltern mit niedrigem Einkommen können für sechs Monate einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Seit dem 1.10. 2008 beträgt die Einkommensgrenze dafür 900 € für Paare und 600 € für Alleinerziehende. Je weiter Ihr Verdienst über diese Grenze liegt, desto weniger Kinderzuschlag wird Ihnen bewilligt (50 Cent weniger für jeden verdienten Euro). Auch Vermögen wird angerechnet, genauso wie eventuelle Unterhaltszahlungen, die Sie für das Kind bekommen.
Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Arbeitslosengeld II können keinen Kinderzuschlag beantragen.
Gibt es weitere Leistungen für Familien in Not?
Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Bedürftige können beim örtlichen Sozialamt einen einmaligen Betrag für die Erstausstattung für Schwangerschaft und Geburt und eine Erstausstattung fürs Baby beantragen
Familien oder Alleinerziehende mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen. Für Mieter in Form eines Mietzuschusses, Wohneigentümer bekommen einen Lastenzuschuss. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen können, ist einkommensabhängig. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
Materielle Hilfe für Schwangere in Notlagen vermittelt auch die Bundestiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens". Weitere Informationen dazu bekommen Sie bei den entsprechenden Landesstiftungen und Schwangerenberatungsstellen
Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Arbeitslosengeld II können keinen Kinderzuschlag beantragen.
Gibt es weitere Leistungen für Familien in Not?
Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Bedürftige können beim örtlichen Sozialamt einen einmaligen Betrag für die Erstausstattung für Schwangerschaft und Geburt und eine Erstausstattung fürs Baby beantragen
Familien oder Alleinerziehende mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen. Für Mieter in Form eines Mietzuschusses, Wohneigentümer bekommen einen Lastenzuschuss. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen können, ist einkommensabhängig. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
Materielle Hilfe für Schwangere in Notlagen vermittelt auch die Bundestiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens". Weitere Informationen dazu bekommen Sie bei den entsprechenden Landesstiftungen und Schwangerenberatungsstellen
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