Frage wegen Lohnsteuerkarte
24.06.2008 20:27
Hey Mädels
Hab da ma ne Frage, bin nicht verheiratet. Weiss jemand wie das dann mit den Lohnsteuerkarten funkt?? Kann der Kleine trotzdem bei meinem Freund auf die Lohsteuerkarte oder geht das nicht?
Und dann hab ich noch was, wie schreib ich den Antrag auf die Elternzeit? Wegen den Zeitangaben oder reicht das wenn ich einfach 3 Jahre beantrage???
Danke Euch schon mal
Hab da ma ne Frage, bin nicht verheiratet. Weiss jemand wie das dann mit den Lohnsteuerkarten funkt?? Kann der Kleine trotzdem bei meinem Freund auf die Lohsteuerkarte oder geht das nicht?
Und dann hab ich noch was, wie schreib ich den Antrag auf die Elternzeit? Wegen den Zeitangaben oder reicht das wenn ich einfach 3 Jahre beantrage???
Danke Euch schon mal
24.06.2008 20:28
ich musste wegen den 3 jahren zum arbeitsamt und da wurd ich gefragt ob ich 3 jahre elternzeit nehmen möchte
24.06.2008 20:30
Zitat von Schnuggi77:
Hey Mädels
Hab da ma ne Frage, bin nicht verheiratet. Weiss jemand wie das dann mit den Lohnsteuerkarten funkt?? Kann der Kleine trotzdem bei meinem Freund auf die Lohsteuerkarte oder geht das nicht?
Und dann hab ich noch was, wie schreib ich den Antrag auf die Elternzeit? Wegen den Zeitangaben oder reicht das wenn ich einfach 3 Jahre beantrage???
Danke Euch schon mal
Also wenn man nicht verheiratet ist, bekommt jeder ein "halbes" Kind auf die Steuerkarte.
24.06.2008 20:31
is er der vater von dem kind wenn ja kann er das kind auf die lohnsteuer nehmen das geht.
24.06.2008 20:31
Zitat von Smartie:
Zitat von Schnuggi77:
Hey Mädels
Hab da ma ne Frage, bin nicht verheiratet. Weiss jemand wie das dann mit den Lohnsteuerkarten funkt?? Kann der Kleine trotzdem bei meinem Freund auf die Lohsteuerkarte oder geht das nicht?
Und dann hab ich noch was, wie schreib ich den Antrag auf die Elternzeit? Wegen den Zeitangaben oder reicht das wenn ich einfach 3 Jahre beantrage???
Danke Euch schon mal
Also wenn man nicht verheiratet ist, bekommt jeder ein "halbes" Kind auf die Steuerkarte.
D.h. ich muss von beiden AG die Karten anfordern. Kann ich das auch jetzt schon das ich das dann alles beisammen hab wenn es soweit ist?
24.06.2008 20:33
@ Smartie
bei Lohnsteuer Klasse 4 bekommt jeder ob nun verheiratet oder nicht ein halbes Kind zugeschrieben.
bei Lohnsteuer Klasse 4 bekommt jeder ob nun verheiratet oder nicht ein halbes Kind zugeschrieben.
24.06.2008 20:34
Zitat von Schnuggi77:
Zitat von Smartie:
Zitat von Schnuggi77:
Hey Mädels
Hab da ma ne Frage, bin nicht verheiratet. Weiss jemand wie das dann mit den Lohnsteuerkarten funkt?? Kann der Kleine trotzdem bei meinem Freund auf die Lohsteuerkarte oder geht das nicht?
Und dann hab ich noch was, wie schreib ich den Antrag auf die Elternzeit? Wegen den Zeitangaben oder reicht das wenn ich einfach 3 Jahre beantrage???
Danke Euch schon mal
Also wenn man nicht verheiratet ist, bekommt jeder ein "halbes" Kind auf die Steuerkarte.
D.h. ich muss von beiden AG die Karten anfordern. Kann ich das auch jetzt schon das ich das dann alles beisammen hab wenn es soweit ist?
Also die Karten brauchst Du auf jedenfall. Aber Du musst bestimmt dem Amt auch die Geburtsurkunde vorlegen. Als Nachweis.
24.06.2008 20:35
Wollt ihr beide arbeiten gehen? Weil wenn du Elternzeit beantragst 3 Jahre gehst du ja nicht arbeiten. Dann bekommt dein Freund Lohnsteuerklasse 3 und es wird 1 ganzes Kind angerechnet und ihr müsst weniger steuern zahlen
24.06.2008 20:35
Zitat von bAbYkUh:
@ Smartie
bei Lohnsteuer Klasse 4 bekommt jeder ob nun verheiratet oder nicht ein halbes Kind zugeschrieben.
Ja, aber Steuerklasse 4 bekommst Du ja nur, wenn Du verheiratet bist.
Und wenn ich das richtig verstanden habe, ist sind die beiden ja nicht verheiratet, oder?
24.06.2008 20:36
blööööödes Land *motz* hier wird man ja irre bis man alles hat...
Ja muss erstma noch aufs Amt wegen der Annerkennung der Vaterschaft und da warten wa noch auffe Geburtsurkunde von meinem Schatz...
Und wisst ihr auch was wegen dem Antrag auf Elternzeit???
Ja muss erstma noch aufs Amt wegen der Annerkennung der Vaterschaft und da warten wa noch auffe Geburtsurkunde von meinem Schatz...
Und wisst ihr auch was wegen dem Antrag auf Elternzeit???
24.06.2008 20:37
Zitat von bAbYkUh:
Wollt ihr beide arbeiten gehen? Weil wenn du Elternzeit beantragst 3 Jahre gehst du ja nicht arbeiten. Dann bekommt dein Freund Lohnsteuerklasse 3 und es wird 1 ganzes Kind angerechnet und ihr müsst weniger steuern zahlen
Steuerklasse 3 geht doch nur wenn man verheiratet ist??? Nee ich bleib 3 Jahre zuhause, geh viell. nebenher am WE wieder in meinen Betrieb zurück aber das weiss ich noch nicht
24.06.2008 20:38
Soo hab nochmal in meinem Gestz nachgelesen.
Wer ledig ist kann nur Lohnsteuerklasse 1 sein
3 und 4 sind für verheiratete
Wer ledig ist kann nur Lohnsteuerklasse 1 sein
3 und 4 sind für verheiratete
24.06.2008 20:39
Zitat von bAbYkUh:
Wollt ihr beide arbeiten gehen? Weil wenn du Elternzeit beantragst 3 Jahre gehst du ja nicht arbeiten. Dann bekommt dein Freund Lohnsteuerklasse 3 und es wird 1 ganzes Kind angerechnet und ihr müsst weniger steuern zahlen
Schau doch mal was Schnuggi geschrieben hat...
Hab da ma ne Frage, bin nicht verheiratet.
Die können also nicht Steuerklasse 3 und 5 haben. Das geht nur bei verheirateten!!!!!
24.06.2008 20:40
Zitat von bAbYkUh:
Soo hab nochmal in meinem Gestz nachgelesen.
Wer ledig ist kann nur Lohnsteuerklasse 1 sein
3 und 4 sind für verheiratete
Sag ich doch die ganze Zeit. Und ich brauchte da noch nicht mal ein Gesetz zu...
24.06.2008 20:40
die Steuerklasse I (ggf. mit Zahl der Kinderfreibeträge) ist bei Arbeitnehmern einzutragen, die ledig, verheiratet mit im Ausland lebendem Ehegatten oder dauernd getrennt, in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, verwitwet oder geschieden sind und bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder Steuerklasse IV nicht erfüllt sind.
Verdient ein Lediger (oder aber zum Beispiel der Alleinverdiener eheähnlichen Lebensgemeinschaft) 2008 zum Beispiel 60.000 €, so fallen nach der allgemeinen Tabelle 15.451 € Lohnsteuer an. Bei einem Verdienst von 80.000 € steigt dies auf 23.803 €.
Die Steuerklasse IV ist bei Arbeitnehmern einzutragen, die verheiratet sind , wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers ebenfalls Arbeitslohn bezieht. Das gilt nicht, wenn für einen Ehegatten eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse V ausgeschrieben wurde.
Verdient ein Lediger (oder aber zum Beispiel der Alleinverdiener eheähnlichen Lebensgemeinschaft) 2008 zum Beispiel 60.000 €, so fallen nach der allgemeinen Tabelle 15.451 € Lohnsteuer an. Bei einem Verdienst von 80.000 € steigt dies auf 23.803 €.
Die Steuerklasse IV ist bei Arbeitnehmern einzutragen, die verheiratet sind , wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers ebenfalls Arbeitslohn bezieht. Das gilt nicht, wenn für einen Ehegatten eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse V ausgeschrieben wurde.
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