Frage wegen Lohnsteuerkarte
24.06.2008 20:55
Zitat von bAbYkUh:
steuerfachangestellte in Ausbildung. Da müsste man sowas eigentlich genauer wissen ich dummie hätte ich mal lieber vorher in meine Bücher geschaut bevor ich mich blamiere.. da hätte ich das genauer gewusst. Nur ich war mir sicher das es auch bei Lebenspartner geht *fg+
Als Steuerfachangestellte kann man sich doch gar nicht selbständig machen !?
Du hast nicht ganz unrecht mit "Lebenspartner". Aber da dreht es sich um "eingetragene Lebenspartnerschaft". Also wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten.
Klar kann man sich selbständig machen. Ich mache Büroarbeiten jeglicher Art und Finanz- und Lohnbuchhaltungen.
Das ist gem. § 6 StBG erlaubt.
Schnuggi ... Sorry, dass wir Deinen Thread ein bisserl missbrauchen.. Nicht böse sein, ja?
24.06.2008 20:56
Zitat von Schnuggi77:
Zitat von Smartie:
Zitat von bAbYkUh:
Also würde ich dir empfehlen zu heiraten.. zumindest für die 3 Jahre das lohnt sich +g+
Juppp... da haste auf jedenfall recht. Und ausserdem ist verheiratet sein sehr schön.
Also Schnuggi... Mach mal Deinem Männe nen Antrag. Das könnt ihr vor der Geburt noch schaffen..
Öhm moment ihr zwei
Ich hab meinen Antrag schon bekommen von Schatzi, an meinem Geburtstag voll schön und voll romantisch...
Aber wir haben da familiär einige naja, nennen wir es ma Schwierigkeiten.... Is kompliziert.
Und mit meiner Figur jetzt werd ich auf keinen Fall heiraten und schöne Ringe und schönes Fest und das ganze Klimbim kost ja auch ne Menge....
War doch nur ein Scherz Schnuggi...
Ihr werdet schon Eure Gründe haben, warum ihr noch nicht verheiratet seit.
Aber rein steuerlich und finanziell gesehen...
24.06.2008 20:57
Tobt Ihr Euch mal aus , stört mich überhaupt gar nicht.... Find das echt goldig
24.06.2008 21:03
Zitat von Smartie:
Zitat von Schnuggi77:
Zitat von Smartie:
@ Schnuggi...
zu dem Elterngeld antrag kann ich Dir leider auch nicht viel sagen.
Willst Du denn die 3 Jahre voll in Anspruch nehmen, oder will Dein Partner auch teilweise in Elternzeit gehen?
Schau doch mal hier www.elterngeld.de . Da ist so ziemlich alles beschrieben.
Nee der Elterngeldantrag is mir klar....(nachdem ich den hundert mal gelesen hab )
Ich meinte nur den Antrag auf die Elternzeit beim Arbeitgeber.
Dieses ganze Amtgerenne und Formulare ausgefülle macht mich ganz wuschig im Kopf.
Ups...sorry, das habe ich falsch gelesen.
Aber warte ich schau gleich mal nach..
So Schnuggi... nu hab ich mich noch mal schlau gelesen:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen Elternzeit, wenn sie unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist beginnen soll, spätestens sechs Wochen, ansonsten spätestens acht Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie Elternzeit nahmen werden (§ 16 Abs. 1 BErzGG)
Hilft Dir das?
24.06.2008 21:16
Achso also so kleine bürotätigkeiten wie umsatzsteuer voranmeldungen und buchhaltungen, weil beraten und Steuererklärungen darf man ja offiziell nicht machen hast du denn schon mal überlegt die Steuerberaterprüfung zu machen?
24.06.2008 21:19
Zitat von Schnuggi77:
Ja das hilft mir. Allerdings verwirren mich die 2 Jahre?!
Stimmt....
Also: Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu zwölf Monten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers au die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar.
Insgesamt stehen Dir also 3 Jahre zu. Du kannst diese aber aufteilen..
24.06.2008 21:21
Also von den 8 Wochen Mutterschutz an sind das dann genau 3 Jahre wenn ich das am Stück beantrage. Und beantragen werd ich das gleich nachdem mein Kleiner da ist...
Seit ich schwanger bin bin ich echt n Döspaddel voll lahm wenns ums Kapieren geht
Seit ich schwanger bin bin ich echt n Döspaddel voll lahm wenns ums Kapieren geht
24.06.2008 21:24
Zitat von bAbYkUh:
Achso also so kleine bürotätigkeiten wie umsatzsteuer voranmeldungen und buchhaltungen, weil beraten und Steuererklärungen darf man ja offiziell nicht machen hast du denn schon mal überlegt die Steuerberaterprüfung zu machen?
Genau das mache ich. Und beraten und sowas natürlich nicht...
Tja.. überlegt habe ich schon. Ist aber sehr teuer, ich bin ziemlich lernfaul, hab wenig Zeit und die Durchfallquote ist hier in Hamburg seeeehr hoch...
24.06.2008 21:26
Zitat von Schnuggi77:
Also von den 8 Wochen Mutterschutz an sind das dann genau 3 Jahre wenn ich das am Stück beantrage. Und beantragen werd ich das gleich nachdem mein Kleiner da ist...
Seit ich schwanger bin bin ich echt n Döspaddel voll lahm wenns ums Kapieren geht
Du bist doch kein Döspaddel....
Dieses Amtsdeutsch kann einen auch unschwanger in den Wahnsinn treiben...
24.06.2008 21:36
Naja bissi döspaddelig bin ich schon zur Zeit... Früher war ich so geordnet und hatte so ne schnelle Auffassungsgabe und jetzt bin ich soooo laaaaaaaahm....
Aber Mädels Ihr seid klasse.... Vielen lieben Dank für Eure Mühe
Aber Mädels Ihr seid klasse.... Vielen lieben Dank für Eure Mühe
24.06.2008 21:40
Zitat von Schnuggi77:
Naja bissi döspaddelig bin ich schon zur Zeit... Früher war ich so geordnet und hatte so ne schnelle Auffassungsgabe und jetzt bin ich soooo laaaaaaaahm....
Aber Mädels Ihr seid klasse.... Vielen lieben Dank für Eure Mühe
Immer wieder gerne. Mir macht das Spaß mich in solche Sachen reinzuwurschteln.
Wenn Du noch Fragen hast, dann kannste auch gerne ne PN schicken.
24.06.2008 21:40
Zitat von Schnuggi77:
Naja bissi döspaddelig bin ich schon zur Zeit... Früher war ich so geordnet und hatte so ne schnelle Auffassungsgabe und jetzt bin ich soooo laaaaaaaahm....
Aber Mädels Ihr seid klasse.... Vielen lieben Dank für Eure Mühe
Ach quatsch.. Dieses Gesetzes Deutsch ist wirklich schwer. Da hab ich auch noch öfters Probleme mit. Ich finde da stehen auch oft 2 deutige Sachen. Aber das klappt von mal zu mal besser .
24.06.2008 21:44
Zitat von bAbYkUh:
die Rechnung schicken wir dir dann per PN
Du darfst gar keine Rechnungen schreiben.... aber iiiiiiiiiiiiiiiiichhhhh...
Oder hast Du Gewerbe angemeldet?
Du musst doch wissen wie das geht. Bist ja schließlich vom Fach...
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